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Beschlussvorlage (Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung an verschiedenen Erftstädter Schulen)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
96 kB
Datum
17.06.2014
Erstellt
12.06.14, 15:06
Aktualisiert
12.06.14, 15:06
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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 234/2014 Az.: 6710-15 Amt: - 65 BeschlAusf.: - - 652 - Datum: 11.06.2014 gez. Böcking Amtsleiter RPA Beratungsfolge Rat Betrifft: - 20 - Termin 17.06.2014 BM / Dezernent 12.06.2014 Datum Freigabe -100- Bemerkungen beschließend Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung an verschiedenen Erftstädter Schulen Finanzielle Auswirkungen: Mittel sind im Wirtschaftsplan 2014 des Eigenbetriebs Immobilienwirtschaft enthalten. Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Den Fällungen eines Weißdorns (Crataegus monogyna) auf dem Außengelände der JanuszKorczak-Grundschule/ E.-Erp, eines Bergahorns (Acer pseudoplatanus) an der Don-BoscoFörderschule/ E.-Friesheim sowie von drei geschützten Bäumen (Weide/ Salix caprea, Bergahorn/ Acer pseudoplatanus, Robinie/ Robinia pseudoacacia) am Schulzentrum in E.-Liblar wird laut § 6 Abs. (1) c) der Baumschutzsatzung unter Verzicht auf die Vorberatung im Fachausschuss und unter Ausübung des Rückholrechtes zugestimmt. Begründung: Der Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft hat die Kontrolle seines Baumbestandes (an Schulen, Kindergärten usw.) ausgeschrieben und im Ergebnis an den Baumpflegebetrieb Menke, Takustraße 68, 50825 Köln vergeben (V 604/2013). Im Rahmen der von Firma Menke durchgeführten Baumkontrollen ist in verschiedenen Anlagen Handlungsbedarf zur Herstellung der Verkehrssicherheit festgestellt worden. Dies betrifft neben zahlreichen baumpflegerischen Maßnahmen (wie z.B. Totholzbeseitigungen) auch die Fällung einiger geschützter Bäume. Janusz-Korczak-Grundschule/ E.-Erp An der Erper Grundschule ist die Fällung eines Weißdorns erforderlich. Es handelt sich beim Weißdorn i.d.R. um stark bedornte Großsträucher bzw. kleine rundkronige Bäume mit attraktivem Fruchtbehang, der vielen Kleinsäugern und Vögeln als Herbst- und Winternahrung dient. Der betreffende Baum (StU ca. 1,50 m) im Außenbereich der Grundschule weist eine umfangreiche Faulstelle und Rissbildungen im Bereich des Stammkopfes (Zwiesel) auf, so dass die Gefahr des Auseinanderbrechens besteht. Don-Bosco-Förderschule/ E.-Friesheim Der an der nord-westlichen Grundstücksgrenze des Schulgeländes stehende Bergahorn (Acer pseudoplatanus) ist aufgrund seines Stammumfanges von 1,90 m ebenfalls durch die Baumschutzsatzung geschützt. In unmittelbarer Nähe befinden sich der Schulweg sowie die Bushaltestelle „Niederweg“. Die Verkehrssicherheit ist wesentlich beeinträchtigt, da ein gerissener Druckzwiesel (sog. V-Zwiesel) vorliegt. Es haben sich bereits beidseitig entlang des Stammes entsprechende Risse gebildet. Die Fa. Menke hat daher die Dringlichkeit zur Durchführung der Maßnahme auf drei Monate festgesetzt. Schulzentrum/ E.-Liblar Auf dem Gelände des Schulzentrums in Liblar sind drei geschützte Bäume nicht mehr zu erhalten. Hierbei handelt es sich neben einer Weide (StU 2,92 m), um einen Bergahorn (StU 1,10 m) und eine Robinie (StU 1,70 m). Die Weide, an welcher zuletzt 2013 umfangreiche baumpflegerische Maßnahmen durchgeführt worden sind, steht in der Poststraße unmittelbar gegenüber der Postfiliale. Der Standort des Baumes ist begrenzt, da sich dieser zwischen der Dreifachhalle (Lüftungsturm ragt in die Baumkrone) und den Parkflächen entlang der Straße befindet. Der Baum ist stark abgängig und weist neben umfangreichen Faulstellen in verschiedenen Ebenen erneut zahlreiches Totholz auf. Ebenfalls stark abgängig und mittlerweile fast vollständig abgestorben ist ein am Schulhof des Ville-Gymnasiums stehender Ahorn. Dieser weist einen geringen Grenzabstand zum Nachbargrundstück (Schwanenstr. 3) und der darauf befindlichen Bebauung (Garage) auf. Des Weiteren stehen entlang der Lehrerparkplätze zahlreiche mit Efeu bewachsene Robinien, von denen eine aufgrund der festgestellten Schäden (Faulstellen, Rissbildung in Zusammenhang mit Schrägstand) und der Vitalitätsmängel zu fällen ist. Die aufgeführten Bäume sind aufgrund der beschriebenen Schäden nicht mehr verkehrssicher und können nicht durch baumpflegerische Maßnahmen erhalten werden. Die Notwendigkeit der Fällung der genannten Bäume ist jeweils seitens der Gartenbauabteilung überprüft und bestätigt worden. Aufgrund der Tatsache, dass die betreffenden Bäume in stark von Kindern frequentierten Bereichen stehen und die nächste Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung voraussichtlich erst im September 2014 stattfindet, ist den Fällungen durch den Rat zuzustimmen. (Erner) -2-