Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
86 kB
Datum
17.06.2014
Erstellt
05.06.14, 15:06
Aktualisiert
05.06.14, 15:06
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 172/2014
Az.:
Amt: - 100 BeschlAusf.: - 100 Datum: 15.04.2014
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Rat
Betrifft:
- 20 -
Termin
17.06.2014
gez. Erner,
Bürgermeister
BM / Dezernent
05.06.2014
Datum Freigabe -100-
Bemerkungen
beschließend
Bestimmung von Stadtverordneten zur Unterzeichnung von
Dringlichkeitsentscheidungen
Finanzielle Auswirkungen:
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Zur Unterzeichnung von Dringlichkeitsentscheidungen gemäß § 60 Abs. 1 Gemeindeordnung
Nordrhein-Westafen bestimmt der Rat der Stadt Erftstadt folgende Stadtverordnete:
StV ……………………………………………
StV ……………………………………………
StV ……………………………………………
StV ……………………………………………
StV ……………………………………………
Begründung:
§ 60 Abs. 1 der Geindeordnung NRW bestimmt, dass in Angelegeheiten, die der Beschlussfassung des Rates unterliegen und nicht aufgeschoben werden können und sofern die
Einberufung des Hauptausschusses nicht möglich ist, der Bürgermeister mit einem Ratsmitglied
entscheiden kann.
In den zurückliegenden Wahlperioden des Rates wurden die Vorsitzenden der im Rat vertretenen
Fraktionen für die Unterzeichnung von Dringlichkeitsentscheiden bestimmt.
(Erner)
-2-