Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
312 kB
Datum
03.09.2014
Erstellt
21.08.14, 15:06
Aktualisiert
21.08.14, 15:06
Stichworte
Inhalt der Datei
1.)
Integrationsarbeit im kreisweiten Netzwerk – Grundlagen der
Zusammenarbeit des kreisangehörigen Raums mit der Kreisverwaltung
Oberziel:
Mit der Gründung des Kommunalen Integrationszentrums wird sich der Rhein-Erft-Kreis im
Bereich der Integrationsarbeit als neuer Akteur einbringen. Das Kommunale
Integrationszentrum wird die Integrationsarbeit in Absprache mit den bereits aktiven Stellen
im Rhein-Erft-Kreis unterstützen, koordinieren oder neu initiieren.
Teilziele:
1. Das Kommunale Integrationszentrum wird sukzessive zu einer Servicestelle
ausgebaut, die Informationen über alle Integrationsangebote öffentlicher und freier
Träger im Rhein-Erft-Kreis sammelt.
2. Die Zusammenarbeit der Integrationsakteure und des Kreises soll nach Möglichkeit
über den reinen Informationsaustausch hinausgehen und konkrete Initiativen und
Projekte nach sich ziehen.
3. Das Kommunale Integrationszentrum gründet neue oder beteiligt sich an
bestehenden Netzwerken, um einen regelmäßigen Austausch aller Akteure der
Integrationsarbeit im Rhein-Erft-Kreis zu fördern.
Bei Neugründungen von Netzwerken müssen im Sinne der Arbeitseffizienz folgende
Bedingungen geprüft werden:
a) Die örtlichen Akteure sind an einer Mitarbeit interessiert und die koordinierende
Rolle des Kommunalen Integrationszentrums wird gewünscht.
b) Aufgabe des neu gegründeten Netzwerks ist die Bearbeitung von
Integrationsthemen als gesellschaftliche Querschnittsaufgabe. Das heißt, es wird
keine Neugründungen zu Spezialgebieten geben, bei denen das Thema
„Integration“ nur eine untergeordnete Rolle spielt.
(z. B. kann man das Themenfeld Gesundheit hinsichtlich der besonderen
Herausforderungen für MigrantInnen betrachten; das KI wird aber nie für das
Themengebiet „Gesundheit“ insgesamt zuständig sein.)
c) Es gibt keine bestehenden Netzwerke, die sich bereits mit einem Thema befassen,
das problemlos um den „Fokus Migration“ erweitert werden könnte.
(Bsp.: Das MigNetz, die Gesundheitskonferenz oder die Gremien im Übergang
Schule-Beruf sind bereits aktiv und könnten um den „Fokus Migration“ erweitert
werden. Neugründungen von Netzwerken sind hier überflüssig.)
1
Maßnahmen:
Reaktivierung und Koordinierung des Netzwerks der Integrationsbeauftragten im
Rhein-Erft-Kreis
Gründung eines Netzwerks zum Austausch der Integrationsräte im Rhein-Erft-Kreis
Teilnahme an bestehenden Netzwerken und Einbringung des „Fokus Migration“ (z.
B. im Bereich Übergang Schule-Beruf, Gesundheitskonferenz, etc.)
Neugründung von Netzwerken (insb. im Schulbereich und bedingt durch die enge
Kooperation des Kommunalen Integrationszentrums mit der Schulaufsicht)
Fortentwicklung des bestehenden MigNetzes zu einer modernen und stets aktuellen
Serviceplattform auf vielfachen Wunsch der Akteure innerhalb des Netzwerks
2.)
Integration durch Bildung entlang der Bildungskette – Von der Kita bis
zum Übergang Schule-Beruf
Oberziel:
Das Kommunale Integrationszentrum unterstützt in enger Abstimmung mit den öffentlichen
und freien Trägern, den zuständigen Stellen der Kreisverwaltung und der Schulaufsicht die
interkulturelle Öffnung der Bildungseinrichtungen für Kinder und Jugendliche im Rhein-ErftKreis.
Teilziele:
1. Das KI entwickelt ein System zur Fortbildung von Fachkräften. Der Fokus liegt
zunächst auf den Fachkräften im Elementar- und Primarbereich, anschließend wird
das Angebot für die Sekundarstufen aufgebaut.
2. Es werden Maßnahmen zur sozialräumlichen Vernetzung des „Bildungsortes Schule“
in seiner Nachbarschaft entwickelt.
3. Die Eltern werden als Bildungspartner in die interkulturelle Öffnung von Kitas und
Schulen einbezogen.
