Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
91 kB
Datum
08.04.2014
Erstellt
27.03.14, 15:05
Aktualisiert
27.03.14, 15:05
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 111/2014
Az.:
Amt: - 10 BeschlAusf.: - 10 Datum: 05.03.2014
gez. Elsen
13.03.2014
Amtsleiter
Datum Freigabe -100-
gez. Erner,
Bürgermeister
BM / Dezernent
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Den beigefügten Antrag der SPD-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter.
Beratungsfolge
Hauptausschuss
Betrifft:
Termin
08.04.2014
Bemerkungen
beschließend
Antrag bzgl. Erhöhung der Aufwandsentschädigung der Wahlhelfer
Finanzielle Auswirkungen:
Siehe Vorlage
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Stellungnahme der Verwaltung:
Im Zusammenhang mit der Kommunalwahl 2009 hat es bereits seitens der SPD einen
Antrag auf Erhöhung der Wahlhelferentschädigung gegeben.
Da sich an der Grundaussage bisher nichts geändert hat, verweise ich auf den A
225/2009 sowie die Anlage 1 hierzu.
Bei 30 Wahllokalen und voraussichtlich 7 Briefwahlvorständen werden insgesamt
zwischen 220 und 290 Wahlhelfer/innen am 25.05.2014 eingesetzt. Es erfolgt eine
Mindestbesetzung von 6 Wahlhelfern/innen je Wahllokal, wünschenswert ist jedoch eine
Besetzung mit 7 oder 8 Wahlhelfern/innen.
Bei der von Ihnen vorgeschlagenen Erhöhung würde dies eine Mehrbelastung von ca.
4.000 € bis ca. 5.000 € je Wahlsonntag ausmachen.
Meine Aufgabe als Wahlleiter ist es, einen ordnungsgemäßen Ablauf des Wahlsonntages
vorzubereiten. Die Gewährung eines Freizeitausgleichs hatte ich bereits in der zuvor
zitierten Anlage 1 zu A 225/2009 ausführlich erläutert und werde diesen auch zukünftig
beibehalten.
Die Zeitgutschrift wird in keinem Fall ausgezahlt. Der Freizeitausgleich wird gewährt, wenn
der Dienstbetrieb dies im Einzelfall zulässt.
Neben Aufrufen in der Presse und auf der Homepage der Stadt Erftstadt habe ich auch
gezielt die mir bisher bekannten Parteien und die Wählergruppe, die an der diesjährigen
Kommunalwahl in Erftstadt Wahlvorschläge einreichen werden, gebeten, mir für jedes
Wahllokal eine Person für jeden Wahlvorstand zu benennen.
Je höher der Anteil freiwilliger Helfer/innen ist umso mehr reduziert sich der Einsatz
städtischer Bediensteter insbesondere in der Funktion der Beisitzer/innen.
Bei der Bundestagswahl im letzten Jahr wurden in den Wahlvorständen insgesamt 273
Personen, davon 86 städtische Mitarbeiter/innen, eingesetzt.
Ich hatte bereits damals darauf hingewiesen, dass ich in einer angemessenen
Wahlhelferentschädigung ein positives Signal zur Stärkung und Würdigung des
Ehrenamtes sehe. Da der Antrag aus fiskalischen Gründen seinerzeit vom Kämmerer
nicht befürwortet wurde, wurde dieser abgelehnt und eine Erhöhung der
Wahlhelferentschädigung von mir als Wahlleiter auch nicht weiter verfolgt.
Denkbar wäre auch eine freiwillige Erhöhung der Wahlhelferentschädigung auf den
ehrenamtlichem Personenkreis zu beschränken, der keinen Freizeitausgleich erhält oder
in Anspruch nimmt.
(Erner)
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