Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
104 kB
Datum
13.05.2014
Erstellt
12.05.14, 15:35
Aktualisiert
12.05.14, 15:35
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 199/2014
Az.: -82-
Amt: - 82 BeschlAusf.: - -65-/-82- Datum: 09.05.2014
gez. Dr. Risthaus
Amtsleiter
RPA
- 20 -
gez. Hallstein, Techn.
Beigeordnete
BM / Dezernent
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung
Termin
13.05.2014
vorberatend
Rat
13.05.2014
beschließend
Betrifft:
12.05.2014
Datum Freigabe -100-
Bemerkungen
Bahnhof Erftstadt - Aktueller Sachstand hinsichtlich der Umsetzung der Maßnahmen
Finanzielle Auswirkungen:
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
1.
Der in der Begründung ausgeführte Bericht zum Stand des Förderantrages für die
Umgestaltung des Bahnhofsumfeldes in Erftstadt wird zur Kenntnis genommen.
2.
Der Bürgermeister wird gebeten, in Verhandlungen mit dem Nahverkehr Rheinland und der
DB Station & Service AG eine Lösung zu erarbeiten, wie die Modernisierung des Bahnhofs
Erftstadt und die Umgestaltung und Aufwertung des Bahnhofsumfeldes möglichst kurzfristig
umgesetzt werden können.
Begründung:
In den vergangenen zwei Jahren habe ich in enger Abstimmung mit den städtischen Gremien, mit
der DB Netz AG, mit der DB Station & Service AG und mit dem Nahverkehr Rheinland eine
Planung für Umgestaltung und Aufwertung der Bereiche um den Bahnhof Erftstadt erstellt. Die
entsprechenden Planungen wurden vom Rat der Stadt einstimmig beschlossen. Bei der
Vorstellung der Pläne im Rahmen der vorgezogenen Bürgerbeteiligung im Bauleitplanverfahren
wurde von den Bürgerinnen und Bürgern überwiegend Zustimmung signalisiert.
Entsprechend den Beschlüssen der städtischen Gremien habe ich einen Förderantrag erstellt, der
am 18.09.2013 dem Nahverkehr Rheinland zugeleitet wurde. Dieser Antrag wurde im Januar 2014
um die Planung eines Kreisverkehrs im Bereich Schlunkweg und der Zufahrt zum Bahnhof
ergänzt. Im Rahmen der Abstimmungsgespräche hat der Nahverkehr Rheinland der Stadt
signalisiert, dass mit einer Bewilligung des Förderantrages Ende März 2014 zu rechnen sei. Das
Gesamtvorhaben wurde unter Beteiligung der DB und des Nahverkehrs Rheinland am 31.01.2014
in Erftstadt der Presse vorgestellt. In der in diesem Zusammenhang erstellten Pressemitteilung hat
der Nahverkehr Rheinland ausgeführt, dass sowohl die Modernisierung des Bahnhofs wie auch
die Umgestaltung des Bahnhofsumfeldes mit Mitteln des Landes gefördert würden.
Die Baumaßnahmen im Bereich des Bahnhofs müssen im laufenden Betrieb erfolgen. Zwischen
den Planungen der Bahn für die Modernisierung des Bahnhofs und den Maßnahmen der Stadt für
die Umgestaltung des Bahnhofsumfeldes, die die Änderung der Zufahrt, die Neugestaltung des
Bahnhofsvorplatzes, den Bau eines Kiosks mit öffentlicher Toilettenanlage sowie einer
Fahrradabstellanlage, die Neugestaltung des Busbahnhofs sowie den Ausbau von Parkplätzen
umfassen, gibt es zahlreiche Abhängigkeiten. Ich hatte daher ein örtliches Planungsbüro um
Erstellung eines Bauzeitenplanes gebeten, in dem die verschiedenen Maßnahmen koordiniert
werden. Dieser Bauzeitenplan ist zwischen der Stadt und der DB abgestimmt.
Anfang April habe ich vom Nahverkehr Rheinland telefonisch die Information erhalten, dass der
von der Stadt gestellte Förderantrag derzeit nicht bewilligt werden könne. Ich habe daraufhin
sofort den zuständigen Geschäftsführer des Nahverkehr Rheinland angeschrieben und um weitere
Informationen in dieser Angelegenheit gebeten. Weiterhin habe ich angefragt, welche Lösungen
gesehen werden, um die Pläne der Stadt doch noch fristgerecht umsetzen zu können.
