Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
601 kB
Datum
08.04.2014
Erstellt
27.03.14, 15:05
Aktualisiert
27.03.14, 15:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Bebauungsplan Nr. 164
Erftstadt-Gymnich, Kehler Weg, Erweiterung Getreidelager RaiBa
2. + 3. Offenlage
Stand: 26.03.2014
wertung_bürger_einheitsschreiben_164_2. off._variante 1+2_gymnich_raiba_01-10
Wertung der Bürgereingaben:
EB 001 108, 110Inhalt Einheitsschreiben - VARIANTE 1
Wertung
114, 122
EB 01 Einspruch gegen die geplanten Änderungen des Flächennutzungsplanes Nr. 08 und Die Warenabteilung der Raiffeisenbank Gymnich eG (RaiBa) besteht seit Anfang der 1960er
Bebauungsplanes Nr. 164, E.-Gymnich, Kehler Weg, Erweiterung Getreidelager RaiBa
Jahre am Kehler Weg. Das heute vorhandene Straßen- und Wegenetz wurde auf der Basis einer
Flurbereinigung in den 1970er Jahren angelegt. Die Warenabteilung stand seinerzeit "außerhalb".
Mit dem geplanten Neubau des Silo- und Handelsbetriebs der RaiBa Gymnich am Kehler Weg Die Wohnbebauung ist mit der Zeit an die Warenabteilung herangerückt. Dadurch haben die
sowie den damit einhergehenden Belastungen sind die Grenzen des Zumutbaren weit Eigentümer eine durch ihren Standort vorbelastete Grundstückssituation in Kauf genommen, um
überschritten.
ihre Wohnhäuser zu realisieren.
Die vorliegende Planung sieht daher keine Neuansiedlung eines Silo- und Handelsbetriebes vor,
vielmehr eine auf einer Umstrukturierung basierende flächenmäßige Erweiterung einer
vorhandenen Betriebsstätte. Nachbarrechtliche Beschwerden, die eine "Unzumutbarkeit" hätten
vermuten lassen können, liegen aus der Zeit vor Einleitung der aktuellen Bauleitplanung nicht vor.
Zudem wurden seitens der RaiBa bereits in den vergangenen Jahren Veränderungen
vorgenommen, die zu einer Verbesserung der Situation auch für die Anwohner geführt haben.
Hierzu zählt u.a. die Errichtung des Verladesilos im Jahr 2010, durch die der östliche
Anlagenbereich entlastet und im Wesentlichen auf die Getreideannahme beschränkt werden
konnte. Dadurch wurden auch die Schall- und Staubemissionen reduziert. Ferner wurde die
Dienstleistung "Saatgutreinigung" aufgegeben. Beide Maßnahmen führten nach Aussage der
RaiBa bei den Anwohnern bereits zu merklichen Verbesserungen.
Die im Rahmen der 1. Offenlage vorgestellte Planung zielt - wie im Folgenden näher ausgeführt
wird - auf eine weitergehende Verbesserung der Gemengelage-Situation ab. Hierzu trägt auch die
nach der 1. Offenlage geplante Änderung bei, eine zusätzliche Einfahrt zur Erweiterungsfläche
sowie eine zweite neue Waage vorzusehen.
EB 02
Wertungsbeschluss:
Die Einschätzung, dass mit der vorliegenden Planung Belastungen einhergehen, die die Grenze
des Zumutbaren weit überschreiten würden, ist unzutreffend. Dies betrifft insbesondere die
Einwendungen von Anwohnern außerhalb der so genannten Gemengelage.
Mit Entsetzen habe ich die offengelegten Planungsunterlagen eingesehen. Verbesserungen sind Die Stadt Erftstadt verfolgt mit der vorliegenden Bauleitplanung die städtebauliche Zielsetzung der
bei genauer Betrachtung nicht gegeben und bei der massiven Vergrößerung auch nicht plausibel: Verbesserung der vorhandenen Gemengelage-Situation. Konkret sind folgende Maßnahmen
vorgesehen:
Verlagerung wesentlicher Betriebsprozesse einschließlich der Hauptzufahrt in die
Erweiterungsfläche nach Westen
Reduzierung des Verkehrsaufkommens aufgrund Wegfall von Umlagerungsprozessen in
externe Läger während der Erntezeit und über das ganze Jahr verteilt
vertragliche Einschränkungen der Bestandsrechte der vorhandenen Anlage, die sich im
Wesentlichen über die im Bebauungsplan erstmals vorgegebenen Schallbeschränkungen
ergeben:
Beschränkung der Getreideannahme auf Sonderkulturen und nasse Ware (rd. 10 % der
jährlichen Gesamtumschlagmenge)
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Bebauungsplan Nr. 164
Erftstadt-Gymnich, Kehler Weg, Erweiterung Getreidelager RaiBa
EB 001 108, 110114, 122
2. + 3. Offenlage
Stand: 26.03.2014
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Inhalt Einheitsschreiben - VARIANTE 1
Wertung
Verlegung der Leerwiegung der Erntefahrzeuge auf die neuen Waagen
Verlegung der Wiegung der Lkws in den neuen Grundstücksbereich
genereller Ausschluss von nächtlichen Betriebszeiten für die Bestandsanlage
sonstige bauliche und organisatorische Maßnahmen.
Die neue Annahme erfolgt innerhalb eines geschlossenen Gebäudes mit moderner
Abluftanlage. Über diese Annahme werden zukünftig die Hauptgetreidesorten Weizen und
Gerste in einem geschlossenen System ohne wesentliche Staubabgabe in die Umgebung
umgeschlagen. Die Staubentwicklung an der Bestandsabgabe wird durch die Reduzierung auf
den Umschlag von Sonderkulturen und nasse Ware - die nur rd. 10 % der gesamten
Umschlagmenge ausmachen - erheblich gemindert.
Bei der Bestandsanlage handelt es sich um einen funktionalen Betriebsstandort ohne jede
Eingrünung. Für die Erweiterungsfläche ist nach Süden, Westen und Norden eine 10 m breite
Eingrünung mit heimischen Gehölzen unterschiedlicher Kategorien vorgesehen. Diese werden
in wenigen Jahren die Ansicht des Betriebes wesentlich mitgestalten. Hierdurch wird auch die
Westansicht auf die Bestandsanlage verbessert.
Mit der Planung verbunden ist die Erweiterung der Betriebsfläche, auf der die bisher externen
Lagerkapazitäten zusammengelegt und zentral bewirtschaftet werden können. Eine "massive
Vergrößerung" des Betriebes, d.h. der Umschlagmengen oder Handelsware ist weder
vorgesehen, noch auf der Basis der vorliegenden Planung möglich. Vielmehr wird durch die
vorliegende Bauleitplanung der Warenumschlag für den Standort erstmalig inhaltlich und
mengenmäßig planungsrechtlich auf das bestehende Maß festgesetzt.
Die aktuelle Planung basiert auf zahlreichen Variantenbetrachtungen. Nach der Frühzeitigen
Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange erfolgte, wie der Begründung und
der Zusammenfassenden Erklärung entnommen werden kann - eine Planänderung. Aufgrund der
Eingaben zur ersten Offenlage wurde die Planung - wie oben dargestellt - weitergehend geändert.
Diese Entwicklung der Planung wird als stetige Verbesserung im Hinblick auf die bestehende
Gemengelage-Situation gewertet.
Zudem sind bei der Beurteilung der vorliegenden Planung die Interessen aller Beteiligter, also
der unmittelbaren und mittelbaren Anwohner
der Landwirte
der Freiraum-Nutzer als auch
des Anlagenbetreibers, der RaiBa Gymnich eG
zu berücksichtigen. Eine einseitige Betrachtung ausschließlich aus der
Sicht einer der benannten Gruppen, z.B. einzelner unmittelbarer Anwohner, ist im Rahmen von
Bauleitplanverfahren unzulässig.
Wertungsbeschluss:
Die Forderung nach einer Bevorzugung der Bürger schließt sich im Rahmen einer Abwägung aus.
Auch die berechtigten Interessen der Genossenschaftsbank und öffentliche Belange sind in die
Abwägung einzustellen. Die Aussage, dass mit der vorliegenden Planung keine Verbesserungen
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EB 03
2. + 3. Offenlage
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Die Planungen bestätigen vielmehr meine schlimmsten Befürchtungen:
Verschandelung des Ortsbildes Gymnichs
Stand: 26.03.2014
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Wertung
in Bezug auf die Bestandssituation verbunden seien, ist unzutreffend. Vielmehr ist die vorliegende
Planung dazu geeignet, dem Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme Rechnung zu tragen.
Erftstadt liegt innerhalb der so genannten alten Kornkammer der Zülpicher Börde, deren
Siedlungsstruktur auch heute noch einen überwiegend landwirtschaftlichen Charakter hat. So
auch der Bereich westlich von Gymnich. Dieser wird im gültigen Regionalplan als "Allgemeiner
Freiraum- und Agrarbereich mit spezialisierter Intensivnutzung" dargestellt. Hierdurch wird die
regionalplanerische
Bedeutung
dieses
Agrarbereiches
als
Standort
zahlreicher
Aussiedlerbetriebe, die intensive Veredelungswirtschaft betreiben, hervorgehoben.
Die vorliegende Bauleitplanung sieht die Festsetzung eines Sondergebietes mit der
Zweckbestimmung "Fachbetrieb für landwirtschaftliche Erzeugnisse" vor. Damit dient der Betrieb
der regionalplanerischen und städtebaulichen Zielsetzung dieses Raumes.
Aufgrund der Dominanz landwirtschaftlicher Nutzungen und der geringen Reliefierung wird das
Plangebiet als Fläche mit geringem Erlebnischarakter eingestuft (siehe Umweltbericht Kap. 2.9.1).
Innerhalb der großflächigen, ausgeräumten Ackerfluren befinden sich nur vereinzelt gliedernde
und belebte Strukturen in Form wegbegleitender Gehölzstreifen. Die Gesamtnutzungsstruktur des
Gebietes ist charakteristisch für diesen Naturraum und hat sich innerhalb der letzten Generationen
kaum verändert. Insgesamt besitzt die Erweiterungsfläche der vorhandenen Betriebsfläche für das
Landschafts- und Ortsbild nach gutachterlicher Einschätzung daher eine untergeordnete
Bedeutung.
Der Standort der vorliegenden Planung ist nicht frei gewählt. Vielmehr umfasst das Plangebiet
auch die bestehende Warenabteilung. Deren Vorhandensein ist bei der Beurteilung des Ortsbildes
Gymnichs zu berücksichtigen, da durch die vorhandenen Hallen- und Silobauwerke mit einer
Höhe von bis zu rd. 23 m zzgl. rd. 4 m hoher Mobilfunktechnik bereits geprägt wird.
Wie in der Begründung zum Bebauungsplan näher ausgeführt wurde, lassen sich die
städtebaulichen Ziele wie folgt zusammen fassen:
Planungsrechtliche Sicherung des Standortes der Warenabteilung am Kehler Weg
Verbesserung der bestehenden Gemengelage-Situation, insbesondere in Bezug auf Schallund Staubbelastung der unmittelbaren Nachbarschaft, durch Verlagerung wesentlicher
Betriebsprozesse auf die Erweiterungsfläche
Minimierung der durch die Erweiterung und zusätzliche Bodennutzung am Standort Kehler
Weg entstehenden Eingriffe in Natur und Landschaftsbild.
Auf der Basis dieser vorgegebenen städtebaulichen Zielsetzungen wurde die vorliegende Planung
seit 2011 in einem intensiven Abstimmungsprozess entwickelt. Dabei waren im Detaill folgende
Aspekte zu berücksichtigen:
Die flächensparendste Lagermöglichkeit von Getreide erfolgt in Silos. Die Lagerung von Getreide
in Hallen nimmt dagegen viel Grund und Boden in Anspruch. Daher galt es, zwischen den
Belangen Orts- und Landschaftsbild einerseits und Bodeninanspruchnahme andererseits
abzuwägen.
Der Getreideumschlag über die Warenabteilung lag bisher ohne Berücksichtigung der
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EB 001 108, 110114, 122
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Wertung
Streckengeschäfte in einer Größenordnung von rd. 15.300 t. Die Bestandsanlage mit heute rd.
2.000 t Silokapazitäten soll zukünftig im Wesentlichen der Separierung und Lagerung der
Sonderkulturen dienen. Die Hauptgetreidemenge Weizen und Gerste soll zukünftig auf der
Erweiterungsfläche angenommen und gelagert werden. Hierfür wurde im Bebauungsplan
entsprechend der bisherigen Mengen eine Beschränkung auf 14.000 t in den Bebauungsplan
aufgenommen. Geplant sind zurzeit 9 Silos mit je rd. 1.500 t, also gesamt 13.500 t
Fassungsvermögen. Der Silozylinder hat eine lichte Seitenwandhöhe von unter 22 m und wird
durch ein Zeltdach gedeckelt, das bei einem Radius von fast 11 m in der Spitze eine Höhe von rd.
3,5 m einnimmt. Zur Beschickung dienen der vertikale Elevatorturm und der horizonal über den
Silos verlaufenden schmale Förderern. Zur Wartung dient ein Metalllaufsteg. Diesen technischen
Bauteile dürfen gemäß den getroffenen Festsetzungen maximal bis zu einer Höhe von 3,5 m
oberhalb der Silos reichen.
