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Beschlussvorlage (Bildung der Ausschüsse des Rates der Stadt Erftstadt 1. Festlegung der Anzahl der Ausschussmitglieder und Regelung der Vertretung 2. Personelle Besetzung der Ausschüsse 3. Bestimmung der Ausschussvorsitzenden 4. Bestimmung des/der 1. stellv. Ausschussvorsitzenden 5. Bestimmung des/der 2. stellv. Ausschussvorsitzenden)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
171 kB
Datum
17.06.2014
Erstellt
12.06.14, 06:06
Aktualisiert
12.06.14, 06:06
Beschlussvorlage (Bildung der Ausschüsse des Rates der Stadt Erftstadt
1. Festlegung der Anzahl der Ausschussmitglieder und Regelung der Vertretung
2. Personelle Besetzung der Ausschüsse
3. Bestimmung der Ausschussvorsitzenden
4. Bestimmung des/der 1. stellv. Ausschussvorsitzenden
5. Bestimmung des/der 2. stellv. Ausschussvorsitzenden) Beschlussvorlage (Bildung der Ausschüsse des Rates der Stadt Erftstadt
1. Festlegung der Anzahl der Ausschussmitglieder und Regelung der Vertretung
2. Personelle Besetzung der Ausschüsse
3. Bestimmung der Ausschussvorsitzenden
4. Bestimmung des/der 1. stellv. Ausschussvorsitzenden
5. Bestimmung des/der 2. stellv. Ausschussvorsitzenden) Beschlussvorlage (Bildung der Ausschüsse des Rates der Stadt Erftstadt
1. Festlegung der Anzahl der Ausschussmitglieder und Regelung der Vertretung
2. Personelle Besetzung der Ausschüsse
3. Bestimmung der Ausschussvorsitzenden
4. Bestimmung des/der 1. stellv. Ausschussvorsitzenden
5. Bestimmung des/der 2. stellv. Ausschussvorsitzenden) Beschlussvorlage (Bildung der Ausschüsse des Rates der Stadt Erftstadt
1. Festlegung der Anzahl der Ausschussmitglieder und Regelung der Vertretung
2. Personelle Besetzung der Ausschüsse
3. Bestimmung der Ausschussvorsitzenden
4. Bestimmung des/der 1. stellv. Ausschussvorsitzenden
5. Bestimmung des/der 2. stellv. Ausschussvorsitzenden) Beschlussvorlage (Bildung der Ausschüsse des Rates der Stadt Erftstadt
1. Festlegung der Anzahl der Ausschussmitglieder und Regelung der Vertretung
2. Personelle Besetzung der Ausschüsse
3. Bestimmung der Ausschussvorsitzenden
4. Bestimmung des/der 1. stellv. Ausschussvorsitzenden
5. Bestimmung des/der 2. stellv. Ausschussvorsitzenden)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 214/2014 Az.: Amt: - 100 BeschlAusf.: - 100 Datum: 02.06.2014 Amtsleiter RPA Beratungsfolge Rat Betrifft: - 20 - gez. Erner, Bürgermeister BM / Dezernent Termin 17.06.2014 11.06.2014 Datum Freigabe -100- Bemerkungen Bildung der Ausschüsse des Rates der Stadt Erftstadt 1. Festlegung der Anzahl der Ausschussmitglieder und Regelung der Vertretung 2. Personelle Besetzung der Ausschüsse 3. Bestimmung der Ausschussvorsitzenden 4. Bestimmung des/der 1. stellv. Ausschussvorsitzenden 5. Bestimmung des/der 2. stellv. Ausschussvorsitzenden Finanzielle Auswirkungen: Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: 1. Festlegung der Anzahl der Ausschussmitglieder und Regelung der Vertretung Ausschuss Haupt-, Finanz- und Personalausschuss Rechnungsprüfungsausschuss Anzahl der Ausschussmitglieder 17 Stadtverordnete und Bürgermeister 15 Stadtverordnete Wahlprüfungsausschuss Wahlausschuss 15 Stadtverordnete 10 Stadtverordnete und Wahlleiter Betriebsausschuss Immobilienwirtschaft 9 Stadtverordnete 8 sachkundige Bürger/innen 2 sachkundige/r Einwohner/in (Behindertenbeirat und Seniorenbeirat) Betriebsausschuss Straßen 9 Stadtverordnete 8 sachkundige Bürger/innen 9 Stadtverordnete 8sachkundige Bürger/innen Betriebsausschuss Stadtwerke Vertreterregelung Vertretung in Reihenfolge Vertretung in Reihenfolge Vertretung in Reihenfolge gebundene Vertretung (gesetzlich vorgeschrieben) Vertretung in Reihenfolge Vertretung in Reihenfolge Vertretung in Reihenfolge Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr Schulausschuss