Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
182 kB
Datum
03.09.2014
Erstellt
21.08.14, 15:06
Aktualisiert
21.08.14, 15:06
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 282/2014
Az.: -50-
Amt: - 50 BeschlAusf.: - -50- Datum: 23.07.2014
gez. Schlender
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Ausschuss für Soziales und
Gesundheit
Betrifft:
- 20 -
gez. Erner,
Bürgermeister
BM / Dezernent
Termin
03.09.2014
13.08.2014
Datum Freigabe -100-
Bemerkungen
zur Kenntnis
Neuregelung des Apothekennotdienstes in Erftstadt
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Der Bericht über das Gespräch vom 16.07.2014 mit dem Geschäftsführer der Apothekerkammer
Nordrhein, Herrn Dr. Stefan Derix, wird zur Kenntnis genommen.
Begründung:
Zum 01.01.2014 wurde die Organisation der Notdienste im Gebiet der Apothekerkammer
Nordrhein geändert. Seit diesem Zeitpunkt müssen sich also auch die Bürgerinnen und Bürger
aus Erftstadt auf die festgelegten Neuregelungen einstellen.
Bis zum 31.12.2013 hatte an jedem Tag im Jahr eine der Erftstädter Apotheken einen 24Stunden-Notdienst, so dass im Bedarfsfalle jederzeit eine Apotheke im Stadtgebiet aufgesucht
werden konnte. Die Neuregelung sieht nunmehr vor, dass auch Apotheken außerhalb des
Stadtgebietes in die Notversorgung mit einbezogen werden. Kritik aus der Bürgerschaft sowie von
Behinderten- und Seniorenbeirat wurden in einem Antrag vom 10.01.14 des Stadtverordneten
Michael Schmalen für die CDU-Fraktion aufgegriffen, der allerdings aus Zeitgründen im
zuständigen Ausschuss für Soziales und Gesundheit nicht mehr behandelt werden konnte.
Allerdings verabschiedete der Rat in seiner Sitzung vom 08.04.14 eine Resolution, verbunden mit
der Aufforderung an die Apothekerkammer Nordrhein, zur alten Regelung (vor dem 01.01.14)
zurückzukehren.
Auf Initiative des Behindertenbeirates wurde hierzu die Apothekerkammer Nordrhein zu einem
Gespräch eingeladen, welches am 16.07.14 im Rathaus stattfand. Hieran haben teilgenommen:
Herr Dr. Derix, Geschäftsführer der Apothekerkammer Nordrhein
Herr Dr. Denker, Chefarzt der Anästhesie des Marienhospitals Frauenthal
Frau Doebel, Apotheke im Erftstadt-Center, Erftstadt-Liblar
Frau Willwertz, stv. Vorsitzende des Behindertenbeirates
Frau Rullmann, Mitglied des Behindertenbeirates
Herr Schmalen, Stadtverordneter
Herr Lüngen, 1. Beigeordneter der Stadt Erftstadt
Herr Schlender, Leiter Sozialamt der Stadt Erftstadt
Frau Berbuir, Senioren- und Pflegebeauftragte der Stadt Erftstadt
Herr Lüngen gab zunächst einen kurzen Überblick über den aktuellen Sachstand und führte für
alle Diskussionsteilnehmer in die Problematik ein.
StV Schmalen rekapitulierte die Situation in Erftstadt seit Bekanntmachung und Einführung der
neuen Notfallregelung ab dem 01.01.14 sowie die (negativen) Folgen für die Erftstädter Bürger:
-
keine ausreichende Transparenz vor Einführung der Neuregelung
-
tlw. längere, nicht zumutbare Wegstrecken bis zur nächsten Notfallapotheke (in
Nachbargemeinden), insb. unter Berücksichtigung des ausgedehnten Stadtgebietes der
Flächengemeinde Erftstadt
-
zusätzliche Belastungen für ältere, behinderte, in ihrer Mobilität eingeschränkte Personen
-
ein seit Jahrzehnten funktionierendes System in Erftstadt werde ohne Not gekippt
Frau Doebel beschrieb die bis zur Änderung bestehende Regelung als von den Erftstädter
Apotheken selbst organisiertes rollierendes System. Demnach hatte jeden Tag eine Erftstädter
Apotheke Notdienst (im Falle des Notdienstes einer Friesheimer Apotheke sogar zusätzlicher
Notdienst einer Apotheke in Kierdorf). Die insoweit erstellten Pläne wurden von der Kammer stets
genehmigt und freigegeben.
Fr. Willwertz kritisierte für den Behindertenbeirat die Neuregelung und favorisierte ebenfalls das
bisherige Modell. An Hand von Beispielsfällen schilderten sie und Frau Rullmann die erheblichen
Belastungen auf Grund langer Fahrten bis zur Erreichung von Notfallapotheken in
Nachbargemeinden, insb. für ältere und/oder behinderte Menschen.
Dr. Denker verwies darauf, dass bislang Erfahrungen des Krankenhauses seit Einführung der
Änderung nicht vorlägen.