Insgesamt ergibt sich somit ein nach oben gegliederter und in seiner Massierung abnehmender
Anlagenaufbau. Dabei sind die Hauptbaukörper, also die Silozylinder, mit 22 m kleiner als der
bestehende Siloturm. Wie der Begründung zu entnehmen ist, sollte aus landschaftsbildprägenden
Gründen eine dezente Farbgestaltung erfolgen. Daher erfolgte die Vorgabe einer Ausführung in
Zinkoptik in Form einer Gestaltungsfestsetzung.
Im laufenden Planungsprozess wurde seitens der RaiBa auch der Anregung zur Ausweitung der
Erweiterungsfläche nach Süden gefolgt. Hierdurch konnten die Silos als höchste Bauteile weiter
nach Süden verschoben werden. Ferner wurde dadurch die Festsetzung eines 10-m-breiten
Gehölzstreifens nach Süden, Westen und Norden möglich.
Der vorliegende Planungsstand stellt - wie ergänzend Kap. 10 der Begründung entnommen
werden kann - das Ergebnis eines intensiven Abstimmungsprozesses dar. Dabei orientierte sich
die Höhenplanung der RaiBa ursprüngliche an den Maßstäben bestehender Silos in der Region:
in Zülpich-Dürscheven haben die Silos eine lichte Höhe von rd. 28 m zzgl. Laufsteg und
Elevator
in Nörvenich ca. 31 m zzgl. Laufsteg
in Rommerskirchen haben die vorhandenen 17 bzw. im Endausbau geplanten 23 Silos eine
Höhe von rd. 30,5 m. Der Elevator erreicht eine Höhe von rd. 40,5 m.
Demgegenüber wurde die Planung zugunsten des Orts- und Landschaftsbildes erheblich
reduziert, so dass die neuen Silos nunmehr unter Berücksichtigung
der Vorprägung durch die Bestandsanlage in unmittelbarer Nähe zur herangerückten
Wohnbebauung,
des Verhältnisses von Lagerkapazitäten zu Flächenverbrauch,
der festgesetzten Maximalhöhen der Neuplanung und
Lage und Entfernung der neuen hohen Bauteile zur Wohnbebauung
einen ausgewogenen Kompromiss darstellt. Eine weitere Reduzierung der geplanten Silohöhen
kann daher nicht gefordert werden.
Eine Eingrünung der Bestandsanlage ist nicht vorhanden. Durch die geplante 10 m breite
Eingrünung der Erweiterungsfläche findet erstmalig eine landschaftsgerechte Einbindung in den
angrenzenden offenen Landschaftsraum statt.
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Erftstadt-Gymnich, Kehler Weg, Erweiterung Getreidelager RaiBa
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EB 04
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Steigendes Verkehrsaufkommen innerorts und auf den Wirtschaftswegen
Stand: 26.03.2014
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Wertung
Wertungsbeschluss:
Vor diesem Hintergrund ist die Einschätzung, dass mit der vorliegenden Planung eine
"Verschandelung des Ortsbildes Gymnichs" vorbereitet werde, unzutreffend.
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurde zur Einschätzung der Leistungsfähigkeit des
Straßen- und Wegenetzes ein Verkehrsgutachten erstellt. Da die planerisch maßgebliche
Verkehrssituation die Getreideanlieferung ist, wurde eine Erhebung des Verkehrsaufkommens an
einem Erntetag vorgenommen. Die Auswertung hat bestätigt, dass der wesentliche Ernteverkehr
funktionsgemäß das vorhandene Wirtschaftswegenetz nutzt. Nur in untergeordneter
Größenordnung erfolgen An- und Abfahrt über Neustraße und Kehler Weg.
Da die lokalen Lagermöglichkeiten am Standort Kehler Weg flächenmäßig beschränkt sind, nutzt
die Warenabteilung seit Jahrzehnten externe Lagerkapazitäten. Hierdurch entsteht zusätzliches
Verkehrsaufkommen durch Wiege- und Umlagerungsprozesse.
Auf der Basis der repräsentativen Umschlagmengen des Jahres 2010 wurde gemäß
Verkehrsgutachten ein jährliches Ziel- und Quellverkehrsaufkommen von insgesamt ca. 61.000
Fahrten einschließlich der zusätzlichen Wiege- und Umlagerungsprozesse ermittelt. Dabei
verursacht ein Umlagerungsprozess vier Fahrten i.S. der Betrachtung des Verkehrsgutachtens:
sowohl die Auslagerung als auch die Rückholung des Getreides sowie der sonstigen Lagergüter
verursachen jeweils eine Hin- und Rückfahrt.
Die Gesamtfahrten setzen sich insgesamt aus
Getreidefuhren (An- und Abverkauf)
Anlieferung und Abverkauf von Dünger und sonstigen Gütern
Dienstleistungen (Lohnwiegungen)
Containerdienst (Müllentsorgung) und
Personalfahrten (4 Personen mit Pkw)
zusammen. Dabei nimmt der Abverkauf sonstiger Güter mit 44.000 Fahrten den größten Anteil
ein. Dieser erfolgt i.d.R. mittels Kleintransportern, Pkw, Krad oder nicht-motorisiert.
Die vorliegende Planung sieht die Konzentration der Lagerstätten an einem Standort vor. Dadurch
wird es zu einem Wegfall der mittels Lkw durchgeführten Wiege- und Umlagerungsprozesse
kommen. Gemäß Verkehrsgutachten wird unter Berücksichtigung der vorliegenden Planung mit
einer maximalen Getreideumschlagmenge von 20.000 t das durchschnittliche Fahrtenaufkommen
am Standort Kehler Weg in einer Größenordnung von unter 60.000 Fahrten im Jahr ermittelt. Mit
der vorliegenden Planung ist somit selbst unter Berücksichtigung des planungsrechtlich
festgesetzten Maximalausbaus eine Verringerung des Ziel- und Quellverkehrs der Warenabteilung
verbunden, keine Erhöhung.
EB 05
Abnutzung der jetzt schon sehr schlechten Straßen Gymnichs
Wertungsbeschluss:
Die Behauptung "steigendes Verkehrsaufkommen" ist aufgrund der vorliegenden gutachterlichen
Untersuchungen daher nicht zutreffend.
Gymnich liegt innerhalb des ländlichen Raums. Im ländlichen Raum ist mit landwirtschaftlichem
Verkehr zu rechnen. Die Lage des Plangebietes "Kehler Weg" hat keinen negativen Einfluss auf
das absolute Verkehrsaufkommen und die damit verbundene Abnutzung des Straßen- und
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Bebauungsplan Nr. 164
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Wertung
Wegenetzes.
Die vorliegende Planung ist vielmehr aufgrund der Zusammenlegung der Lagerkapazitäten an
einem Standort dazu geeignet, die Umlagerungsprozesse und damit auch das damit verbundene
Verkehrsaufkommen zu verringern. Auch vor diesem Hintergrund wirkt sich die vorliegende
Planung nicht negativ auf das vorhandene Straßen- und Wegenetz aus.
Das vorhandene Straßen- und Wegenetz im Bereich Gymnich ist auf die Nutzung durch
landwirtschaftlichen Ziel- und Quellverkehr ausgelegt. Der Zustand des Straßen- und Wegenetzes
wird regelmäßig durch die Fachämter kontrolliert. Die Einschätzung, dass sich dieses im Bereich
Gymnich in einem "sehr schlechten" Zustand befindet, wird seitens der Fachämter nicht geteilt.
EB 06
EB 07
Steigende Anliegerkosten durch Straßenerweiterungen und Inst andhaltung
Gefährdung unserer Kinder durch innerörtlichen Schwerlastverkehr
Wertungsbeschluss:
Bei der Warenabteilung der RaiBa am Kehler Weg handelt es sich um einen Bestandsbetrieb.
Daher besteht ein Rechtsanspruch auf die Nutzung des Straßen- und Wegenetzes durch den
Andienungsverkehr. Da mit der vorliegenden Planung keine Erhöhung des Andienungsverkehrs
verbunden ist, enthält die nicht näher substanziierte Befürchtung der "Abnutzung der [...] Straßen
Gymnichs" keinen planungsrelevanten Inhalt.
Die Warenabteilung ist über das vorhandene Wirtschaftswegenetz erschlossen. Für ganz Erftstadt
gilt, dass für Unterhaltung und Instandhaltung der Wirtschaftswege die Stadt Erftstadt aus
allgemeinen Steuermitteln aufkommt. Anliegerbeiträge werden hierfür nicht erhoben.
Wertungsbeschluss:
Die Behauptung, dass mit der vorliegenden Planung steigende Anliegerkosten durch
Straßenerweiterungen und Instandhaltung verbunden seien, ist nicht zutreffend.
Das vorhandene Straßen- und Wegenetz ist auf die Nutzung durch landwirtschaftliche Fahrzeuge
ausgelegt. Der Straßen- und Erschließungsfunktion entsprechend gliedert sich das Straßennetz in
unterschiedliche Geschwindigkeitsbereiche: Grundnetz (Tempo 50), so genannte 30er-Zonen mit
oder ohne bauliche Einrichtungen und verkehrsberuhigte Bereiche. Verkehrssicherheit hängt in
erster Linie nicht von der Tonnage der Fahrzeuge, sondern von den ausgefahrenen
Geschwindigkeiten ab. Diese ist jeweils der gegebenen Verkehrslage und dem Vorhandensein
anderer Verkehrsteilnehmer, abgestellter Fahrzeuge u.ä. anzupassen.
Unabhängig davon, dass durch die vorliegende Planung das zu erwartende Verkehrsaufkommen
nicht erhöht wird, lässt sich ein unzumutbar hoher Anteil an so genanntem "innerörtlichen
Schwerlastverkehr" aufgrund der durchgeführten Verkehrszählungen und -prognosen nicht
bestätigen. Sollte sich diese Einschätzung unter Berücksichtigung aller Betriebe mit
entsprechendem Ziel- und Quellverkehr zukünftig ändern, kann die Politik entsprechende
verkehrslenkende Maßnahmen beschließen, durch die bestimmte Verkehre innerhalb des
vorhandenen Straßen- und Wegenetzes ganz oder zeitweise ausgeschlossen werden. Der
vorliegende Bebauungsplan bleibt hiervon unberührt.
Die vorliegenden Standortuntersuchungen bestätigen, dass die Andienung mittels
"Schwerlastverkehr" funktionsgemäß im Wesentlichen über das vorhandene Wirtschaftswegenetz
erfolgt. Zudem wird davon ausgegangen, dass durch die Verlegung der Hauptzufahrt nach Westen
nach Umsetzung der Planung eine weitergehende Verlagerung der Zu- und Abfahrt über das
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Bebauungsplan Nr. 164
Erftstadt-Gymnich, Kehler Weg, Erweiterung Getreidelager RaiBa
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2. + 3. Offenlage
Inhalt Einheitsschreiben - VARIANTE 1
Stand: 26.03.2014
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Wertung
vorhandene Wirtschaftswegenetz im Westen einhergehen wird.
EB 08
Steigende Gefahr von Bränden und Explosionen durch die großen Lagermengen
Wertungsbeschluss:
Die Befürchtung, von der vorliegenden Planung ginge eine Gefährdung durch innerörtlichen
Schwerlastverkehr aus, ist unbegründet.
Zur Gewährleistung und regelmäßigen Kontrolle der Betriebssicherheit der Warenabteilung am
Kehler Weg hat die RaiBa seit Jahren die RWZ Raiffeisen Waren-Zentrale Rhein-Main eG mit Sitz
in Köln als Sicherheits-fachbetrieb beauftragt.
Aus den letzten 50 Jahren, seitdem die Warenabteilung am Kehler Weg existiert, ist kein
Vorkommnis bekannt, das zu einer Gefährdung der Mitarbeiter, geschweige denn der Anwohner
des näheren Umfeldes geführt hätte. Nach Einschätzung der RWZ Rhein-Main befindet sich die
Bestandsanlage in einem aus sicherheitstechnischer Sicht guten Gesamtzustand.
Als Betreiber eines Getreideumschlags ist die RaiBa im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zum
Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter verpflichtet zu prüfen, ob der Betrieb als
explosionsgefährdeter Bereich einzustufen und ein Explosionsschutzdokument zu erstellen ist.
Die RWZ Rhein-Main nimmt in ihrer Funktion als Sicherheitsfachbetrieb zu der Brand- und
Explosionsgefahr von Getreidesiloanlagen wie folgt Stellung:
Die Staubablagerungen in Getreidesilos bestehen aus einer sehr inhomogenen
Zusammensetzung aus Spelzen, Grannen (organisch) und mineralischen Bestandteilen (Ton- und
Schluffpartikeln), deren Korngröße im Gros deutlich über 63 Nm liegt. Der Energiebedarf, der über
eine Zündquelle zugeführt werden müsste, um ein solches Gemisch nach Aufwirbelung in der
Atmosphäre zu einer Explosion zu bringen, ist deutlich höher als beispielweise in einer reinen
Mehlmühle. Dort liegen sehr homogene Korngrößen (= gleich große Korndurchmesser) vor, die
weitaus kleiner sind und ein entsprechend höheres energetisches Potential besitzen, somit also
reaktiver sind und leichter zu einer Explosion führen können.
Um allerdings eine Explosion hervorzurufen sind 3 Faktoren von Bedeutung:
1. Brennbare Stoffe (z. B. Staub)
2. Zündquelle und
3. Sauerstoff.
Selbst wenn die Faktoren 1 und 3 gegeben sind, wäre nicht grundsätzlich von einer so genannten
staubexplosionsfähigen Atmosphäre auszugehen.
