Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
222 kB
Datum
04.09.2014
Erstellt
21.08.14, 15:06
Aktualisiert
21.08.14, 15:06
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 318/2014
Az.:
Amt: - 51 BeschlAusf.: - - 51- Datum: 07.08.2014
gez. Zierke-Kaiser
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Jugendhilfeausschuss
Betrifft:
- 20 -
Termin
04.09.2014
BM / Dezernent
21.08.2014
Datum Freigabe -100-
Bemerkungen
beschließend
Verteilung der Landesförderungen für plusKita-Einrichtungen und Sprachförderung
Finanzielle Auswirkungen:
Finanzierung durch Landesmittel
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Der Jugendhilfeausschuss stimmt dem Verteilervorschlag für plusKita-Einrichtungen und der
Verteilung der Sprachförderpauschalen für Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet Erftstadt zu
Begründung:
Hier: Verteilung der Mittel nach Gewichtung durch die Sozialraumanalyse und weiterer
Kriterien
Das Land NRW fördert nach dem Gesetzentwurf des KiBiz-Änderungsgesetzes vom 18.03.2014
plus-Kitas sowie Kinder mit Sprachförderbedarf. PlusKitas sind Tageseinrichtungen mit einem
hohen Anteil von Kindern mit einem besonderen Unterstützungsbedarf. Nach Erlass des
Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport NRW vom 09.04.2014 entfallen auf
Erftstadt 100.000 € für die plusKitas und 40.000 € für die Sprachförderung. Die Zuwendungen
sollen auf der Grundlage der örtlichen Jugendhilfeplanung verteilt werden. Die
einrichtungsbezogenen Förderbeträge müssen durch 25.000 € (Bildungsgerechtigkeit) und
5.000 € (Sprachförderung) teilbar sein.
Für die Verteilung der plusKita-Mittel auf die einzelnen Jugendämter hat das Land über die
Bundesagentur für Arbeit den Anteil der Kinder unter sieben Jahren in Familien mit Leistungsbezug nach dem SGB II ermittelt. Für die Verteilung der Sprachfördermittel wurde die Statistik der
IT.NRW (ehemaliges Statistisches Landesamt) über Kinder in Tageseinrichtungen, in deren
Familien nicht vorrangig Deutsch gesprochen wird, herangezogen.
Um die Beträge auf der kommunalen Ebene gerecht zu verteilen, wird in Erftstadt die Sozialraumanalyse zur Hilfe genommen (vgl. V 673/2009). Sie zeigt auf, welche Stadtteile in Erftstadt einen
normalen bzw. erhöhten Bedarf aufweisen. Um die Landesmittel an die einzelnen Kindertageseinrichtungen weiterleiten zu können, wurden aktuelle Abfragen zum SGB-II-Bezug und zu der
Anzahl der Kinder, in deren Familien nicht Deutsch gesprochen wird, durchgeführt. Das Ergebnis
der Befragungen zeigt die folgende Tabelle. Eine Überprüfung der Ergebnisse ist mittelfristig
geplant.
Tabelle 1
Ergebnis der Befragung zum SGB-II-Bezug bzw. häuslichem Sprachverhalten
von Kita-Kindern in Erftstadt
Kindertageseinrichtung
a
Städt. Kita W.-B.-Str.
Städt. Kita 'Tausendf.‘
Städt. Kita Lech.-Süd
SGB-II-Bezug
abs.
b
33
21
23
20
Städt. Kita Friesheim
Städt. Kita 'Starke Pänz'
in %
c
16,8
10,7
11,7
Sprachförderung
abs.
d
40
28
4
13
in %
e
24,0
16,8
2,4
13
12
10,2
6,6
6,1
9
4,6
11
12,0
6,6
8
8
4,1
4,1
23
6
13,8
3,6
7
7
7
5
3
3,6
3,6
3,6
2,5
1,5
5
5
0
1
2
3,0
3,0
0,0
0,6
1,2
4
4
2,0
2,0
0
0
0,0
0,0
3
1,5
0
0,0
3
3
1
1,5
1,5
0,5
1
1
0
0,6
0,6
0,0
1
1
0,5
0,5
2
0
1,2
0,0
Kath. Kita St. J. Baptist
1
0
0,5
0,0
0
0
0,0
0,0
Kita 'A. d. Baumschule'
0
0,0
0
0,0
Kita 'Sonnenkinder'
0
0,0
0
0,0
Kita 'Liblarer Spatzen'
Gesamt
0
0,0
0
0,0
197
100,0
167
100,0
Städt. Kita Köttingen
Städt. Kita Gymnich
Städt. 'Montessori-Kh'
Kath. Kita St. Alban
Städt. Kita 'Auenland'
Kath. Kita St. Martinus
Kath. Kita St. Barbara
Städt. Kita 'Kükennest'
Kath. Kita St. Lambertus
Kath. Kita St. Pantaleon
Kath. Kita St. Kunibert
Städt. Kita Herrig
ASB Kita 'Regenbogen'
Waldorf-Kita
Städt. Kita Borr
Kath. Kita St. Kilian
'Erftstadt-Minis'
Ev. Kita Liblar
Quelle: Abtlg. - 512 -, 05.2014
-2-
5
20
7,8
3,0
Nach dem Willen des Gesetzgebers sollen diese zusätzlichen Mittel für Bildungsgerechtigkeit und
Sprachförderung verwendet werden.
