Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
201 kB
Datum
01.04.2014
Erstellt
29.03.14, 06:05
Aktualisiert
29.03.14, 06:05
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 147/2014
Az.:
Amt: - 20 BeschlAusf.: - - 20 - Datum: 19.03.2014
Amtsleiter
RPA
- 20 -
Beratungsfolge
Finanz- und Personalausschuss
Betrifft:
gez. Erner,
Bürgermeister
BM / Dezernent
Termin
01.04.2014
28.03.2014
Datum Freigabe -100-
Bemerkungen
Aufarbeitung und Prüfung im Bereich Stadtkasse/Vollstreckung; Sachstandsbericht
Finanzielle Auswirkungen:
-keineUnterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.
Begründung:
Wie ich im Rahmen der vorangegangenen Ausschüsse sowie in den mit den Fraktionen
geführten Gesprächen zugesagt hatte, berichte ich Ihnen über den aktuellen Sachstand
bezüglich der Prüfung und Aufarbeitung im Bereich der Stadtkasse/Vollstreckung im
Einzelnen wie folgt:
Aufarbeitung Vollstreckung
Im Prüfungsbericht 2011 wurde der Stand der Kassenreste bis einschließlich 2011
dargestellt, die sich in der Vollstreckung befinden.
Gegenübergestellt wird hier der aktuelle Stand der Kassenreste bis einschließlich 2011.
Prüfungsbericht 2011
Stand 19.03.2014
Offene
Posten
Anzahl Fälle
EURO
Anzahl Fälle
EURO
Bis 2002
1.409
433.024,17 €
1.227
393.076,97 €
2003 – 2005
3.515
840.482,08 €
3.223
796.631,10 €
2006 – 2007
4.243
517.448,41 €
3.857
471.076,01 €
2008 – 2009
8.140
671.856,47 €
6.923
604.015,67 €
2010
5.329
379.574,95 €
4.239
312.829,52 €
2011
7.414
800.636,94 €
4.904
473.460,21 €
Summe
30.050
3.643.023,02 €
24.373
3.051.089,48 €
Insgesamt
ohne
Kleinbeträge
unter 10 € *
16.118
3.573.106,60 €
13.934
3.025.946,83 €
*Die Gesamtzahl der Fälle (30.050) zu der Zahl der Fälle ohne Kleinbeträge (16.118)
macht deutlich, dass etwa die Hälfe aller Fälle aus Kleinbeträgen unter 10 Euro resultiert,
dabei aber nur einen kleinen Teil der Forderungen ausmacht: 13.934 Fälle mit einem
Forderungsbetrag von 69.916,42 € liegen unter 10 €.
Grundlage für die Aufarbeitung der Rückstände in der Vollstreckung sind zunächst die
Kassenreste bis einschließlich 2009. Gewählt wurde der Zeitraum bis 2009, da
Forderungen aus 2008 und 2009 vorrangig zu bearbeiten sind, um weitere Verjährungen
zu vermeiden.
Grundsätzlich gelten Verjährungsfristen von 5 Jahren für öffentlich-rechtliche
Forderungen; Ausnahmen sind hier Bußgelder, die bereits nach 3 Jahren verjähren.
Privatrechtliche Forderungen verjähren nach 3 Jahren, wenn kein Vollstreckungstitel
erwirkt worden ist.
Öffentlich-rechtliche Forderungen dürfen nicht mehr vollstreckt werden, sobald diese
verjährt sind.
Alle Forderungen aus dem Jahr 2008 sind auf drohende Verjährung überprüft worden.
Falls erforderlich wurden im Dezember 2013 neue Vollstreckungsaufträge mit dem
Hinweis auf drohende Verjährung an die Vollziehungsbeamten erteilt um hier eine
mögliche Verjährung auszuschließen.
Alle Forderungen aus dem Jahr 2009 werden im Laufe dieses Jahres ebenfalls überprüft,
um auch hier eine Verjährung Ende 2014 zu unterbrechen.
Rückstände Vollstreckung
-2-
Stand 18.07.2013
17.069
15.381
2.470.691,33 €
2.150,346,15 €
2196
1.969
Gesamtzahl Offene Posten
(Fälle), Fälligkeit bis
31.12.2009
Gesamtbetrag
Stand 18.03.2014
Anzahl Schuldner
Seit Juli 2013 wurden insgesamt 1.688 Fälle von 227 Schuldnern abschließend geprüft.
1.080 Fälle von 102 Schuldnern wurden in der Vollstreckung geprüft und zur
Niederschlagung vorbereitet, von der Kassenleitung sowie dem Rechnungsprüfungsamt
kontrolliert und endgültig aus dem Forderungsbestand ausgebucht (niedergeschlagen).
