Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
256 kB
Datum
03.09.2014
Erstellt
21.08.14, 15:06
Aktualisiert
21.08.14, 15:06
Stichworte
Inhalt der Datei
ENTWICKLUNGSBERICHT 2013
der Wohnungslosenberatung der Stadt Erftstadt
Stadt Erftstadt
Rechts- und Ordnungsamt
Wohnungslosenberatung
Ahremer Lichweg 3
50374 Erftstadt
Ansprechpartnerinnen:
Frau Marilyn Alter
Dipl. Sozialarbeiterin
Tel.: 02235 6892110
Fax: 02235 6892111
E-Mail: marilyn.alter@erftstadt.de
Frau Birgit Büttner
Dipl. Sozialarbeiterin
Tel.: 02235 6892110
Fax: 02235 6892111
E-Mail: birgit.buettner@erftstadt.de
I. Die Arbeit der Wohnungslosenberatung
Die Wohnungslosenberatung der Stadt Erftstadt wurde auf Grundlage der
Ergebnisse einer örtlichen Erhebung zur Wohnungslosensituation im Jahre 2005 mit
dem Ziel ins Leben gerufen, drohenden Wohnungsverlust der Bürger/innen
abzuwenden und die Verweildauer der Betroffenen in Obdachlosenunterkünften zu
verkürzen.
In der Regel erfolgt nach der ersten Kontaktaufnahme mit den Betroffenen die
Klärung der rechtlichen Situation sowie der Leistungsansprüche im Einzelfall um
festzustellen, ob Obdachlosigkeit im ordnungsrechtlichen Sinne vorliegt.
Zielsetzung hierbei ist die Sicherung des Erhalts von Wohnraum durch
Vereinbarungen mit Vermietern, Sozialamt, Jobcenter, Gerichtsvollziehern,
Arbeitgebern etc. zur Regulierung der Mietschulden und persönlicher Differenzen.
Da nicht in jedem Fall diese ersten Maßnahmen greifen, stehen die Mitarbeiterinnen
der Wohnungslosenberatung zum Zwecke der Wohnungsakquise in ständigem
Kontakt
mit
Vermietern,
insbesondere
mit
gemeinnützigen
Wohnungsbaugesellschaften. Zudem wird fortwährend die Sichtung von aktuellen
Wohnungsangeboten in den Medien vorgenommen.
Als hilfreich für die Reduzierung der Verweildauer in den Unterkünften hat sich auch
die
Zusammenarbeit
mit
anderen
Beratungsstellen
(Suchtberatung,
Schuldenberatung, ProFamilia), Betreuern, Anbietern des ambulant betreuten
Wohnens, Heimeinrichtungen, Jugendgerichtshilfe und Bewährungshilfe sowie mit
dem Gesundheitsamt des Rhein-Erft-Kreises erwiesen.
Ein weiterer Baustein in der Arbeit der Beratungsstelle stellt die Kommunikation mit
dem Betreuungsgericht, dem Verwaltungsgericht, der Polizei
und der
Staatsanwaltschaft dar.
Ferner findet bei Bedarf ein Austausch mit niedergelassenen Ärzten und
Pflegediensten statt, um gesundheitliche Versorgung bei Kooperation der
Bewohner/innen zu ermöglichen.
II. Situation der Wohnungslosen in Erftstadt
2.1 Entwicklung der Belegungskapazitäten:
Bis Ende Oktober 2012 wurden zum Zwecke der Unterbringung von wohnungslosen
Personen 4 städtische Gebäude in Anspruch genommen.
Als Ergebnis einer nachhaltigen Prävention und der fortwährenden Betreuung von
BewohnerInnen der städtischen Unterkünfte sowie einer effizienten Ausnutzung
räumlicher Ressourcen konnte das Gebäude „Oststr. 11“ zum 01.11.2012 an den
Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft zurück gegeben werden.
Ferner konnten alle Nutzungsverhältnisse der BewohnerInnen des Gebäudes „Am
Vogelsang 29“ aufgrund der Wohnfähigkeit und der guten Integration des dort
lebenden Personenkreises und infolge einer ämterübergreifenden Zusammenarbeit
zum 01.02.2013 in reguläre Mietverhältnisse umgewandelt werden.
Die bis dahin dort eingerichtete Notschlafstelle wurde in das Gebäude „Am
Vogelsang 27“ verlegt und der vakante, anderweitig nicht nutzbare Wohnraum in die
Mietverhältnisse integriert.
2
Somit hat sich die Anzahl der Gebäude, die der ordnungsrechtlichen Unterbringung
von wohnungslosen Personen dienen, von 17 im Jahr 2006 auf aktuell 2 reduziert:
-
„Am Vogelsang 27“ (7 Gemeinschaftsunterkünfte mit eigenem Wohnbereich
und eine Notschlafstelle mit mind. zwei Schlafplätzen) und
„Ahremer Lichweg 3“ (13 Einzelunterkünfte, die bei Bedarf auch für die
Beherbergung von Familien genutzt werden können).
