Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
297 kB
Datum
08.04.2014
Erstellt
27.03.14, 15:05
Aktualisiert
27.03.14, 15:05
Stichworte
Inhalt der Datei
.
Stadtverwaltung Postfach 2565 50359 Erftstadt
Stadtverwaltung Holzdamm 10 50374 Erftstadt
Herrn StV
Albert Granrath
Richardstraße 8
50374 Erftstadt
.
nachrichtlich
allen Stadtverordneten
Dienststelle
Telefax 02235/409-505
Ansprechpartner/-in
Telefon-Durchwahl
Rechnungsprüfungsamt
Holzdamm 10
Herr Walter
0 22 35 / 409-109
Mein Zeichen
Ihr Zeichen
gez. Walter
25.03.2014
Amtsleiter
Datum Freigabe -100-
Ihre Anfrage vom 20.03.2014
Rat
Betrifft:
Datum
26.03.2014
gez. Erner,
Bürgermeister
BM / Dezernent
F 152/2014
08.04.2014
Anfrage bzgl. Wettbewerb bei Verträgen mit Versicherungen
Sehr geehrter Herr Granrath,
Ihre Anfrage hinsichtlich Wettbewerb bei Versicherungsverträgen beantworte ich wie folgt:
Zu1.:
Selbstverständlich wurden die Verantwortlichen zum bisherigen Verfahren befragt; es ging hierbei
um
die
Gebäudeversicherungen,
die
als
Dienstleistungen
eines
freien
Versicherungsunternehmens grundsätzlich dem öffentlichen Vergaberecht unterliegen. Aus
diesem Grunde vergeben immer mehr Kommunen die Versicherungsverträge im Wettbewerb.
Die aus Haushaltsmitteln zu zahlenden Prämien liegen oberhalb der Wertgrenze für EU-weite
Ausschreibungen
(gesetzl.
Grenze
derzeit
207.000
netto,
Auftragsvolumen
für
Gebäudeversicherungen aktuell 221.692 € / jährlich).
Bei der Stadt Erftstadt wurde ein Wettbewerb für die Auftragsvergabe bislang noch nicht
durchgeführt; vielmehr wurden die bisherigen Verträge über die Jahre jeweils durch
„Nichtkündigung“ verlängert. Dies auch vor dem Hintergrund, dass die Betreuung durch den
Versicherungsunternehmer stets als angemessen und kooperativ empfunden wurde. Hinzu
kommt, dass die Rechtslage im Hinblick auf eine unabdingbare Verpflichtung zu einer EU-weiten
Ausschreibung nach Einholung einer fachjuristischen Meinung nicht völlig eindeutig ist. Fazit aus
dem anwaltlichen Schriftsatz, Zitat:
„Bisher ist jedoch bislang nicht abschließend geklärt, ob öffentliche Aufträge durch Vereinbarung
einer unbestimmten Vertragslaufzeit bzw. automatischen Vertragsverlängerung bei
Nichtkündigung dauerhaft der Verpflichtung zur Durchführung eines Vergabeverfahrens und damit
dem Wettbewerb entzogen werden dürfen.
Dies ist im vorliegenden Fall insbesondere deshalb problematisch, weil bisher gar kein
Vergabeverfahren durchgeführt wurde. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass eine
Kündigungspflicht bejaht wird.
Am rechtssichersten ist es deshalb, wenn die bestehenden Versicherungsverträge so beendet
werden, dass ausreichend Zeit für die Durchführung eines europaweiten Vergabeverfahrens
besteht.“
Zu 2. und 3.:
Nach einem Auswahlverfahren soll zunächst eine Fachfirma (nicht Versicherungsbranche selber)
eine Bestandserhebung durchführen und im interkommunalen Vergleich ermitteln, ob und
inwieweit durch eine Ausschreibung Einsparpotentiale zu erwarten sind und ob die derzeitigen
Versicherungskonstellationen insgesamt wirtschaftlich sind. Alsdann wird über die weitere
Vorgehensweise zu entscheiden sein.
Mit freundlichen Grüßen
(Erner)
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