Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Bildung des Beirates für Menschen mit Behinderungen)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
92 kB
Datum
17.06.2014
Erstellt
12.06.14, 06:06
Aktualisiert
12.06.14, 06:06
Beschlussvorlage (Bildung des Beirates für Menschen mit Behinderungen) Beschlussvorlage (Bildung des Beirates für Menschen mit Behinderungen)

öffnen download melden Dateigröße: 92 kB

Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 222/2014 Az.: Amt: - 51 BeschlAusf.: - 51 Datum: 02.06.2014 Amtsleiter RPA Beratungsfolge Rat Betrifft: gez. Erner, Bürgermeister BM / Dezernent - 20 - Termin 17.06.2014 Datum Freigabe -100- Bemerkungen beschließend Bildung des Beirates für Menschen mit Behinderungen Finanzielle Auswirkungen: Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: In den Beirat für Menschen mit Behinderung werden gewählt: 1. …………………………………….als Vertreter/in ..……………………………….. 2…………………………………….. als Vertreter/in ………………………………… 3…………………………………….. als Vertreter/in ………………………………… 4…………………………………….. als Vertreter/in ………………………………… 5…………………………………….. als Vertreter/in ………………………………… 6…………………………………….. als Vertreter/in ..……………………………… 7…………………………………….. als Vertreter/in ………………………………… 8…………………………………….. als Vertreter/in ………………………………… 9…………………………………….. als Vertreter/in ………………………………… Begründung: 11.06.2014 Der Rat der Stadt Erftstadt hat in seiner Sitzung am 30.06.2009 die Einrichtung eines Behindertenbeirates und dessen Satzung beschlossen. Nach § 5 Ziffer 1 dieser Satzung gehören dem Beirat neun stimmberechtigte Mitglieder an. Für jedes stimmberechtigte Mitglied ist ein persönliches stellvertretendes Mitglied zu wählen. Die stimmberechtigten Mitglieder setzen sich aus Vertreterinnen und Vertretern der in Erftstadt tätigen Einrichtungen, Verbände und Selbsthilfegruppen für Behinderte, Sportvereine, Kirchengemeinden sowie interessierten Bürgerinnen und Bürgern zusammen, die selbst eine Behinderung haben oder für einen Behinderten sprechen, der sich nicht selbst artikulieren kann, oder die einen starken Bezug zur Behindertenarbeit haben. Weitere Voraussetzungen für die Wahl in den Behindertenbeirat sind nach § 5 Ziffer 2 ein Mindestalter von 18 Jahren und Wohnsitz in Erftstadt. Nach § 5 Ziffer 3 entsendet die Stadtverwaltung die Behindertenbeauftragte als beratendes Mitglied in den Beirat. Der Behindertenbeirat kann nach § 5 Ziffer 4 weitere Personen zu Sachfragen während der Sitzungen hinzuziehen, soweit es ihm für die Durchführung seiner Aufgaben geboten erscheint. Nach § 5 Ziffer 5 der Satzung wählt der Rat die stimmberechtigten und stellvertretenden Mitglieder des Behindertenbeirates für die Dauer seiner Wahlzeit. Nach üblicher Praxis hat die Verwaltung die eingegangenen Wahlvorschläge tabellarisch aufgelistet. () -2-