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Beschlussvorlage (Neuregelung des Apothekennotdienstes in Erftstadt)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
182 kB
Datum
03.09.2014
Erstellt
21.08.14, 15:06
Aktualisiert
21.08.14, 15:06
Beschlussvorlage (Neuregelung des Apothekennotdienstes in Erftstadt) Beschlussvorlage (Neuregelung des Apothekennotdienstes in Erftstadt) Beschlussvorlage (Neuregelung des Apothekennotdienstes in Erftstadt) Beschlussvorlage (Neuregelung des Apothekennotdienstes in Erftstadt)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 282/2014 Az.: -50- Amt: - 50 BeschlAusf.: - -50- Datum: 23.07.2014 gez. Schlender Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für Soziales und Gesundheit Betrifft: - 20 - gez. Erner, Bürgermeister BM / Dezernent Termin 03.09.2014 13.08.2014 Datum Freigabe -100- Bemerkungen zur Kenntnis Neuregelung des Apothekennotdienstes in Erftstadt Finanzielle Auswirkungen: keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Der Bericht über das Gespräch vom 16.07.2014 mit dem Geschäftsführer der Apothekerkammer Nordrhein, Herrn Dr. Stefan Derix, wird zur Kenntnis genommen. Begründung: Zum 01.01.2014 wurde die Organisation der Notdienste im Gebiet der Apothekerkammer Nordrhein geändert. Seit diesem Zeitpunkt müssen sich also auch die Bürgerinnen und Bürger aus Erftstadt auf die festgelegten Neuregelungen einstellen. Bis zum 31.12.2013 hatte an jedem Tag im Jahr eine der Erftstädter Apotheken einen 24Stunden-Notdienst, so dass im Bedarfsfalle jederzeit eine Apotheke im Stadtgebiet aufgesucht werden konnte. Die Neuregelung sieht nunmehr vor, dass auch Apotheken außerhalb des Stadtgebietes in die Notversorgung mit einbezogen werden. Kritik aus der Bürgerschaft sowie von Behinderten- und Seniorenbeirat wurden in einem Antrag vom 10.01.14 des Stadtverordneten Michael Schmalen für die CDU-Fraktion aufgegriffen, der allerdings aus Zeitgründen im zuständigen Ausschuss für Soziales und Gesundheit nicht mehr behandelt werden konnte. Allerdings verabschiedete der Rat in seiner Sitzung vom 08.04.14 eine Resolution, verbunden mit der Aufforderung an die Apothekerkammer Nordrhein, zur alten Regelung (vor dem 01.01.14) zurückzukehren. Auf Initiative des Behindertenbeirates wurde hierzu die Apothekerkammer Nordrhein zu einem Gespräch eingeladen, welches am 16.07.14 im Rathaus stattfand. Hieran haben teilgenommen: Herr Dr. Derix, Geschäftsführer der Apothekerkammer Nordrhein Herr Dr. Denker, Chefarzt der Anästhesie des Marienhospitals Frauenthal Frau Doebel, Apotheke im Erftstadt-Center, Erftstadt-Liblar Frau Willwertz, stv. Vorsitzende des Behindertenbeirates Frau Rullmann, Mitglied des Behindertenbeirates Herr Schmalen, Stadtverordneter Herr Lüngen, 1. Beigeordneter der Stadt Erftstadt Herr Schlender, Leiter Sozialamt der Stadt Erftstadt Frau Berbuir, Senioren- und Pflegebeauftragte der Stadt Erftstadt Herr Lüngen gab zunächst einen kurzen Überblick über den aktuellen Sachstand und führte für alle Diskussionsteilnehmer in die Problematik ein. StV Schmalen rekapitulierte die Situation in Erftstadt seit Bekanntmachung und Einführung der neuen Notfallregelung ab dem 01.01.14 sowie die (negativen) Folgen für die Erftstädter Bürger: - keine ausreichende Transparenz vor Einführung der Neuregelung - tlw. längere, nicht zumutbare Wegstrecken bis zur nächsten Notfallapotheke (in Nachbargemeinden), insb. unter Berücksichtigung des ausgedehnten Stadtgebietes der Flächengemeinde Erftstadt - zusätzliche Belastungen für ältere, behinderte, in ihrer Mobilität eingeschränkte Personen - ein seit Jahrzehnten funktionierendes System in Erftstadt werde ohne Not gekippt Frau Doebel beschrieb die bis zur Änderung bestehende Regelung als von den Erftstädter Apotheken selbst organisiertes rollierendes System. Demnach hatte jeden Tag eine Erftstädter Apotheke Notdienst (im Falle des Notdienstes einer Friesheimer Apotheke sogar zusätzlicher Notdienst einer Apotheke in Kierdorf). Die insoweit erstellten Pläne wurden von der Kammer stets genehmigt und freigegeben. Fr. Willwertz kritisierte für den Behindertenbeirat die Neuregelung und favorisierte ebenfalls das bisherige Modell. An Hand von Beispielsfällen schilderten sie und Frau Rullmann die erheblichen Belastungen auf Grund langer Fahrten bis zur Erreichung von