Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
139 kB
Datum
08.04.2014
Erstellt
02.04.14, 06:05
Aktualisiert
02.04.14, 06:05
Stichworte
Inhalt der Datei
.
Stadtverwaltung Postfach 2565 50359 Erftstadt
Stadtverwaltung Holzdamm 10 50374 Erftstadt
Herrn StV
Christian Kirchharz
Zülpicher Straße 10
50374 Erftstadt
.
nachrichtlich
allen Stadtverordneten
Dienststelle
Telefax 02235/409-505
Ansprechpartner/-in
Telefon-Durchwahl
Bauordnungsamt
Holzdamm 10
Herr Overhoff
0 22 35 / 409-337
Mein Zeichen
Ihr Zeichen
Datum
06.03.2014
gez. Overhoff
01.04.2014
Amtsleiter
Datum Freigabe -100-
Ihre Anfrage vom 06.03.2014
Rat
Betrifft:
gez. Erner,
Bürgermeister
BM / Dezernent
F 115/2014
1. Ergänzung
08.04.2014
Anfrage bzgl. Erhalt der "Weißen Burg" in Erftstadt-Friesheim
Sehr geehrter Herr Kirchharz,
Ihre Erweiterung der Anfrage darf ich wie folgt beantworten:
zu 1) In den letzten 2 Jahren hat es seitens der Unteren Denkmalbehörde folgende Kontakte mit
der Eigentümerin gegeben:
29.02.2012
26.09.2012
26.09.2012
28.09.2012
09.10.2012
12.04.2013
(03.05.2013
17.07.2013
17.03.2014
17.03.2014
Anschreiben an den Eigentümer im Rahmen einer Wiederkehrenden Kontrolle
von Baudenkmale.
Das entsprechende Antragsformular für die Erteilung der denkmalrechtlichen Erlaubnis per Fax an den Eigentümer.
Ortstermin mit den Eigentümer
Das Antragsformular für die Erteilung der denkmalrechtlichen Erlaubnis zurück von
den Eigentümer.
Dem Eigentümer wurde mitgeteilt, das noch Unterlagen für die einzelnen
wie z.B. Dachdecker, Zimmerer, Gerüstbauer und Maurerarbeiten fehlen.
Fotos von der Gesamtanlage erstellt. "Ist Zustand".
Mitteilung vom Eigentümer)
Anfrage wegen einer Studentenarbeit
Telefonat mit dem Eigentümer, Im Juli soll ein weiterer gemeinsamer Ortstermin
stattfinden.
Telefonat mit der Dachdeckerfirma
Darüber hinaus gab es verschiedene Kontakte mit dem Planungs- und Umweltamt sowie dem
Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft. Auf die Auflistung dieser sporadischen Kontakte, die auch im
Zusammenhang mit Grundstücksangelegenheiten und Planungsabsichten standen wird an dieser
Stelle verzichtet. Ebenso gab es Kontakte zur Bauaufsicht hinsichtlich der möglichen Nutzung der
Immobilien. Bis heute jedoch ohne konkretere Ergebnisse. Die Hinderungsgründe lagen bisher
wohl in den privaten Belastungen des Grundstücks.
zu 2) Der Antrag auf denkmalrechtliche Erlaubnis zur Abdeckung des südwestlichen Turmes liegt
seit dem 28.09.2012 vor, ist aber unvollständig.
zu 3) Um eine endgültige, fachliche Aussage hinsichtlich der zu erteilenden Denkmalrechtlichen
Erlaubnis treffen zu können, werden für die einzelnen Gewerke wie z. B. für die Dachdeckerarbeiten noch die Kostenvoranschläge benötigt.
Erst wenn alle fehlenden Unterlagen vorliegen, kann eine entsprechende Aussage getroffen
werden.
Im Übrigen ist für Errichtung des Daches auch ein Bauantrag erforderlich. Dieser liegt bis
heute nicht vor.
zu 4) Unter .Abdeckung" ist hier eine wasserabweisende, mit einer Teerpappe eingedeckte
, die den inneren Baukörper vor Wassereinfluss schützen soll zu verstehen
zu 5) Weil keine ordnungsbehördliche Grundlage für eine Zwangsmaßnahme vorliegt.
Die anstehenden Maßnahmen erfolgen auf freiwilliger Basis.
zu 6) Für die UDB ist nur der offiziell gemeldete Wohnsitz relevant. Nur über diesen kann
rechtsverbindlich kommuniziert werden. Bei Aufenthalt in Deutschland ist aber auch der
Aufenthaltsort des Eigentümers i.d.R. bekannt. Sollten Sie aber weitergehende Kenntnisse
über einen Wohnsitz in Deutschland haben, so könnten Sie dies der UDB gerne mitteilen.
zu 7) Für die von Ihnen gestellten Fragen sehe ich keine Zuständigkeit und Kompetenz seitens
meines Kulturamtes. Insbesondere kann es keine Aussage zum baulichen Zustand der "Weißen
Burg"
treffen. Hinsichtlich der Bedeutung der Weißen Burg darf ich auf die Denkmalbeschreibung
bzw.--Eintragung verweisen. Zusätzliche Informationen würde ich bei Bedarf beim
Landeskonservator anfordern. Aufgrund des zwischenzeitlich von der Unteren Denkmalbehörde
der Stadt Erftstadt aufgebauten regelmäßigen Kontrollsystems aller Denkmäler, ähnlich des
Systems der Wiederkehrenden Prüfungen aus dem Bereich der Sonderbauvorschriften
besteht kein Problem Ihren regelmäßigen Fragen nachzukommen. Ich möchte aber darauf
hinweisen, dass eine unangemessene und ggf. überflüssige Häufung der Kontrolltätigkeiten
bei einem speziellen Denkmal weder sachlich zu rechtfertigen noch personell derzeit
zu leisten wäre.
Mit freundlichen Grüßen
(Erner)
-2-