Im Fall Gymnich liegt die Geschwindigkeit der Horizontalförderer (auch Schneckenförderer) < 1m/
sec-1. Daraus folgt, dass selbst wenn die Förderer das Metallgehäuse berühren (Reibung) würden,
laut Explosionsschutzdokument kein Zündfunke entstehen kann, da die Reibungsenergie bei
dieser Laufgeschwindigkeit zu niedrig ist. Weitere Anlagenteile wie Siloböden und -zellen,
Elevatoren etc. werden ebenfalls betrachtet. In keinem Anlagenbereich geht der Gutachter des
Explosionsschutzdokumentes von einer „nennenswerten Gefährdung durch staubexplosionsfähige
Atmosphäre" aus.
Da für Anlagen der vorliegenden Art nach fachlicher Einschätzung keine nennenswerte
Gefährdung durch staubexplosionsfähige Atmosphären besteht, ist mit der vorliegenden Planung
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Bebauungsplan Nr. 164
Erftstadt-Gymnich, Kehler Weg, Erweiterung Getreidelager RaiBa
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2. + 3. Offenlage
Stand: 26.03.2014
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Inhalt Einheitsschreiben - VARIANTE 1
Wertung
auch keine steigende Gefahr verbunden.
Außerhalb der Arbeitszeiten wird die Warenabteilung nach Auskunft der
RaiBa durch eine Sicherheitsanlage mit Aufschaltung zu einer Sicherheitsfirma überwacht. Diese
reagiert je nach Meldeart
Brand
Einbruch
Sabotage oder
technische Störung
mit der Einschaltung von Polizei und / oder Feuerwehr bzw. der Interventionskräfte gemäß
Alarmplan. Somit ist für die Warenabteilung die Sicherungsüberwachung rund um die Uhr
gewährleistet.
Die Tatsache, dass in den vergangenen 50 Jahren keine Situation aufgetreten ist, durch die die
Mitarbeiter, geschweige denn die Anwohner durch die Warenabteilung in Gefahr gekommen sind,
spricht für die Betriebssicherheit.
EB 09
Massive Lärmbelastung durch den Betrieb zeitweise rund um die Uhr
Wertungsbeschluss:
Die nicht näher substanziierte Befürchtung, durch eine große Lagermenge steige die Gefahr von
Bränden und Explosionen, wird fachlich nicht bestätigt.
Die Öffnungszeiten der bestehenden Warenabteilung sind aktuell:
montags bis freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr
samstags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr.
Die Hauptandienung findet von Montag bis Freitag statt. Dies sind auch die Hauptbetriebszeiten
der Anlage.
Während der Erntezeit kommt es naturgemäß wetterabhängig verstärkt zu Betriebsaktivitäten
außerhalb der Öffnungszeiten. Dabei kann es in seltenen Fällen auch zu Getreideanlieferungen
während der so genannten Nachtzeit ab 22:00 Uhr kommen. Eine Auswertung der
Ernteereignisse über Wiegekarten und Personalzeiten der letzten Jahre durch die RaiBa hat aber
gezeigt, dass sich die Nachtaktivitäten dann im Wesentlichen auf einen Zeitraum von 22:00 Uhr
bis 24:00 Uhr beschränkt haben. "Massive Lärmbelastungen durch den Betrieb zeitweise rund um
die Uhr" werden seitens der RaiBa bestritten.
Unabhängig davon wird die bestehende Situation - wie oben bereits dargestellt - auch im Hinblick
auf die Schallimmissionen verbessert:
Der Bebauungsplan führt über die Festsetzung von Emissionskontingenten erstmalig
Schallbeschränkungen für die Bestandsanlage mit dem Ziel ein, schon an der nächstgelegenen
Wohnbebauung Mischgebietsrichtwerte einzuhalten. Bereits in der Mitte des Kehler Weges
können darüber Richtwerte für Allgemeine Wohngebiete erreicht werden.
Zur Einhaltung dieser Festsetzungen hat sich die RaiBa vertraglich verpflichtet, den Betrieb an der
Bestandsanlage - wie in Zeile EB2 bereits ausgeführt - erheblich einzuschränken:
generell keine Nachtanlieferung mehr - auch nicht während der Ernte und
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Bebauungsplan Nr. 164
Erftstadt-Gymnich, Kehler Weg, Erweiterung Getreidelager RaiBa
EB 001 108, 110114, 122
2. + 3. Offenlage
Stand: 26.03.2014
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Inhalt Einheitsschreiben - VARIANTE 1
Wertung
Beschränkung der Tagesaktivitäten.
Dies wird durch eine Verlagerung der Hauptannahme und -lagerung in die Erweiterungsfläche
erreicht.
EB 10
Massive Staubbelastung durch Verkehre und Umschlag großer Mengen Getreide etc.
Wertungsbeschluss:
Wohnen im ländlichen Bereich erfordert insbesondere während der witterungs- und
wetterabhängigen Ernte gegenseitige Rücksichtnahme. Durch die vorliegende Planung wird die
aktuelle Situation für die unmittelbare Nachbarschaft wesentlich verbessert. Darüber hinaus wird
aufgrund der Entfernung zum Standort bezüglich der von der Warenabteilung ausgehenden
Emissionen keine direkte Betroffenheit gesehen.
Durch die Beschleunigungsnovelle 2007 wurde die Genehmigungsschwelle in der 4.
Bundesimmissionsschutzverordnung (4. BlmSchV) für Getreideannahmen wie folgt formuliert:
"Offene oder unvollständig geschlossene Anlagen zur Erfassung von Getreide, Ölsaaten oder
Hülsenfrüchten, soweit 400 Tonnen oder mehr je Tag bewegt werden können und 25000 Tonnen
oder mehr je Kalenderjahr umgeschlagen werden." Mit der Gesetzesänderung wurde die JahresTonnagen-Begrenzung mit in das Gesetz aufgenommen. Durch diese Zusatzbedingung entfiel ab
2008
auch
für
die
RaiBa
die
Emissionserklärungspflicht
gemäß
11.
Bundesimmissionsschutzverordnung (11. BlmSchV).
Bis zu dieser Gesetzesänderung 2007 oblag dem Rhein-Erft-Kreis die Betriebsüberwachung
gemäß
11.
BlmSchV.
Im
Rahmen
dieser
Überwachung
wurde
die
Anlage
immissionsschutzrechtlich nicht beanstandet.
Seit Wegfall der Emissionserklärungspflicht hat sich der Zustand der Bestandsanlage auch im
Hinblick auf die Staubsituation wesentlich verbessert: Durch den Bau des Verladesilos 2010 kann
heute auf die Nutzung des Verladerohres oberhalb der Getreideannahme vollständig verzichtet
werden.
Die vorliegende Planung ist dazu geeignet, die Staubsituation weitergehend zu verbessern: Durch
die Reduzierung der Getreideannahme auf Sonderkulturen und nasse Ware. Dies bedeutet eine
Reduzierung auf rd. 10 % der bisherigen Annahme. Vor diesem Hintergrund hat sich an der
immissionsrechtlichen Beurteilung der Bestandsanlage nichts geändert.
Unabhängig davon liegt für die Warenabteilung als sicherheitsüberwachter Betrieb auch eine
qualitative Beurteilung der Stäube vor. Hierbei sind zu unterscheiden:
die (Fein-)Staubkonzentration bezüglich der menschlichen Gesundheit und
die Staubdeposition bezüglich des Staubniederschlages zum Schutz vor erheblichen
Belästigungen.
Als sicherheitsüberwachter Betrieb liegt für die Warenabteilung eine Gefährdungsbeurteilung vor.
Danach kommt der Sicherheitsfachbetrieb, die RWZ Rhein-Main, bezogen auf die
Bestandsanlage zu dem Ergebnis, dass das Gefährdungspotential für die Mitarbeiter als
vemachlässigbar gering eingeschätzt wird, da die Grenzwerte deutlich unterschritten werden.
Vor diesem Hintergrund liegen keine Anhaltspunkte vor, dass von der vorliegenden Planung eine
Gesundheitsgefährdung der Anwohner ausgehen wird.
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Bebauungsplan Nr. 164
Erftstadt-Gymnich, Kehler Weg, Erweiterung Getreidelager RaiBa
EB 001 108, 110114, 122
2. + 3. Offenlage
Inhalt Einheitsschreiben - VARIANTE 1
Stand: 26.03.2014
wertung_bürger_einheitsschreiben_164_2. off._variante 1+2_gymnich_raiba_01-10
Wertung
Der gröbere Staubniederschlag wurde durch die Errichtung des Verladesilos ebenfalls bereits
signifikant reduziert. Die vorliegende Planung ist durch die Verlagerung des wesentlichen
Umschlages in die Erweiterungsfläche weitergehend hierzu in der Lage, da die neue Anlage
vollständig geschlossen ausgeführt wird. Mit der vorliegenden Planung ist daher auch keine
unzumutbare Beeinträchtigung der Anwohner verbunden.
EB 11
Insbesondere die bisher ausgebliebene Auseinandersetzung mit
Beschwerden der Bürger führt in Gymnich zu heftigen Protesten.
Wertungsbeschluss:
Durch Verlagerung der wesentlichen Betriebsaktivitäten in den Westen, den dortigen Neubau
eines geschlossenen Getreideumschlages, eine wesentliche Beschränkung der Getreideannahme
und Betriebsaktivitäten an der Bestandsanlage sowie eine Reduzierung des Verkehrsaufkommens
kann die Staubabgabe in die Umgebungsluft der Wohnbebauung gegenüber der auch bisher
seitens der Fachbehörden nicht beanstandeten Situation wesentlich reduziert werden. Die
Einschätzung einer "massiven Staubbelastung" ist daher nicht zutreffend. Über die unmittelbare
Nachbarschaft hinaus liegt aufgrund der Entfernung zum Standort bezüglich der Staubemissionen
keine direkte Betroffenheit vor.
den Interessen und Die Planung wurde aufgrund der Eingaben zur Frühzeitigen Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung
nochmals wesentlich geändert. Auf diese Entwicklung wurde in den Verfahrensunterlagen zur
Offenlage ausführlich eingegangen. Die Versendung entsprechender persönlicher
Benachrichtigungen an die Einsender zur Frühzeitigen Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung ist
rechtlich nicht erforderlich und in Erftstadt nicht üblich.
Auch die Eingaben zur Offenlage habe dazu geführt, die Planung nochmals zu optimieren: im
Erweiterungsbereich wird nunmehr eine zweite Zufahrt und eine weitere Waage vorgesehen.
EB 12
Wertungsbeschluss:
Die Aussage, im Rahmen des Bauleitplanverfahrens habe sich die Stadt nicht mit den
Anregungen der Bürger während der Frühzeitigen Bürgerbeteiligung auseinander gesetzt, ist nicht
zutreffend.
Bitte machen Sie Ihren Einfluss geltend, damit die Bauleitplanung in dies er Form nicht Auch in den Konstellationen des unmittelbaren Nebeneinanders von gewerblicher und
verabschiedet wird. Dem Schutz der Bevölkerung muss Vorrang vor den wirtschaftlichen Wohnnutzung ist eine Stadt nicht gehalten, alle Schritte zu unternehmen, um den Betrieb
Interessen eingeräumt werden!
„wegzuplanen". Im Gegenteil: Die Rechtsprechung betont immer wieder, dass auch in den
Fällen dieser Art zugunsten eines bestehenden Betriebes wegen des Gebots der Beachtung
der Belange der Wirtschaft in § 1 VI Nr. 8 BauGB sowie des Eigentumsschutzes nach Art.
14 GG dessen Bestands- und Erweiterungsinteresse eingestellt werden muss. Ein solcher
Betrieb kann verlangen, dass sein Interesse an einer Kapazitätserweiterung zur Erhaltung
der Konkurrenzfähigkeit bei den planerischen Entscheidungen der Kommune angemessen
gewürdigt wird.
Es gibt somit den schützenswerten Belang eines genehmigten Betriebes, an seinem
Standort zu verbleiben und diesen angemessen zu erweitern. Die planungsrechtliche
Notwendigkeit der Alternativenprüfung beschränkt sich bei einem solchen Sachverhalt auf
die Frage, ob für die Erweiterungsfläche ein anderer, die umgebende Wohnnutzung weniger
beeinträchtigender Standort in Betracht kommt. Von Seiten des Betriebes muss also
dargelegt werden, dass die Erweiterung des Geländes in eine andere Richtung nicht in
Betracht kommt, etwa mangels Verfügbarkeit der entsprechenden Flächen oder wegen der
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Bebauungsplan Nr. 164
Erftstadt-Gymnich, Kehler Weg, Erweiterung Getreidelager RaiBa
EB 001 108, 110114, 122
2. + 3. Offenlage
Stand: 26.03.2014
wertung_bürger_einheitsschreiben_164_2. off._variante 1+2_gymnich_raiba_01-10
Inhalt Einheitsschreiben - VARIANTE 1
Wertung
damit verbundenen
Wohnnutzung.
Erhöhung
der
Konfliktsituation
hinsichtlich
der
benachbarten
Im vorliegenden Fall bedarf es - wie bereits in Zeile EB 03 ausgeführt - keiner Ermittlung
hinsichtlich der Überprüfbarkeit anderer Flächen. Denn die Erweiterung in westlicher Richtung ist
in jedem Fall sachlich angemessen, wenn nicht sogar geboten, weil sich damit der Betrieb von
der Wohnbebauung „fortbewegt".