Am 09.05.2014 habe ich dann, gemeinsam mit der technischen Beigeordneten, Frau Monika
Hallstein, und den zuständigen Amts- bzw. Betriebsleitern ein Gespräch mit einem der
Geschäftsführer des Nahverkehr Rheinland, Herr Dr. Norbert Reinkober, geführt. Durch Herrn Dr.
Reinkober wurde zunächst bestätigt, dass der Nahverkehr Rheinland die von der Stadt geplanten
Maßnahmen als notwendig und sinnvoll eingestuft und der Stadt seine Unterstützung zusichert.
Derzeit stehen nicht genügend Mittel zur Verfügung, um den Förderantrag der Stadt zu bewilligen.
U.a. im Rahmen der Bahnreform ist die Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur zwischen Bund,
Ländern und Gemeinden neu geregelt worden. Die entsprechenden Bestimmungen finden sich im
Regionalisierungsgesetz, im Entflechtungsgesetz und im Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz.
Die dort getroffenen Regelungen sollen Ende 2019 neu gefasst werden. Die von der Stadt
beantragte Förderung würde auf der Grundlage des Gesetzes über den öffentlichen
Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen (ÖPNVG NRW) gewährt. Gem. § 12 ÖPNVG wird
dem Nahverkehr Rheinland jährlich ein fester Betrag für die pauschalierte Investitionsförderung
zur Verfügung gestellt. Dieses Gesetz tritt am 31.12.2017 außer Kraft. Bisher hat der Nahverkehr
Rheinland flexibel auf Veränderungen bei beantragten Maßnahmen reagieren und Förderungen
vorziehen oder auf Folgejahre verschieben können. Ohne Nachfolgeregelung für das ÖPNVGesetz kann derzeit nur auf die bis 2017 bewilligten Mittel zurückgegriffen werden. Diese reichen
für die beantragten Maßnahmen nicht aus. Der Nahverkehr Rheinland hat diesen Sachverhalt in
seiner Drucksache 2-20-14-1.1 für seine Gremien dargestellt. Die Drucksache ist als Anlage
beigefügt.
Um möglichst kurzfristig wieder handlungsfähig zu sein, hat der Nahverkehr Rheinland beim
zuständigen Ministerium angeregt, das ÖPNVG NRW bis zum 31.12.2019 zu verlängern. Sofern
der Landtag NRW entsprechende Beschlüsse fasst, könnte der Förderantrag der Stadt in vollem
Umfang positiv beschieden werden. Ich werde nach der Sitzung des Rates die
Landtagsabgeordneten aus dem Rhein- Erft-Kreis anschreiben und diese darum bitten, sich für
eine Verlängerung des Gesetzes einzusetzen.
-2-
Die DB Station & Service AG hat nach meinem Gespräch beim Nahverkehr Rheinland versichert,
dass die Modernisierung des Bahnhofs Erftstadt gem. dem den städtischen Gremien vorgelegten
Zeitplan umgesetzt werden soll. Die erforderliche Plangenehmigung liegt vor. Der entsprechende
Förderantrag wurde gestellt. Die benötigten Mittel stehen beim Nahverkehr Rheinland im
Zusammenhang mit der Modernisierungsoffensive 2 zur Verfügung. Im Dezember 2014 soll mit
vorbereitenden Arbeiten begonnen werden. Der Start für die Arbeiten zum Bau der
Personenunterführung ist für den Januar 2015 vorgesehen. Eine Verschiebung der
Baumaßnahmen wird aus Sicht der DB als kritisch angesehen. Der Bau der Personenunterführung
erfolgt bei laufenden Bahnbetrieb. Bei der DB Netz AG sind für den Bau der
Personenunterführung Sperrzeiten beantragt. Eine Verschiebung dieser Zeiten bedingt ein relativ
aufwändiges Genehmigungsverfahren. Weiterhin muss die Personenunterführung vor
Inbetriebnahme des elektronischen Stellwerks, welches sich im Bau befindet, abgeschlossen sein.
Wie bereits ausgeführt, sind die Planungen für die Modernisierung des Bahnhofs durch die DB
und Umgestaltung des Bahnhofsumfeldes durch die Stadt Erftstadt eng aufeinander abgestimmt.
