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Antrag (Antrag bzgl. Erhöhung der Aufwandsentschädigung der Wahlhelfer)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
91 kB
Datum
08.04.2014
Erstellt
27.03.14, 15:05
Aktualisiert
27.03.14, 15:05
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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 111/2014 Az.: Amt: - 10 BeschlAusf.: - 10 Datum: 05.03.2014 gez. Elsen 13.03.2014 Amtsleiter Datum Freigabe -100- gez. Erner, Bürgermeister BM / Dezernent - 20 - Den beigefügten Antrag der SPD-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Hauptausschuss Betrifft: Termin 08.04.2014 Bemerkungen beschließend Antrag bzgl. Erhöhung der Aufwandsentschädigung der Wahlhelfer Finanzielle Auswirkungen: Siehe Vorlage Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: Im Zusammenhang mit der Kommunalwahl 2009 hat es bereits seitens der SPD einen Antrag auf Erhöhung der Wahlhelferentschädigung gegeben. Da sich an der Grundaussage bisher nichts geändert hat, verweise ich auf den A 225/2009 sowie die Anlage 1 hierzu. Bei 30 Wahllokalen und voraussichtlich 7 Briefwahlvorständen werden insgesamt zwischen 220 und 290 Wahlhelfer/innen am 25.05.2014 eingesetzt. Es erfolgt eine Mindestbesetzung von 6 Wahlhelfern/innen je Wahllokal, wünschenswert ist jedoch eine Besetzung mit 7 oder 8 Wahlhelfern/innen. Bei der von Ihnen vorgeschlagenen Erhöhung würde dies eine Mehrbelastung von ca. 4.000 € bis ca. 5.000 € je Wahlsonntag ausmachen. Meine Aufgabe als Wahlleiter ist es, einen ordnungsgemäßen Ablauf des Wahlsonntages vorzubereiten. Die Gewährung eines Freizeitausgleichs hatte ich bereits in der zuvor zitierten Anlage 1 zu A 225/2009 ausführlich erläutert und werde diesen auch zukünftig beibehalten. Die Zeitgutschrift wird in keinem Fall ausgezahlt. Der Freizeitausgleich wird gewährt, wenn der Dienstbetrieb dies im Einzelfall zulässt. Neben Aufrufen in der Presse und auf der Homepage der Stadt Erftstadt habe ich auch gezielt die mir bisher bekannten Parteien und die Wählergruppe, die an der diesjährigen Kommunalwahl in Erftstadt Wahlvorschläge einreichen werden, gebeten, mir für jedes Wahllokal eine Person für jeden Wahlvorstand zu benennen. Je höher der Anteil freiwilliger Helfer/innen ist umso mehr reduziert sich der Einsatz städtischer Bediensteter insbesondere in der Funktion der Beisitzer/innen. Bei der Bundestagswahl im letzten Jahr wurden in den Wahlvorständen insgesamt 273 Personen, davon 86 städtische Mitarbeiter/innen, eingesetzt. Ich hatte bereits damals darauf hingewiesen, dass ich in einer angemessenen Wahlhelferentschädigung ein positives Signal zur Stärkung und Würdigung des Ehrenamtes sehe. Da der Antrag aus fiskalischen Gründen seinerzeit vom Kämmerer nicht befürwortet wurde, wurde dieser abgelehnt und eine Erhöhung der Wahlhelferentschädigung von mir als Wahlleiter auch nicht weiter verfolgt. Denkbar wäre auch eine freiwillige Erhöhung der Wahlhelferentschädigung auf den ehrenamtlichem Personenkreis zu beschränken, der keinen Freizeitausgleich erhält oder in Anspruch nimmt. (Erner) -2-