EB 13
Wertungsbeschluss:
Der indirekt vorgetragenen Forderung zur Einstellung des Verfahrens und Aufforderung der RaiBa
zur Verlagerung der Warenabteilung kann nicht gefolgt werden.
Ich bitte Sie darum mir mitzuteilen, was Sie dazu unternehmen und welche Ergebnisse Sie dabei Bauleitplanverfahren sind nach den Verfahrensvorschriften des Baugesetzbuches (BauGB)
erzielen konnten. Für Ihre Bemühungen bedanke ich mich bereits vorab sehr.
durchzuführen. Gemäß § 2 Abs. 2 Baugesetzbuch sind bei der Aufstellung der Bauleitpläne die
Belange, die für die Abwägung von Bedeutung sind, zu ermitteln und zu bewerten. Öffentliche und
private Belange sind gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen.
Zu den öffentlichen Belangen zählen auch baurechtliche und umweltrelevante Aspekte: die
vorliegende Planung ist dazu geeignet,
eine bestehende städtebauliche Konfliktsituation erstmalig baurechtlich zu regeln und
die aus Verkehrsaufkommen, Staub und Schall resultierenden Belästigungen für die Anwohner
erheblich zu reduzieren.
Ferner trägt die geplante Eingrünung zu einer erstmaligen ökologischen Einbindung des
Standortes bei. Diese kommt auch der Freizeitnutzung des ländlichen Raumes zugute.
Die vorliegende Planung sieht keine Neuansiedlung eines Betriebes am Kehler Weg vor. Die
Warenabteilung besteht seit den 1960er Jahren. Damit hat die Raiffeisenbank Gymnich eG
Bestandsrecht. Unabhängig davon hat sich die RaiBa im Rahmen eines Städtebaulichen Vertrages
zu wesentlichen Einschränkungen dieser Bestandsanlage bereit erklärt. Hierdurch werden für die
nähere Nachbarschaft erstmals Immissions-Richtwerte festgeschrieben. Diese liegen wesentlich
unterhalb der heutigen Belastungen. Dies basiert auf dem Gebot der gegenseitigen
Rücksichtnahme: Dabei sind durchaus auch die berechtigten Interessen der Genossenschaftsbank
im Hinblick auf die vorhandenen Substanzwerte zu berücksichtigen. Unabhängig davon sind - wie
den vorstehenden Ausführungen im Einzelnen zu entnehmen ist - aufgrund der mit der
vorliegenden Planung verbundenen Verbesserungen keine schutzbedürftigen Belange der Bürger
negativ betroffen.
Darüber hinaus hat die Planung auch Einfluss auf die landwirtschaftlichen Betriebe, die ihr
Getreide jedes Jahr über die Genossenschaftsbank vermarkten und am Standort Kehler Weg
ihren landwirtschaftlichen Bedarf decken. Entsprechend liegen nicht nur zahlreiche Unterschriften
von Planungsbefürwortern vor. Entsprechend haben sich auch Ortsbauernschaft, Rheinischer
Landwirtschafts-Verband / Kreisbauernschaft, Landwirtschaftskammer sowie Industrie- und
Handelskammer für die vorliegende Planung ausgesprochen.
Daneben hat sich im Rahmen der erneuten Offenlage auch eine Gruppe von Gymnicher Bürgern
zu Wort gemeldet, die sich ihrerseits mit den Argumenten der Projektgegner auseinander gesetzt
haben und diese ausdrücklich nicht teilen.
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Bebauungsplan Nr. 164
Erftstadt-Gymnich, Kehler Weg, Erweiterung Getreidelager RaiBa
EB 001 108, 110114, 122
Stand: 26.03.2014
wertung_bürger_einheitsschreiben_164_2. off._variante 1+2_gymnich_raiba_01-10
2. + 3. Offenlage
Inhalt Einheitsschreiben - VARIANTE 1
Wertung
Die alternative Nutzung einer der bestehenden Getreideannahmen im weiteren Umfeld wäre mit
einem höheren Verkehrsaufkommen verbunden und damit auch aus Umweltaspekten nicht zu
befürworten. Die deutlich längeren Fahrstrecken würden sich nach Einschätzung der
Ortsbauernschaft ökologisch und ökonomisch erheblich auswirken.
Wertungsbeschluss:
Unter Berücksichtigung aller öffentlichen und privaten Belange kommt die Stadt Erftstadt zu der
Einschätzung, dass die vorliegende Planung einem gerechten Interessenausgleich nicht zuwider
läuft und die Bestandssituation erheblich verbessern wird. Vor diesem Hintergrund wird der
indirekt vorgetragenen Anregung zur Einstellung der vorliegenden Bauleitplanverfahren nicht
gefolgt.
Alle Bürger, die im Rahmen der Offenlage Eingaben vorgebracht haben, werden gleichermaßen
über das Ergebnis der Abwägung und das weitere Verfahren schriftlich informiert.
Zusätzlicher Text aus verschiedenen Anschreiben der 2. Offenlage:
EB 001 108, 110Inhalt Einheitsschreiben - VARIANTE 1
114, 122
Zusätzlicher Text aus Anschreiben EB 041 bis 044:
EB 14
Wertung
Wie oben dargelegt, wird der umliegende Grundbesitz durch die vorhandene Warenabteilung und
die Ortsrandlage im ländlichen Raum geprägt. Die Grundstücke können somit keine Wohnqualität
und und Grundstücksmarktlage "normaler" Wohngebiete für sich in Anspruch nehmen.
Einspruch gegen die geplante Änderung des Flächennutzungsplanes Nr. 08
Bebauungsplanes Nr. 164, E.-Gymnich, Kehler Weg, Erweiterung Getreidelager RaiBa
Des weiteren informieren wir Sie darüber, dass wir uns gerichtliche Schritte vorbehalten um den
Wertverlust unserer Häuser und Grundstücke geltend zu machen. Hätten wir das zum Zeitpunkt
des Erwerbes gewusst, hätten wir die Grundstücke mit Sicherheit nicht erworben. Der
Immobilienwert und die Lebensqualität wird durch die Bebauung erheblich beeinträchtigt.
Einige Gründe dafür sind die Lärmbelästigung, Staubbelastung und der Ausblick.
EB 15
EB 16
Da mit der vorliegenden Planung keine Verschlechterung, sondern vielmehr eine Verbesserung
der vorliegenden Gemengelage verbunden ist, kann es weder zu einer Beeinträchtigung der
Lebensqualität noch zu einer negativen Beeinflussung der Immobilienwerte am Sonnenweg
kommen.
Wertungsbeschluss:
Die Einschätzung, die Umsetzung der vorliegenden Planung führe zu einer Abnahme der
Wohnqualität am Sonnenweg wird nicht geteilt. Da die vorliegende Planung auf eine
Verbesserung der gewachsenen Gemengelage abzielt, kann diese auch nicht zu einer negativen
Wertbeeinflussung im näheren Umfeld führen.
Zusätzlicher Text aus Anschreiben EB 068:
Wertungsbeschluss:
Unter Berücksichtigung aller öffentlichen und privaten Belange kommt die Stadt Erftstadt zu der
Wir wünschen uns auch vor dem Hintergrund der angekündigten jährlichen 6.000 Flugstunden Einschätzung, dass die vorliegende Planung einem gerechten Interessenausgleich nicht zuwider
von Militärflugzeugen vom Fliegerhorst Nörvenich mehr Rücksichtnahme und Weitsicht.
läuft und die Bestandssituation erheblich verbessern wird. Vor diesem Hintergrund wird der
indirekt vorgetragenen Anregung zur Einstellung der vorliegenden Bauleitplanverfahren nicht
gefolgt (siehe auch EB 12 und 13).
Zusätzlicher Text aus Anschreiben EB 069:
Wertungsbeschluss:
Die Befürchtung ist - wie oben ausgeführt - unzutreffend.
Noch stärkerer Autoverkehr auf der Kohlstraße.
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Bebauungsplan Nr. 164
Erftstadt-Gymnich, Kehler Weg, Erweiterung Getreidelager RaiBa
2. + 3. Offenlage
EB 001 108, 110Inhalt Einheitsschreiben - VARIANTE 1
114, 122
Zusätzlicher Text aus Anschreiben EB 073:
EB 17
EB 18
Stand: 26.03.2014
wertung_bürger_einheitsschreiben_164_2. off._variante 1+2_gymnich_raiba_01-10
Wertung
Wertungsbeschluss:
Die Befürchtung ist - wie bereits in Zeile EB05 ausgeführt - unzutreffend.
Abnutzung der jetzt schon sehr schlechten Straßen Gymnichs (die Straßen werden immer
schlechter!)
Zusätzlicher Text aus Anschreiben EB 101:
Die vorliegende Planung sieht - wie oben ausgeführt - keine Neuansiedlung eines Betriebes am
Kehler Weg vor. Die Warenabteilung besteht seit den 1960er Jahren. Daher steht eine freie
Abnutzung der jetzt schon sehr schlechten Straßen Gymnichs …
Standortwahl nicht zur Diskussion. Für die Warenabteilung besteht vielmehr baurechtlich
…insbesondere der Kohlstraße, die im oberen/hinteren Abschnitt als Anliegerstraße zu Bestandsschutz. Unabhängig davon erklärt sich die RaiBa im Rahmen eines Städtebaulichen
einer höheren Belastung der Anwohner führen wird, da diese eben als Anlieger die Vertrages dazu bereit, ihre Bestandsrechte bei Umsetzung der Neubaumaßnahme auf der
Instandhaltungskosten selbst zahlen müssen und nicht die Benutzer geschweige die RAIBA. Erweiterungsfläche wesentlich einzuschränken. Zudem schließt sich ein Alternativstandort "im
Warum wird die gesamt Anlage nicht dort gebaut, wo sie genutzt wird, nämlich im Feld? Das Feld" für ein Sondergebiet "Fachbetrieb für landwirtschaftliche Erzeugnisse" aus
wäre logisch, scheinbar besitzen die Entscheidungsträger diese nicht!
regionalplanerischen Gründen aus.
Zu der Befürchtung der Straßenabnutzung siehe Zeile EB05. Da die vorliegende Planung nicht mit
einer Erhöhung des Verkehrsaufkommens verbunden ist, kann diese auch nicht zu einer
intensiveren Nutzung des Straßen- und Wegenetzes führen. Zu dem Aspekt der Anliegerkosten
siehe Zeile EB06.
Wertungsbeschluss:
Der indirekt vorgetragenen Anregung zur Einstellung des Bauleitplanverfahrens wird nicht gefolgt.
Zusätzlicher Text aus verschiedenen Anschreiben der 3. Offenlage:
EB 001 108, 110Inhalt Einheitsschreiben - VARIANTE 1
114, 122
(tlw.)
Zusätzlicher Text aus Anschreiben EB 108:
EB 19
Ich bitte Sie darum mir mitzuteilen, was Sie dazu unternehmen und welche Ergebnisse Sie dabei
erzielen konnten. …
Insbesondere der Kohlstraße, da diese im oberen Bereich als Anliegerstraße ist. Durchfahrende
LKW würden demnach zu verstärkter Abnutzung der Straße führen. Als Anlieger müssten wir
dann die Reparaturen übernehmen und nicht RAIBA! Warum wird die gesamte Anlage nicht dort
gebaut, wo sie genutzt wird nämlich im Feld? Siedlerweg? Da würde sie niemanden stören!
EB 20
Zusätzlicher Text aus Anschreiben EB 111 bis 114:
Wertung
Die vorliegende Planung sieht - wie oben ausgeführt - keine Neuansiedlung eines Betriebes am
Kehler Weg vor. Die Warenabteilung besteht seit den 1960er Jahren. Daher steht eine freie
Standortwahl nicht zur Diskussion. Für die Warenabteilung besteht vielmehr baurechtlich
Bestandsschutz. Unabhängig davon erklärt sich die RaiBa im Rahmen eines Städtebaulichen
Vertrages dazu bereit, ihre Bestandsrechte bei Umsetzung der Neubaumaßnahme auf der
Erweiterungsfläche wesentlich einzuschränken. Zudem schließt sich ein Alternativstandort "im
Feld" für ein Sondergebiet "Fachbetrieb für landwirtschaftliche Erzeugnisse" aus
regionalplanerischen Gründen aus.
Zu der Befürchtung der Straßenabnutzung siehe Zeile EB05. Da die vorliegende Planung nicht mit
einer Erhöhung des Verkehrsaufkommens verbunden ist, kann diese auch nicht zu einer
intensiveren Nutzung des Straßen- und Wegenetzes führen. Zu dem Aspekt der Anliegerkosten
siehe Zeile EB06.
Wertungsbeschluss:
Der indirekt vorgetragenen Anregung zur Einstellung des Bauleitplanverfahrens wird nicht gefolgt.
Wie oben dargelegt, wird der umliegende Grundbesitz durch die vorhandene Warenabteilung und
die Ortsrandlage im ländlichen Raum geprägt. Die Grundstücke können somit keine Wohnqualität
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Bebauungsplan Nr. 164
Erftstadt-Gymnich, Kehler Weg, Erweiterung Getreidelager RaiBa
EB 001 108, 110114, 122
(tlw.)