Bei den verbleibenden 608 Fällen handelt es sich um bezahlte Forderungen,
Amtshilfeersuchen, Ausbuchungen/Kleinbeträge und Fälle, die in der laufenden
Sachbearbeitung sind (siehe auch Aufstellung unten).
Von den geprüften Forderungen sind 450 Fälle von 64 Schuldnern ohne Akte.
Die bearbeiteten Fälle teilen sich folgendermaßen auf:
Stand 18.03.2014
Ausbuchung
Nebenforderungen bzw.
Kleinbeträge
45
313,75 €
Bezahlt
67
1.464,68 €
Verjährt
506
45.789,73 €
Unbekannt verzogen
42
1.907,80 €
Verstorben
79
1.990,86 €
Insolvenz *
322
97.646,66 €
Fremde Forderungen
(Amtshilfeersuchen)
85
91.354,35 €
Laufende Bearbeitung
411
73.466,08 €
Ausland
52
1.251,18 €
Ungerechtfertigte Forderung
8
1.092,55 €
-3-
71
unpfändbar
1.688
4.067,54 €
320.345,18 €
*Die aufgeführten Insolvenzfälle können noch unterteilt werden in
Anmeldung korrekt
167
78.689,48 €
Anmeldung teilweise
korrekt
19
2.363,62 €
Anmeldung falsch
136
16.593,56 €
Es ist nach derzeitigen Erkenntnissen davon auszugehen, dass die von mir
vorgenommene
befristete
Personalverstärkung
im
Bereich
des
Vollstreckungsinnendienstes - über den ursprünglichen Zeitrahmen (bis 30.06.2014)
hinaus - verlängert werden muss.
Mit dem A 66/2014 hatte ich bereits darüber informiert, dass ich eine weitere
Personalmaßnahme, die nicht nur die höherwertige Aufarbeitung der Defizite als
Unterstützung der Kassenleitung forcieren wird sondern auch perspektivisch einen
geordneten und fristgerechten Ablauf im Vollstreckungsdienst gewährleisten soll,
eingeleitet habe. Diese Maßnahme betrifft eine Rückkehrerin aus dem Jobcenter und wird
Anfang April 2014 umgesetzt.
Strafanzeige
Mit Datum vom 26.02.2014 wurde bei der Staatsanwaltschaft Köln Strafanzeige gegen
Unbekannt wegen aller in Betracht kommenden Straftatbestände erstattet. Die
Staatsanwaltschaft ermittelt unter dem Aktenzeichen 83 UJs 37/14. Da es sich um ein
laufendes Ermittlungsverfahren handelt, können hierzu keine weiteren Ausführungen
gemacht werden.
Mögliche dienstrechtliche Konsequenzen
Bezüglich der dienstrechtlichen Überprüfung der Vorgänge im Vollstreckungsinnendienst
wurde im vergangenen Jahr ein Fachanwalt beauftragt. Ihm wurden alle zum damaligen
Zeitpunkt vorhandenen relevanten Unterlagen in Kopie überlassen. Die Kassenleiterin hat
zwischenzeitlich eine Auswertung zur Verfügung gestellt, die etwa 10% der
aufzuarbeitenden Akten darstellt. Auch diese Auswertung wurde dem Fachanwalt
zugesandt um zu prüfen, ob zum jetzigen Zeitpunkt Anlass besteht, dienstrechtliche
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Schritte (Disziplinarverfahren) einzuleiten oder ob noch weitere Ergebnisse abzuwarten
sind.
Zudem wird der Fachanwalt auch dazu Stellung nehmen, wie sich die Einschaltung der
Staatsanwaltschaft auf die dienstrechtlichen Maßnahmen auswirkt.
Dokumentenmanagement
Die Einführung eines Dokumentenmanagement im Bereich der Vollstreckung wurde in
Angriff genommen. Ein Gespräch von Vertretern der Verwaltung mit der KDVZ bezüglich
der Einführung eines Dokumentenmanagement-System (DMS) hat ergeben, dass die
KDVZ grundsätzlich in der Lage ist, ein DMS unter der Software „d3“ anzubieten und das
Verfahren „Steuerakte“ zu installieren und zu betreiben.
Da im Verbandsgebiet der KDVZ derzeit jedoch keine Kommune in der
Stadtkasse/Vollstreckung ein Dokumentenmanagement-System einsetzt, prüft die KDVZ
derzeit die Verfügbarkeit von Schnittstellen zum Kassenprogramm Infoma. In Kürze wird
die KDVZ ein Angebot über verschiedene Einsatzmöglichkeiten und die Einführung eines
DMS im Bereich der Vollstreckung bei der Stadt Erftstadt vorlegen.
Ich werde dem Ausschuss selbstverständlich in regelmäßigen Abständen über den
Sachstand bzw. Fortschritt in den vorgenannten Bereichen informieren.
(Erner)
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