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Beschlussvorlage (Verteilung der Landesförderungen für plusKita-Einrichtungen und Sprachförderung)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
222 kB
Datum
04.09.2014
Erstellt
21.08.14, 15:06
Aktualisiert
21.08.14, 15:06
Beschlussvorlage (Verteilung der Landesförderungen für plusKita-Einrichtungen und Sprachförderung) Beschlussvorlage (Verteilung der Landesförderungen für plusKita-Einrichtungen und Sprachförderung) Beschlussvorlage (Verteilung der Landesförderungen für plusKita-Einrichtungen und Sprachförderung) Beschlussvorlage (Verteilung der Landesförderungen für plusKita-Einrichtungen und Sprachförderung)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 318/2014 Az.: Amt: - 51 BeschlAusf.: - - 51- Datum: 07.08.2014 gez. Zierke-Kaiser Amtsleiter RPA Beratungsfolge Jugendhilfeausschuss Betrifft: - 20 - Termin 04.09.2014 BM / Dezernent 21.08.2014 Datum Freigabe -100- Bemerkungen beschließend Verteilung der Landesförderungen für plusKita-Einrichtungen und Sprachförderung Finanzielle Auswirkungen: Finanzierung durch Landesmittel Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Der Jugendhilfeausschuss stimmt dem Verteilervorschlag für plusKita-Einrichtungen und der Verteilung der Sprachförderpauschalen für Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet Erftstadt zu Begründung: Hier: Verteilung der Mittel nach Gewichtung durch die Sozialraumanalyse und weiterer Kriterien Das Land NRW fördert nach dem Gesetzentwurf des KiBiz-Änderungsgesetzes vom 18.03.2014 plus-Kitas sowie Kinder mit Sprachförderbedarf. PlusKitas sind Tageseinrichtungen mit einem hohen Anteil von Kindern mit einem besonderen Unterstützungsbedarf. Nach Erlass des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport NRW vom 09.04.2014 entfallen auf Erftstadt 100.000 € für die plusKitas und 40.000 € für die Sprachförderung. Die Zuwendungen sollen auf der Grundlage der örtlichen Jugendhilfeplanung verteilt werden. Die einrichtungsbezogenen Förderbeträge müssen durch 25.000 € (Bildungsgerechtigkeit) und 5.000 € (Sprachförderung) teilbar sein. Für die Verteilung der plusKita-Mittel auf die einzelnen Jugendämter hat das Land über die Bundesagentur für Arbeit den Anteil der Kinder unter sieben Jahren in Familien mit Leistungsbezug nach dem SGB II ermittelt. Für die Verteilung der Sprachfördermittel wurde die Statistik der IT.NRW (ehemaliges Statistisches Landesamt) über Kinder in Tageseinrichtungen, in deren Familien nicht vorrangig Deutsch gesprochen wird, herangezogen. Um die Beträge auf der kommunalen Ebene gerecht zu verteilen, wird in Erftstadt die Sozialraumanalyse zur Hilfe genommen (vgl. V 673/2009). Sie zeigt auf, welche Stadtteile in Erftstadt einen normalen bzw. erhöhten Bedarf aufweisen. Um die Landesmittel an die einzelnen Kindertageseinrichtungen weiterleiten zu können, wurden aktuelle Abfragen zum SGB-II-Bezug und zu der Anzahl der Kinder, in deren Familien nicht Deutsch gesprochen wird, durchgeführt. Das Ergebnis der Befragungen zeigt die folgende Tabelle. Eine Überprüfung der Ergebnisse ist mittelfristig geplant. Tabelle 1 Ergebnis der Befragung zum SGB-II-Bezug bzw. häuslichem Sprachverhalten von Kita-Kindern in Erftstadt Kindertageseinrichtung a Städt. Kita W.-B.-Str. Städt. Kita 'Tausendf.‘ Städt. Kita Lech.-Süd SGB-II-Bezug abs. b 33 21 23 20 Städt. Kita Friesheim Städt. Kita 'Starke Pänz' in % c 16,8 10,7 11,7 Sprachförderung abs. d 40 28 4 13 in % e 24,0 16,8 2,4 13 12 10,2 6,6 6,1 9 4,6 11 12,0 6,6 8 8 4,1 4,1 23 6 13,8 3,6 7 7 7 5 3 3,6 3,6 3,6 2,5 1,5 5 5 0 1 2 3,0 3,0 0,0 0,6 1,2 4 4 2,0 2,0 0 0 0,0 0,0 3 1,5 0 0,0 3 3 1 1,5 1,5 0,5 1 1 0 0,6 0,6 0,0 1 1 0,5 0,5 2 0 1,2 0,0 Kath. Kita St. J. Baptist 1 0 0,5 0,0 0 0 0,0 0,0 Kita 'A. d. Baumschule' 0 0,0 0 0,0 Kita 'Sonnenkinder' 0 0,0 0 0,0 Kita 'Liblarer Spatzen' Gesamt 0 0,0 0 0,0 197 100,0 167 100,0 Städt. Kita Köttingen Städt. Kita Gymnich Städt. 