2. + 3. Offenlage
Inhalt Einheitsschreiben - VARIANTE 1
Einspruch gegen die geplante Änderung des Flächennutzungsplanes Nr. 08 und
Bebauungsplanes Nr. 164, E.-Gymnich, Kehler Weg, Erweiterung Getreidelager RaiBa,
Widerspruch der 3. Offenlage
Des weiteren informieren wir Sie darüber, dass wir uns gerichtliche Schritte vorbehalten um den
Wertverlust unserer Häuser und Grundstücke geltend zu machen. Hätten wir das zum Zeitpunkt
des Erwerbes gewusst, hätten wir die Grundstücke mit Sicherheit nicht erworben. Der
Immobilienwert und die Lebensqualität wird durch die Bebauung erheblich beeinträchtigt.
Einige Grüne dafür sind die Lärmbelästigung, Staubbelastung und der Ausblick.
EB 21
Stand: 26.03.2014
wertung_bürger_einheitsschreiben_164_2. off._variante 1+2_gymnich_raiba_01-10
Wertung
und Grundstücksmarktlage "normaler" Wohngebiete für sich in Anspruch nehmen.
Da mit der vorliegenden Planung keine Verschlechterung, sondern vielmehr eine Verbesserung
der vorliegenden Gemengelage verbunden ist, kann es weder zu einer Beeinträchtigung der
Lebensqualität noch zu einer negativen Beeinflussung der Immobilienwerte am Sonnenweg
kommen.
Wertungsbeschluss:
Die Einschätzung, die Umsetzung der vorliegenden Planung führe zu einer Abnahme der
Wohnqualität am Sonnenweg wird nicht geteilt. Da die vorliegende Planung auf eine
Verbesserung der gewachsenen Gemengelage abzielt, kann diese auch nicht zu einer negativen
Wertbeeinflussung im näheren Umfeld führen.
Zusätzlicher Text aus Anschreiben EB 122:
Zu der Behauptung einer massiven Lärmbelastung durch die Wartenabteilung "zeitweise rund um
die Uhr" liegen keinerlei Anhaltspunkte vor. Wie bereits in Zeile EB 09 ausgeführt, erfordert
Massive Lärmbelastung durch den Betrieb zeitweise rund um die Uhr … Die Raiffeisenbank Wohnen im ländlichen Bereich insbesondere während der witterungs- und wetterabhängigen
hat sie bis jetzt nicht eingehalten warum jetzt wann hat die Erftstadt dieses überprüft.
Ernte gegenseitige Rücksichtnahme. Durch die vorliegende Planung wird die aktuelle Situation für
die unmittelbare Nachbarschaft wesentlich verbessert. Darüber hinaus wird aufgrund der
Entfernung zum Standort bezüglich der von der Warenabteilung ausgehenden Emissionen keine
direkte Betroffenheit gesehen.
Wertungsbeschluss:
Die nicht näher substanziierte Behauptung, die RaiBa würde Betriebsauflagen nicht einhalten, ist
unbegründet.
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Bebauungsplan Nr. 164
Erftstadt-Gymnich, Kehler Weg, Erweiterung Getreidelager RaiBa
2. + 3. Offenlage
Stand: 26.03.2014
wertung_bürger_einheitsschreiben_164_2. off._variante 1+2_gymnich_raiba_01-10
EB 109,
115 - 121,
Inhalt Einheitsschreiben - VARIANTE 2
Wertung
123 - 140
EB 01 Einwendungen gegen die geplanten Änderungen des Flächennutzungsplanes Nr. 08 und den Die Warenabteilung der Raiffeisenbank Gymnich eG (RaiBa) besteht seit Anfang der 1960er Jahre
Bebauungsplan Nr. 164, E.-Gymnich, beides E.-Gymnich, Kehler Weg, Erweiterung am Kehler Weg. Das heute vorhandene Straßen- und Wegenetz wurde auf der Basis einer
Getreidelager RaiBa
Flurbereinigung in den 1970er Jahren angelegt. Die Warenabteilung stand seinerzeit "außerhalb".
Die Wohnbebauung ist mit der Zeit an die Warenabteilung herangerückt. Dadurch haben die
Mit dem geplanten Neubau des Silo- und Handelsbetriebs der RaiBa Gymnich am Kehler Weg Eigentümer eine durch ihren Standort vorbelastete Grundstückssituation in Kauf genommen, um ihre
sowie den damit einhergehenden Belastungen sind die Grenzen des Zumutbaren weit Wohnhäuser zu realisieren.
überschritten.
Die vorliegende Planung sieht daher keine Neuansiedlung eines Silo- und Handelsbetriebes vor,
vielmehr eine auf einer Umstrukturierung basierende flächenmäßige Erweiterung einer vorhandenen
Betriebsstätte. Nachbarrechtliche Beschwerden, die eine "Unzumutbarkeit" hätten vermuten lassen
können, liegen aus der Zeit vor Einleitung der aktuellen Bauleitplanung nicht vor.
Zudem wurden seitens der RaiBa bereits in den vergangenen Jahren Veränderungen vorgenommen,
die zu einer Verbesserung der Situation auch für die Anwohner geführt haben. Hierzu zählt u.a. die
Errichtung des Verladesilos im Jahr 2010, durch die der östliche Anlagenbereich entlastet und im
Wesentlichen auf die Getreideannahme beschränkt werden konnte. Dadurch wurden auch die
Schall- und Staubemissionen reduziert. Ferner wurde die Dienstleistung "Saatgutreinigung"
aufgegeben. Beide Maßnahmen führten nach Aussage der RaiBa bei den Anwohnern bereits zu
merklichen Verbesserungen.
Die im Rahmen der 1. Offenlage vorgestellte Planung zielt - wie im Folgenden näher ausgeführt wird
- auf eine weitergehende Verbesserung der Gemengelage-Situation ab. Hierzu trägt auch die nach
der 1. Offenlage geplante Änderung bei, eine zusätzliche Einfahrt zur Erweiterungsfläche sowie eine
zweite neue Waage vorzusehen.
EB 02
Wertungsbeschluss:
Die Einschätzung, dass mit der vorliegenden Planung Belastungen einhergehen, die die Grenze des
Zumutbaren weit überschreiten würden, ist unzutreffend. Dies betrifft insbesondere die
Einwendungen von Anwohnern außerhalb der so genannten Gemengelage.
Mit Entsetzen habe ich die offengelegten Planungsunterlagen eingesehen. Verbesserungen Die Stadt Erftstadt verfolgt mit der vorliegenden Bauleitplanung die städtebauliche Zielsetzung der
sind bei genauer Betrachtung nicht gegeben und bei der massiven Vergrößerung auch nicht Verbesserung der vorhandenen Gemengelage-Situation. Konkret sind folgende Maßnahmen
plausibel:
vorgesehen:
Verlagerung wesentlicher Betriebsprozesse einschließlich der Hauptzufahrt in die
Erweiterungsfläche nach Westen
Reduzierung des Verkehrsaufkommens aufgrund Wegfall von Umlagerungsprozessen in externe
Läger während der Erntezeit und über das ganze Jahr verteilt
vertragliche Einschränkungen der Bestandsrechte der vorhandenen Anlage, die sich im
Wesentlichen über die im Bebauungsplan erstmals vorgegebenen Schallbeschränkungen
ergeben:
Beschränkung der Getreideannahme auf Sonderkulturen und nasse Ware (rd. 10 % der
jährlichen Gesamtumschlagmenge)
Verlegung der Leerwiegung der Erntefahrzeuge auf die neuen Waagen
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Bebauungsplan Nr. 164
Erftstadt-Gymnich, Kehler Weg, Erweiterung Getreidelager RaiBa
EB 109,
115 - 121,
123 - 140
2. + 3. Offenlage
Stand: 26.03.2014
wertung_bürger_einheitsschreiben_164_2. off._variante 1+2_gymnich_raiba_01-10
Inhalt Einheitsschreiben - VARIANTE 2
Wertung
Verlegung der Wiegung der Lkws in den neuen Grundstücksbereich
genereller Ausschluss von nächtlichen Betriebszeiten für die Bestandsanlage
sonstige bauliche und organisatorische Maßnahmen.
Die neue Annahme erfolgt innerhalb eines geschlossenen Gebäudes mit moderner Abluftanlage.
Über diese Annahme werden zukünftig die Hauptgetreidesorten Weizen und Gerste in einem
geschlossenen System ohne wesentliche Staubabgabe in die Umgebung umgeschlagen. Die
Staubentwicklung an der Bestandsabgabe wird durch die Reduzierung auf den Umschlag von
Sonderkulturen und nasse Ware - die nur rd. 10 % der gesamten Umschlagmenge ausmachen erheblich gemindert.
Bei der Bestandsanlage handelt es sich um einen funktionalen Betriebsstandort ohne jede
Eingrünung. Für die Erweiterungsfläche ist nach Süden, Westen und Norden eine 10 m breite
Eingrünung mit heimischen Gehölzen unterschiedlicher Kategorien vorgesehen. Diese werden in
wenigen Jahren die Ansicht des Betriebes wesentlich mitgestalten. Hierdurch wird auch die
Westansicht auf die Bestandsanlage verbessert.
Mit der Planung verbunden ist die Erweiterung der Betriebsfläche, auf der die bisher externen
Lagerkapazitäten zusammengelegt und zentral bewirtschaftet werden können. Eine "massive
Vergrößerung" des Betriebes, d.h. der Umschlagmengen oder Handelsware ist weder vorgesehen,
noch auf der Basis der vorliegenden Planung möglich. Vielmehr wird durch die vorliegende
Bauleitplanung der Warenumschlag für den Standort erstmalig inhaltlich und mengenmäßig
planungsrechtlich auf das bestehende Maß festgesetzt.
Die aktuelle Planung basiert auf zahlreichen Variantenbetrachtungen. Nach der Frühzeitigen
Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange erfolgte, wie der Begründung und der
Zusammenfassenden Erklärung entnommen werden kann - eine Planänderung. Aufgrund der
Eingaben zur ersten Offenlage wurde die Planung - wie oben dargestellt - weitergehend geändert.
Diese Entwicklung der Planung wird als stetige Verbesserung im Hinblick auf die bestehende
Gemengelage-Situation gewertet.
Zudem sind bei der Beurteilung der vorliegenden Planung die Interessen aller Beteiligter, also
der unmittelbaren und mittelbaren Anwohner
der Landwirte
der Freiraum-Nutzer als auch
des Anlagenbetreibers, der RaiBa Gymnich eG
zu berücksichtigen. Eine einseitige Betrachtung ausschließlich aus der
Sicht einer der benannten Gruppen, z.B. einzelner unmittelbarer Anwohner, ist im Rahmen von
Bauleitplanverfahren unzulässig.
Wertungsbeschluss:
Die Forderung nach einer Bevorzugung der Bürger schließt sich im Rahmen einer Abwägung aus.
Auch die berechtigten Interessen der Genossenschaftsbank und öffentliche Belange sind in die
Abwägung einzustellen. Die Aussage, dass mit der vorliegenden Planung keine Verbesserungen in
Bezug auf die Bestandssituation verbunden seien, ist unzutreffend. Vielmehr ist die vorliegende
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Bebauungsplan Nr. 164
Erftstadt-Gymnich, Kehler Weg, Erweiterung Getreidelager RaiBa
EB 109,
115 - 121,
123 - 140
EB 03
2. + 3. Offenlage
Inhalt Einheitsschreiben - VARIANTE 2
Die Planungen bestätigen vielmehr meine schlimmsten Befürchtungen:
Verschandelung des Ortsbildes Gymnichs und damit sinkende Attraktivität, nicht nur für
Wohnbebauung, sondern auch für Gewerbe und Dienstleistungen
Stand: 26.03.2014
wertung_bürger_einheitsschreiben_164_2. off._variante 1+2_gymnich_raiba_01-10
Wertung
Planung dazu geeignet, dem Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme Rechnung zu tragen.
Erftstadt liegt innerhalb der so genannten alten Kornkammer der Zülpicher Börde, deren
Siedlungsstruktur auch heute noch einen überwiegend landwirtschaftlichen Charakter hat. So auch
der Bereich westlich von Gymnich. Dieser wird im gültigen Regionalplan als "Allgemeiner Freiraumund Agrarbereich mit spezialisierter Intensivnutzung" dargestellt. Hierdurch wird die
regionalplanerische Bedeutung dieses Agrarbereiches als Standort zahlreicher Aussiedlerbetriebe,
die intensive Veredelungswirtschaft betreiben, hervorgehoben.
Die vorliegende Bauleitplanung sieht die Festsetzung eines Sondergebietes mit der
Zweckbestimmung "Fachbetrieb für landwirtschaftliche Erzeugnisse" vor. Damit dient der Betrieb der
regionalplanerischen und städtebaulichen Zielsetzung dieses Raumes.
Aufgrund der Dominanz landwirtschaftlicher Nutzungen und der geringen Reliefierung wird das
Plangebiet als Fläche mit geringem Erlebnischarakter eingestuft (siehe Umweltbericht Kap. 2.9.1).
Innerhalb der großflächigen, ausgeräumten Ackerfluren befinden sich nur vereinzelt gliedernde und
belebte Strukturen in Form wegbegleitender Gehölzstreifen. Die Gesamtnutzungsstruktur des
Gebietes ist charakteristisch für diesen Naturraum und hat sich innerhalb der letzten Generationen
kaum verändert. Insgesamt besitzt die Erweiterungsfläche der vorhandenen Betriebsfläche für das
Landschafts- und Ortsbild nach gutachterlicher Einschätzung daher eine untergeordnete Bedeutung.
