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Beschlussvorlage (Bestimmung von Stadtverordneten zur Unterzeichnung von Dringlichkeitsentscheidungen)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
86 kB
Datum
17.06.2014
Erstellt
05.06.14, 15:06
Aktualisiert
05.06.14, 15:06
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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 172/2014 Az.: Amt: - 100 BeschlAusf.: - 100 Datum: 15.04.2014 Amtsleiter RPA Beratungsfolge Rat Betrifft: - 20 - Termin 17.06.2014 gez. Erner, Bürgermeister BM / Dezernent 05.06.2014 Datum Freigabe -100- Bemerkungen beschließend Bestimmung von Stadtverordneten zur Unterzeichnung von Dringlichkeitsentscheidungen Finanzielle Auswirkungen: Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Zur Unterzeichnung von Dringlichkeitsentscheidungen gemäß § 60 Abs. 1 Gemeindeordnung Nordrhein-Westafen bestimmt der Rat der Stadt Erftstadt folgende Stadtverordnete: StV …………………………………………… StV …………………………………………… StV …………………………………………… StV …………………………………………… StV …………………………………………… Begründung: § 60 Abs. 1 der Geindeordnung NRW bestimmt, dass in Angelegeheiten, die der Beschlussfassung des Rates unterliegen und nicht aufgeschoben werden können und sofern die Einberufung des Hauptausschusses nicht möglich ist, der Bürgermeister mit einem Ratsmitglied entscheiden kann. In den zurückliegenden Wahlperioden des Rates wurden die Vorsitzenden der im Rat vertretenen Fraktionen für die Unterzeichnung von Dringlichkeitsentscheiden bestimmt. (Erner) -2-