Daten
Kommune
Jülich
Größe
222 kB
Datum
18.07.2013
Erstellt
26.06.13, 17:04
Aktualisiert
16.07.13, 17:04
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 32 Az.:
Jülich, 24.05.2013
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 225/2013
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss
Termin
04.07.2013
Haupt- und Finanzausschuss
10.07.2013
Stadtrat
18.07.2013
TOP
Ergebnisse
siehe Hinweis letzte Seite
siehe Hinweis letzte Seite
Betr.: Erhöhung der Parkgebühren und Einführung gebührenpflichtiges Parken an Samstagen
hier: Antrag 04/2013 der Bündnis 90/Die Grünen-Stadtratsfraktion vom 21.02.2013
Anlg.: - 1 II/I
32
32
i. V. Pr Sp
26.06. 26.06.
Lau
26.06.
SD.Net
Beschlussentwurf:
1. Die Parkgebühren in der Innenstadt werden um 20% erhöht. Dies entspricht für den kernstadtnahen Parkraum einer Erhöhung um 0,10 € je Taktung und um 0,05 € für die übrigen
ausgeschilderten Stellplätze.
2. Die Parkgebühren für das Parkhaus Zitadelle Oberdeck und die beiden Tiefgeschosse werden um 20% erhöht. Dies entspricht für das Oberdeck einer Erhöhung um 0,10 € je Taktung
und um 0,05 € je Taktung für die beiden Tiefgeschosse.
3. In allen gebührenpflichtigen Parkbereichen der Innenstadt (außer Tiefgeschosse Parkhaus
Zitadelle) wird samstags in der Zeit von 09:00 Uhr bis 14:00 Uhr eine Gebührenpflicht eingeführt.
Begründung:
Die Parkraumbewirtschaftung in Jülich basiert auf der Gebührenordnung für Parkuhren und Parkscheinautomaten im Gebiet der Stadt Jülich – Parkgebührenordnung- vom 16.06.1993. Die letzte –
5. - Änderung erfolgte im Juni 2007.
Im Rahmen der Haushaltsberatungen 2013 wurden sukzessive Erhöhungen der Parkgebühreneinnahmen beschlossen: in 2014 sollen die Parkgebühren der Innenstadt um 20.000,00 € erhöht werden
und die Parkgebühren für Oberdeck und beide Unterdecks der Tiefgarage um 15.000,00 €. Somit
sind in 2014 insgesamt 35.000,00 € Mehreinnahmen an Parkgebühren in der Innenstadt einschl.
Oberdeck und Unterdecks der Tiefgarage (ohne Dauerparker) zu erzielen.
In diesem Zusammenhang beantragt die Stadtratsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen mit Schreiben
vom 21.02.2013 die Abschaffung des kostenlosen Parkens an Samstagen im Stadtgebiet Jülich ab
2014.
1. Erhöhung der Parkgebühren Innenstadt ohne Parkhaus Zitadelle
Die Einnahmenberechnung der Parkscheinautomaten im Jülicher Stadtgebiet für das Jahr 2012 hat
ergeben, dass insgesamt Gebühren in Höhe von rund 342.800,00 € vereinnahmt wurden (sh. Anlage). Hierzu wurden von jedem Parkscheinautomaten die Jahreseinnahmen 2012 separat ermittelt
und aufsummiert. (sh. Anlage)
Für den kernstadtnahen Parkraum belaufen sich die Gebühren derzeit auf 0,50 € je halbe Stunde und
für die übrigen ausgeschilderten Stellplätze auf 0,25 € je halbe Stunde.
Unter Beibehaltung dieses Verhältnisses ist es sinnvoll und verhältnismäßig, eine Erhöhung um
0,10 € je Taktung für den kernstadtnahen Parkraum und um 0,05 € für die übrigen ausgeschilderten
Stellplätze durchzuführen. Dies entspricht einer durchgängigen Erhöhung um 20%.
Auf Grundlage der Jahreseinnahmen in Höhe von rund 342.800,00 € würde - unter Beibehaltung der
halbstündigen Taktung - eine mögliche Mehreinnahme in Höhe von rund 68.000,00 € anfallen.
Demgegenüber stehen einmalige Ausgaben zur Tarifumstellung der Parkscheinautomaten sowie der
Änderung der Gebührenschilder. Die Kosten belaufen sich laut der vorliegenden Angebote auf rund
9.000,00 €.
2. Erhöhung der Parkgebühren Parkhaus Zitadelle Oberdeck und beide Tiefgeschosse
Gemäß Parkgebührenordnung der Stadt Jülich sind im Parkhaus Zitadelle zur Zeit zu zahlen:
für das obere Parkdeck 0,50 € je halbe Stunde
für die beiden Tiefgeschosse 0,30 € je halbe Stunde für die ersten drei Stunden und 0,30 € je
weitere Stunde
Die beiden Tiefgeschosse sind derzeit gebührenpflichtig in dem Zeitraum Montags bis Freitags von
09:00 Uhr bis 18:00 Uhr und Samstags von 09:00 Uhr bis 14:00 Uhr.