'Montessori-Kh' Kath. Kita St. Alban Städt. Kita 'Auenland' Kath. Kita St. Martinus Kath. Kita St. Barbara Städt. Kita 'Kükennest' Kath. Kita St. Lambertus Kath. Kita St. Pantaleon Kath. Kita St. Kunibert Städt. Kita Herrig ASB Kita 'Regenbogen' Waldorf-Kita Städt. Kita Borr Kath. Kita St. Kilian 'Erftstadt-Minis' Ev. Kita Liblar Quelle: Abtlg. - 512 -, 05.2014 -2- 5 20 7,8 3,0 Nach dem Willen des Gesetzgebers sollen diese zusätzlichen Mittel für Bildungsgerechtigkeit und Sprachförderung verwendet werden. § 16a KiBiz plusKita-Einrichtungen (1.) plusKita-Einrichtungen sind Tageseinrichtungen mit einem hohen Anteil von Kindern mit besonderem Unterstützungsbedarf des Bildungsprozesses. Sie müssen als „plusKita“ in die örtliche Jugendhilfeplanung aufgenommen worden sein. (2) Diese Kindertageseinrichtungen haben in besonderer Weise die Aufgabe,. 1. bei der individuellen Förderung der Kinder, deren Potentiale zu stärken, die alltagskulturelle Perspektive zu berücksichtigen und sich an den lebensweltlichen Motiv- und Problemlagen der Familien zu orientieren, 2. zur Stärkung der Bildungschancen auf die Lebenswelt und das Wohnumfeld der Kinder abgestimmte pädagogische Konzepte und Handlungsformen zu entwickeln, 3. zur Stärkung der Bildungschancen und zur Steigerung der Nachhaltigkeit, die Eltern durch adressatengerechte Elternarbeit und -stärkung regelmäßig in die Bildungsförderung einzubeziehen, 4. sich über die Pflichten nach §14 (Kooperation und Übergänge) hinaus in die lokalen Netzwerkstrukturen durch jeweils eine feste Ansprechperson aus der Kindertageseinrichtung einzubringen, 5. sich zur Weiterentwicklung der individuellen zusätzlichen Sprachförderung, über die Pflichten nach §13c (Sprachliche Bildung) hinaus, z.B. durch regelmäßige Teilnahme an Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen zu qualifizieren und die Bildungs- und Erziehungsarbeit den speziellen Anforderungen anzupassen, 6. die Ressourcen ihres pädagogischen Personals durch konkrete Maßnahmen beispielsweise regelmäßige Supervision, Schulung und Beratung, Fort- und Weiterbildung oder größere Multiprofessionalität im Team zu stärken. 7. § 16b KiBiz zusätzlicher Sprachförderbedarf Soweit die Kindertageseinrichtungen Mittel für zusätzlichen Sprachförderbedarf erhalten, haben sie im Team eine sozialpädagogische Fachkraft, die in der Regel über nachgewiesene besondere Erfahrungen und Kenntnisse in der Sprachförderung verfügt, zu beschäftigen. Der Träger der Einrichtung sorgt dafür, dass diese Fachkraft durch regelmäßige Teilnahme an Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen die speziellen Anforderungen dieser Tageseinrichtung sichert und weiter entwickelt. Tabelle 2 Verteilung der Förderbeträge in € auf die Einrichtungen Kindertageseinrichtung Städt. Kita W.-B.-Str. Städt. Kita 'Tausendf.' Städt. Kita Lech.-Süd Städt. Kita Friesheim Bildungsförderung 25.000 Sprachförderung 15.000 25.000 10.000 25.000 25.000 40.000 35.000 25.000 5.000 30.000 5.000 5.000 5.000 5.000 40.000 140.000 Städt. Kita Köttingen Städt. 'Montessori-Kh' 100.000 Gesamtsumme Quelle: JHP 05.2014 Am 15.07.2014 fand eine Konferenz mit den freien Kita-Trägern aus Erftstadt statt. Es wurde über diesen Verteilungsvorschlag Einvernehmen erzielt. Einrichtungen in freier Trägerschaft, die keine -3- Mittel für Sprachförderung erhalten, werden Kinder mit hohem Sprachförderbedarf an städt. Einrichtungen verweisen. Es wurde weiterhin vereinbart eine jährliche Überprüfung im Rahmen der Jugendhilfeplanung vorzunehmen. um nachzuweisen, dass die Verteilung langfristig gerechtfertigt ist. Die Verteilung der Mittel wird durch die Ergebnisse der Sozialraumanalyse gestützt (r = 0,8440). und erfolgt für den Zeitraum von fünf Jahren, dem derzeitigen Bewilligungszeitraum der Landesmittel. Mit je 25.000 € soll eine zusätzliche halbe Fachkraft in den städtischen Einrichtungen TheodorLeiterin des Familienzentrums in der Kita Willy-Brandt-Straße, die bisher freiwillig von der Stadt Erftstadt getragen werden, mitfinanziert werden. Sprachfördermittel sollen die städtischen Einrichtungen Willy-Brandt-Straße (15.000 €) sowie Theodor-Heuss-Straße (10.000 €) erhalten. Auf die städtischen Einrichtungen Friesheim, Köttingen sowie Dirmerzheim entfallen je 5.000 €. In Vertretung (Lüngen) -4-