Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
454 kB
Datum
08.04.2014
Erstellt
27.03.14, 15:05
Aktualisiert
27.03.14, 15:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Bebauungsplan Nr. 164
Erftstadt-Gymnich, Kehler Weg, Erweiterung Getreidelager RaiBa
Stand: 26.03.2014
wertung_öff_164_2.+3. off._gymnich_raiba_01-10
2. + 3. Offenlage
Wertung der Eingaben der Öffentlichkeit:
Pos.
EingangsÖffentlichkeit
datum
Öff. 01
und
27.01.2014 Raiffeisenbank Gymnich eG
01.1
Öff. 01
und Inhalt Anschreiben am 23.01.2014 per Mail und Original per Post am 27.01.2014 eingegangen
01.1
Öff. 01 Vor 2 Jahren war unsere Welt noch in Ordnung: seit rund 50 Jahren wird „Am Silo" das Getreide
der regionalen Landwirte angenommen, ohne dass die Warenabteilung von irgendeiner Stelle in
Frage gestellt wurde. Es gab nachweislich keine Probleme, die nicht nachbarschaftlich gelöst
werden konnten. Dies bestätigt auch ein aktuelles Schreiben des Ordnungsamtes. Das Gebot der
gegenseitigen Rücksichtnahme funktionierte noch!
Dann haben wir uns entschlossen, die Standortsituation zu verbessern. Dies betrifft unzweifelhaft
die Lärm
die Verkehrs- und
die Staubentwicklung;
aber auch die Abwicklung der Getreideanlieferungen während der Ernte zu Gunsten der Lan dwirte.
Wertungsbeschluss
Wertungsbeschluss:
Unter Berücksichtigung aller öffentlichen und privaten Belange kommt die Stadt Erftstadt zu der
Einschätzung, dass durch die vorliegende Planung die Bestandssituation sowohl für die Anwohner
(Verringerung der Immissionen) als auch für die RaiBa (Verbesserung der Betriebsabläufe) erheblich
verbessert wird. Die Bauleitplanung läuft somit einem gerechten Interessenausgleich nicht zu wider.
Daher wird der Anregung zur Fortsetzung der vorliegenden Bauleitplanverfahren gefolgt.
Seit unsere Planung zur Verbesserung der bestehenden Gemengelagesituation bei einigen
Anwohnern bekannt geworden ist, fordern diese umfassende Maßnahmen zur Wohnumfeldve rbesserung.
Wie Ihnen bekannt ist, hat sich eine Bürgerinitiative gebildet, die die Fakten rund um die
Flächennutzungsplanänderung und den Bebauungsplan in Frage stellt:
1. Planungsinhalte werden schlichtweg ignoriert
2. gutachterlich eindeutig belegte Sachverhalte werden in Zweifel gezogen
3. Äpfel werden mit Birnen verglichen
4. die mit der Planung verbundenen Verbesserungen wollen nicht zur Kenntnis genommen
werden
5. der Bestand einschließlich Bestandschutz und die damit verbundenen Genossenschaftswerte
werden leichtfertig aufs Spiel gesetzt.
Hierzu nur wenige Beispiele:
Zu 1:
Der Bebauungsplan setzt eindeutige Mengenlimitierungen fest: „Der Jahresumsatz Getreide
darf eine Größenordnung von 20.000 to nicht übersteigen. […]". Die BI macht daraus in ihren
Schreiben bis zu 100.000 to.
16 weitere Silotürme sollen lt. BI errichtet werden - geplant sind maximal 9 á 1.500 to.
Zu 2:
Das Verkehrsgutachten kommt auf der Basis einer Verkehrszählung und Auswertung der
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Bebauungsplan Nr. 164
Erftstadt-Gymnich, Kehler Weg, Erweiterung Getreidelager RaiBa
2. + 3. Offenlage
Stand: 26.03.2014
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Standortdaten einschließlich Personalfahrten und Müllabfuhr zu der Einschätzung: rd. 60.000
Fahrten jährlich. Dies bedeutet rd. 30.000 Fahrzeuge pro Jahr! Davon nutzen nur einen Bruchteil
den Kehler Weg als Zu- oder Abfahrt. Zum Vergleich: bei einem mittelgroßen SB-Markt ist täglich mit rund 3.500 Fahrten zu rechnen. Die Behauptung, der Kehler Weg werde unzumutbar
durch den Ziel- und Quellverkehr der Warenabteilung belastet, ist absolut überzogen.
