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Anfrage (Anfrage bzgl. Wettbewerb bei Verträgen mit Versicherungen)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
297 kB
Datum
08.04.2014
Erstellt
27.03.14, 15:05
Aktualisiert
27.03.14, 15:05
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. Stadtverwaltung  Postfach 2565  50359 Erftstadt Stadtverwaltung  Holzdamm 10  50374 Erftstadt Herrn StV Albert Granrath Richardstraße 8 50374 Erftstadt . nachrichtlich allen Stadtverordneten Dienststelle Telefax 02235/409-505 Ansprechpartner/-in Telefon-Durchwahl Rechnungsprüfungsamt Holzdamm 10 Herr Walter 0 22 35 / 409-109 Mein Zeichen Ihr Zeichen gez. Walter 25.03.2014 Amtsleiter Datum Freigabe -100- Ihre Anfrage vom 20.03.2014 Rat Betrifft: Datum 26.03.2014 gez. Erner, Bürgermeister BM / Dezernent F 152/2014 08.04.2014 Anfrage bzgl. Wettbewerb bei Verträgen mit Versicherungen Sehr geehrter Herr Granrath, Ihre Anfrage hinsichtlich Wettbewerb bei Versicherungsverträgen beantworte ich wie folgt: Zu1.: Selbstverständlich wurden die Verantwortlichen zum bisherigen Verfahren befragt; es ging hierbei um die Gebäudeversicherungen, die als Dienstleistungen eines freien Versicherungsunternehmens grundsätzlich dem öffentlichen Vergaberecht unterliegen. Aus diesem Grunde vergeben immer mehr Kommunen die Versicherungsverträge im Wettbewerb. Die aus Haushaltsmitteln zu zahlenden Prämien liegen oberhalb der Wertgrenze für EU-weite Ausschreibungen (gesetzl. Grenze derzeit 207.000 netto, Auftragsvolumen für Gebäudeversicherungen aktuell 221.692 € / jährlich). Bei der Stadt Erftstadt wurde ein Wettbewerb für die Auftragsvergabe bislang noch nicht durchgeführt; vielmehr wurden die bisherigen Verträge über die Jahre jeweils durch „Nichtkündigung“ verlängert. Dies auch vor dem Hintergrund, dass die Betreuung durch den Versicherungsunternehmer stets als angemessen und kooperativ empfunden wurde. Hinzu kommt, dass die Rechtslage im Hinblick auf eine unabdingbare Verpflichtung zu einer EU-weiten Ausschreibung nach Einholung einer fachjuristischen Meinung nicht völlig eindeutig ist. Fazit aus dem anwaltlichen Schriftsatz, Zitat: „Bisher ist jedoch bislang nicht abschließend geklärt, ob öffentliche Aufträge durch Vereinbarung einer unbestimmten Vertragslaufzeit bzw. automatischen Vertragsverlängerung bei Nichtkündigung dauerhaft der Verpflichtung zur Durchführung eines Vergabeverfahrens und damit dem Wettbewerb entzogen werden dürfen. Dies ist im vorliegenden Fall insbesondere deshalb problematisch, weil bisher gar kein Vergabeverfahren durchgeführt wurde. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass eine Kündigungspflicht bejaht wird. Am rechtssichersten ist es deshalb, wenn die bestehenden Versicherungsverträge so beendet werden, dass ausreichend Zeit für die Durchführung eines europaweiten Vergabeverfahrens besteht.“ Zu 2. und 3.: Nach einem Auswahlverfahren soll zunächst eine Fachfirma (nicht Versicherungsbranche selber) eine Bestandserhebung durchführen und im interkommunalen Vergleich ermitteln, ob und inwieweit durch eine Ausschreibung Einsparpotentiale zu erwarten sind und ob die derzeitigen Versicherungskonstellationen insgesamt wirtschaftlich sind. Alsdann wird über die weitere Vorgehensweise zu entscheiden sein. Mit freundlichen Grüßen (Erner) -2-