Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Allgemeine Vorlage (10. Änderung (vereinfachte Änderung) des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. E 6, Ortsteil Kreuzau, Teilbereich "Hans-Zens-Straße/Zum Duffesbach"; hier: Aufstellungsbeschluss)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
8,5 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (10. Änderung (vereinfachte Änderung) des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. E 6, Ortsteil Kreuzau, Teilbereich "Hans-Zens-Straße/Zum Duffesbach";
hier: Aufstellungsbeschluss) Allgemeine Vorlage (10. Änderung (vereinfachte Änderung) des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. E 6, Ortsteil Kreuzau, Teilbereich "Hans-Zens-Straße/Zum Duffesbach";
hier: Aufstellungsbeschluss)

öffnen download melden Dateigröße: 8,5 kB

Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Bauamt - Herr Schmühl - 621-00/E 6, 10. Ä. BE: Herr Schmühl Kreuzau, 15. 10. 2004 Vorlagen-Nr.: 78/2004 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Bau- und Planungsausschuss Hauptausschuss Rat 18.11.2004 30.11.2004 14.12.2004 TOP: 10. Änderung (vereinfachte Änderung) des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. E 6, Ortsteil Kreuzau, Teilbereich „Hans-Zens-Straße/Zum Duffesbach“; hier: Aufstellungsbeschluss I. Sach- und Rechtslage: Im Rahmen der 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. E 6 (rechtskräftig seit dem 12. 01. 2000) wurde bekanntlich das ehemalige Bolzplatzgrundstück in ein WA-Gebiet umgewandelt. Nachdem das Verfahren zur 9. Änderung des Bebauungsplanes (Errichtung eines Altenpflegeheimes) inzwischen eingestellt worden ist, wurde die Verwaltung beauftragt, die Baugrundstücke in diesem Teilbereich ebenfalls zu veräußern. In diesem Zusammenhang habe ich bereits vorgeschlagen, gegebenenfalls eine andere Parzellierung vorzunehmen, die alsdann auch zu einer Änderung der überbaubaren Flächen führen wird, damit die Grundstücke besser vermarktet werden können. Nachdem die Neuaufteilung inzwischen erfolgt ist, ergibt sich die Notwendigkeit zur Durchführung einer erneuten Planänderung, wobei sich die bisherigen Festsetzungen hinsichtlich der Geschossigkeit, der Dachneigung und der maximalen Trauf- und Firsthöhen nicht ändern. Lediglich die überbaubaren Flächen werden entsprechend den neuen Grundstückszuschnitten neu festgelegt. Außerdem wird im Bereich der Straße „Zum Duffesbach“ nunmehr ein größeres Grundstück entstehen, worauf ein Einzelhaus errichtet werden kann. Zur besseren Orientierung ist als Anlage eine Ablichtung des bisherigen Bebauungsplanes sowie eine Ablichtung des Änderungsplanes beigefügt. Durch die Planänderung werden die Grundzüge der Planung nicht berührt. Es kann somit ein Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt werden. Gemäß § 13 Abs. 2 Ziffer 1 wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen. Unter Anwendung des § 13 Abs. 2 Ziffer 2 wird eine Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Aufgrund bereits erfolgter Änderungsverfahren handelt es sich um die 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. E 6. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Die Kosten der Bebauungsplanänderung belaufen sich maximal auf 500,00 €. -2III. Beschlussvorschlag: „Die Aufstellung der 10. Änderung (vereinfachten Änderung) des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. E 6, Ortsteil Kreuzau, Teilbereich „Hans-Zens-Straße/Zum Duffesbach“, wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB beschlossen. In Anwendung des § 13 Abs. 2 Ziffer 2 BauGB erfolgt wahlweise die Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB. Die Änderung beinhaltet die Neufestlegung der überbaubaren Flächen. Die übrigen Festsetzungen des Bebauungsplanes werden unverändert übernommen.“ Der Bürgermeister - Ramm - Anlagen - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________