Zu 3:
Die BI vergleicht in ihren Außendarstellungen die geplante Anlage mit einer bestehenden Getreideannahme in Köln-Rommerskirchen. Diese Anlage ist weder in Bezug auf die geplanten Kapazitäten, noch in Bezug auf die Größenverhältnisse vergleichbar:
Silokapazitäten Getreide
Silohöhen
Rommerskirchen
max. 40.000 to
bis zu 32,0 m
Gymnich
max. 20.000 to
bis zu 25,2
Mit Bezug auf Rommerskirchen wird die Landschaftsbildentwicklung als Schreckensszenario dargestellt. Die tatsächliche Planung bleibt unberücksichtigt - auch, dass bei uns in Abstimmung mit
der Unteren Landschaftsbehörde rund um die Erweiterungsfläche ein 10 m breiter, intensiv begrünter Pflanzstreifen angelegt werden soll, findet keine Erwähnung.
Zu 4:
Gleiches gilt für alle mit der Planung verbundenen Verbesserungen:
Die Hauptannahme und -betriebsabwicklung wird nach Westen verlagert - über 60 m vom
nächstgelegenen Wohnhaus am Kehler Weg entfernt
Die Bestandsannahme wird nur noch für Sonderkulturen und nasse Ware genutzt. Dies macht
rd. 10 % der bisherigen Annahme aus.
Dadurch reduziert sich die Staubentwicklung entsprechend, da die neue Anlage eine vollständige geschlossene Annahme vorsieht.
Zukünftig kann im Bestand auf Getreideannahmen zu Nachtzeiten verzichtet werden.
Zu 5:
Für die Genossenschaft stellt die Bestandsanlage eine wesentliche Betriebseinrichtung dar,
da darüber die separierte Annahme von Sonderkulturen und nasser Ware ermöglicht wird.
Daher ist der grundsätzliche Erhalt der Bestandsanlage am Kehler Weg für uns so wichtig. An
keinem Alternativstandort hätten wir diese Möglichkeit, da ein Neuaufbau von zwei getrennten
Anlagen finanziell nicht darstellbar ist. Daher sehen wir für uns - wie in der Begründung zum
Bebauungsplan und in zahlreichen Informationsgesprächen bereits ausgeführt - nur die Möglichkeit der Standorterhaltung.
Mit Verwunderung haben wir im Laufe der vergangenen Monate festgestellt, wie verzerrt die Sachverhalte rund um unsere Planung nach außen hin dargestellt wurden.
Die Gremien der Raiffeisenbank haben sich sodann darauf verständigt, die uns vor getragenen
Bedenken und Vermutungen sachlich zu erörtern und Stellung zu beziehen. Noch heute finden
immer wieder Gespräche statt, aus denen zu entnehmen ist, dass von falschen Annahmen
ausgegangen wird. Dort, wo unseren Mitarbeitern die Gelegenheit zur Beschreibung des Vorhabens gegeben wird, finden sie regelmäßig Verständnis und Unterstützung. Bis dato liegen
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Bebauungsplan Nr. 164
Erftstadt-Gymnich, Kehler Weg, Erweiterung Getreidelager RaiBa
2. + 3. Offenlage
Stand: 26.03.2014
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uns bereits knapp 600 Unterschriften von Befürwortern der vorliegenden Planung vor.
Darüber hinaus liegen uns auch erste Klarstellungen zu angeblichen Aussagen Dritter vor (siehe
Anlage).
Mit dem Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme ist es seitens der Bürgerinitiative vorbei! Die BI
macht mit viel Papier Stimmung gegen unseren Standort. Dies bedauern wir sehr.
Unabhängig davon werden wir die Stadtverwaltung in ihrem Bemühen unterstützen, die Eingaben
sachlich zu erarbeiten und dazu Stellung zu beziehen. Wir hoffen allseits auf eine sachliche und
fundierte Auseinandersetzung mit diesen Inhalten.
