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Anfrage (Anfrage bzgl. Erhalt der "Weißen Burg" in Erftstadt-Friesheim)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
139 kB
Datum
08.04.2014
Erstellt
02.04.14, 06:05
Aktualisiert
02.04.14, 06:05
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. Stadtverwaltung  Postfach 2565  50359 Erftstadt Stadtverwaltung  Holzdamm 10  50374 Erftstadt Herrn StV Christian Kirchharz Zülpicher Straße 10 50374 Erftstadt . nachrichtlich allen Stadtverordneten Dienststelle Telefax 02235/409-505 Ansprechpartner/-in Telefon-Durchwahl Bauordnungsamt Holzdamm 10 Herr Overhoff 0 22 35 / 409-337 Mein Zeichen Ihr Zeichen Datum 06.03.2014 gez. Overhoff 01.04.2014 Amtsleiter Datum Freigabe -100- Ihre Anfrage vom 06.03.2014 Rat Betrifft: gez. Erner, Bürgermeister BM / Dezernent F 115/2014 1. Ergänzung 08.04.2014 Anfrage bzgl. Erhalt der "Weißen Burg" in Erftstadt-Friesheim Sehr geehrter Herr Kirchharz, Ihre Erweiterung der Anfrage darf ich wie folgt beantworten: zu 1) In den letzten 2 Jahren hat es seitens der Unteren Denkmalbehörde folgende Kontakte mit der Eigentümerin gegeben: 29.02.2012 26.09.2012 26.09.2012 28.09.2012 09.10.2012 12.04.2013 (03.05.2013 17.07.2013 17.03.2014 17.03.2014 Anschreiben an den Eigentümer im Rahmen einer Wiederkehrenden Kontrolle von Baudenkmale. Das entsprechende Antragsformular für die Erteilung der denkmalrechtlichen Erlaubnis per Fax an den Eigentümer. Ortstermin mit den Eigentümer Das Antragsformular für die Erteilung der denkmalrechtlichen Erlaubnis zurück von den Eigentümer. Dem Eigentümer wurde mitgeteilt, das noch Unterlagen für die einzelnen wie z.B. Dachdecker, Zimmerer, Gerüstbauer und Maurerarbeiten fehlen. Fotos von der Gesamtanlage erstellt. "Ist Zustand". Mitteilung vom Eigentümer) Anfrage wegen einer Studentenarbeit Telefonat mit dem Eigentümer, Im Juli soll ein weiterer gemeinsamer Ortstermin stattfinden. Telefonat mit der Dachdeckerfirma Darüber hinaus gab es verschiedene Kontakte mit dem Planungs- und Umweltamt sowie dem Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft. Auf die Auflistung dieser sporadischen Kontakte, die auch im Zusammenhang mit Grundstücksangelegenheiten und Planungsabsichten standen wird an dieser Stelle verzichtet. Ebenso gab es Kontakte zur Bauaufsicht hinsichtlich der möglichen Nutzung der Immobilien. Bis heute jedoch ohne konkretere Ergebnisse. Die Hinderungsgründe lagen bisher wohl in den privaten Belastungen des Grundstücks. zu 2) Der Antrag auf denkmalrechtliche Erlaubnis zur Abdeckung des südwestlichen Turmes liegt seit dem 28.09.2012 vor, ist aber unvollständig. zu 3) Um eine endgültige, fachliche Aussage hinsichtlich der zu erteilenden Denkmalrechtlichen Erlaubnis treffen zu können, werden für die einzelnen Gewerke wie z. B. für die Dachdeckerarbeiten noch die Kostenvoranschläge benötigt. Erst wenn alle fehlenden Unterlagen vorliegen, kann eine entsprechende Aussage getroffen werden. Im Übrigen ist für Errichtung des Daches auch ein Bauantrag erforderlich. Dieser liegt bis heute nicht vor. zu 4) Unter .Abdeckung" ist hier eine wasserabweisende, mit einer Teerpappe eingedeckte , die den inneren Baukörper vor Wassereinfluss schützen soll zu verstehen zu 5) Weil keine ordnungsbehördliche Grundlage für eine Zwangsmaßnahme vorliegt. Die anstehenden Maßnahmen erfolgen auf freiwilliger Basis. zu 6) Für die UDB ist nur der offiziell gemeldete Wohnsitz relevant. Nur über diesen kann rechtsverbindlich kommuniziert werden. Bei Aufenthalt in Deutschland ist aber auch der Aufenthaltsort des Eigentümers i.d.R. bekannt. Sollten Sie aber weitergehende Kenntnisse über einen Wohnsitz in Deutschland haben, so könnten Sie dies der UDB gerne mitteilen. zu 7) Für die von Ihnen gestellten Fragen sehe ich keine Zuständigkeit und Kompetenz seitens meines Kulturamtes. Insbesondere kann es keine Aussage zum baulichen Zustand der "Weißen Burg" treffen. Hinsichtlich der Bedeutung der Weißen Burg darf ich auf die Denkmalbeschreibung bzw.--Eintragung verweisen. Zusätzliche Informationen würde ich bei Bedarf beim Landeskonservator anfordern. Aufgrund des zwischenzeitlich von der Unteren Denkmalbehörde der Stadt Erftstadt aufgebauten regelmäßigen Kontrollsystems aller Denkmäler, ähnlich des Systems der Wiederkehrenden Prüfungen aus dem Bereich der Sonderbauvorschriften besteht kein Problem Ihren regelmäßigen Fragen nachzukommen. Ich möchte aber darauf hinweisen, dass eine unangemessene und ggf. überflüssige Häufung der Kontrolltätigkeiten bei einem speziellen Denkmal weder sachlich zu rechtfertigen noch personell derzeit zu leisten wäre. Mit freundlichen Grüßen (Erner) -2-