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Beschlussvorlage (Resolution)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
71 kB
Datum
08.04.2014
Erstellt
27.03.14, 15:05
Aktualisiert
27.03.14, 15:05
Beschlussvorlage (Resolution) Beschlussvorlage (Resolution)

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Inhalt der Datei

Dr. Wolf - Rüdiger Zoll Mitglied des Stadtrates »> r ~('(/) I" t)\../ 50374 Erftstadt, den 14.3.2014 Richardstr. 14 Tel 02235 - 77606 Fax 02235 - 987483 E-Mail wrzoll@freenet.de An den Bürgermeister Herrn Volker Erner Rathaus 50374 ERFTSTADT Fax 02235 409 300 Resolution ApothekennotfaUbezirke Sehr geehrter Herr Bürgermeister, auf seiner letzten Sitzung hat der Rat beschlossen, eine Resolution gegen die Ausdehnung der Apothekennotfallbezirke zu verabschieden. Der beiliegende Textentwurf ist mit allen Fraktionen abgestimmt. Ich bitte Sie, auf der nächsten Ratssitzung einen entsprechenden zunehmen. Vielen Dank und freundlicher Gruß ~. Tagesordnungspunkt auf- Resolution des Rates der Stadt Erf\!tadt gegen die Ausweitung der Apotheken- Notfallbezirke Mit großem Unbehagen haben die Erftstädter die seit Januar 2014 geltende Ausdehnung der Notfallbezirke der Apotheken zur Kenntnis genommen. Während früher nachts und an Sonnund Feiertagen immer eine Erftstädter Apotheke dienstbereit war, müssen Kranke jetzt im Notfall unter Umständen bis Hermühlheim oder Frechen fahren. Das sind bis zu 26 km. Dieses ist vor allem für Schwerkranke, Senioren und Behinderte eine unzumutbare Belastung. Ein Auto steht nicht jedem zur Verfügung. Mit öffentlichen Verkehrsmitteln sind die weit entfernten Apotheken vor allem nachts schwer oder gamicht zu erreichen. Hier sind dramatische Notsituationen vorprogrammiert, wenn NotfaUmedikamente nicht zeitnah zur Verfügung stehen. Jeder dadurch entstehende gesundheitliche Schaden ist einer zu viel. Auch befragte Apotheker in unserer Stadt sind von der neuen Regelung überrascht worden und sehen die Ausweitung der Notfallbezirke sehr kritisch. Der Rat der Stadt Erftstadt fordert deshalb die Apothekerkammer Nordrhein auf, die Neuregelung zu überdenken und zum nächstmöglichen Zeitpunkt zur alten Regelung zurückzukehren. Die Apotheken haben ebenso wie Arzte und Krankenhäuser einen gesundheitlichen Versorgungsauftrag. Nachts und an Sonn- und Feiertagen muss es deshalb allen Menschen möglich sein, die Notfallapotheken zeitnah und mit vertretbarem Aufwand zu erreichen. Erftstadt, den 8. April 2014