Notfallapotheken in Nachbargemeinden, insb. für ältere und/oder behinderte Menschen. Dr. Denker verwies darauf, dass bislang Erfahrungen des Krankenhauses seit Einführung der Änderung nicht vorlägen. Dr. Derix erläuterte im Anschluss die eingetretenen Änderungen zum 01.01.14. Selbstverständlich habe nach wie vor die Patientenversorgung oberste Priorität. Dabei seien die zu Grunde liegenden Parameter nicht verändert worden. Dies gelte auch für die maximalen Entfernungskilometer -2- gemäß den Richtlinien (variiert von max. 10 KM im Großstadtbereich bis zu 30 KM in ländlichen Gebieten). Immerhin würden diese Werte im Durchschnitt für den Rhein-Erft-Kreis noch deutlich unterschritten. Allerdings müsse sich der Bürger jetzt neu orientieren. Maßgeblich sei nunmehr nicht mehr die Beschränkung auf das Stadtgebiet, sondern vielmehr eine 360° Betrachtung, ausgehend vom jeweiligen (Wohn-)Standort. Die Neuregelung sei in einem interaktiven und transparenten Prozess unter Beteiligung der bisherigen 69 Notdienstbeauftragten erarbeitet und als Kammerbeschluss verabschiedet worden. Diskutiert wurde der von Herrn Lüngen unterbreitete Vorschlag der Übernahme freiwilliger Notdienste von Apotheken an den Tagen, an denen ansonsten keine Apotheke aus Erftstadt Notdienst hat. Herr Derix verwies darauf, dass dies nach dem auch für die Apotheken geltenden Ladenschlussgesetz grundsätzlich möglich sei und dies insoweit im Belieben der jeweiligen Apotheke stehe. Auf Grund betriebswirtschaftlicher Überlegungen seien zusätzliche Notdienste allerdings von den Apotheken nicht zu erwarten, zumal hierfür auch nicht die ansonsten von der Kammer gewährten Pauschalen für Notdienste gezahlt würden. Frau Doebel erklärte für die Erftstädter Apotheken, dass diese grundsätzlich bereit seien, zum alten System zurückzukehren. Dieses bedeute für die Apotheken mehr Flexibilität hinsichtlich der Terminplanungen. Nach Aussage von Herrn Dr. Derix sei dies jedoch (zumindest derzeit) nicht möglich. Allerdings sagte Dr. Derix auf expliziten Wunsch von Herrn Lüngen zu, dass bis auf weiteres an allen Sonnund Feiertagen jeweils eine Apotheke aus Erftstadt Notdienst leiste! Dies werde zumindest bis auf weiteres so für Erftstadt Gültigkeit haben. Herr Lüngen unterbreitete den weiteren Vorschlag, eine zentrale Notrufapotheke, angesiedelt am Krankenhaus Frauenthal, einzurichten. Hierzu ergänzte Herr Dr. Denker, dass das örtliche Krankenhaus in Erftstadt immerhin der größte ambulante Krankenversorger für die Bürger Erftstadts sei. Folglich habe der Standort des Krankenhauses für die Bemessung der Entfernungskilometer zur nächsten Notdienstapotheke eine besondere Relevanz. Auch dies sollte in die Überlegungen mit einbezogen werden. Herr Dr. Derix verwies jedoch darauf, dass es aus rechtlichen Gründen nicht möglich sei, das Krankenhaus als Notrufapotheke zu nutzen, da dieses insoweit unzulässig in den Bereich ambulanter Versorgung einbezogen würde. Dr. Denker plädierte dafür, dass Dr. Derix den Erftstädter Wunsch hinsichtlich der Versorgung wie vor dem 01.01.14 für die Kammer aufnehmen möge und in die weiteren Überlegungen mit einbeziehen solle. Dr. Derix nahm dies zur Kenntnis und verwies darauf, dass insgesamt im Kammergebiet mit der vorliegenden Neuregelung zunächst Erfahrungen gesammelt würden und künftig ggf. notwendige bzw. wünschenswerte Änderungen hieraus abgeleitet würden (insb. dann, wenn erkannt werde, dass die objektive Versorgungssituation nicht zufriedenstellend sei). Als Fazit stellte Herr Lüngen fest: 1. Für Sonn- und Feiertage wird seitens der Kammer die Zusage gegeben, dass an diesen Tagen jeweils eine Apotheke aus Erftstadt Notdienst leiste. -3- 2. Den Apotheken in Erftstadt sei grundsätzlich freigestellt, auf Grundlage des Ladenschlussgesetzes jederzeit (zusätzliche) „Notdienste“ im Rahmen erweiterter Öffnungszeiten anzubieten. 3. Eine Apotheken-Notfallversorgung des Krankenhauses Frauenthal scheidet aus rechtlichen Gründen aus. 4. Es besteht ein signifikantes Informationsdefizit der Bürger Erftstadts hinsichtlich der Apothekennotdienste. Insoweit wird angestrebt, durch verstärkte Pressearbeit, Hinweise auf die maßgeblichen Internet-Adressen mit den jeweiligen Angaben zu aktuellen Notdienstapotheken sowie die Verteilung eines Flyers Abhilfe zu schaffen. In Vertretung (Lüngen) -4-