Sportausschuss Ausschuss für Kultur und Partnerschaften Ausschuss für Soziales und Gesundheit Ausschuss für Stadtentwicklung 2 Beschäftigtenvertreter 9 Stadtverordnete 8 sachkundige Bürger/innen 2 sachkundige/r Einwohner/in (Behindertenbeirat und Behindertenbeirat) 9 Stadtverordnete 8 sachkundige Bürger/innen 8 sachkundige Einwohner/innen (6 Vertreter der Schulen und 2 Vertreter der Kirchen) 9 Stadtverordnete 8 sachkundige Bürger/innen 2 sachkundige/r Einwohner/in (Stadtsportverband) 9 Stadtverordnete 8 sachkundige Bürger/innen 3 sachkundige Einwohner/innen (Partnerschafts/Freundschaftsvereine) 9 Stadtverordnete 8 sachkundige Bürger/innen 3 sachkundige Einwohner/innen (Seniorenbeirat, Betreuergruppen Immigranten, Behindertenbeirat) 9 Stadtverordnete 8 sachkundige Bürger/innen 3 sachkundige Einwohner/innen (Umweltverbände) 2 sachkundige/r Einwohner/in (Behindertenbeirat, Seniorenbeirat) Vertretung in Reihenfolge Vertretung in Reihenfolge Vertretung in Reihenfolge Vertretung in Reihenfolge Vertretung in Reihenfolge Vertretung in Reihenfolge 2. Personelle Besetzung der Ausschüsse Ausschuss Ordentliches Mitglieder Vertreter/innen Haupt-, Finanz- und Personalausschuss Rechnungsprüfungsausschuss Wahlprüfungsausschuss Wahlausschuss Betriebsausschuss Immobilienwirtschaft Betriebsausschuss Straßen Betriebsausschuss Stadtwerke Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr Schulausschuss Sportausschuss Ausschuss für Kultur und Partnerschaften Ausschuss für Soziales und Gesundheit Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung 3. Bestimmung der Ausschussvorsitzenden Ausschuss Ausschussvorsitzende/r -2- Haupt- Finanz- und Personalausschuss Rechnungsprüfungsausschuss Wahlprüfungsausschuss Wahlausschuss Betriebsausschuss Immobilienwirtschaft Betriebsausschuss Straßen Betriebsausschuss Stadtwerke Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr Schulausschuss Sportausschuss Ausschuss für Kultur und Partnerschaften Ausschuss für Soziales und Gesundheit Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Bürgermeister Wahlleiter 4. Bestimmung des/der 1. stv. Ausschussvorsitzenden Ausschuss Haupt-, Finanz- und Personalausschuss Rechnungsprüfungsausschuss Wahlprüfungsausschuss Wahlausschuss Betriebsausschuss Immobilienwirtschaft Betriebsausschuss Straßen Betriebsausschuss Stadtwerke Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr Schulausschuss Sportausschuss Ausschuss für Kultur und Partnerschaften Ausschuss für Soziales und Gesundheit Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung 1. stellv. Ausschussvorsitzende/r 5. Bestimmung des/der 2. stv. Ausschussvorsitzenden Ausschuss Haupt-, Finanz- und Personalausschuss Rechnungsprüfungsausschuss Wahlprüfungsausschuss Wahlausschuss Betriebsausschuss Immobilienwirtschaft Betriebsausschuss Straßen Betriebsausschuss Stadtwerke Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr Schulausschuss Sportausschuss Ausschuss für Kultur und Partnerschaften Ausschuss für Soziales und Gesundheit Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung 2. stellv. Ausschussvorsitzende/r Begründung: -3- Gemäß § 57 GO NRW kann der Rat Ausschüsse bilden. In jeder Gemeinde müssen ein Hauptausschuss, ein Finanzausschuss und ein Rechnungsprüfungsausschuss gebildet werden (Pflichtausschüsse). Der Rat kann beschließen, dass die Aufgaben des Finanzausschusses vom Hauptausschuss wahrgenommen werden. Zu 1.) Der Rat legt die Größe der Ausschüsse und die Anzahl der darin vertretenen Stadtverordneten, sachkundigen Einwohner und sachkundigen Bürger fest. Der Rat beschließt zusätzlich über die Vertretungsregelung in den Ausschüssen. Sachkundige Bürger können nicht in folgende Ausschüsse gewählt werden: - Hauptausschuss - Finanzausschuss - Wahlausschuss - Wahlprüfungsausschuss - Rechnungsprüfungsausschuss