Nach Abschluss des dringend notwendigen Ausbaus der Sanitärbereiche verfügt das
Gebäude „Am Vogelsang 27“ seit Januar 2013 über zwei vollwertig nutzbare
Etagenbäder.
Sofern sich die bisherige Tendenz in Bezug auf die Unterbringungsbedarfe weiter
fortsetzt, sind die nunmehr verbleibenden Belegungskapazitäten ausreichend.
Jahr
Gebäude
Einzelunterkünfte
Gemeinschaftsunterkunft
mit eigenem Wohnbereich
Gemeinschaftsunterkunft
ohne eigenen Wohnbereich
2006
17
7
29
32
2007
14
4
29
28
2008
11
3
29
27
2009
9
0
29
23
2010
7
13
20
15
2011
5
13
20
5
2012
4
13
20
0
2013
2
13
7
0
2.2 Entwicklung der Unterbringungszahlen:
Am Stichtag (30. Juni) im Jahre 2012 waren 22 Personen in den Unterkünften für
Obdachlose untergebracht. 2013 waren es am Stichtag 12 Personen. Insgesamt
wurden im Jahr 2012 44 Unterbringungen begleitet. Im Jahr 2013 wurde insgesamt
40 Personen ein städtisches Obdach zur Verfügung gestellt.
3
Während im Jahr 2012 33 Einzüge und 42 Auszüge aus den Unterkünften für
Wohnungslose zu vermerken waren, fanden im Jahr 2013 28 Einzüge und 29
Auszüge statt.
Am Stichtag 30.06. im Jahre 2013 lebten 5 „LangzeitbewohnerInnen“ mit geringer
Integrationschance in den städtischen Unterkünften. Am Stichtag 2012 waren es 11
„LangzeitbewohnerInnen“.
2.3 Entwicklung der Altersstruktur der BewohnerInnen:
Am Stichtag 30.06. im Jahr 2013 ergab sich folgende Altersstruktur:
4
8 % der untergebrachten Personen waren weiblichen und 92 % männlichen
Geschlechts.
Die BewohnerInnen sind in der Regel alleinstehend.
Im Jahr 2013 befanden sich keine minderjährigen Personen in den städtischen
Unterkünften für Wohnungslose. Zur Überbrückung einer Wohnungsnotlage bis zum
Wechsel in anderweitigen Wohnraum wurde einem Ehepaar mit einem volljährigen
Kind für 10 Tage ein Obdach zur Verfügung gestellt.
Die Altersgruppe der 18 – 25 Jährigen ist mit einem Anteil von 50 % der
Bewohnerschaft - der Entwicklung der letzten Jahre folgend – besonders stark
vertreten.
III. Situation im Gebäude „Ahremer Lichweg 3“
Im Jahr 2013 fanden im Gebäude „Ahremer Lichweg 3“ 18 Einzüge und 16 Auszüge
statt.
Die Auslastung der dortigen Unterkünfte hat sich im Jahr 2013 – insbesondere
aufgrund der Aufgabe des Objektes „Oststr. 11“ – gesteigert. Während 2012
zeitgleich zwischen ein und sechs Personen untergebracht waren, lebten 2013 dort
zwischen 4 und 12 Personen zur selben Zeit.
Die Verweildauer der im „Ahremer Lichweg 3“ wohnenden Personen betrug zwischen
zwei Tagen und 52 Monaten.
IV. Präventionsarbeit
Im Jahr 2013 wurden 109 Präventionsfälle bearbeitet.
5
Unter den 109 von Obdachlosigkeit bedrohten Personen befanden sich 23
Minderjährige.
In 9 von den 109 Präventionsfällen konnte eine Wohnungslosigkeit nicht abgewendet
werden, so dass Unterbringungen in städtischen Unterkünften erforderlich wurden.
Betroffen hiervon waren ausschließlich volljährige Personen.
V. Umgesetzte Vorhaben
Das Gebäude „Am Vogelsang 27“ ist mittlerweile mit zwei vollwertigen
Etagenbadezimmern ausgestattet.
Wie bereits einführend geschildert, wurde das städtische Objekt „Oststr. 11“ geräumt
und an den Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft zurück gegeben.
Ferner wurden, wie oben ausgeführt, mit den langjährigen BewohnerInnen des
städtischen Objektes „Am Vogelsang 29“ Mietverträge für die von ihnen bewohnten
Unterkünfte abgeschlossen.
VI. Ausblick
Für die Zwischenlagerung von Hausrat, der von Privatpersonen gespendet wird bzw.
werden würde und/oder der von den BewohnerInnen bis zum Wechsel in eine
anderweitige Wohnmöglichkeit aus Platzmangel nicht in die jeweils zugeteilte
Unterkunft mitgenommen werden kann, steht immer noch kein Lagerraum zur
Verfügung. Es wird weiterhin nach geeigneten, kostenneutralen Räumlichkeiten
gesucht.
Für das Jahr 2014 ist eine Initiierung/Intensivierung des kollegialen Austausches
zwischen den im Rhein-Erft-Kreis im Bereich der Obdachlosenbetreuung tätigen
Fachkräften geplant.
Im Auftrag
gez. Alter
gez. Büttner
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