ANHANG:
Klarstellung von Herrn Faßbender:
Stellungnahme zur E-Mail-Nachricht der Bürgerinitiative „Kehler Weg" an die Politiker der Stadt
Erftstadt vom 14.10.2012
In oben erwähnter E-Mail werden diverse Aussagen aus einem Gespräch mit Mitgliedern der
Bürgerinitiative zitiert. Im Folgenden der Text der Nachricht:
„Die Gefahr scheint unter anderen auch unserem Kreislandwirt, Herrn H.E. Fassbender, nicht klar
zu sein: Das "Brand- und Explosionsrisiko sieht er nicht, hält es für übertrieben, an den Haaren
herbeigezogen", wie er uns in einem persönlichen Gespräch mitteilte. Auf der anderen Seite
bezeichnet er die alte Annahmestelle als "Klitsch" - übersetzt: Bruchbude - und hat vollkommen
Verständnis für unseren Protest. Diese Anlage sei in einem unmöglichen Zustand und indiskutabel. Dies sind katastrophale Bedingungen für die Bauern, die Arbeiter und die Anwohner."
Das aufgeworfene Brand- und Explosionsthema halte ich für nicht gegeben. Alle Anlagen dieser
Art werden geprüft und zertifiziert. So auch die Annahmestelle Gymnich.
Der Begriff „Klitsch" bezog sich eindeutig auf die Größe der Bestands- und Neuanlage, von deren
Existenz ich keine der beschriebenen Gefahren ausgehen sehe. Auch das geschilderte Staubund Verkehrsaufkommen ist weit überzogen. Die vorliegende Großenordnung lässt eine reibungslose Abwicklung erwarten.
Noch deutlicher distanziere ich mich davon, die Anlage als „in einem unmöglichen Zustand für die
Beteiligten" bezeichnet zu haben, da Pflege und Wartung groß geschrieben werden.
Ich bin enttäuscht und verärgert, dass Vermittlungsversuche in dieser Art genutzt werden und
befürworte eine Umsetzung der vorliegenden Planung.
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Bebauungsplan Nr. 164
Erftstadt-Gymnich, Kehler Weg, Erweiterung Getreidelager RaiBa
Öff. 02
und
02.1
Stand: 26.03.2014
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2. + 3. Offenlage
03.02.2014 Raiffeisenbank Gymnich eG
Öff. 02 Inhalt Anschreiben am 30.01.2014 per Mail und Original per Post am 03.02.2014 eingegangen Wertungsbeschluss
Öff. 02.1 Wir haben im Hause der Raiffeisenbank zu unserem Projekt eine große Anzahl Rückmeldungen Wertungsbeschluss:
erhalten. Wir haben uns folglich entschlossen, die positiven Äußerungen erneut schriftlich zu do- Die Unterschriftenliste wird zur Kenntnis genommen.
kumentieren. Sie erhalten daher im Anhang eine Auflistung der unterstützenden Personen und
bitten Sie, die Dokumente im weiteren Verfahren zu berücksichtigen. Sofern sich Rückfragen ergeben, stehen wir gerne zur Verfügung. Die Original-Version senden wir auf dem Postweg.
Anlage: Übersicht über 223 Projektbefürworter zum Vorhaben BP 164 und FNP-Änderung 08.
Die aufgeführten Personen unterstützen das Projekt mit Ihrer Unterschrift.
Öff. 02.2 Beigefügt erhalten Sie, wie in unserer Mail vom 30.01.2014 bereits angekündigt, die Original- Wertungsbeschluss:
Unterschriftslisten hinsichtlich o.g. Vorhabens.
Die Unterschriftenliste wird zur Kenntnis genommen.
Anlage: Übersicht über 223 Projektbefürworter zum Vorhaben BP 164 und FNP -Änderung 08.
Die aufgeführten Personen unterstützen das Projekt mit Ihrer Unterschrift.
Öff. 03
03.02.2014
Ortsbauernschaft Gymnich
Der Vorstand
Öff. 03 Inhalt Anschreiben vom 24.01.2014
Wertungsbeschluss
Öff. 03 Wir nehmen die Offenlagephase der Planungsunterlagen zur Flächennutzungsplanänderung Nr. 08 Wertungsbeschluss:
und zum Bebauungsplan Nr. 164, Erftstadt-Gymnich, Kehler Weg, Getreidelager, zum Anlass, den Unter Berücksichtigung aller öffentlichen und privaten Belange kommt die Stadt Erftstadt zu der
Sachverhalt aus Sicht der Ortsbauernschaft Gymnich zu schildern.
