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Allgemeine Vorlage (Raumkapazität und hieraus resultierende Probleme im Bereich des Schulzentrums "Heribertschule Kreuzau"; hier: Herrichtung und Inanspruchnahme von Räumlichkeiten für Belange der Realschule sowie des Gymnasiums Kreuzau )

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
26 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Raumkapazität und hieraus resultierende Probleme im Bereich des Schulzentrums "Heribertschule Kreuzau";
hier:	Herrichtung und Inanspruchnahme von Räumlichkeiten für Belange der Realschule 	sowie des Gymnasiums Kreuzau
) Allgemeine Vorlage (Raumkapazität und hieraus resultierende Probleme im Bereich des Schulzentrums "Heribertschule Kreuzau";
hier:	Herrichtung und Inanspruchnahme von Räumlichkeiten für Belange der Realschule 	sowie des Gymnasiums Kreuzau
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hier:	Herrichtung und Inanspruchnahme von Räumlichkeiten für Belange der Realschule 	sowie des Gymnasiums Kreuzau
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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Der Gemeindedirektor Schul- und Kulturamt - Herr Graßmann BE: Herr Graßmann Kreuzau, 5. Februar 1997 Vorlagen-Nr. 29/97 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Gremium Termin Schulausschuß 25.02.1997 Hauptausschuß 11.03.1997 Rat 18.03.1997 TOP: Raumkapazität und hieraus resultierende Probleme im Bereich des Schulzentrums "Heribertschule Kreuzau"; hier: Herrichtung und Inanspruchnahme von Räumlichkeiten für Belange der Realschule sowie des Gymnasiums Kreuzau I. Sach- und Rechtslage: Wie allseits bekannt ist, bestehen trotz der Erweiterungsmaßnahme für die Belange des Gymnasiums am Schulzentrum "Heribertschule Kreuzau" erhebliche Raumprobleme. Danach ist das genannte Schulzentrum gemäß bestehender Beschlußlage insgesamt 7-zügig ausgelegt, wobei aufgrund der tatsächlichen Gegebenheiten und Erfordernisse für den allgemeinen Unterrichtsbereich durch den Bau entsprechender Klassenräume eine "Aufstockung" auf eine insgesamt 8Zügigkeit beschlossen wurde. Die Errichtung erfolgt aber erst im Zusammenhang mit dem jetzigen 2. BA, so daß eine Inanspruchnahme frühestens Ende diesen / Anfang nächsten Jahres möglich sein wird. Im Bereich der Fachräume wird hierbei von einer optimal genutzten und kombinierten Inanspruchnahme der im Schulzentrum untergebrachten Schulformen (HS, RS, GY) ausgegangen. Tatsächlich ist im genannten Schulzentrum aber eine insgesamt 9-Zügigkeit, z.Z. sogar eine 10-Zügigkeit (Hauptschule 2 Züge, Realschule und Gymnasium 4 Züge) gegeben. Eine Beschulung war bisher nur dadurch möglich, daß die Realschule sowohl im Bereich des Hauptschulgebäudes als auch des neu errichteten Gymnasiums Klassenräume in Anspruch nehmen konnte. Insbesondere im Bereich des Gymnasiums wird dies aber infolge des weiteren Aufbaues dieser Schulform zukünftig nicht mehr möglich sein. Des weiteren war ein Grund hierfür die Inanspruchnahme der Kellerräume, teilweise auch zu allgemeinen Unterrichtszwecken, was ebenfalls auf Dauer gesehen keine Lösung darstellt. In diesem Zusammenhang, und hierzu verweise ich auf entsprechende diesbezügliche Aussagen, ist auch die Gründung von eigenständigen Realschulen in den Nachbarkommunen Hürtgenwald und Nideggen geplant. Auch diese Neugründungen werden