Der Standort der vorliegenden Planung ist nicht frei gewählt. Vielmehr umfasst das Plangebiet auch
die bestehende Warenabteilung. Deren Vorhandensein ist bei der Beurteilung des Ortsbildes
Gymnichs zu berücksichtigen, da durch die vorhandenen Hallen- und Silobauwerke mit einer Höhe
von bis zu rd. 23 m zzgl. rd. 4 m hoher Mobilfunktechnik bereits geprägt wird.
Wie in der Begründung zum Bebauungsplan näher ausgeführt wurde, lassen sich die
städtebaulichen Ziele wie folgt zusammen fassen:
Planungsrechtliche Sicherung des Standortes der Warenabteilung am Kehler Weg
Verbesserung der bestehenden Gemengelage-Situation, insbesondere in Bezug auf Schall- und
Staubbelastung der unmittelbaren Nachbarschaft, durch Verlagerung wesentlicher
Betriebsprozesse auf die Erweiterungsfläche
Minimierung der durch die Erweiterung und zusätzliche Bodennutzung am Standort Kehler Weg
entstehenden Eingriffe in Natur und Landschaftsbild.
Auf der Basis dieser vorgegebenen städtebaulichen Zielsetzungen wurde die vorliegende Planung
seit 2011 in einem intensiven Abstimmungsprozess entwickelt. Dabei waren im Detaill folgende
Aspekte zu berücksichtigen:
Die flächensparendste Lagermöglichkeit von Getreide erfolgt in Silos. Die Lagerung von Getreide in
Hallen nimmt dagegen viel Grund und Boden in Anspruch. Daher galt es, zwischen den Belangen
Orts- und Landschaftsbild einerseits und Bodeninanspruchnahme andererseits abzuwägen.
Der Getreideumschlag über die Warenabteilung lag bisher ohne Berücksichtigung der
Streckengeschäfte in einer Größenordnung von rd. 15.300 t. Die Bestandsanlage mit heute rd. 2.000
t Silokapazitäten soll zukünftig im Wesentlichen der Separierung und Lagerung der Sonderkulturen
dienen. Die Hauptgetreidemenge Weizen und Gerste soll zukünftig auf der Erweiterungsfläche
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Bebauungsplan Nr. 164
Erftstadt-Gymnich, Kehler Weg, Erweiterung Getreidelager RaiBa
EB 109,
115 - 121,
123 - 140
2. + 3. Offenlage
Inhalt Einheitsschreiben - VARIANTE 2
Stand: 26.03.2014
wertung_bürger_einheitsschreiben_164_2. off._variante 1+2_gymnich_raiba_01-10
Wertung
angenommen und gelagert werden. Hierfür wurde im Bebauungsplan entsprechend der bisherigen
Mengen eine Beschränkung auf 14.000 t in den Bebauungsplan aufgenommen. Geplant sind zurzeit
9 Silos mit je rd. 1.500 t, also gesamt 13.500 t Fassungsvermögen. Der Silozylinder hat eine lichte
Seitenwandhöhe von unter 22 m und wird durch ein Zeltdach gedeckelt, das bei einem Radius von
fast 11 m in der Spitze eine Höhe von rd. 3,5 m einnimmt. Zur Beschickung dienen der vertikale
Elevatorturm und der horizonal über den Silos verlaufenden schmale Förderern. Zur Wartung dient
ein Metalllaufsteg. Diesen technischen Bauteile dürfen gemäß den getroffenen Festsetzungen
maximal bis zu einer Höhe von 3,5 m oberhalb der Silos reichen.
Insgesamt ergibt sich somit ein nach oben gegliederter und in seiner Massierung abnehmender
Anlagenaufbau. Dabei sind die Hauptbaukörper, also die Silozylinder, mit 22 m kleiner als der
bestehende Siloturm. Wie der Begründung zu entnehmen ist, sollte aus landschaftsbildprägenden
Gründen eine dezente Farbgestaltung erfolgen. Daher erfolgte die Vorgabe einer Ausführung in
Zinkoptik in Form einer Gestaltungsfestsetzung.
Im laufenden Planungsprozess wurde seitens der RaiBa auch der Anregung zur Ausweitung der
Erweiterungsfläche nach Süden gefolgt. Hierdurch konnten die Silos als höchste Bauteile weiter
nach Süden verschoben werden. Ferner wurde dadurch die Festsetzung eines 10-m-breiten
Gehölzstreifens nach Süden, Westen und Norden möglich.
Der vorliegende Planungsstand stellt - wie ergänzend Kap. 10 der Begründung entnommen werden
kann - das Ergebnis eines intensiven Abstimmungsprozesses dar. Dabei orientierte sich die
Höhenplanung der RaiBa ursprüngliche an den Maßstäben bestehender Silos in der Region:
in Zülpich-Dürscheven haben die Silos eine lichte Höhe von rd. 28 m zzgl. Laufsteg und Elevator
in Nörvenich ca. 31 m zzgl. Laufsteg
in Rommerskirchen haben die vorhandenen 17 bzw. im Endausbau geplanten 23 Silos eine Höhe
von rd. 30,5 m. Der Elevator erreicht eine Höhe von rd. 40,5 m.
Demgegenüber wurde die Planung zugunsten des Orts- und Landschaftsbildes erheblich reduziert,
so dass die neuen Silos nunmehr unter Berücksichtigung
der Vorprägung durch die Bestandsanlage in unmittelbarer Nähe zur herangerückten
Wohnbebauung,
des Verhältnisses von Lagerkapazitäten zu Flächenverbrauch,
der festgesetzten Maximalhöhen der Neuplanung und
Lage und Entfernung der neuen hohen Bauteile zur Wohnbebauung
einen ausgewogenen Kompromiss darstellt. Eine weitere Reduzierung der geplanten Silohöhen kann
daher nicht gefordert werden.
Eine Eingrünung der Bestandsanlage ist nicht vorhanden. Durch die geplante 10 m breite
Eingrünung der Erweiterungsfläche findet erstmalig eine landschaftsgerechte Einbindung in den
angrenzenden offenen Landschaftsraum statt.
Wertungsbeschluss:
Vor diesem Hintergrund ist die Einschätzung, dass mit der vorliegenden Planung eine
"Verschandelung des Ortsbildes Gymnichs" und damit eine "sinkende Attraktivität, nicht nur für
Wohnbebauung, sondern auch für Gewerbe und Dienstleistungen" vorbereitet werde,
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Bebauungsplan Nr. 164
Erftstadt-Gymnich, Kehler Weg, Erweiterung Getreidelager RaiBa
EB 109,
115 - 121,
123 - 140
EB 04
2. + 3. Offenlage
Inhalt Einheitsschreiben - VARIANTE 2
Steigendes Verkehrsaufkommen
Wohnbebauung
innerorts
und
in
unmittelbarer
Stand: 26.03.2014
wertung_bürger_einheitsschreiben_164_2. off._variante 1+2_gymnich_raiba_01-10
Wertung
Nähe
unzutreffend.
zur Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurde zur Einschätzung der Leistungsfähigkeit des
Straßen- und Wegenetzes ein Verkehrsgutachten erstellt. Da die planerisch maßgebliche
Verkehrssituation die Getreideanlieferung ist, wurde eine Erhebung des Verkehrsaufkommens an
einem Erntetag vorgenommen. Die Auswertung hat bestätigt, dass der wesentliche Ernteverkehr
funktionsgemäß das vorhandene Wirtschaftswegenetz nutzt. Nur in untergeordneter Größenordnung
erfolgen An- und Abfahrt über Neustraße und Kehler Weg.
Da die lokalen Lagermöglichkeiten am Standort Kehler Weg flächenmäßig beschränkt sind, nutzt die
Warenabteilung seit Jahrzehnten externe Lagerkapazitäten. Hierdurch entsteht zusätzliches
Verkehrsaufkommen durch Wiege- und Umlagerungsprozesse.
Auf der Basis der repräsentativen Umschlagmengen des Jahres 2010 wurde gemäß
Verkehrsgutachten ein jährliches Ziel- und Quellverkehrsaufkommen von insgesamt ca. 61.000
Fahrten einschließlich der zusätzlichen Wiege- und Umlagerungsprozesse ermittelt. Dabei
verursacht ein Umlagerungsprozess vier Fahrten i.S. der Betrachtung des Verkehrsgutachtens:
sowohl die Auslagerung als auch die Rückholung des Getreides sowie der sonstigen Lagergüter
verursachen jeweils eine Hin- und Rückfahrt.
Die Gesamtfahrten setzen sich insgesamt aus
Getreidefuhren (An- und Abverkauf)
Anlieferung und Abverkauf von Dünger und sonstigen Gütern
Dienstleistungen (Lohnwiegungen)
Containerdienst (Müllentsorgung) und
Personalfahrten (4 Personen mit Pkw)
zusammen. Dabei nimmt der Abverkauf sonstiger Güter mit 44.000 Fahrten den größten Anteil ein.
Dieser erfolgt i.d.R. mittels Kleintransportern, Pkw, Krad oder nicht-motorisiert.
Die vorliegende Planung sieht die Konzentration der Lagerstätten an einem Standort vor. Dadurch
wird es zu einem Wegfall der mittels Lkw durchgeführten Wiege- und Umlagerungsprozesse
kommen. Gemäß Verkehrsgutachten wird unter Berücksichtigung der vorliegenden Planung mit
einer maximalen Getreideumschlagmenge von 20.000 t das durchschnittliche Fahrtenaufkommen
am Standort Kehler Weg in einer Größenordnung von unter 60.000 Fahrten im Jahr ermittelt. Mit der
vorliegenden Planung ist somit selbst unter Berücksichtigung des planungsrechtlich festgesetzten
Maximalausbaus eine Verringerung des Ziel- und Quellverkehrs der Warenabteilung verbunden,
keine Erhöhung.
EB 05
Zunehmende Gefährdung unserer Kinder durch innerörtlichen Schwerlastverkehr
Wertungsbeschluss:
Die Behauptung "steigendes Verkehrsaufkommen" ist aufgrund der vorliegenden gutachterlichen
Untersuchungen daher nicht zutreffend.
Das vorhandene Straßen- und Wegenetz ist auf die Nutzung durch landwirtschaftliche Fahrzeuge
ausgelegt. Der Straßen- und Erschließungsfunktion entsprechend gliedert sich das Straßennetz in
unterschiedliche Geschwindigkeitsbereiche: Grundnetz (Tempo 50), so genannte 30er-Zonen mit
oder ohne bauliche Einrichtungen und verkehrsberuhigte Bereiche. Verkehrssicherheit hängt in
erster Linie nicht von der Tonnage der Fahrzeuge, sondern von den ausgefahrenen
Geschwindigkeiten ab. Diese ist jeweils der gegebenen Verkehrslage und dem Vorhandensein
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Bebauungsplan Nr. 164
Erftstadt-Gymnich, Kehler Weg, Erweiterung Getreidelager RaiBa
EB 109,
115 - 121,
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2. + 3. Offenlage
Inhalt Einheitsschreiben - VARIANTE 2
Stand: 26.03.2014
wertung_bürger_einheitsschreiben_164_2. off._variante 1+2_gymnich_raiba_01-10
Wertung
anderer Verkehrsteilnehmer, abgestellter Fahrzeuge u.ä. anzupassen.
Unabhängig davon, dass durch die vorliegende Planung das zu erwartende Verkehrsaufkommen nicht
erhöht wird, lässt sich ein unzumutbar hoher Anteil an so genanntem "innerörtlichen
Schwerlastverkehr" aufgrund der durchgeführten Verkehrszählungen und -prognosen nicht bestätigen.
Sollte sich diese Einschätzung unter Berücksichtigung aller Betriebe mit entsprechendem Ziel- und
Quellverkehr zukünftig ändern, kann die Politik entsprechende verkehrslenkende Maßnahmen
beschließen, durch die bestimmte Verkehre innerhalb des vorhandenen Straßen- und Wegenetzes
ganz oder zeitweise ausgeschlossen werden. Der vorliegende Bebauungsplan bleibt hiervon
unberührt.
Die
vorliegenden
Standortuntersuchungen
bestätigen,
dass
die
Andienung
mittels
"Schwerlastverkehr" funktionsgemäß im Wesentlichen über das vorhandene Wirtschaftswegenetz
erfolgt. Zudem wird davon ausgegangen, dass durch die Verlegung der Hauptzufahrt nach Westen
nach Umsetzung der Planung eine weitergehende Verlagerung der Zu- und Abfahrt über das
vorhandene Wirtschaftswegenetz im Westen einhergehen wird.
EB 06
EB 07
Wertungsbeschluss:
Die Befürchtung, von der vorliegenden Planung ginge eine zunehmende Gefährdung durch
innerörtlichen Schwerlastverkehr aus, ist unbegründet.
Ausweitung der bisher nur saisonal bedingten erweiterten Betriebszeiten auf das ganze Wie der Begründung entnommen werden kann, ist keine Änderung der Öffnungs- und Betriebszeiten
vorgesehen. Wie bisher werden sich die nächtlichen Anlieferungen auf die Erntezeit beschränken.
Jahr
Diese sind an der Bestandsanlage zukünftig vollständig ausgeschlossen. Dazu hat sich die RaiBa im
Rahmen eines Städtebaulichen Vertrages bereit erklärt.