Betriebsausschuss Stadtwerke . Gemäß § 114 Abs. 3 GO NRW hat der Rat je zwei Beschäftigte der Stadtwerke Erftstadt als ordentliche Mitglieder und als stellvertretende Mitglieder in den Betriebsausschuss Stadtwerke zu wählen. Die Beschäftigtenvertreter werden gemäß der Wahlordnung für Eigenbetriebe durch die wahlberechtigten Beschäftigen gewählt. Das Ergebnis der Beschäftigtenvertreterwahl wird der Vorlage als Anlage beigefügt. Zu 2.) Wenn sich die Ratsmitglieder auf einen einheitlichen Wahlvorschlag einigen, ist zur Annahme des einheitlichen Wahlvorschlages ein einstimmiger Ratsbeschluss erforderlich. Kommt ein einheitlicher Wahlvorschlag oder ein einstimmiger Ratsbeschluss nicht zustande, so wird nach den Grundsätzen der Verhältniswahl (Hare-Niemeyer) in einem Wahlgang abgestimmt. Generell ist zu beachten, dass die sachkundigen Bürgerinnen und Bürger sowie die sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohner in einem Wahlgang mit den Ratsmitgliedern in den jeweiligen Ausschuss zu wählen sind.. Da eine Bildung der Beiräte erst in der konstituierenden Sitzung des Rates erfolgt, kann die Benennung und Entsendung der sachkundigen Einwohner/innen erst nach den ersten Sitzungen der Beiräte erfolgen. Die Wahl der sachkundigen Einwohner/innen in die Ausschüsse des Rates der Stadt Erftstadt kann daher erst in der nächsten planmäßigen Sitzung des Rates anch den Sommerferien erfolgen Zu 3.) Gemäß § 57 GO NRW führt der Bürgermeister den Vorsitz im Hauptausschuss. Den Vorsitz im Wahlausschuss führt der Wahlleiter. Durchführung des Zugreifverfahren gemäß § 58 Abs. 5 GO NRW Das Zugreifverfahren macht einen Beschluss des Rates entbehrlich. Die Benennung der Ausschussvorsitzenden muss gegenüber dem Rat erklärt und zu Protokoll gegeben werden. Kommt eine Einigung der Fraktionen nicht zustande oder scheitert am Widerstand von einem Fünftel der Ratsmitglieder, werden den Fraktionen die Ausschussvorsitze in der Reihenfolge der Höchstzahlen (Verfahren nach d´Hondtsches Höchstzahlenverfahren) zugeteilt, die sich durch die Teilung der Mitgliederzahlen der Fraktionen durch 1, 2, 3 usw. ergeben. -4- Zu 4.) und 5.) In den letzten Wahlperioden wurden jeweils zwei stellvertretende Ausschussvorsitzende gewählt. Bei der Bestimmung der stellvertretenden Ausschussvorsitzenden ist wie unter 3.) zu verfahren. Zu beachten ist, dass bei der Bildung und Besetzung der Ausschüsse der Grundsatz der Spiegelbildlichkeit von Rat und Ausschüsse zwingend zu beachten ist. (Urteil des OVG NRW vom 27.05.2005 (15 B 673/05) ). Für die Ausschüsse des Rates bedeutet dies, dass wegen der Vorverlagerung der Arbeit in die Ausschüsse diese ein verkleinertes Abbbild des Rates sein und in ihrer Zusammensetzung das in ihm wirksame Kräfte- und Meinungsspektrum widerspiegeln müssen. Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 10.12.2003, NWVBl. 2004, S. 183, sind Listenverbindungen – also gemeinsame Wahlvorschläge – von Fraktionen und Gruppen, über die diese geschlossen abstimmen, dann unzulässig, wenn hier durch eine andere, an der Listenverbindung nicht beteiligte Fraktion bei der Sitzverteilung weniger Sitze erhält als sie bei getrennter Abstimmung aller Fraktionen über jeweils getrennte Listenvorschläge erhalten hätte. Dies gilt jedenfalls dann, wenn die Listenverbindung allein zum Zwecke der Erlangung von Sitzen zu Lasten nicht beteiligter Fraktionen eingegangen worden ist. Der Grundsatz der Spiegelbildlichkeit von Rat und Ausschüssen erfordert es hingegen nicht, dass die Mitgliederzahl eines Ausschusses auch so gewählt wird, dass jede Fraktion im Ausschuss auch mit einem stimmberechtigten Mitglied vertreten ist. Darüber hinaus haben auch einzelne Ratsmitglieder keinen Anspruch darauf, mit entscheidendes Vollmitglied in einem Ratsausschuss zu sein. (Erner) -5-