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Anfrage (Anfrage bzgl. Wertberichtigungen auf öffentlich-rechtliche Forderungen aus Transferleistungen)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
289 kB
Datum
08.04.2014
Erstellt
03.04.14, 15:09
Aktualisiert
03.04.14, 15:09
Anfrage (Anfrage bzgl.  Wertberichtigungen auf öffentlich-rechtliche Forderungen aus Transferleistungen) Anfrage (Anfrage bzgl.  Wertberichtigungen auf öffentlich-rechtliche Forderungen aus Transferleistungen) Anfrage (Anfrage bzgl.  Wertberichtigungen auf öffentlich-rechtliche Forderungen aus Transferleistungen) Anfrage (Anfrage bzgl.  Wertberichtigungen auf öffentlich-rechtliche Forderungen aus Transferleistungen)

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. Stadtverwaltung  Postfach 2565  50359 Erftstadt Stadtverwaltung  Holzdamm 10  50374 Erftstadt Herrn StV Albert Granrath Richardstraße 8 50374 Erftstadt . nachrichtlich allen Stadtverordneten Dienststelle Telefax 02235/409-505 Ansprechpartner/-in Telefon-Durchwahl Rechnungsprüfungsamt Holzdamm 10 Herr Walter 0 22 35 / 409-109 Mein Zeichen Ihr Zeichen 01.04.2014 Amtsleiter Datum Freigabe -100- Ihre Anfrage vom 13.03.2014 Rat Betrifft: Datum 31.03.2014 gez. Erner, Bürgermeister BM / Dezernent F 140/2014 08.04.2014 Anfrage bzgl. Wertberichtigungen auf öffentlich-rechtliche Forderungen aus Transferleistungen Sehr geehrter Herr Granrath, Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt: I. Allgemeines zum haushaltsrechtlichen Instrument der pauschalen Wertberichtigung und der Darstellung im Jahresabschluss Die pauschalen Wertberichtigungen erfolgen im Rahmen des § 32 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO); hiernach ist die Bewertung von bilanziellen Ansätzen dem sogenannten Vorsichtsprinzip unterworfen. Die Kriterien der Wertberichtigung werden durch die Finanzbuchhaltung festgelegt und richten sich nach den gängigen und allgemein anerkannten Vorgehensweisen. Entscheidend hierbei ist das Alter der Forderungen; je länger eine Forderung offen bleibt, desto geringer wird die Wahrscheinlichkeit der Realisierung eingeschätzt. Die Wertberichtigungen selber werden im Anhang der jeweiligen Jahresabschlüsse dargestellt. Die Summe beträgt im Jahresabschluss 2011 EUR 2.919.000,00, im Jahresabschluss 2012 (noch in Prüfung) EUR 2.675.000,00. II. Einzelne Fragen Frage 1: Wie hoch ist die Anzahl der Forderungsfälle und mit welchem EURO-Wert wurden die durchgeführten Wertberichtigungen ab Eröffnungsbilanz 2008 (Einführung NKF) bis einschließlich Bilanzjahr 2012 jährlich a) Durch Niederschlagungen b) Durch Abschreibungen/Ausbuchungen gemindert. Dabei ist wie im Prüfbericht 2009 (Haushaltsjahr 2007) erwähnt, eine eventuelle Globalbereinigung der Kassenreste bei der Umstellung der kameralen Haushaltsführung auf NKF gesondert aufzuführen. Eine 1:1 Übertragung der einzelnen Niederschlagungsfälle zu den %ualen Ansätzen der Pauschalwertberichtigung ist aus den Buchungssystemen nicht ermittelbar. Soweit eine bereits zu 100 % wertberichtigte Forderung wegen der Unpfändbarkeit endgültig niedergeschlagen wird, steht dem ein Ertrag aus der Auflösung der Wertberichtigung gegenüber, so dass bilanztechnisch keine Ergebnisauswirkung vorliegt. In diesem Zusammenhang darf ich auf die zwischenzeitlich erstellte Liste gemäß V 89/2014 verweisen, die sämtliche Niederschlagungsfälle seit 2011 – unabhängig von den Fälligkeiten - enthält. Seit der Eröffnungsbilanz wurden nachstehende Wertberichtigungen gebildet/Forderungen niedergeschlagen: 01.01.2008 EUR 2.027.000,00 31.12.2008 ÊUR 2.463.000,00 Niederschlagungen: Keine 31.12.2009 EUR 2.422.000,00 Niederschlagungen: EUR 210.004,49*) 31.12.2010 EUR 2.678.000,00 Niederschlagungen: EUR 21.756,68*) 31.12.2011 EUR 2.919.000,00 Niederschlagungen: EUR 50.764,42*) 31.12.2012 ÊUR 3.119.263,38**) Niederschlagungen: EUR 297.186,34*) *) Diese Auswertung beinhaltet nicht die Absetzung/Niederschlagung aus dem Ordnungswidrigkeitsfahren. **) davon entfallen EUR 444.263,38 auf den Sozialhilfe-Haushalt Eine Globalbereinigung in 2007 ist in Höhe von 280.000,00 EUR erfolgt. Frage 2: Wer hat die Niederschlagungen und Abschreibungen/Ausbuchungen generell und bei besonders großen Beträgen (über EUR 25.000,00) genehmigt? Die Niederschlagungen (= Abschreibungen/Ausbuchungen) werden von der Vollstreckung aufbereitet, vom Rechnungsprüfungsamt geprüft und von der Kämmerei gebucht. Derzeit gibt es zwei Gewerbesteuer-Forderungen, die 20.000,00 EUR übersteigen: 46.143,30 EUR und 26.412,10 EUR. Niederschlagungsgrund ist die Anmeldung von Insolvenz. Die beiden Niederschlagungen sind im Durchlauf. Sie werden dem Finanz- und Personalausschuss zur Entscheidung vorgelegt. -2- Frage 3: Wie hoch ist der Gesamtforderungsbestand in € (Bilanz 2012, Reste Wertberichtigungen, Vollsteckung)? Die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2012 dauert derzeit an. Die aktuellen Zahlen setzen sich – wie folgt- zusammen: BruttoForderungen zum Bilanzstichtag 31.12.2012 Wertberichtigung NettoForderungen 1.045.225,25 874.000,00 171.225,25 3.756.827,62 1.514.000,00 2.242.827,62 860.660,08 507.263,38 353.396,70 868.018,96 193.000,00 675.018,96 Privatrechtliche Forderungen gegenüber dem privaten Bereich 905.321,63 25.000,00 880.321,63 Privatrechtliche Forderungen gegenüber dem öffentlich-rechtlichen Bereich 86.935,65 6.000,00 80.935,65 Privatrechtliche Forderungen gegenüber Sondervermögen 107.156,62 0,00 107.156,62 985.203,56 0,00 985.203,06 8.615.349,37 teilweise abgelöst 3.119.263,38*) 5.496.085,49 Bilanzposition In der Vollstreckung befindlich Gebühren und Beiträge Steuern Forderungen aus Transferleistungen Sonstige öff-re Forderungen Sonstige Vermögensgegenstände Gesamtbetrag 3.187.442,67**) *) EUR 444.263,38 entfallen auf den Sozialhilfe-Haushalt. **) Reduzierung wegen zwischenzeitlicher Niederschlagungen. Frage 4: Wurde der Stadtrat im Detail und über besonders hohe Einzelfälle informiert. Vgl. Ausführungen zu Frage 2. Mit freundlichen Grüßen -3- (Erner) -4-