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Antrag (Antrag 111/2014)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
127 kB
Datum
08.04.2014
Erstellt
27.03.14, 15:05
Aktualisiert
27.03.14, 15:05
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Inhalt der Datei

/11/1 ZtJf'l Freie Wähler im Rat der Stadt Erftstadt .Josef-Zimmerrnann-Str. 10 50374 Erftstadt Telefon: 02235-463392 Stadt Erftstadt Der Bürgermeister. Erftstadt den' 24.02.20i4 Antrag bezüglich der Erhöhung der Aufwandsentschädigung Sehr geehrter der Wahlhelfer Herr Erner, im Namen der Fraktion Freie Wähler beantrage ich folgende Punkte in die Tagesordnung nächsten Sitzung der zuständigen Ausschüsse aufzunehmen: 1. Die Verwaltung der Verwaltung stellt dar, wieviel Wahlhelfer der Stadt Erftstadt waren. 2. Die Verwaltung stellt dar, welche zusätzlichen entstanden sind. 3. Die Aufwandsentschädigung der Wahlhelfer a. 50,00 € für jeden Wahlleiter b. 40,00 € für jeden Wahlhelfer bei der letzten Bundestagswahl der Mitarbeiter Kosten der Stadt Erftstadt dadurch wird zukünftig wie folgt festgelegt: Begründung Wie die vergangenen Wahlen gezeigt haben, wird es für die Verwaltung freiwillige Wahl helfer aus Reihen der Bürgerschaft für die Durchführung gewinnen. immer schwieriger der Wahlen zu Die Verwaltung "verpflichten" . als Wahlhelfer geht daher immer öfter dazu über städtische Mitarbeiter zu Diese haben jedenfalls teilweise, auf Grund der Form und des Inhaltes der an sie geriChteten Schreiben, den Eindruck, dass sie dieser Verpflichtung nur mit entsprechender nachhaltiger Begründung "entgehen" können. Andere nehmen diese Verpflichtung gerne an, da die städtischen Mitarbeiter jedenfalls in der Vergangenheit zu der Aufwandsentschädigung in Höhe von 25,00 € auch einen freien Tag als Ausgleich für ihre Dienste als Wahlhelfer erhalten haben. Durch den Ausgleichstag stehen daher in der Folgezeit die eingesetzten Mitarbeiter der Stadt Erftstadt und damit auch den Erftstädter Bürgern an einem Arbeitstag nicht zur Verfügung. Dadurch entstehen der Stadt Erftstadt zumindest "fiktiv" Kosten, die zu beziffern sind. Im Gegensatz zu den städtischen Mitarbeitern, welche mehr oder weniger freiwillig ihren Dienst als Wahlhelfer ausführen, bekommen die übrigen Wahlhelfer als Ausgleich selbstverständlich keinen Urlaubstag, sondern müssen sich mit dem Betrag in Höhe von 25,00 € begnügen. Ohne Frage steht bei dem Dienst als Wahlhelfer das Ehrenamt im Vordergrund, doch ist eine "Vergütung" in Höhe von lediglich 25,00 € diesem Dienst nicht mehr angemessen. Schaut man welche Beträge Wahlhelfer in anderen Teilen dieses Landes für ihre Dienste bekommen, kommt man auf folgende Beträge: Stadt München: 75,00 € bis 95,00 € Ge nach Funktion) Stadt Berlin 50,00 € Stadt Köln 40,00 € bis 60,00 Stadt Bergheim 40,00 € (kürzlich auf diesen Betrag erhöht) € Ge nach Funktion) Die Erfahrung der Stadt Berlin hat dabei gezeigt, dass die Erhöhung der Entschädigung der Wahlhelfer von 31,00 € auf 50,00 € im Jahr 2013 dazu führte, dass sich eine wesentlich größere Anzahl von Bürgern als Wahlhelfer zur Verfügung stellten. Andere Städte, in denen die Entschädigung angehoben wurde, haben ähnliche Erfahrungen gemacht. Durch eine Erhöhung der Entschädigung der Wahlhelfer in der Stadt Erftstadt ist also zu erwarten, dass nicht mehr im bisherigen Umfang auf städtische Mitarbeiter zurück gegriffen werden muss, so dass trotz der Anhebung der Entschädigung mit einem Rückgang der tatsächlichen Kosten für die Durchführung der Wahl gerechnet werden kann. Auch müssten sich nicht mehr die Mitarbeiter bei den Wahlhandlungen mitzuhelfen. der Stadt einer Verpflichtung ausgesetzt sehen, Auf der anderen Seite würde die größere Anzahl der Bürger die sich freiwillig zur Verfügung stellen, dafür sorgen, dass die Verwaltung zukünftig auf einen weitaus größeren Pool an motivierten Helfern zurückgreifen könnte. Die Wahlhelfer Entschädigung selbst würden eine dem Umfang der ehrenamtlichen erhalten. Tätigkeit angemessene Die Entschädigung der Wahlleiter sollte aus folgenden Gründen um 10,00 € höher als die der anderen Wahlhelfer ausfallen. - Der Wahlleiter ist in der Regel als erster und letzter im Wahllokal - Der Wahlleiter muss die Wahlunterlagen (bei der letzten Wahl sogar die Wahlumen!)vom Rathaus nach Hause, von zu Hause zum Wahllokal und vom Wahllokal zum Rathaus transportieren - Der Wahlleiter muss an dem Freitag vor der Wahl an einer Info Veranstaltung im Rathaus teilnehmen M~rreunn~ ~ayt:p~per ~ ./' ~ ..... -~/c::::- Hans-Orte Nowak (Fraktionsvorsitzender FWE) Seite 3