Beide Maßnahmen sind so mit einander verzahnt, dass die einzelnen Bauabschnitte nur in einer
bestimmten Reihenfolge und in einem festgelegten Zeitrahmen umgesetzt werden können. Vor
der Inbetriebnahme der Personenunterführung muss das Gelände im Bereich des
Bahnhofsvorplatzes auf das Niveau der Personenunterführung abgesenkt werden. Diese
Maßnahme bedingt den Bau eines provisorischen Busbahnhofes auf dem Am Tunnel gelegenen
Grundstück. Nach dem Beginn der Bauarbeiten auf den Bahnsteigen steht der Kiosk mit der
Fahrkartenverkaufsstelle nicht mehr zur Verfügung. Das Gelände der heutigen
Fahrradabstellanlage wird durch den Ausbau des Bahnsteigs und der Zufahrtstraße in Anspruch
genommen. Für beide Einrichtungen ist eine Ersatzlösung erforderlich. Die Bahnsteige
entwässern künftig in das städtische Kanalnetz. Die vorhandenen Kanäle können derzeit kein
zusätzliches Wasser aufnehmen, es ist der Bau eines Stauraumkanales erforderlich. Die Stadt
muss daher vor der DB mit den Bauarbeiten am Bahnhof beginnen. Wenn der mit der DB
abgestimmte Bauzeitenplan eingehalten werden soll, muss die Ausschreibung der
Tiefbaumaßnahmen im Juni 2014 verschickt werden.
Zur Lösung der o.a. Probleme bieten sich grundsätzlich zwei Varianten an:
1.
Die DB Station & Service AG wird darum gebeten, den Beginn der Baumaßnahmen zu
verschieben bis der Landtag NRW über eine Verlängerung des ÖPNV-Gesetzes bis Ende
2019 entschieden hat. Die Stadt könnte mit dem Beginn der Bauarbeiten bis nach dem
Eingang des Bewilligungsbescheides warten. Für die Stadt entsteht kein finanzielles Risiko.
Allerdings muss eine Verschiebung der Baumaßnahme mit den verschiedenen Unternehmen
der DB abgestimmt werden.
2.
Die Stadt beantragt beim Nahverkehr Rheinland, förderunschädlich mit den Baumaßnahmen
für die Umgestaltung des Bahnhofsumfeldes beginnen zu können. Aus Gründen der sog.
„Vorsorge“ würde der Nahverkehr Rheinland einer solchen Maßnahme zustimmen. Ohne
diese Vorsorge würden bei der Modernisierung des Bahnhofs der Bahn erhebliche
Mehrkosten entstehen. Mit der Genehmigung für den förderunschädlichen Baubeginn ist
allerdings keine Zusage über die beantragten Fördermittel verbunden. Um das Risiko der
Stadt zu beschränken, könnte der Ausbau zunächst nur teilweise erfolgen. In einem ersten
Schritt könnten wären die Kanäle zu bauen und der provisorische Busbahnhof anzulegen.
Weiterhin wären die Zuwegung und der Bahnhofsvorplatz abzusenken. Der Ausbau der
Parkplätze würde erst dann erfolgen, wenn der Bewilligungsbescheid vorliegt. Welche
Maßnahmen in genau welchem Umfang im Rahmen der Vorsorge gebaut werden müssten
-3-
und welche Kosten dabei entstehen würden, lasse ich derzeit ermitteln. Die Mittel für die
Zwischenfinanzierung wären noch bereitzustellen.
Der Nahverkehr Rheinland hat in dem am 09.05.2014 geführten Gespräch angeregt, kurzfristig zu
einem Koordinierungsgespräch zwischen Nahverkehr Rheinland, DB Station & Service und der
Stadt Erftstadt einzuladen. Dabei sollen Vorschläge erarbeitet werden, wie die geplanten
Baumaßnahmen im Bereich des Bahnhofs Erftstadt möglichst bald umgesetzt werden können. Ich
werde die städtischen Gremien umgehend über die Ergebnisse informieren und ggf. eine
entsprechende Beschlussvorlage erstellen. Danach kann beurteilt werden, welches finanzielle
Risiko die Stadt bei der Beantragung eines vorzeitigen Maßnahmenbeginns eingeht.
Ergänzend kann ich mitteilen, dass für den Kiosk am Bahnhof eine neuer Pächter gefunden
werden konnte. Der Kiosk wird voraussichtlich Ende Mai wieder seinen Betrieb aufnehmen.
(Erner)
-4-