Massive Lärmbelastung durch den Betrieb zeitweise rund um die Uhr
Wertungsbeschluss:
Die Behauptung ist unzutreffend.
Die Öffnungszeiten der bestehenden Warenabteilung sind aktuell:
montags bis freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr
samstags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr.
Die Hauptandienung findet von Montag bis Freitag statt. Dies sind auch die Hauptbetriebszeiten der
Anlage.
Während der Erntezeit kommt es naturgemäß wetterabhängig verstärkt zu Betriebsaktivitäten
außerhalb der Öffnungszeiten. Dabei kann es in seltenen Fällen auch zu Getreideanlieferungen
während der so genannten Nachtzeit ab 22:00 Uhr kommen. Eine Auswertung der Ernteereignisse
über Wiegekarten und Personalzeiten der letzten Jahre durch die RaiBa hat aber gezeigt, dass sich
die Nachtaktivitäten dann im Wesentlichen auf einen Zeitraum von 22:00 Uhr bis 24:00 Uhr
beschränkt haben. "Massive Lärmbelastungen durch den Betrieb zeitweise rund um die Uhr" werden
seitens der RaiBa bestritten.
Unabhängig davon wird die bestehende Situation - wie oben bereits dargestellt - auch im Hinblick auf
die Schallimmissionen verbessert:
Der Bebauungsplan führt über die Festsetzung von Emissionskontingenten erstmalig
Schallbeschränkungen für die Bestandsanlage mit dem Ziel ein, schon an der nächstgelegenen
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Bebauungsplan Nr. 164
Erftstadt-Gymnich, Kehler Weg, Erweiterung Getreidelager RaiBa
EB 109,
115 - 121,
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2. + 3. Offenlage
Inhalt Einheitsschreiben - VARIANTE 2
Stand: 26.03.2014
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Wertung
Wohnbebauung Mischgebietsrichtwerte einzuhalten. Bereits in der Mitte des Kehler Weges können
darüber Richtwerte für Allgemeine Wohngebiete erreicht werden.
Zur Einhaltung dieser Festsetzungen hat sich die RaiBa vertraglich verpflichtet, den Betrieb an der
Bestandsanlage - wie in Zeile EB2 bereits ausgeführt - erheblich einzuschränken:
generell keine Nachtanlieferung mehr - auch nicht während der Ernte und
Beschränkung der Tagesaktivitäten.
Dies wird durch eine Verlagerung der Hauptannahme und -lagerung in die Erweiterungsfläche
erreicht.
EB 08
Wertungsbeschluss:
Wohnen im ländlichen Bereich erfordert insbesondere während der witterungs- und
wetterabhängigen Ernte gegenseitige Rücksichtnahme. Durch die vorliegende Planung wird die
aktuelle Situation für die unmittelbare Nachbarschaft wesentlich verbessert. Darüber hinaus wird
aufgrund der Entfernung zum Standort bezüglich der von der Warenabteilung ausgehenden
Emissionen keine direkte Betroffenheit gesehen.
Gymnich liegt innerhalb des ländlichen Raums. Im ländlichen Raum ist mit landwirtschaftlichem
Verkehr zu rechnen. Die Lage des Plangebietes "Kehler Weg" hat keinen negativen Einfluss auf das
absolute Verkehrsaufkommen und die damit verbundene Abnutzung des Straßen- und Wegenetzes.
Abnutzung der jetzt schon sehr schlechten Straßen Gymnichs
Die vorliegende Planung ist vielmehr aufgrund der Zusammenlegung der Lagerkapazitäten an einem
Standort dazu geeignet, die Umlagerungsprozesse und damit auch das damit verbundene
Verkehrsaufkommen zu verringern. Auch vor diesem Hintergrund wirkt sich die vorliegende Planung
nicht negativ auf das vorhandene Straßen- und Wegenetz aus.
Das vorhandene Straßen- und Wegenetz im Bereich Gymnich ist auf die Nutzung durch
landwirtschaftlichen Ziel- und Quellverkehr ausgelegt. Der Zustand des Straßen- und Wegenetzes
wird regelmäßig durch die Fachämter kontrolliert. Die Einschätzung, dass sich dieses im Bereich
Gymnich in einem "sehr schlechten" Zustand befindet, wird seitens der Fachämter nicht geteilt.
EB 09
EB 10
Steigende Anliegerkosten durch Straßenerweiterungen und Instandhaltung
Steigende Gefahr
)Staubentwicklung
von Bränden und
und
Lagerung
Explosionen durch
von
Dünger,
Wertungsbeschluss:
Bei der Warenabteilung der RaiBa am Kehler Weg handelt es sich um einen Bestandsbetrieb. Daher
besteht ein Rechtsanspruch auf die Nutzung des Straßen- und Wegenetzes durch den
Andienungsverkehr. Da mit der vorliegenden Planung keine Erhöhung des Andienungsverkehrs
verbunden ist, enthält die nicht näher substanziierte Befürchtung der "Abnutzung der [...] Straßen
Gymnichs" keinen planungsrelevanten Inhalt.
Die Warenabteilung ist über das vorhandene Wirtschaftswegenetz erschlossen. Für ganz Erftstadt
gilt, dass für Unterhaltung und Instandhaltung der Wirtschaftswege die Stadt Erftstadt aus
allgemeinen Steuermitteln aufkommt. Anliegerbeiträge werden hierfür nicht erhoben.
Wertungsbeschluss:
Die Behauptung, dass mit der vorliegenden Planung steigende Anliegerkosten durch
Straßenerweiterungen und Instandhaltung verbunden seien, ist nicht zutreffend.
erheblich (Getreide- Zur Gewährleistung und regelmäßigen Kontrolle der Betriebssicherheit der Warenabteilung am
Kraftstoffen
und Kehler Weg hat die RaiBa seit Jahren die RWZ Raiffeisen Waren-Zentrale Rhein-Main eG mit Sitz in
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Bebauungsplan Nr. 164
Erftstadt-Gymnich, Kehler Weg, Erweiterung Getreidelager RaiBa
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115 - 121,
123 - 140
2. + 3. Offenlage
Stand: 26.03.2014
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Inhalt Einheitsschreiben - VARIANTE 2
Unkrautvernichtungsmitteln
Wertung
Köln als Sicherheits-fachbetrieb beauftragt.
Aus den letzten 50 Jahren, seitdem die Warenabteilung am Kehler Weg existiert, ist kein
Vorkommnis bekannt, das zu einer Gefährdung der Mitarbeiter, geschweige denn der Anwohner des
näheren Umfeldes geführt hätte. Nach Einschätzung der RWZ Rhein-Main befindet sich die
Bestandsanlage in einem aus sicherheitstechnischer Sicht guten Gesamtzustand.
Als Betreiber eines Getreideumschlags ist die RaiBa im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zum
Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter verpflichtet zu prüfen, ob der Betrieb als
explosionsgefährdeter Bereich einzustufen und ein Explosionsschutzdokument zu erstellen ist.
Die RWZ Rhein-Main nimmt in ihrer Funktion als Sicherheitsfachbetrieb zu der Brand- und
Explosionsgefahr von Getreidesiloanlagen wie folgt Stellung:
Die Staubablagerungen in Getreidesilos bestehen aus einer sehr inhomogenen Zusammensetzung
aus Spelzen, Grannen (organisch) und mineralischen Bestandteilen (Ton- und Schluffpartikeln),
deren Korngröße im Gros deutlich über 63 Nm liegt. Der Energiebedarf, der über eine Zündquelle
zugeführt werden müsste, um ein solches Gemisch nach Aufwirbelung in der Atmosphäre zu einer
Explosion zu bringen, ist deutlich höher als beispielweise in einer reinen Mehlmühle. Dort liegen sehr
homogene Korngrößen (= gleich große Korndurchmesser) vor, die weitaus kleiner sind und ein
entsprechend höheres energetisches Potential besitzen, somit also reaktiver sind und leichter zu
einer Explosion führen können.
Um allerdings eine Explosion hervorzurufen sind 3 Faktoren von Bedeutung:
4. Brennbare Stoffe (z. B. Staub)
5. Zündquelle und
6. Sauerstoff.
Selbst wenn die Faktoren 1 und 3 gegeben sind, wäre nicht grundsätzlich von einer so genannten
staubexplosionsfähigen Atmosphäre auszugehen.
Im Fall Gymnich liegt die Geschwindigkeit der Horizontalförderer (auch Schneckenförderer) < 1m/
sec-1. Daraus folgt, dass selbst wenn die Förderer das Metallgehäuse berühren (Reibung) würden,
laut Explosionsschutzdokument kein Zündfunke entstehen kann, da die Reibungsenergie bei dieser
Laufgeschwindigkeit zu niedrig ist. Weitere Anlagenteile wie Siloböden und -zellen, Elevatoren etc.
werden ebenfalls betrachtet. In keinem Anlagenbereich geht der Gutachter des
Explosionsschutzdokumentes von einer „nennenswerten Gefährdung durch staubexplosionsfähige
Atmosphäre" aus.
Da für Anlagen der vorliegenden Art nach fachlicher Einschätzung keine nennenswerte Gefährdung
durch staubexplosionsfähige Atmosphären besteht, ist mit der vorliegenden Planung auch keine
steigende Gefahr verbunden.
Außerhalb der Arbeitszeiten wird die Warenabteilung nach Auskunft der
RaiBa durch eine Sicherheitsanlage mit Aufschaltung zu einer Sicherheitsfirma überwacht. Diese
reagiert je nach Meldeart
Brand
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Bebauungsplan Nr. 164
Erftstadt-Gymnich, Kehler Weg, Erweiterung Getreidelager RaiBa
EB 109,
115 - 121,
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2. + 3. Offenlage
Stand: 26.03.2014
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Inhalt Einheitsschreiben - VARIANTE 2
Wertung
Einbruch
Sabotage oder
technische Störung
mit der Einschaltung von Polizei und / oder Feuerwehr bzw. der Interventionskräfte gemäß
Alarmplan. Somit ist für die Warenabteilung die Sicherungsüberwachung rund um die Uhr
gewährleistet.
Die Tatsache, dass in den vergangenen 50 Jahren keine Situation aufgetreten ist, durch die die
Mitarbeiter, geschweige denn die Anwohner durch die Warenabteilung in Gefahr gekommen sind,
spricht für die Betriebssicherheit.
EB 11
Massive Staub- und Geruchsbelastung
Wertungsbeschluss:
Die nicht näher substanziierte Befürchtung, durch durch erheblich (Getreide-)Staubentwicklung
und Lagerung von Dünger, Kraftstoffen und Unkrautvernichtungsmitteln steige die Gefahr von
Bränden und Explosionen, wird fachlich nicht bestätigt.
Durch die Beschleunigungsnovelle 2007 wurde die Genehmigungsschwelle in der 4.
Bundesimmissionsschutzverordnung (4. BlmSchV) für Getreideannahmen wie folgt formuliert: "Offene
oder unvollständig geschlossene Anlagen zur Erfassung von Getreide, Ölsaaten oder Hülsenfrüchten,
soweit 400 Tonnen oder mehr je Tag bewegt werden können und 25000 Tonnen oder mehr je
Kalenderjahr umgeschlagen werden." Mit der Gesetzesänderung wurde die Jahres-TonnagenBegrenzung mit in das Gesetz aufgenommen. Durch diese Zusatzbedingung entfiel ab 2008 auch für
die RaiBa die Emissionserklärungspflicht gemäß 11. Bundesimmissionsschutzverordnung (11.
BlmSchV).
Bis zu dieser Gesetzesänderung 2007 oblag dem Rhein-Erft-Kreis die Betriebsüberwachung gemäß
11. BlmSchV. Im Rahmen dieser Überwachung wurde die Anlage immissionsschutzrechtlich nicht
beanstandet.
Seit Wegfall der Emissionserklärungspflicht hat sich der Zustand der Bestandsanlage auch im Hinblick
auf die Staubsituation wesentlich verbessert: Durch den Bau des Verladesilos 2010 kann heute auf
die Nutzung des Verladerohres oberhalb der Getreideannahme vollständig verzichtet werden.
Die vorliegende Planung ist dazu geeignet, die Staubsituation weitergehend zu verbessern: Durch
die Reduzierung der Getreideannahme auf Sonderkulturen und nasse Ware. Dies bedeutet eine
Reduzierung auf rd. 10 % der bisherigen Annahme. Vor diesem Hintergrund hat sich an der
immissionsrechtlichen Beurteilung der Bestandsanlage nichts geändert.
Unabhängig davon liegt für die Warenabteilung als sicherheitsüberwachter Betrieb auch eine
qualitative Beurteilung der Stäube vor. Hierbei sind zu unterscheiden:
die (Fein-)Staubkonzentration bezüglich der menschlichen Gesundheit und
die Staubdeposition bezüglich des Staubniederschlages zum Schutz vor erheblichen
Belästigungen.
Als sicherheitsüberwachter Betrieb liegt für die Warenabteilung eine Gefährdungsbeurteilung vor.