Einschätzung, dass durch die vorliegende Planung die Bestandssituation sowohl für die Anwohner
(Verringerung der Immissionen) als auch für die RaiBa (Verbesserung der Betriebsabläufe) erheblich
Die Ortsbauernschaft Gymnich ist ein Zusammenschluss der regionalen Landwirte. Die Ortsbau- verbessert wird. Die Bauleitplanung läuft somit einem gerechten Interessenausgleich nicht zu wider.
ernschaft engagiert sich als Interessenvertretung der regionalen Landwirtschaft.
Daher wird der Anregung zur Fortsetzung der vorliegenden Bauleitplanverfahren gefolgt.
Für die Ortsbauernschaft ist die Warenabteilung der Raiffeisenbank Gymnich eG seit vielen Jahrzehnten verlässlicher und bewährter Geschäftspartner vor Ort. In der Rechtsform der Genossenschaft sehen wir beständig die Interessen unserer Berufsgruppe berücksichtigt. Sie erlaubt eine
Mitbestimmung z.B. im Rahmen der Generalversammlung und begründet eine Mitverantwortung für
die Belange der Genossenschaft.
Der traditionelle Standort der Genossenschaft am Kehler Weg liegt für unsere Mitglieder in zentraler Lage zu den landwirtschaftlichen Flächen. Mit großer Verwunderung nehmen wir die Gegenbewegung vereinzelter Bürger des Kehler Weges zu genannter Planung zur Kenntnis. Der Kehler
Weg am westlichen Ortsrand von Gymnich ragt in einen seit vielen Jahrzehnten landwirtschaftlich
genutzten Bereich hinein. Wer hier hingezogen ist, kann diesen Tatbestand nicht von heute auf
morgen ausblenden.
Wir nehmen die Haltung der besagten Anwohner auch deshalb mit Verwunderung zur Kenntnis, da
aus unserer Sicht die Verladeprozesse insbesondere während der Ernteperiode am Standort Kehler Weg schon heute schon sehr harmonisch verlaufen. Unabhängig davon bemüht sich die Raiffeisenbank mit der vorliegenden Planung durch die Verlagerung wesentlicher Betriebsprozesse in den
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Bebauungsplan Nr. 164
Erftstadt-Gymnich, Kehler Weg, Erweiterung Getreidelager RaiBa
Stand: 26.03.2014
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2. + 3. Offenlage
hinteren Bereich westlich der Bestandsanlage um eine umfängliche Verbesserung der Bestandssituation.
Unsere regionalen landwirtschaftlichen Betriebe sehen sich aktuell mit einer schwierigen Struktur
konfrontiert. Die Abhängigkeit von äußeren Einflüssen und Weltmarktpreisen bestimmen den landwirtschaftlichen Alltag zusehends. Ein beständiger und verlässlicher Partner am Ort ist daher wichtiger denn je – nicht zuletzt, um einer regionalen Monopolbildung im Bereich der Agrargenossenschaften vorzubeugen.
Die Ortsbauernschaft verspricht sich durch die Konzentration der Lagerkapazitäten und die Zentralisierung der Betriebsabläufe positive Effekte:
erheblich reduzierte Wartezeiten bei der Getreidelieferung
modernisierter Annahmeprozess
optimierte Ausnutzung günstiger Witterungsbedingungen
Entfall der engen Wendefahrten auf dem Verbindungswegs Kehler Weg / Kohlstraße.
Bei einer Aufgabe des Standortes am Kehler Weg - wie es die Anwohner beabsichtigen - sähen wir
nicht zuletzt einen deutlich ausgeweiteten Energiebedarf, da die kurzen Anfahrten entfallen und
deutliche Mehrstrecken zu fahren wären.
Diese Mehrkosten würden sich empfindlich auf die ortsansässigen Betrieb auswirken.
Vor diesem Hintergrund bitten wir um mehr Toleranz gegenüber der Landwirtschaft. Hierzu hat die
Landwirtschaftskammer die Broschüre „Freizeit und Landwirtschaft – ein Dialog, Machen wir´s
gemeinsam - Toleranz hilft weiter“ veröffentlicht. Hier ist unseres Erachtens ein Miteinander sehr
zielführend und treffend beschrieben. Das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme ist aus unserer Sicht gerade in einem landwirtschaftlich geprägten Ortsteil wie Gymnich unerlässlich. Die Raiffeisenbank lebt das Miteinander, in dem sie die über Jahrzehnte entwickelte Gemengelage durch
die Verlagerung wesentlicher Betriebsteile in den westlichen Bereich der Bestandsanlage entzerrt.