Maßnahmen:
Einführung und Begleitung von (Sprach-)Förderprogrammen
Fortbildungsmaßnahmen für Fachkräfte zu den Themen „Mehrsprachigkeit“,
„Sprachförderung“, „Elternarbeit“, „interkulturelle Sensibilisierung“, „Kulturvermittlung“, „Antidiskriminierung“
Beratung, Information und Qualifizierung der Eltern in Sachen „deutsches
Bildungssystem“, „Erziehungsberatung“, „Pflege der Herkunftssprache“
Erstellung von Informationsmaterial
2
Systematische Zusammenarbeit mit örtlichen Akteuren (Familienzentren, OGS,
Vereine,
Migrantenorganisationen,
Integrationsräte,
Kirchen,
Religionsgemeinschaften, etc.)
Zusammenarbeit mit außerschulischen Lernorten (Bibliotheken, Kultureinrichtungen)
Einrichtung von kreisweiten Arbeitsgruppen der Fachkräfte an den
Bildungseinrichtungen
3.)
Integration durch Arbeit – Der Übergang Schule-Beruf
Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit Arbeitgebern
und
Oberziel:
Die Kompetenzen des Kreises im Themenbereich „Arbeit“ sind begrenzt. Dementsprechend
liegt der Fokus des Integrationskonzepts auf der Mitgestaltung einer interkulturell
geöffneten Arbeitslandschaft im Kreis und des Übergangs Schule-Beruf vor dem Hintergrund
spezifischer Herausforderungen für Migrantinnen und Migranten. Den Gesamtkomplex
Übergang Schule-Beruf werden weiterhin die Kommunale Koordinierungsstelle und die
Schulaufsicht federführend betreuen.
Teilziele:
1. Das Kommunale Integrationszentrum legt eine Datenbank zu bestehenden
Maßnahmen der Berufsförderung von Menschen mit Migrationshintergrund an; der
Schwerpunkt liegt im Übergang Schule-Beruf.
2. Es werden auf Basis der Bestandsaufnahme und in Kooperation mit geeigneten
Partnern weitere Förderangebote für Migrantinnen und Migranten entwickelt, um
diesen den Einstieg ins Berufsleben zu erleichtern.
3. Die Unternehmen im Rhein-Erft-Kreis sollen als Partner der Integrationsarbeit gezielt
angesprochen werden, um die Arbeitslandschaft im Kreis interkulturell zu öffnen.
Insbesondere von MigrantInnen geführte Unternehmen sollen als Partner gewonnen
werden.
4. Vor allem im Übergang Schule-Beruf sollen Eltern, Lotsen und andere niederschwellig
zu erreichende Akteure als Ratgeber im sozialen Umfeld von Jugendlichen mit
Migrationshintergrund qualifiziert werden.
Maßnahmen:
Vorbereitung und Durchführung von Mentoren-/Patenprogrammen
Einrichtung und Unterstützung „Internationaler Förderklassen“ an Berufskollegs
3
Qualifizierung von Einrichtungen zur zielgruppenspezifischen Ansprache
Qualifizierung von Eltern als Berater
Kultursensible Elterninformation zum Übergang Schule-Beruf
Berücksichtigung von Sprachbarrieren zur Sicherstellung eines effektiven
Informationsflusses
Gründung eines interkulturellen Arbeitgebernetzwerks
Mitarbeit des KI bei bestehenden Netzwerken unter Einbringung des „Fokus
Migration“
4.)
Interkulturelle
Einrichtungen
Öffnung
von
Verwaltungen
und
öffentlichen
Oberziel:
Das Kommunale Integrationszentrum wird daran mitwirken, in allen öffentlichen
Arbeitsbereichen
diskriminierende
Zugangsbarrieren
für
Menschen
mit
Migrationshintergrund abzubauen.
Teilziele:
1. Als serviceorientierte Dienstleister müssen öffentliche Einrichtungen den Zugang zu
ihren Leistungsangeboten für Menschen mit Migrationshintergrund möglichst
barrierefrei gestalten.
2. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter öffentlicher Einrichtungen sollten je nach
Einsatzbereich interkulturell qualifiziert werden, um einerseits ihre Aufgaben effektiv
erfüllen zu können und andererseits angemessen mit den spezifischen Bedürfnissen
von Migrantinnen und Migranten umgehen zu können.
3. Die Verwaltungen und öffentlichen Einrichtungen sollten Maßnahmen ergreifen, um
sich auch als Arbeitgeber noch weiter interkulturell zu öffnen.
Maßnahmen:
Dienstleistungen der Verwaltung niederschwellig zugänglich machen:
o Veröffentlichungen/Schriftstücke/Informationsmaterial nach Möglichkeit
mehrsprachig anbieten
o Arbeitsfelder der Kreisverwaltung auch außerhalb des Verwaltungsgebäudes
bekannt machen
o zielgruppenspezifische Ansprache (z. B. Elternabende in Schulen,
Veranstaltungen bei Migrantenorganisationen, etc.)