letztendlich aber nicht zu der Entspannung führen, die insgesamt notwendig wäre, die Raumprobleme im genannten Schulzentrum optimal zu lösen, d. h. daß auch bei Unterbringung der neuen 5. Jahrgänge der Realschule direkt in Hürtgenwald und Nideggen, die anhand des bisherigen Wahlverhaltens sich andeutende und dadurch vorgesehene Gesamtzügigkeit, nicht ausreichen wird. Dies trifft auch nach Fertigstellung des 2. BA des Gymnasiums zu. Auch unter zukünftig weiterer Berücksichtigung der Kellerräume in der Realschule würden zum Zeitpunkt des "vollen Ausbaues" lediglich 53 Klassenräume zur Verfügung stehen. Tatsächlich benötigt werden aber 58 bis maximal sogar denkbar 63 Räume. Dies resultiert vor allem daraus, daß zwar die Zügigkeit in den Eingangsklassen wie bestehend (HS 2-, RS 3- und GY 4-zügig = insgesamt 9 Züge) festgelegt werden kann, dies aber für die darauffolgenden Schuljahre nicht immer zutrifft. So ist festzustellen, daß in der Haupt- und Realschule manchmal ab dem 7. spätestens aber ab dem 8. Jahrgang, infolge Schulwechsels, Wiederholer, Zuzüge u.a. Umstände, oftmals eine Klasse mehr zu unterrichten ist. Dies bedeutet bei der Hauptschule eine teilweise 3- sowie bei der Realschule weiterhin eine teilweise 4-Zügigkeit. Bereits jetzt ist gemäß Aussage des Leiters der Hauptschule für das kommende Schuljahr 1997/98 mit der Bildung von 15, eventuell sogar 16 Klassen, zu rechnen. Beim Gymnasium trifft diese Tendenz zwar nicht zu; die zwangsläufig aber bestehenden Abgänge "verbessern" andererseits aber nicht in dem Maße die Zahlen bzw. Prognosen, daß hier später eine 3-Zügigkeit und damit verbunden eine räumliche Entlastung entstehen könnte. Unabhängig davon ist konkret festzuhalten, daß für das Gymnasium im 2 Hinblick auf die Oberstufe unbedingt (auch) eine durchgängige 4-Zügigkeit anzustreben ist, die aufgrund des Wahlverhaltens auch ohne Probleme erreicht werden kann. Besonders stark betroffen von der Raumenge ist bekanntlich aber die Realschule, mit Einschränkungen und bei vollem Ausbau auch das Gymnasium. Beim Gymnasium wird sich diese Raum-enge noch deshalb verstärken, da durch die Anbindung des 2. BA an den bestehenden Trakt infolge dieser Bauarbeiten 3 Klassenräume für eine Benutzung vorübergehend ausfallen. Speziell zum Problem der Realschule Stellung nehmend führe ich aus, daß dieses Gebäude eine reguläre Raumkapazität von 12 Klassen, d.h. je 2 Parallelklassen pro Jahrgang hat und demnach für 12 x 28 Schüler = 336 Schüler ausgelegt ist. Z.Z. hat die Realschule Kreuzau aber 760 Schüler. Diese sind nur unterzubringen, in dem nahezu alle Fachräume in Klassenräume umgewandelt und auch alle Kelleräume zu allgemeinen Unterrichtszwecken in Anspruch genommen werden. Selbst nach Gründung der Realschulen in Hürtgenwald und Nideggen wird die Realschule, und dies ist auch erklärtes Ziel der Gemeinde als Schulträger, 3-zügig bleiben, wobei Ausnahmen in einigen Jahrgangsstufen, wie vor geschildert, denkbar sind. In diesem Falle fehlen im Realschulgebäude zumindest 6 Klassenräume. Um diese Raummisere relativ kurzfristig zu beheben wurde bereits vor einiger Zeit durch die Schulleitung der Realschule vorgeschlagen, das ehemalige Lehrerwohnhaus Schulstraße 18/19 für ihre Belange in Anspruch zu nehmen. Diesem Ansinnen wurde bis dato nicht konkret näher getreten, da die Raumsituation durch die