§ 16a KiBiz plusKita-Einrichtungen
(1.) plusKita-Einrichtungen sind Tageseinrichtungen mit einem hohen Anteil von Kindern mit
besonderem Unterstützungsbedarf des Bildungsprozesses. Sie müssen als „plusKita“ in die
örtliche Jugendhilfeplanung aufgenommen worden sein.
(2) Diese Kindertageseinrichtungen haben
in besonderer Weise die Aufgabe,.
1. bei der individuellen Förderung der Kinder, deren Potentiale zu stärken, die alltagskulturelle
Perspektive zu berücksichtigen und sich an den lebensweltlichen Motiv- und Problemlagen
der Familien zu orientieren,
2. zur Stärkung der Bildungschancen auf die Lebenswelt und das Wohnumfeld der Kinder
abgestimmte pädagogische Konzepte und Handlungsformen zu entwickeln,
3. zur Stärkung der Bildungschancen und zur Steigerung der Nachhaltigkeit, die Eltern durch
adressatengerechte Elternarbeit und -stärkung regelmäßig in die Bildungsförderung
einzubeziehen,
4. sich über die Pflichten nach §14 (Kooperation und Übergänge) hinaus in die lokalen
Netzwerkstrukturen
durch
jeweils
eine
feste
Ansprechperson
aus
der
Kindertageseinrichtung einzubringen,
5. sich zur Weiterentwicklung der individuellen zusätzlichen Sprachförderung, über die
Pflichten nach §13c (Sprachliche Bildung) hinaus, z.B. durch regelmäßige Teilnahme an
Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen zu qualifizieren und die Bildungs- und
Erziehungsarbeit den speziellen Anforderungen anzupassen,
6. die Ressourcen ihres pädagogischen Personals durch konkrete Maßnahmen
beispielsweise regelmäßige Supervision, Schulung und Beratung, Fort- und Weiterbildung
oder größere Multiprofessionalität im Team zu stärken.
7.
§ 16b KiBiz zusätzlicher Sprachförderbedarf
Soweit die Kindertageseinrichtungen Mittel für zusätzlichen Sprachförderbedarf erhalten, haben
sie im Team eine sozialpädagogische Fachkraft, die in der Regel über nachgewiesene besondere
Erfahrungen und Kenntnisse in der Sprachförderung verfügt, zu beschäftigen. Der Träger der
Einrichtung sorgt dafür, dass diese Fachkraft durch regelmäßige Teilnahme an Fort- und
Weiterbildungsmaßnahmen die speziellen Anforderungen dieser Tageseinrichtung sichert und
weiter entwickelt.
Tabelle 2
Verteilung der Förderbeträge in € auf die Einrichtungen
Kindertageseinrichtung
Städt. Kita W.-B.-Str.
Städt. Kita 'Tausendf.'
Städt. Kita Lech.-Süd
Städt. Kita Friesheim
Bildungsförderung
25.000
Sprachförderung
15.000
25.000
10.000
25.000
25.000
40.000
35.000
25.000
5.000
30.000
5.000
5.000
5.000
5.000
40.000
140.000
Städt. Kita Köttingen
Städt. 'Montessori-Kh'
100.000
Gesamtsumme
Quelle: JHP 05.2014
Am 15.07.2014 fand eine Konferenz mit den freien Kita-Trägern aus Erftstadt statt. Es wurde über
diesen Verteilungsvorschlag Einvernehmen erzielt. Einrichtungen in freier Trägerschaft, die keine
-3-
Mittel für Sprachförderung erhalten, werden Kinder mit hohem Sprachförderbedarf an städt.
Einrichtungen verweisen. Es wurde weiterhin vereinbart eine jährliche Überprüfung im Rahmen
der Jugendhilfeplanung vorzunehmen. um nachzuweisen, dass die Verteilung langfristig
gerechtfertigt ist.
Die Verteilung der Mittel wird durch die Ergebnisse der Sozialraumanalyse gestützt (r = 0,8440).
und erfolgt für den Zeitraum von fünf Jahren, dem derzeitigen Bewilligungszeitraum der
Landesmittel.
Mit je 25.000 € soll eine zusätzliche halbe Fachkraft in den städtischen Einrichtungen TheodorLeiterin des Familienzentrums in der Kita Willy-Brandt-Straße, die bisher freiwillig von der Stadt
Erftstadt getragen werden, mitfinanziert werden.
Sprachfördermittel sollen die städtischen Einrichtungen Willy-Brandt-Straße (15.000 €) sowie
Theodor-Heuss-Straße (10.000 €) erhalten. Auf die städtischen Einrichtungen Friesheim,
Köttingen sowie Dirmerzheim entfallen je 5.000 €.
In Vertretung
(Lüngen)
-4-