Daten
Kommune
Kreuzau
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Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Bauamt - Herr Schmühl - 621-00/E 6, 10. Ä.
BE: Herr Schmühl
Kreuzau, 15. 10. 2004
Vorlagen-Nr.:
78/2004
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Bau- und Planungsausschuss
Hauptausschuss
Rat
18.11.2004
30.11.2004
14.12.2004
TOP: 10. Änderung (vereinfachte Änderung) des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. E 6,
Ortsteil Kreuzau, Teilbereich „Hans-Zens-Straße/Zum Duffesbach“;
hier: Aufstellungsbeschluss
I. Sach- und Rechtslage:
Im Rahmen der 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. E 6 (rechtskräftig seit dem 12. 01. 2000)
wurde bekanntlich das ehemalige Bolzplatzgrundstück in ein WA-Gebiet umgewandelt.
Nachdem das Verfahren zur 9. Änderung des Bebauungsplanes (Errichtung eines
Altenpflegeheimes) inzwischen eingestellt worden ist, wurde die Verwaltung beauftragt, die
Baugrundstücke in diesem Teilbereich ebenfalls zu veräußern. In diesem Zusammenhang habe
ich bereits vorgeschlagen, gegebenenfalls eine andere Parzellierung vorzunehmen, die alsdann
auch zu einer Änderung der überbaubaren Flächen führen wird, damit die Grundstücke besser
vermarktet werden können. Nachdem die Neuaufteilung inzwischen erfolgt ist, ergibt sich die
Notwendigkeit zur Durchführung einer erneuten Planänderung, wobei sich die bisherigen
Festsetzungen hinsichtlich der Geschossigkeit, der Dachneigung und der maximalen Trauf- und
Firsthöhen nicht ändern. Lediglich die überbaubaren Flächen werden entsprechend den neuen
Grundstückszuschnitten neu festgelegt. Außerdem wird im Bereich der Straße „Zum Duffesbach“
nunmehr ein größeres Grundstück entstehen, worauf ein Einzelhaus errichtet werden kann.
Zur besseren Orientierung ist als Anlage eine Ablichtung des bisherigen Bebauungsplanes sowie
eine Ablichtung des Änderungsplanes beigefügt.
Durch die Planänderung werden die Grundzüge der Planung nicht berührt. Es kann somit ein
Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt werden.
Gemäß § 13 Abs. 2 Ziffer 1 wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1
und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen. Unter Anwendung des § 13 Abs. 2 Ziffer 2 wird eine Auslegung
nach § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
Aufgrund bereits erfolgter Änderungsverfahren handelt es sich um die 10. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. E 6.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Die Kosten der Bebauungsplanänderung belaufen sich maximal auf 500,00 €.
-2III. Beschlussvorschlag:
„Die Aufstellung der 10. Änderung (vereinfachten Änderung) des rechtskräftigen
Bebauungsplanes Nr. E 6, Ortsteil Kreuzau, Teilbereich „Hans-Zens-Straße/Zum
Duffesbach“, wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB
beschlossen.
In Anwendung des § 13 Abs. 2 Ziffer 2 BauGB erfolgt wahlweise die Auslegung nach §
3 Abs. 2 BauGB.
Die Änderung beinhaltet die Neufestlegung der überbaubaren Flächen. Die übrigen
Festsetzungen des Bebauungsplanes werden unverändert übernommen.“
Der Bürgermeister
- Ramm - Anlagen -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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