verschiedensten Lösungen, auch unter (vorübergehender) Inanspruchnahme von Klassenräumen im Trakt von Hauptschule sowie im Neubautrakt des Gymnasiums, mehr oder weniger gelöst werden konnte. Daneben sollte das inzwischen durch anderweitige Unterbringung der bisherigen Mieter leerstehende Gebäude für Zwecke eines Hortes genutzt werden. Dies ist aber inzwischen durch mehrheitliche Entscheidung nicht mehr Sachstand, so daß bereits innerhalb der Etatberatungen in der letzten Sitzung des Rates vom 27.01.1997 mit Stimmenmehrheit beschlossen wurde, das genannte Gebäude so auszubauen und herzurichten, daß hier Verwaltungsräume der Realschule untergebracht werden können. Inzwischen liegt auch ein konkret formulierter Antrag der Realschule Kreuzau vor, im genannten Gebäude die gesamte Verwaltung, das Lehrerzimmer sowie den Arzt- und Kopierraum unterzubringen. Ob diesem Wunsch in vollem Umfange letztlich entsprochen werden kann, ist z.Z. noch offen, sollte aber durch die Verwaltung alsbald geprüft werden. Vorbehaltlich dieser genauen bautechnischen Überprüfung erscheint das Objekt für diese Belange aber gut geeignet, zumal auch eine unmittelbare Nähe zum Trakt der Realschule gegeben ist. Durch diese relativ kostengünstige Maßnahme, könnten im Schulzentrum weitere 4 Klassen zur Verfügung stehen. Ob allerdings die Vorstellung der Realschule, diese Maßnahme und damit verbunden die Nutzung bereits zum Beginn des Schuljahres 1997/98 zu realisieren letztlich möglich ist, ist allerdings sehr fraglich. Trotzdem, und dies entspricht ja auch im Grundsatz der Beschlußlage aus der Sitzung vom 27.01.1997, wird die Verwaltung kurzfristig die Möglichkeiten prüfen, Pläne erarbeiten und mit der Bezirksregierung bezüglich der Förderung Kontakte aufnehmen. Entsprechende haushaltsmäßige Vorgaben sind auch beschlossen worden. Auch für das Gymnasium Kreuzau, und hierzu verweise ich auf die vorstehende ausführliche Darstellung, werden zukünftig auch Raumprobleme bestehen. In diesem Zusammenhang hat die Verwaltung entsprechende Überlegungen angestellt, die bei Gelegenheit auch mit den betroffenen Schulleitern bereits erörtert wurden, durch die Inanspruchnahme der Hans-Hoesch-Stiftung für eine Lösung Sorge zu tragen. Hier stehen in der 1. Etage insgesamt 3 Räume für Belange des DRK Kreuzau zur Verfügung, wovon 2 Räume eine ausreichende Größe für Fachräume besitzen. Ein weiterer kleinerer Raum, der bisher als Büro genutzt wurde, könnte ebenfalls einem entsprechenden Zweck zugeführt werden. Die weiter dort installierte Küche wird regelmäßig von Hauptschule und Realschule genutzt und ist trotz der Existenz einer Küche in der Hauptschule voll ausgelastet. Auch hier besteht langfristig die Vorstellung, diese Küche innerhalb des Schulzentrums (z.B. im Kellerbereich), unterzubringen, um auch diesen Raum in der HansHoesch-Stiftung anderen (schulischen) Zwecken zuführen zu können. Ersatz für diese dann wegfallenden Räume in der Hans-Hoesch-Stiftung sollte das DRK Kreuzau in der ehemaligen Schule im Ortsteil Untermaubach erhalten. Gespräche mit Vertretern des DRK sowie auch Ortsbesichtigungen haben ergeben, daß dies machbar und auch vertretbar ist, so daß die Inanspruchnahme der Räume durch das Gymnasium bereits ab dem kommenden Schuljahr 1997/98 durchaus realistisch erscheint. Im Hinblick auf den Zustand der Räume und auch ihre avisierte Nutzung (z.B. als Musik-, Zeichen- o.a. Fachraum) können die hiermit verbundenen Kosten relativ gering gehalten und aus den laufenden Haushaltsmitteln für die "bauliche Unterhaltung" aufgebracht werden, wobei ich davon ausgehe, daß einige Arbeiten (z.B. Anstrich u.