Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
71 kB
Datum
08.04.2014
Erstellt
27.03.14, 15:05
Aktualisiert
27.03.14, 15:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Dr. Wolf - Rüdiger Zoll
Mitglied des Stadtrates
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50374 Erftstadt, den 14.3.2014
Richardstr. 14
Tel 02235 - 77606
Fax 02235 - 987483
E-Mail wrzoll@freenet.de
An den Bürgermeister
Herrn Volker Erner
Rathaus
50374 ERFTSTADT
Fax 02235 409 300
Resolution ApothekennotfaUbezirke
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
auf seiner letzten Sitzung hat der Rat beschlossen, eine Resolution gegen die Ausdehnung
der Apothekennotfallbezirke
zu verabschieden.
Der beiliegende Textentwurf ist mit allen Fraktionen abgestimmt.
Ich bitte Sie, auf der nächsten Ratssitzung einen entsprechenden
zunehmen.
Vielen Dank und freundlicher Gruß
~.
Tagesordnungspunkt
auf-
Resolution des Rates der Stadt Erf\!tadt
gegen die Ausweitung der Apotheken- Notfallbezirke
Mit großem Unbehagen haben die Erftstädter die seit Januar 2014 geltende Ausdehnung der
Notfallbezirke der Apotheken zur Kenntnis genommen. Während früher nachts und an Sonnund Feiertagen immer eine Erftstädter Apotheke dienstbereit war, müssen Kranke jetzt im
Notfall unter Umständen bis Hermühlheim oder Frechen fahren. Das sind bis zu 26 km.
Dieses ist vor allem für Schwerkranke, Senioren und Behinderte eine unzumutbare Belastung. Ein Auto steht nicht jedem zur Verfügung. Mit öffentlichen Verkehrsmitteln sind die weit
entfernten Apotheken vor allem nachts schwer oder gamicht zu erreichen. Hier sind dramatische Notsituationen vorprogrammiert, wenn NotfaUmedikamente nicht zeitnah zur Verfügung
stehen. Jeder dadurch entstehende gesundheitliche Schaden ist einer zu viel.
Auch befragte Apotheker in unserer Stadt sind von der neuen Regelung überrascht worden
und sehen die Ausweitung der Notfallbezirke sehr kritisch.
Der Rat der Stadt Erftstadt fordert deshalb die Apothekerkammer Nordrhein auf, die Neuregelung zu überdenken und zum nächstmöglichen Zeitpunkt zur alten Regelung zurückzukehren. Die Apotheken haben ebenso wie Arzte und Krankenhäuser einen gesundheitlichen
Versorgungsauftrag. Nachts und an Sonn- und Feiertagen muss es deshalb allen Menschen
möglich sein, die Notfallapotheken zeitnah und mit vertretbarem Aufwand zu erreichen.
Erftstadt, den 8. April 2014