In 2012 wurden folgende Gebühren vereinnahmt:
für das obere Parkdeck rund 95.800,00 €
für die beiden Tiefgeschosse rund 85.000,00 €
Da sich das Parkhaus Zitadelle kernstadtnah befindet, ist für das obere Parkdeck eine Erhöhung um
0,10 € je Einheit, also 20%, auf 0,60 € je halbe Stunde sinnvoll.
Somit ist hier eine Mehreinnahme in Höhe von rund 19.000,00 € jährlich möglich.
Sitzungsvorlage 225/2013
Seite 2
Bei den beiden Tiefgeschossen errechnet sich eine 20%ige Steigerung der Gebührenpflicht, rund
0,05 € pro Taktung, wie folgt:
0,35 € je halbe Stunde für die ersten drei Stunden und
0,35 € je weitere Stunde
Die maximale Tagesgebühr würde sich dann auf 4,20 € belaufen.
Auf Grundlage der Jahreseinnahme in Höhe von rund 85.000,00 € würde sich - unter Beibehaltung
der Taktung – für die beiden Tiefgeschosse eine Mehreinnahme in Höhe von rund 17.000,00 € errechnen.
3. Abschaffung des kostenlosen Parkens an Samstagen
Unter Berücksichtigung der Parkgebühreneinnahmen in 2012 würden - für den Fall, dass samstags
eine Gebührenpflicht bei Parken an Parkscheinautomaten von 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr eingeführt
wird - bei 48 Samstagen (ohne Feiertage) jährlich rein rechnerisch Mehreinnahmen in Höhe von ca.
65.000,00 € anfallen.
Da die Geschäfte samstags zwischen 14:00 Uhr und 16:00 Uhr schließen und zudem auch samstags
keine Arztpraxen geöffnet haben, wäre eine Mehreinnahme in Höhe von 60% dieses Betrages, also
rund 39.000,00 €, als realistisch anzusehen.
Für ein gebührenpflichtiges Samstagsparken stehen einmalige Ausgaben zur Tarifumstellung der
Parkscheinautomaten sowie der Änderung der Gebührenschilder an. Die Kosten belaufen sich laut
der vorliegenden Angebote auf rund 9.000,00 €.
Eine Tarifumstellung für beide Optionen – Erhöhung der Einnahmen um 0,10 € bzw. 0,05 € je Taktung sowie Abschaffung des kostenlosen Parkens an Samstagen – würde laut der vorliegenden Angebote ebenfalls insgesamt rund 9.000,00 € kosten.
Zusammenfassend wären folgende jährliche Mehreinnahmen rein rechnerisch möglich:
1. Erhöhung der Parkgebühren Parkscheinautomaten Innenstadt um 0,10 € in der Kernstadt
sowie 0,05 € für die übrigen ausgeschilderten Stellplätze => rund 68.000,00 €
2. Erhöhung der Parkgebühren Parkscheinautomaten Oberdeck Parkhaus Zitadelle um 0,10 €
=> rund 19.000,00 €
3. Erhöhung der Parkgebühren für die beiden Tiefgeschosse Parkhaus Zitadelle um 0,05 € =>
rund 17.000,00 €
4. Abschaffung des kostenlosen Parkens an Samstagen => rund 39.000,00 €
Hinsichtlich einer weiteren Erhöhung der Parkgebühren für die Haushaltsjahre 2015 ff sollte eine
Überprüfung der jährlichen Einnahmesituation zwingend erfolgen.
Sitzungsvorlage 225/2013
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Als Anlage wird die Auflistung der Parkscheinautomaten der Stadt Jülich beigefügt. Hieraus ist der
jeweilige Standort ersichtlich, sowie die entsprechende Jahreseinnahme 2012 und die rechnerisch
mögliche Mehreinnahme bei einer Erhöhung um 20%. Ebenfalls ist hieraus die mögliche Mehreinnahme bei einer Einführung des gebührenpflichtigen Parkens an Samstagen erkennbar.
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto):
ja
1.Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten:
nein
jährl. Folgekosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
ja
jährl. Einnahmen:
nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Produktsachkonto:
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ______
ja
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
Mitwirkung
nein
Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
ja
nein
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
ja
nein
Empfehlungen aus dem Ausschuss für Planung, Umwelt und Bau vom 04.07.2013:
Der Ausschuss stimmt einzeln über die 3 Punkte des Beschlussentwurfs ab. Das Abstimmungsergebnis lautet wie folgt:
zu 1) bei 1 Enthaltung mehrheitlich dafür
zu 2) bei 1 Enthaltung mehrheitlich dafür
zu 3) bei 2 Ja-Stimmen mehrheitlich abgelehnt
Ergebnis aus dem Haupt- und Finanzausschuss vom 10.07.2013:
Der Ausschuss stimmt einzeln über die 3 Punkte des Beschlussentwurfs ab.
Zusätzlich wird noch um die Ergänzung eines Punktes 4 gebeten. Dieser beinhaltet den Vorschlag,
dass die 15-Min. freies Parken beibehalten werden.
Das Abstimmungsergebnis lautet wie folgt:
zu 1) einstimmig
zu 2) einstimmig
Sitzungsvorlage 225/2013
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zu 3) bei 3 Ja-Stimmen mehrheitlich abgelehnt
zu 4) einstimmig
Sitzungsvorlage 225/2013
Seite 5