ä.) durch Mitarbeiter des gemeindlichen Bauhofes auszuführen sind. Im übrigen ist eine genaue Nutzung dieser Räume noch mit der Schulleitung abzustimmen, wobei es aber klar sein muß, daß hier keine sogenannten installationsintensiven Räume unterzubringen sind; in diesem Falle wäre die Aussage einer kostengünstigen Lösung nicht haltbar. Die Verwaltung schlägt daher vor, entsprechende Grundsatzbeschlüsse zur Inanspruchnahme des ehemaligen Lehrerwohnhauses in Kreuzau, Schulstraße 18/19 für Belange der Realschule sowie von 3 Räumen im Bereich der Hans-Hoesch-Stiftung für Belange des Gymnasiums Kreuzau zu fassen. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: 3 Für die Herrichtung des Gebäudes Schulstraße 18/19 sind im Haushaltsplan 1997 10 0.000 DM bereitgestellt worden. Für 1998 besteht eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 200.000 DM. Die Herrichtung der benannten 3 Räume in der Hans-Hoesch-Stiftung können nach Meinung der Verwaltung aus den bereitstehenden Mitteln der Haushaltsstelle "bauliche Unterhaltung" getragen werden. III. Beschlußvorschlag der Verwaltung: 1. Die Verwaltung wird beauftragt Planungen zum Umbau und Sanierung der ehemaligen Lehrerdienstwohnung im Gebäude Schulstraße 18/19 zur Nutzung als Verwaltungsräume für die Realschule Kreuzau in die Wege zu leiten und einen entsprechenden Beihilfeantrag an die Bezirksregierung zu stellen. 2. Daneben sind 3 bisher durch das DRK Kreuzau im 1. OG der Hans-Hoesch-Stiftung genutzte Räume für Zwecke des Gymnasiums Kreuzau (Verwendung als Fachräume) herzurichten. Auch hier sind die entsprechenden Ermittlungen, und zwar sowohl in baulicher und finanzieller Hinsicht als auch zur Festlegung der genauen Nutzungsmöglichkeiten durch die genannte Schule, in die Wege zu leiten. Gleichzeitig erfolgt eine Verlagerung der DRK-Räume in das ehemalige Schulgebäude in Kreuzau, Ortsteil Untermaubach, Im Bongert 10." III. Beschlußvorschlag: "Die Verwaltung wird beauftragt, kurzfristig ein Gesamtkonzept unter Berücksichtigung der vorhandenen Räume im Schulzentrum "Heribertschule Kreuzau" einschließlich ihrer detaillierten Nutzung sowie auch dem zukünftigen Bedarf zu erarbeiten. Einzubeziehen in dieses Gesamtkonzept ist auch die nach Umbau und Sanierung durchaus mögliche Nutzung der ehemaligen Lehrerdienstwohnungen im Gebäude Schulstraße 18/19 für Belange der Realschule Kreuzau. Ebenfalls bei den Planungen zu berücksichtigen sind 3 bisher durch das DRK im 1. OG der Hans-HoeschStiftung Kreuzau genutzten Räume für Belange des Schulzentrums. Gleichzeitig muß bei Inanspruchnahme der Hans-Hoesch-Stiftung eine Verlagerung dieser DRK-Räume in das ehemalige Schulgebäude in Kreuzau, Ortsteil Untermaubach, Im Bongert 10, erfolgen". Letztlich ist auch die im Jahre 1992 bereits erstellte Grundsatzplanung zur Aufstockung des Mitteltraktes zwischen Haupt- und Realschule Kreuzau (Foyer- und Außentoilettenbereich) zu berücksichtigen. Im gleichen Zusammenhang sind selbstverständlich auch die Möglichkeiten zur Förderung dieser Maßnahmen mit Landesmitteln zu klären. Der Gemeindedirektor - Ramm -