Danach kommt der Sicherheitsfachbetrieb, die RWZ Rhein-Main, bezogen auf die Bestandsanlage
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Erftstadt-Gymnich, Kehler Weg, Erweiterung Getreidelager RaiBa
EB 109,
115 - 121,
123 - 140
2. + 3. Offenlage
Inhalt Einheitsschreiben - VARIANTE 2
Stand: 26.03.2014
wertung_bürger_einheitsschreiben_164_2. off._variante 1+2_gymnich_raiba_01-10
Wertung
zu dem Ergebnis, dass das Gefährdungspotential für die Mitarbeiter als vemachlässigbar gering
eingeschätzt wird, da die Grenzwerte deutlich unterschritten werden. Vor diesem Hintergrund
liegen keine Anhaltspunkte vor, dass von der vorliegenden Planung eine Gesundheitsgefährdung
der Anwohner ausgehen wird.
Der gröbere Staubniederschlag wurde durch die Errichtung des Verladesilos ebenfalls bereits
signifikant reduziert. Die vorliegende Planung ist durch die Verlagerung des wesentlichen
Umschlages in die Erweiterungsfläche weitergehend hierzu in der Lage, da die neue Anlage
vollständig geschlossen ausgeführt wird. Mit der vorliegenden Planung ist daher auch keine
unzumutbare Beeinträchtigung der Anwohner verbunden.
Durch den Bestandsbetrieb geht keine nachbarschaftlich relevante Geruchsbelastung aus. Das
Waren- und Handelssortiment wird durch die vorliegende Planung gegenüber der Bestandssituation
nicht geändert. Auch feuchte Ware wurde bisher angenommen. Das angelieferte Getreide wird
beprobt und nach möglicher Trocknung dem Zustand entsprechend gelagert. Daher tritt mit der
vorliegenden Planung keine Verschlechterung gegenüber der Bestandssituation ein.
EB 11
Wertungsbeschluss:
Durch Verlagerung der wesentlichen Betriebsaktivitäten in den Westen, den dortigen Neubau eines
geschlossenen Getreideumschlages, eine wesentliche Beschränkung der Getreideannahme und
Betriebsaktivitäten an der Bestandsanlage sowie eine Reduzierung des Verkehrsaufkommens kann
die Staub- und damit auch eine Geruchsabgabe in die Umgebungsluft der Wohnbebauung
gegenüber der auch bisher seitens der Fachbehörden nicht beanstandeten Situation wesentlich
reduziert werden. Die Einschätzung einer "massiven Staubbelastung" ist daher nicht zutreffend. Über
die unmittelbare Nachbarschaft hinaus liegt aufgrund der Entfernung zum Standort bezüglich der
Staubemissionen und Gerüchen keine direkte Betroffenheit vor.
Insbesondere die bisher ausgebliebene Auseinandersetzung mit den Interessen und Die Planung wurde aufgrund der Eingaben zur Frühzeitigen Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung
Beschwerden der Bürger führt in Gymnich zu heftigen Protesten.
nochmals wesentlich geändert. Auf diese Entwicklung wurde in den Verfahrensunterlagen zur
Offenlage
ausführlich
eingegangen.
Die
Versendung
entsprechender
persönlicher
Benachrichtigungen an die Einsender zur Frühzeitigen Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung ist
rechtlich nicht erforderlich und in Erftstadt nicht üblich.
Auch die Eingaben zur Offenlage habe dazu geführt, die Planung nochmals zu optimieren: im
Erweiterungsbereich wird nunmehr eine zweite Zufahrt und eine weitere Waage vorgesehen.
EB 12
Wertungsbeschluss:
Die Aussage, im Rahmen des Bauleitplanverfahrens habe sich die Stadt nicht mit den Anregungen
der Bürger während der Frühzeitigen Bürgerbeteiligung auseinander gesetzt, ist nicht zutreffend.
Bitte machen Sie Ihren Einfluss geltend, damit die Bauleitplanung in dieser Form nicht Auch in den Konstellationen des unmittelbaren Nebeneinanders von gewerblicher und
verabschiedet wird. Setzen Sie sich zum Schutz der Bevölkerung für die Suche nach Wohnnutzung ist eine Stadt nicht gehalten, alle Schritte zu unternehmen, um den Betrieb
einem geeigneten Alternativstandort für die Erweiterung des Getreidelager und „wegzuplanen". Im Gegenteil: Die Rechtsprechung betont immer wieder, dass auch in den
Handelsbetriebs der RaiBa ein.
Fällen dieser Art zugunsten eines bestehenden Betriebes wegen des Gebots der Beachtung
der Belange der Wirtschaft in § 1 VI Nr. 8 BauGB sowie des Eigentumsschutzes nach Art. 14
GG dessen Bestands- und Erweiterungsinteresse eingestellt werden muss. Ein solcher Betrieb
kann verlangen, dass sein Interesse an einer Kapazitätserweiterung zur Erhaltung der
Konkurrenzfähigkeit bei den planerischen Entscheidungen der Kommune angemessen
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Bebauungsplan Nr. 164
Erftstadt-Gymnich, Kehler Weg, Erweiterung Getreidelager RaiBa
EB 109,
115 - 121,
123 - 140
2. + 3. Offenlage
Stand: 26.03.2014
wertung_bürger_einheitsschreiben_164_2. off._variante 1+2_gymnich_raiba_01-10
Inhalt Einheitsschreiben - VARIANTE 2
Wertung
gewürdigt wird.
Es gibt somit den schützenswerten Belang eines genehmigten Betriebes, an seinem Stan dort
zu verbleiben und diesen angemessen zu erweitern. Die planungsrechtliche Notwendi gkeit der
Alternativenprüfung beschränkt sich bei einem solchen Sachverhalt auf die Frage, ob für die
Erweiterungsfläche ein anderer, die umgebende Wohnnutzung weniger beeinträchtigender
Standort in Betracht kommt. Von Seiten des Betriebes muss also darg elegt werden, dass die
Erweiterung des Geländes in eine andere Richtung nicht in Betracht kommt, etwa mangels
Verfügbarkeit der entsprechenden Flächen oder wegen der damit verbundenen Erhöhung der
Konfliktsituation hinsichtlich der benachbarten Wohnnutzung.
Im vorliegenden Fall bedarf es - wie bereits in Zeile EB 03 ausgeführt - keiner Ermittlung hinsichtlich
der Überprüfbarkeit anderer Flächen. Denn die Erweiterung in westlicher Richtung ist in jedem Fall
sachlich angemessen, wenn nicht sogar geboten, weil sich damit der Betrieb von der
Wohnbebauung „fortbewegt".
EB 13
Wertungsbeschluss:
Der indirekt vorgetragenen Forderung zur Einstellung des Verfahrens und Aufforderung der RaiBa
zur Verlagerung der Warenabteilung kann nicht gefolgt werden.
Ich bitte Sie darum mir mitzuteilen, was Sie dazu unternehmen und welche Ergebnisse Sie Bauleitplanverfahren sind nach den Verfahrensvorschriften des Baugesetzbuches (BauGB)
dabei erzielen konnten. Für Ihre Bemühungen bedanke ich mich bereits vorab sehr.
durchzuführen. Gemäß § 2 Abs. 2 Baugesetzbuch sind bei der Aufstellung der Bauleitpläne die
Belange, die für die Abwägung von Bedeutung sind, zu ermitteln und zu bewerten. Öffentliche und
private Belange sind gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen.
Zu den öffentlichen Belangen zählen auch baurechtliche und umweltrelevante Aspekte: die
vorliegende Planung ist dazu geeignet,
eine
bestehende
städtebauliche
Konfliktsituation
erstmalig
baurechtlich
zu regeln und
die aus Verkehrsaufkommen, Staub und Schall resultierenden Belästigungen für die Anwohner
erheblich zu reduzieren.
Ferner trägt die geplante Eingrünung zu einer erstmaligen ökologischen Einbindung des Standortes
bei. Diese kommt auch der Freizeitnutzung des ländlichen Raumes zugute.
Die vorliegende Planung sieht keine Neuansiedlung eines Betriebes am Kehler Weg vor. Die
Warenabteilung besteht seit den 1960er Jahren. Damit hat die Raiffeisenbank Gymnich eG
Bestandsrecht. Unabhängig davon erklärt sich die RaiBa vertraglich im Rahmen eines
Städtebaulichen Vertrages zu wesentlichen Einschränkungen dieser Bestandsanlage bereit. Hierdurch
werden für die nähere Nachbarschaft erstmals Immissions-Richtwerte festgeschrieben. Diese liegen
wesentlich unterhalb der heutigen Belastungen. Dies basiert auf dem Gebot der gegenseitigen
Rücksichtnahme: Dabei sind durchaus auch die berechtigten Interessen der Genossenschaftsbank im
Hinblick auf die vorhandenen Substanzwerte zu berücksichtigen. Unabhängig davon sind - wie den
vorstehenden Ausführungen im Einzelnen zu entnehmen ist - aufgrund der mit der vorliegenden
Planung verbundenen Verbesserungen keine schutzbedürftigen Belange der Bürger negativ
betroffen.
Darüber hinaus hat die Planung auch Einfluss auf die landwirtschaftlichen Betriebe, die ihr Getreide
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Bebauungsplan Nr. 164
Erftstadt-Gymnich, Kehler Weg, Erweiterung Getreidelager RaiBa
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115 - 121,
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2. + 3. Offenlage
Inhalt Einheitsschreiben - VARIANTE 2
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Wertung
jedes Jahr über die Genossenschaftsbank vermarkten und am Standort Kehler Weg ihren
landwirtschaftlichen Bedarf decken. Entsprechend liegen nicht nur zahlreiche Unterschriften von
Planungsbefürwortern vor. Entsprechend haben sich auch Ortsbauernschaft, Rheinischer
Landwirtschafts-Verband / Kreisbauernschaft, Landwirtschaftskammer sowie Industrie- und
Handelskammer für die vorliegende Planung ausgesprochen.
Daneben hat sich im Rahmen der erneuten Offenlage auch eine Gruppe von Gymnicher Bürgern zu
Wort gemeldet, die sich ihrerseits mit den Argumenten der Projektgegner auseinander gesetzt haben
und diese ausdrücklich nicht teilen.
Die alternative Nutzung einer der bestehenden Getreideannahmen im weiteren Umfeld wäre mit
einem höheren Verkehrsaufkommen verbunden und damit auch aus Umweltaspekten nicht zu
befürworten. Die deutlich längeren Fahrstrecken würden sich nach Einschätzung der
Ortsbauernschaft empfindlich auf die ortsansässigen Betriebe auswirken.
Wertungsbeschluss:
Unter Berücksichtigung aller öffentlichen und privaten Belange kommt die Stadt Erftstadt zu der
Einschätzung, dass die vorliegende Planung einem gerechten Interessenausgleich nicht zuwider
läuft und die Bestandssituation erheblich verbessern wird. Vor diesem Hintergrund wird der indirekt
vorgetragenen Anregung zur Einstellung der vorliegenden Bauleitplanverfahren nicht gefolgt.
Alle Bürger, die im Rahmen der Offenlage Eingaben vorgebracht haben, werden gleichermaßen über
das Ergebnis der Abwägung und das weitere Verfahren schriftlich informiert.
Zusätzlicher Text aus verschiedenen Anschreiben der 3. Offenlage:
EB 128
EB 14
EB 15
Inhalt Einheitsschreiben - VARIANTE 2
zusätzlichem Text aus Anschreiben EB 128
Wertung
Wertungsbeschluss:
Der indirekt vorgetragenen Forderung zur Einstellung des Verfahrens und Aufforderung der RaiBa
Mit dem geplanten Neubau des Silo- und Handelsbetriebs der RaiBa Gymnich am Kehler Weg zur Verlagerung der Warenabteilung kann - wie vorstehend bereits näher ausgeführt - nicht gefolgt
sowie den damit einhergehenden Belastungen sind die Grenzen des Zumutbaren weit werden.
überschritten…. Warum wird die Anlage nicht am Siedlerweg gebaut, denn dort gehört sie
hin, denn dann wäre sie mitten im Einzugsgebiet/Einsatzgebiet. Weiterhin würden sich
auch die Anfahrtwege der Bauern verkürzen, daß wäre doch einmal ein sinnvoller Beitrag
für die Umwelt.
zusätzlichem Text aus Anschreiben EB 128
Bei der Warenabteilung der RaiBa am Kehler Weg handelt es sich - wie oben näher ausgeführt - um
einen Bestandsbetrieb. Daher besteht ein Rechtsanspruch auf die Nutzung des Straßen- und
Steigende Anliegerkosten durch Straßenerweiterungen und Instandhaltung…
Wegenetzes durch den Andienungsverkehr. Da mit der vorliegenden Planung keine Erhöhung des
Insbesondere der Kohlstraße ab dem Bereich Einmündung Neustraße. Ab hier ist diese Andienungsverkehrs verbunden ist, enthält die nicht näher substanziierte Prognose für "Kosen von
eine Anliegerstraße, d.h. die Anwohner müssen für alle Kosten von Reparaturen usw. Raparaturen usw." für die Kohlstraße keinen planungsrelevanten Inhalt.
aufkommen was durch die Zunahme des ohnehin jetzt schon starken
Durchgangsverkehrs Rtg. Feld mit schweren Fahrzeugen extrem verkürzt wird. Die Stadt Wertungsbeschluss:
entzieht sich hier wieder einmal ihrer Verantwortung, aber was erwartet man als Bürger Die Behauptung, dass mit der vorliegenden Planung steigende Anliegerkosten verbunden seien, ist
schon von dieser, nicht!
nicht zutreffend.
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Bebauungsplan Nr. 164
Erftstadt-Gymnich, Kehler Weg, Erweiterung Getreidelager RaiBa
2. + 3. Offenlage
Stand: 26.03.2014
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