Den Verfahrensunterlagen – insbesondere der Begründung zum Bebauungsplan – ist zu entnehmen, dass die Planung umfänglich dazu geeignet ist, die Vermutungen bezüglich einer Verschlechterung der Bestandssituation seitens der Bürgerinitiative zu entkräften.
Wir regen daher zum intensiven Studium der Verfahrensunterlagen an. Ziel sollte ein objektiver
Einblick in Bestand und Planung sein.
Abschließend bitten wir um Berücksichtigung unserer Stellungnahme im laufenden Verfahren und
empfehlen die Umsetzung einer in sich konsistenten Planung am bestehenden Ort nachdrücklich.
Öff. 04
11.02.2014 Dr.-Ing. Heinrich-Josef Clemens
Öff. 04 Inhalt Anschreiben vom 08.02.2014
Wertungsbeschluss
Öff. 04 Änderung des Flächennutzungsplanes Nr. 08; Bebauungsplan Nr. 164, Erftstadt-Gymnich, Kehler Wertungsbeschluss:
Weg, - Erweiterung des Getreidelagers.
Unter Berücksichtigung aller öffentlichen und privaten Belange kommt die Stadt Erftstadt zu der
Einschätzung, dass durch die vorliegende Planung die Bestandssituation sowohl für die Anwohner
Hier: Gegendarstellung der mit Datum v. 19.01.2014 zugeleiteten „Bürgerinformation" des Verei- (Verringerung der Immissionen) als auch für die RaiBa (Verbesserung der Betriebsabläufe) erheblich
nes ,,Gymnich regt sich e.V."
verbessert wird. Die Bauleitplanung läuft somit einem gerechten Interessenausgleich nicht zu wider.
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Bebauungsplan Nr. 164
Erftstadt-Gymnich, Kehler Weg, Erweiterung Getreidelager RaiBa
2. + 3. Offenlage
Stand: 26.03.2014
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Daher wird der Anregung zur Fortsetzung der vorliegenden Bauleitplanverfahren gefolgt.
In vorbezeichneter Angelegenheit übersende ich Ihnen eine Gegendarstellung der vom vorgenannten Verein getroffenen Aussagen.
Die Gegendarstellung wurde von Bürgern und Bürgerinnen des Ortsteiles Gymnich eigenhändig
unterzeichnet und sie tragen die Gegendarstellung in dieser Form mit.
Es ist bekannt, dass die Offenlegungsfrist zum 01. Feb. 2014 bereits abgelaufen ist. Unabhängig
hiervon, möchte ich Sie bitten, unsere Darstellung der Sachlage mit in Ihre Entscheidung einzubeziehen. Das Bundesbaugesetz sieht diese Möglichkeit ausdrücklich vor (§3 (2) BauGB)
Die Inhalte der Gegendarstellung entnehmen Sie bitte dem beigefügten Anhang.
Ausfertigung erhält: Raiffeisen Bank e.G. Gymnich, z. Hd. Herrn Schmitz
Gegendarstellung der vom Verein „Gymnich regt sich e.V." getroffenen Aussagen.
Mit Datum vom 25. Januar 2014 wurde der Bürgerschaft des Ortsteiles Gymnich ein
dreiseitiger Flyer des Vereins „Gymnich regt sich e. V.“, Vorsitz: Dipl.- Kaufmann Peter Cramer,
wohnhaft dort selbst, im Rahmen einer professionellen Prospekt und Werbeverteilung zugestellt.
Der Verein bezeichnet sich selbst als „Verein zur Erhaltung und Entwicklung der dorftypischen
Eigenart des Stadtteiles Gymnich in nachbarschaftlicher, ökologischer und gestalterischer Hinsicht"
Tenor der Flyers ist eine Ablehnung des durch die Raiffeisenbank Gymnich eG beantragten Änderung des Flächennutzungsplanes Nr. 08; Bebauungsplan Nr. 164, Erftstadt- Gymnich, Kehler Weg,
- Erweiterung des Getreidelagers.