Dr. Derix erläuterte im Anschluss die eingetretenen Änderungen zum 01.01.14. Selbstverständlich
habe nach wie vor die Patientenversorgung oberste Priorität. Dabei seien die zu Grunde liegenden
Parameter nicht verändert worden. Dies gelte auch für die maximalen Entfernungskilometer
-2-
gemäß den Richtlinien (variiert von max. 10 KM im Großstadtbereich bis zu 30 KM in ländlichen
Gebieten). Immerhin würden diese Werte im Durchschnitt für den Rhein-Erft-Kreis noch deutlich
unterschritten. Allerdings müsse sich der Bürger jetzt neu orientieren. Maßgeblich sei nunmehr
nicht mehr die Beschränkung auf das Stadtgebiet, sondern vielmehr eine 360° Betrachtung,
ausgehend vom jeweiligen (Wohn-)Standort. Die Neuregelung sei in einem interaktiven und
transparenten Prozess unter Beteiligung der bisherigen 69 Notdienstbeauftragten erarbeitet und
als Kammerbeschluss verabschiedet worden.
Diskutiert wurde der von Herrn Lüngen unterbreitete Vorschlag der Übernahme freiwilliger
Notdienste von Apotheken an den Tagen, an denen ansonsten keine Apotheke aus Erftstadt
Notdienst hat.
Herr Derix verwies darauf, dass dies nach dem auch für die Apotheken geltenden
Ladenschlussgesetz grundsätzlich möglich sei und dies insoweit im Belieben der jeweiligen
Apotheke stehe. Auf Grund betriebswirtschaftlicher Überlegungen seien zusätzliche Notdienste
allerdings von den Apotheken nicht zu erwarten, zumal hierfür auch nicht die ansonsten von der
Kammer gewährten Pauschalen für Notdienste gezahlt würden.
Frau Doebel erklärte für die Erftstädter Apotheken, dass diese grundsätzlich bereit seien, zum
alten System zurückzukehren. Dieses bedeute für die Apotheken mehr Flexibilität hinsichtlich der
Terminplanungen.
Nach Aussage von Herrn Dr. Derix sei dies jedoch (zumindest derzeit) nicht möglich. Allerdings
sagte Dr. Derix auf expliziten Wunsch von Herrn Lüngen zu, dass bis auf weiteres an allen Sonnund Feiertagen jeweils eine Apotheke aus Erftstadt Notdienst leiste! Dies werde zumindest bis auf
weiteres so für Erftstadt Gültigkeit haben.
Herr Lüngen unterbreitete den weiteren Vorschlag, eine zentrale Notrufapotheke, angesiedelt am
Krankenhaus Frauenthal, einzurichten. Hierzu ergänzte Herr Dr. Denker, dass das örtliche
Krankenhaus in Erftstadt immerhin der größte ambulante Krankenversorger für die Bürger
Erftstadts sei. Folglich habe der Standort des Krankenhauses für die Bemessung der
Entfernungskilometer zur nächsten Notdienstapotheke eine besondere Relevanz. Auch dies sollte
in die Überlegungen mit einbezogen werden.
Herr Dr. Derix verwies jedoch darauf, dass es aus rechtlichen Gründen nicht möglich sei, das
Krankenhaus als Notrufapotheke zu nutzen, da dieses insoweit unzulässig in den Bereich
ambulanter Versorgung einbezogen würde.
Dr. Denker plädierte dafür, dass Dr. Derix den Erftstädter Wunsch hinsichtlich der Versorgung wie
vor dem 01.01.14 für die Kammer aufnehmen möge und in die weiteren Überlegungen mit
einbeziehen solle.
Dr. Derix nahm dies zur Kenntnis und verwies darauf, dass insgesamt im Kammergebiet mit der
vorliegenden Neuregelung zunächst Erfahrungen gesammelt würden und künftig ggf. notwendige
bzw. wünschenswerte Änderungen hieraus abgeleitet würden (insb. dann, wenn erkannt werde,
dass die objektive Versorgungssituation nicht zufriedenstellend sei).
Als Fazit stellte Herr Lüngen fest:
1. Für Sonn- und Feiertage wird seitens der Kammer die Zusage gegeben, dass an diesen
Tagen jeweils eine Apotheke aus Erftstadt Notdienst leiste.
-3-
2. Den Apotheken in Erftstadt sei grundsätzlich freigestellt, auf Grundlage des
Ladenschlussgesetzes jederzeit (zusätzliche) „Notdienste“ im Rahmen erweiterter
Öffnungszeiten anzubieten.
3. Eine Apotheken-Notfallversorgung des Krankenhauses Frauenthal scheidet aus rechtlichen
Gründen aus.
4. Es besteht ein signifikantes Informationsdefizit der Bürger Erftstadts hinsichtlich der
Apothekennotdienste. Insoweit wird angestrebt, durch verstärkte Pressearbeit, Hinweise
auf die maßgeblichen Internet-Adressen mit den jeweiligen Angaben zu aktuellen
Notdienstapotheken sowie die Verteilung eines Flyers Abhilfe zu schaffen.
In Vertretung
(Lüngen)
-4-