Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
289 kB
Datum
08.04.2014
Erstellt
03.04.14, 15:09
Aktualisiert
03.04.14, 15:09
Stichworte
Inhalt der Datei
.
Stadtverwaltung Postfach 2565 50359 Erftstadt
Stadtverwaltung Holzdamm 10 50374 Erftstadt
Herrn StV
Albert Granrath
Richardstraße 8
50374 Erftstadt
.
nachrichtlich
allen Stadtverordneten
Dienststelle
Telefax 02235/409-505
Ansprechpartner/-in
Telefon-Durchwahl
Rechnungsprüfungsamt
Holzdamm 10
Herr Walter
0 22 35 / 409-109
Mein Zeichen
Ihr Zeichen
01.04.2014
Amtsleiter
Datum Freigabe -100-
Ihre Anfrage vom 13.03.2014
Rat
Betrifft:
Datum
31.03.2014
gez. Erner,
Bürgermeister
BM / Dezernent
F 140/2014
08.04.2014
Anfrage bzgl. Wertberichtigungen auf öffentlich-rechtliche Forderungen aus
Transferleistungen
Sehr geehrter Herr Granrath,
Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:
I.
Allgemeines zum haushaltsrechtlichen Instrument der pauschalen Wertberichtigung
und der Darstellung im Jahresabschluss
Die pauschalen Wertberichtigungen erfolgen im Rahmen des § 32 Gemeindehaushaltsverordnung
(GemHVO); hiernach ist die Bewertung von bilanziellen Ansätzen dem sogenannten
Vorsichtsprinzip unterworfen. Die Kriterien der Wertberichtigung werden durch die
Finanzbuchhaltung festgelegt und richten sich nach den gängigen und allgemein anerkannten
Vorgehensweisen. Entscheidend hierbei ist das Alter der Forderungen; je länger eine Forderung
offen bleibt, desto geringer wird die Wahrscheinlichkeit der Realisierung eingeschätzt.
Die Wertberichtigungen selber werden im Anhang der jeweiligen Jahresabschlüsse dargestellt.
Die Summe beträgt im Jahresabschluss 2011 EUR 2.919.000,00, im Jahresabschluss 2012 (noch
in Prüfung) EUR 2.675.000,00.
II.
Einzelne Fragen
Frage 1:
Wie hoch ist die Anzahl der Forderungsfälle und mit welchem EURO-Wert wurden die
durchgeführten Wertberichtigungen ab Eröffnungsbilanz 2008 (Einführung NKF) bis
einschließlich Bilanzjahr 2012 jährlich
a) Durch Niederschlagungen
b) Durch Abschreibungen/Ausbuchungen
gemindert.
Dabei ist wie im Prüfbericht 2009 (Haushaltsjahr 2007) erwähnt, eine eventuelle
Globalbereinigung der Kassenreste bei der Umstellung der kameralen Haushaltsführung
auf NKF gesondert aufzuführen.
Eine 1:1 Übertragung der einzelnen Niederschlagungsfälle zu den %ualen Ansätzen der
Pauschalwertberichtigung ist aus den Buchungssystemen nicht ermittelbar. Soweit eine bereits zu
100 % wertberichtigte Forderung wegen der Unpfändbarkeit endgültig niedergeschlagen wird,
steht dem ein Ertrag aus der Auflösung der Wertberichtigung gegenüber, so dass bilanztechnisch
keine Ergebnisauswirkung vorliegt. In diesem Zusammenhang darf ich auf die zwischenzeitlich
erstellte Liste gemäß V 89/2014 verweisen, die sämtliche Niederschlagungsfälle seit 2011
– unabhängig von den Fälligkeiten - enthält.
Seit der Eröffnungsbilanz wurden nachstehende Wertberichtigungen gebildet/Forderungen
niedergeschlagen:
01.01.2008 EUR 2.027.000,00
31.12.2008 ÊUR 2.463.000,00
Niederschlagungen: Keine
31.12.2009 EUR 2.422.000,00
Niederschlagungen: EUR 210.004,49*)
31.12.2010 EUR 2.678.000,00
Niederschlagungen: EUR 21.756,68*)
31.12.2011 EUR 2.919.000,00
Niederschlagungen: EUR 50.764,42*)
31.12.2012 ÊUR 3.119.263,38**)
Niederschlagungen: EUR 297.186,34*)
*) Diese Auswertung beinhaltet nicht die Absetzung/Niederschlagung aus dem
Ordnungswidrigkeitsfahren.
**) davon entfallen EUR 444.263,38 auf den Sozialhilfe-Haushalt
Eine Globalbereinigung in 2007 ist in Höhe von 280.000,00 EUR erfolgt.
Frage 2:
Wer hat die Niederschlagungen und Abschreibungen/Ausbuchungen generell und bei
besonders großen Beträgen (über EUR 25.000,00) genehmigt?
Die Niederschlagungen (= Abschreibungen/Ausbuchungen) werden von der Vollstreckung
aufbereitet, vom Rechnungsprüfungsamt geprüft und von der Kämmerei gebucht. Derzeit gibt es
zwei Gewerbesteuer-Forderungen, die 20.000,00 EUR übersteigen: 46.143,30 EUR und
26.412,10 EUR. Niederschlagungsgrund ist die Anmeldung von Insolvenz. Die beiden
Niederschlagungen sind im Durchlauf. Sie werden dem Finanz- und Personalausschuss zur
Entscheidung vorgelegt.
-2-
Frage 3: Wie hoch ist der Gesamtforderungsbestand in € (Bilanz 2012, Reste
Wertberichtigungen, Vollsteckung)?
Die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2012 dauert derzeit an. Die aktuellen Zahlen
setzen sich – wie folgt- zusammen:
BruttoForderungen
zum Bilanzstichtag
31.12.2012
Wertberichtigung
NettoForderungen
1.045.225,25
874.000,00
171.225,25
3.756.827,62
1.514.000,00
2.242.827,62
860.660,08
507.263,38
353.396,70
868.018,96
193.000,00
675.018,96
Privatrechtliche Forderungen gegenüber dem
privaten Bereich
905.321,63
25.000,00
880.321,63
Privatrechtliche Forderungen gegenüber dem
öffentlich-rechtlichen Bereich
86.935,65
6.000,00
80.935,65
Privatrechtliche Forderungen gegenüber
Sondervermögen
107.156,62
0,00
107.156,62
985.203,56
0,00
985.203,06
8.615.349,37
teilweise
abgelöst
3.119.263,38*)
5.496.085,49
Bilanzposition
In der Vollstreckung
befindlich
Gebühren und Beiträge
Steuern
Forderungen aus Transferleistungen
Sonstige öff-re Forderungen
Sonstige Vermögensgegenstände
Gesamtbetrag
3.187.442,67**)
*) EUR 444.263,38 entfallen auf den Sozialhilfe-Haushalt.
**) Reduzierung wegen zwischenzeitlicher Niederschlagungen.
Frage 4:
Wurde der Stadtrat im Detail und über besonders hohe Einzelfälle informiert.
Vgl. Ausführungen zu Frage 2.
Mit freundlichen Grüßen
-3-
(Erner)
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