Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
127 kB
Datum
08.04.2014
Erstellt
27.03.14, 15:05
Aktualisiert
27.03.14, 15:05
Stichworte
Inhalt der Datei
/11/1 ZtJf'l
Freie Wähler im Rat
der Stadt Erftstadt
.Josef-Zimmerrnann-Str.
10
50374 Erftstadt
Telefon: 02235-463392
Stadt Erftstadt
Der Bürgermeister.
Erftstadt den' 24.02.20i4
Antrag bezüglich der Erhöhung der Aufwandsentschädigung
Sehr geehrter
der Wahlhelfer
Herr Erner,
im Namen der Fraktion Freie Wähler beantrage ich folgende Punkte in die Tagesordnung
nächsten Sitzung der zuständigen Ausschüsse aufzunehmen:
1.
Die Verwaltung
der Verwaltung
stellt dar, wieviel Wahlhelfer
der Stadt Erftstadt waren.
2.
Die Verwaltung stellt dar, welche zusätzlichen
entstanden sind.
3.
Die Aufwandsentschädigung
der Wahlhelfer
a. 50,00 € für jeden Wahlleiter
b. 40,00 € für jeden Wahlhelfer
bei der letzten Bundestagswahl
der
Mitarbeiter
Kosten der Stadt Erftstadt dadurch
wird zukünftig
wie folgt festgelegt:
Begründung
Wie die vergangenen Wahlen gezeigt haben, wird es für die Verwaltung
freiwillige Wahl helfer aus Reihen der Bürgerschaft für die Durchführung
gewinnen.
immer schwieriger
der Wahlen zu
Die Verwaltung
"verpflichten" .
als Wahlhelfer
geht daher immer öfter dazu über städtische
Mitarbeiter
zu
Diese haben jedenfalls teilweise, auf Grund der Form und des Inhaltes der an sie geriChteten
Schreiben, den Eindruck, dass sie dieser Verpflichtung nur mit entsprechender
nachhaltiger
Begründung
"entgehen"
können.
Andere nehmen diese Verpflichtung gerne an, da die städtischen Mitarbeiter jedenfalls in der
Vergangenheit zu der Aufwandsentschädigung
in Höhe von 25,00 € auch einen freien Tag als
Ausgleich für ihre Dienste als Wahlhelfer erhalten haben.
Durch den Ausgleichstag
stehen daher in der Folgezeit die eingesetzten Mitarbeiter der Stadt
Erftstadt und damit auch den Erftstädter Bürgern an einem Arbeitstag nicht zur Verfügung.
Dadurch entstehen
der Stadt Erftstadt zumindest
"fiktiv" Kosten, die zu beziffern sind.
Im Gegensatz zu den städtischen Mitarbeitern, welche mehr oder weniger freiwillig ihren Dienst
als Wahlhelfer ausführen, bekommen die übrigen Wahlhelfer als Ausgleich selbstverständlich
keinen Urlaubstag, sondern müssen sich mit dem Betrag in Höhe von 25,00 € begnügen.
Ohne Frage steht bei dem Dienst als Wahlhelfer das Ehrenamt im Vordergrund, doch ist eine
"Vergütung" in Höhe von lediglich 25,00 € diesem Dienst nicht mehr angemessen.
Schaut man welche Beträge Wahlhelfer in anderen Teilen dieses Landes für ihre Dienste
bekommen, kommt man auf folgende Beträge:
Stadt München:
75,00 € bis 95,00 € Ge nach Funktion)
Stadt Berlin
50,00 €
Stadt Köln
40,00 € bis 60,00
Stadt Bergheim
40,00 € (kürzlich auf diesen Betrag erhöht)
€ Ge nach Funktion)
Die Erfahrung der Stadt Berlin hat dabei gezeigt, dass die Erhöhung der Entschädigung der
Wahlhelfer von 31,00 € auf 50,00 € im Jahr 2013 dazu führte, dass sich eine wesentlich größere
Anzahl von Bürgern als Wahlhelfer zur Verfügung stellten.
Andere Städte, in denen die Entschädigung angehoben wurde, haben ähnliche Erfahrungen
gemacht.
Durch eine Erhöhung der Entschädigung der Wahlhelfer in der Stadt Erftstadt ist also zu
erwarten, dass nicht mehr im bisherigen Umfang auf städtische Mitarbeiter zurück gegriffen
werden muss, so dass trotz der Anhebung der Entschädigung mit einem Rückgang der
tatsächlichen Kosten für die Durchführung der Wahl gerechnet werden kann.
Auch müssten sich nicht mehr die Mitarbeiter
bei den Wahlhandlungen
mitzuhelfen.
der Stadt einer Verpflichtung
ausgesetzt
sehen,
Auf der anderen Seite würde die größere Anzahl der Bürger die sich freiwillig zur Verfügung
stellen, dafür sorgen, dass die Verwaltung zukünftig auf einen weitaus größeren Pool an
motivierten Helfern zurückgreifen könnte.
Die Wahlhelfer
Entschädigung
selbst würden eine dem Umfang der ehrenamtlichen
erhalten.
Tätigkeit
angemessene
Die Entschädigung der Wahlleiter sollte aus folgenden Gründen um 10,00 € höher als die der
anderen Wahlhelfer ausfallen.
- Der Wahlleiter ist in der Regel als erster und letzter im Wahllokal
- Der Wahlleiter muss die Wahlunterlagen (bei der letzten Wahl sogar die Wahlumen!)vom
Rathaus nach Hause, von zu Hause zum Wahllokal und vom Wahllokal zum Rathaus
transportieren
- Der Wahlleiter muss an dem Freitag vor der Wahl an einer Info Veranstaltung im Rathaus
teilnehmen
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Hans-Orte Nowak
(Fraktionsvorsitzender FWE)
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