Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
96 kB
Datum
17.06.2014
Erstellt
12.06.14, 15:06
Aktualisiert
12.06.14, 15:06
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 234/2014
Az.: 6710-15
Amt: - 65 BeschlAusf.: - - 652 - Datum: 11.06.2014
gez. Böcking
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Rat
Betrifft:
- 20 -
Termin
17.06.2014
BM / Dezernent
12.06.2014
Datum Freigabe -100-
Bemerkungen
beschließend
Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung an verschiedenen
Erftstädter Schulen
Finanzielle Auswirkungen:
Mittel sind im Wirtschaftsplan 2014 des Eigenbetriebs Immobilienwirtschaft enthalten.
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Den Fällungen eines Weißdorns (Crataegus monogyna) auf dem Außengelände der JanuszKorczak-Grundschule/ E.-Erp, eines Bergahorns (Acer pseudoplatanus) an der Don-BoscoFörderschule/ E.-Friesheim sowie von drei geschützten Bäumen (Weide/ Salix caprea, Bergahorn/
Acer pseudoplatanus, Robinie/ Robinia pseudoacacia) am Schulzentrum in E.-Liblar wird laut § 6
Abs. (1) c) der Baumschutzsatzung unter Verzicht auf die Vorberatung im Fachausschuss und
unter Ausübung des Rückholrechtes zugestimmt.
Begründung:
Der Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft hat die Kontrolle seines Baumbestandes (an Schulen,
Kindergärten usw.) ausgeschrieben und im Ergebnis an den Baumpflegebetrieb Menke,
Takustraße 68, 50825 Köln vergeben (V 604/2013). Im Rahmen der von Firma Menke
durchgeführten Baumkontrollen ist in verschiedenen Anlagen Handlungsbedarf zur Herstellung der
Verkehrssicherheit festgestellt worden. Dies betrifft neben zahlreichen baumpflegerischen
Maßnahmen (wie z.B. Totholzbeseitigungen) auch die Fällung einiger geschützter Bäume.
Janusz-Korczak-Grundschule/ E.-Erp
An der Erper Grundschule ist die Fällung eines Weißdorns erforderlich. Es handelt sich beim
Weißdorn i.d.R. um stark bedornte Großsträucher bzw. kleine rundkronige Bäume mit attraktivem
Fruchtbehang, der vielen Kleinsäugern und Vögeln als Herbst- und Winternahrung dient. Der
betreffende Baum (StU ca. 1,50 m) im Außenbereich der Grundschule weist eine umfangreiche
Faulstelle und Rissbildungen im Bereich des Stammkopfes (Zwiesel) auf, so dass die Gefahr des
Auseinanderbrechens besteht.
Don-Bosco-Förderschule/ E.-Friesheim
Der an der nord-westlichen Grundstücksgrenze des Schulgeländes stehende Bergahorn (Acer
pseudoplatanus) ist aufgrund seines Stammumfanges von 1,90 m ebenfalls durch die
Baumschutzsatzung geschützt. In unmittelbarer Nähe befinden sich der Schulweg sowie die
Bushaltestelle „Niederweg“. Die Verkehrssicherheit ist wesentlich beeinträchtigt, da ein gerissener
Druckzwiesel (sog. V-Zwiesel) vorliegt. Es haben sich bereits beidseitig entlang des Stammes
entsprechende Risse gebildet. Die Fa. Menke hat daher die Dringlichkeit zur Durchführung der
Maßnahme auf drei Monate festgesetzt.
Schulzentrum/ E.-Liblar
Auf dem Gelände des Schulzentrums in Liblar sind drei geschützte Bäume nicht mehr zu erhalten.
Hierbei handelt es sich neben einer Weide (StU 2,92 m), um einen Bergahorn (StU 1,10 m) und
eine Robinie (StU 1,70 m).
Die Weide, an welcher zuletzt 2013 umfangreiche baumpflegerische Maßnahmen durchgeführt
worden sind, steht in der Poststraße unmittelbar gegenüber der Postfiliale. Der Standort des
Baumes ist begrenzt, da sich dieser zwischen der Dreifachhalle (Lüftungsturm ragt in die
Baumkrone) und den Parkflächen entlang der Straße befindet. Der Baum ist stark abgängig und
weist neben umfangreichen Faulstellen in verschiedenen Ebenen erneut zahlreiches Totholz auf.
Ebenfalls stark abgängig und mittlerweile fast vollständig abgestorben ist ein am Schulhof des
Ville-Gymnasiums stehender Ahorn. Dieser weist einen geringen Grenzabstand zum
Nachbargrundstück (Schwanenstr. 3) und der darauf befindlichen Bebauung (Garage) auf.
Des Weiteren stehen entlang der Lehrerparkplätze zahlreiche mit Efeu bewachsene Robinien, von
denen eine aufgrund der festgestellten Schäden (Faulstellen, Rissbildung in Zusammenhang mit
Schrägstand) und der Vitalitätsmängel zu fällen ist.
Die aufgeführten Bäume sind aufgrund der beschriebenen Schäden nicht mehr verkehrssicher
und können nicht durch baumpflegerische Maßnahmen erhalten werden. Die Notwendigkeit der
Fällung der genannten Bäume ist jeweils seitens der Gartenbauabteilung überprüft und bestätigt
worden.
Aufgrund der Tatsache, dass die betreffenden Bäume in stark von Kindern frequentierten
Bereichen stehen und die nächste Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung voraussichtlich
erst im September 2014 stattfindet, ist den Fällungen durch den Rat zuzustimmen.
(Erner)
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