Wir, die Unterzeichner befürworten ausdrücklich die durch die Raiffeisenbank Gymnich eG beantragte Änderung des Flächennutzungsplanes Nr. 08 und Bebauungsplan Nr. 164, Erftstadt- Gymnich, Kehler Weg. Erweiterung des Getreidelagers.
Im Folgenden und zur Begründung wird auf die im genannten Flyer aufgeführten Punkte Bezug
genommen.
1.
Entgegen der Auffassung, des Bürgervereins „Gymnich regt sich e.V." dass durch die Bebauung
das Ortsbild von Gymnich verschandelt wird, sind wir der Meinung, dass die von dort vertretene
Auffassung rein subjektiv ist.
Vielmehr vertreten wir die Auffassung, dass die Warenabteilung der Raiffeisenbank Gymnich eG
bereits seit den 60er Jahren am Kehler Weg angesiedelt ist und die Wohnbebauung zeitlich nachfolgend an diese Bebauung herangerückt ist. Davon ableitend kann von einer Unzumutbarkeit nicht
ausgegangen werden, auch dann nicht, wenn wie nun wie geplant eine Erweiterung der Siloanlage
angedacht und angestrebt wird. Vielmehr konnte bereits in früheren Jahren und nach realer Einschätzung des zukünftigen allgemeinen Wirtschaftswachstums davon ausgegangen werden, dass
eine Erweiterung der Siloanlage durch den Betreiber, zu einem späteren Zeitpunkt durchaus betrieblich erforderlich und angestrebt wird.
Bemerkenswert erscheint die Tatsache, dass zeitlich nach der beantragten Änderung des FlächenSeite 6 von 9
Bebauungsplan Nr. 164
Erftstadt-Gymnich, Kehler Weg, Erweiterung Getreidelager RaiBa
2. + 3. Offenlage
Stand: 26.03.2014
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nutzungsplanes neue Wohnobjekte im Bereich Kehler Weg beantragt, errichtet, fertiggestellt und
bereits bewohnt wurden. Offensichtlich ist diese Bauherrenschaft der Überzeugung, dass zukünftige Störungen in der vom v. gen. Verein dargelegten Form nicht zu erwarten sind.
2.
Nachbarliche Beschwerden, über eine Unzumutbarkeit des laufenden Betriebes wurden in der
Vergangenheit zu keiner Zeit geführt. Es kann deshalb davon ausgegangen werden, dass der
Betrieb in der Vergangenheit störungsfrei und problemlos verlief. Hiervon nun ableiten zu wollen,
dass der künftige Betrieb ausgestattet mit moderner Betriebstechnologien, Störungen in der genannten Form verursachen wird, halten wir für überzogen und lediglich geeignet, mit den Mitteln
der Demagogie rein privat- orientierte Ziele zu verfolgen.
Die Auffassung des v. gen. Vereins, dass ein steigendes Verkehrsaufkommen zu erwarten ist, wird
von den Unterzeichnern nicht geteilt.
Vielmehr ist zu erwarten, dass durch eine moderne Lager- und Umschlaglogistik eine im Verhältnis
zur Lagermenge geringeres Verkehrsaufkommen eintreten wird, zumal der westlich gelegene und
ausgebaute Siedlerweg als Wirtschaftsweg für Landwirte erheblich günstiger zu befahren ist, als
die Nutzung der weitgehend verkehrsreglementierten innerörtlichen Straßen.
Aus ökonomischen und ökologischen Sicht kann nicht erwartet werden, dass nach dem „St. Florians- Prinzip" eine Verdrängung des Warenverkehrs auf andere innerörtliche Betriebsstätten oder
gar auf andere Standorte zu erfolgen hat.
3.
Die Auffassung des v. gen. Vereins, dass „die Abnutzung der jetzt schon sehr schlechten Straßen
Gymnichs" einer Änderung des Flächennutzungsplanes entgegenstehen, teilen wir aus mehreren
Gründen nicht.
a.) Die Feststellung dass die Straßen in Gymnich sich schon heute in „sehr schlechtem Zustand
befinden“ ist unrichtig. Richtig ist vielmehr, dass sich die Straßen in einem ordentlichen Zustand
befinden, dass regelmäßig Schäden ausgebessert werden und die Verwaltung durchaus bereits
heute, im Bedarfsfall auch ganze Straßenzüge komplett saniert.
b.) Das vorhandene Straßen- und Wegenetz im Ortsteil Gymnich ist straßenbautechnisch auf die
Belange eines Orts- und Durchgangsverkehrs, sowie landtypisch auf den landwirtschaftlichen
Ziel- und Startverkehr ausgelegt. Insbesondere ist anzumerken, dass gerade die nicht innerörtlichen Wirtschaftswege bestimmungsgemäß dem landwirtschaftlichen Verkehr gewidmet sind
und sich in einem durchaus guten bis sehr guten Zustand befinden.
4.
Die Auffassung, dass steigende Anliegerkosten durch Straßenerweiterungen und Instandhaltung zu
erwarten sind, wird nicht mitgetragen.
Grundsätzlich besteht ein grundlegender und allgemeiner Rechtsanspruch zur Nutzung des Straßen- und Wegenetzes, nicht nur für Bürger und Bürgerinnen in Form des Privatverkehrs, sondern
auch für Wirtschaftsbetriebe und Handwerker. Insofern sind prinzipiell Instandhaltungskosten in
Form eines Straßenbaubeitrages grundsätzlich zu leisten.
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2. + 3. Offenlage
Stand: 26.03.2014
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Rein aus rechtlichen Gründen kann nicht damit argumentiert werden, dass „fremde" oder/und
Wirtschaftsfahrzeuge die Straße benutzen und deshalb eine nachmalige Herstellung oder Verbesserung der Straßenteileinrichtung erforderlich werden lassen.
(s. hierzu Kommentar z. Baugesetz, Henning Jäde. Dr. Franz Dirnberger, Dr. Josef Weiß, 2013 7.
Aufl.)
5.
Die Auffassung des v. gen. Vereins dass eine Gefährdung der Kinder durch innerörtlichen Schwerlastverkehr eintritt, wird nicht mittgetragen.
Bei kindgerechter Unterweisung und Schulung, wie bereits heute in den Schulen und Kindergärten
durchgeführt, ist nicht zu erwarten, dass eine Gefahrenerhöhung eintreten wird. Zumal die Grundschule, der Kath. Kindergarten, der Städt. Kindergarten und die örtl. Sportstätten sich rein geografisch diametral zum geplanten Bauvorhaben befinden.
6.
Die Auffassung des v. gen. Vereins dass eine „Steigende Gefahr von Bränden und Explosionen
durch die große Lagermengen" eintreten wird, wird nicht mittgetragen.
Es werden sich zweifelsfrei Brandlasten erhöhen, es ist jedoch zu erwarten, dass techn. Maßnahmen nach dem Stand der heutigen Technik zur Vermeidung von Entstehungsbränden, Bestandteile
des Genehmigungsverfahrens sind, sowie das diese techn. Maßnahmen im Rahmen des z. Zt.
geltenden Betriebssicherheitsgesetzes einer regelmäßigen Kontrolle zugeführt werden.
7.
Die Auffassung des v. gen. Vereins dass eine ,Massive Lärmbelastung durch den Betrieb zeitweise
rund um die Uhr“ stattfindet wird nicht mitgetragen.
Da, wie bisher Lastverkehre über den Siedlerweg erfolgen, kann von einer innerörtlichen LärmMehrbelastung zukünftig nicht ausgegangen werden.
Unabhängig hiervon, wird auch hier unsererseits die Auffassung vertreten, dass bereits in früheren
Jahren, d. h. vor der Wohnbebauung davon ausgegangen werden konnte, dass eine betriebliche
Erweiterung zu einem späteren Zeitpunkt angestrebt und beantragt wird, und damit eine Erhöhung
der verkehrsbedingten Lärmemission zu erwarten ist
8.
Die Auffassung des v. gen. Vereins dass eine „Massive Staubbelastung durch Verkehre und Umschlag großer Getreidemengen erfolgt, wird nicht mitgetragen.
Vielmehr ist zu erwarten, dass durch Planung und Einbau moderner Schütt,- Blas- u. Saugtechniken und insbes. durch die bauliche Einhausung des Getreide- Schüttbereiches die Staubentwicklung trotz des Mengenzuwachses sich im Verhältnis zum jetzigen status quo reduziert.
Allgemein
Die im Flyer genannte Darstellung dass „Insbesondere die bisher ausgebliebene Auseinandersetzung mit den Interessen und Beschwerden der Bürger führt in Gymnich zu heftigen Protesten", wird
ausdrücklich nicht mitgetragen.
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Bebauungsplan Nr. 164
Erftstadt-Gymnich, Kehler Weg, Erweiterung Getreidelager RaiBa
Stand: 26.03.2014
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2. + 3. Offenlage
Es ist nicht richtig, dass Auseinandersetzungen zwischen Bürgern und Bürgerinnen unterblieben
sind. Vielmehr fand, auch wenn nicht öffentlich und eher im privaten und nachbarschaftlichen Bereichen, intensive und sachorientierte Diskussionen statt.
Vielmehr entstand bei diesen Diskussionen und in der Bürgerschaft der Eindruck, dass rein persönliche Ziele seitens der Beschwerde führenden Partei im Vordergrund stehen und die Absicht besteht, die Bürgerschaft für diese Ziele zu instrurnentalisieren. Die Versendung und Zustellung des
dreiseitigen Flyers an alle Bürger und Bürgerinnen des Ortsteils Gymnich durch Inanspruchnahme
eines professionellen Zustellers, zeigt mit welcher Vehemenz die Bürgerschaft beeinflusst und
zielgerichtet vereinnahmt werden soll.
Alleine der Wortwahl „Grenzen des Zumutbaren'', „mit Entsetzen", „Massiv“, „steigende Gefahr“,
„Gefährdung" etc. ist zu entnehmen, dass eine weniger reale Einschätzung seitens der Beschwerdeführung erfolgte, als vielmehr eine Dramatisierung des Sachverhaltes angestrebt wird, verbunden mit der Zielsetzung eine beantragte Änderung des Flächennutzungsplanes // Erweiterung des
Getreidelagers nicht zuzustimmen und die Bürgerschaft für sich zu vereinnahmen.
Zudem wird unsererseits die Verteilung des Flyers als höchst bedenklich in der Weise angesehen,
dass die Flyer auch der Bürgerschaft in Lechenich zur Verfügung gestellt wurden und auch dort um
Ablehnung der Änderung des Flächennutzungsplanes geworben wurde. Weder ist der Ortsteil
Lechenich in die Belange des Antrages eingebunden, noch wird der Ortsteil Lechenich hiervon in
irgendeiner Weise berührt.
Es folgt die Unterzeichnerliste
Anlage: Übersicht über 16 Projektgegner zum Vorhaben BP 164 und FNP-Änderung 08. Die
aufgeführten Personen zeigen mit Ihrer Unterschrift Ihre Ablehnung.
3. Offenlage:
Öff. 05
20.03.2014 Raiffeisenbank Gymnich eG
Öff. 05 Inhalt Anschreiben am 19.03.2014 per Mail und Original per Post am 20.03.2014 eingegangen Wertungsbeschluss
Öff. 05 Wir haben im Hause der Raiffeisenbank zu unserem Projekt eine große Anzahl Rückmeldungen
erhalten. Wir haben uns folglich entschlossen, die positiven Äußerungen erneut schriftlich zu dokumentieren. Sie erhalten daher in Ergänzung zur Mail vom 30.01.2014 im Anhang eine Auflistung
der unterstützenden Personen und bitten Sie, die Dokumente im weiteren Verfahren zu berücksichtigen. Sofern sich Rückfragen ergeben, stehen wir gerne zur Verfügung. Die Originale senden wir
auf dem Postweg.
Die gegenüber der Eingabe zur zweiten Offenlage - siehe Öff. 01 - zusätzliche Unterschriftenliste
wird zur Kenntnis genommen.
Wertungsbeschluss:
Unter Berücksichtigung aller öffentlichen und privaten Belange kommt die Stadt Erftstadt zu der
Einschätzung, dass durch die vorliegende Planung die Bestandssituation sowohl für die Anwohner
(Verringerung der Immissionen) als auch für die RaiBa (Verbesserung der Betriebsabläufe) erheblich
Anlage: Übersicht über 63 Projektbefürworter zum Vorhaben BP 164 und FNP-Änderung 08. verbessert wird. Die Bauleitplanung läuft somit einem gerechten Interessenausgleich nicht zu wider.
Die aufgeführten Personen unterstützen das Projekt mit Ihrer Unterschrift.
Daher wird der Anregung zur Fortsetzung der vorliegenden Bauleitplanverfahren gefolgt.
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