4
Fortbildung der VerwaltungsmitarbeiterInnen in Bereichen wie:
o interkulturelle Kompetenz
o interkulturelle Kommunikation
o Fremdsprachkenntnisse
o Konfliktmanagement
Erweiterung von Stellenprofilen um interkulturelle Kompetenzen (insb. in
publikumsintensiven Arbeitsbereichen)
Feedback-Management und interne Supervisionsmaßnahmen in kundenintensiven
Arbeitsbereichen
zielgruppenspezifische Werbemaßnahmen zur Gewinnung von BewerberInnen mit
Migrationshintergrund
o insbesondere gezielte Ansprache potentieller Auszubildender mit
Migrationshintergrund
o ggf. anonymisierte Bewerbungsverfahren
o Werbemaßnahmen in Form von Praktika, Jobbörsen, mehrsprachigem
Informationsmaterial
5.)
Gesellschaftliche Teilhabe von Migrantinnen und Migranten
5.1.) Integration und Gesundheit
Oberziel:
Das Kommunale Integrationszentrum unterstützt die Arbeit des Kreisgesundheitsamtes bei
der gesundheitlichen Aufklärung von Migrantinnen und Migranten.
Teilziele:
1. Das Kommunale Integrationszentrum wird Flüchtlinge und nicht krankenversicherte
Migrantinnen und Migranten gezielt über die Möglichkeiten einer medizinischen
Versorgung informieren.
2. Im
Rahmen
sozialräumlicher
Integrationsangebote
bietet
sich
das
Integrationszentrum an, gemeinsam mit geeigneten Partnern Ansätze für den
Bereich der Pflege älterer Migrantinnen und Migranten zu entwickeln.
3. Als Träger mehrerer Berufskollegs wird der Rhein-Erft-Kreis im Rahmen seiner
Möglichkeiten darauf hinwirken, dass bei Ausbildungsgängen im Gesundheitswesen
die Aspekte einer interkulturell qualifizierenden Ausbildung noch stärker
berücksichtigt werden.
4. Gemeinsam mit geeigneten Kooperationspartnern wird das KI kultursensible
Informationen zum Bereich der psychischen Erkrankungen ausarbeiten.
5
Maßnahmen:
Beteiligung des KI an kommunalen Gesundheitskonferenzen; Einbringung des „Fokus
Migration“ in bestehende Netzwerke
Unterstützung der Kommunen und örtlicher Akteure bei der Entwicklung
sozialräumlicher Ansätze (Quartiersgedanke)
Zusammenarbeit mit Migrantenorganisationen, um Angebote niederschwellig
zugänglich zu machen
Aufbau eines Gesundheitswegweisers
Zusammenarbeit des Kommunalen Integrationszentrums mit dem im
Gesundheitsbereich ausbildenden Berufskolleg in Kreisträgerschaft
5.2.) Integration und Sport
Oberziel:
Die integrationsfördernden Elemente des Sport- und Vereinslebens sollen in enger
Abstimmung mit dem Kreissportbund aktiv vermittelt werden.
Teilziele:
1. Migrantinnen und Migranten sollen als Trainer/Übungsleiter und für weitere
verantwortliche Positionen in Sportvereinen gewonnen und ausgebildet werden.
2. Die Vorzüge des Sports als Präventivmaßnahme sowohl im gesundheitlichen als auch
im sozialen Bereich sollen aktiv hervorgehoben werden. Dafür sind vorhandene
Netzwerke zu nutzen und neue Kooperationspartner zu gewinnen.
Maßnahmen:
Sozialräumliche Vernetzung von Akteuren fördern: dazu gehören u. a. Schulen,
Vereine, Migrantenorganisationen, das Kreisgesundheitsamt, Jugendeinrichtungen
Systematische Vernetzung der Bereiche „Gesundheit“ und „Sport“
Zielgruppenspezifische Werbemaßnahmen (niederschwellig und mehrsprachig)
Maßnahmen zur interkulturellen Sensibilisierung von ÜbungsleiterInnen und
TrainerInnen in Vereinen
Möglichkeiten zur Förderung der Teilnahme am Sport durch das Bildungs- und
Teilhabepaket bekannt machen
Einsatz von Integrationslotsen auch im Sportbereich
Unterstützung und Entwicklung von Projekten (z. B. „Sprache bewegt“)
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5.3.) Integration durch gesellschaftliches Engagement und persönliche
Teilhabe
Oberziel:
Die aktive gesellschaftliche Partizipation von Migrantinnen und Migranten wird mittels
geeigneter Maßnahmen durch das Kommunale Integrationszentrum unterstützt.
Teilziele:
1. Das Kommunale Integrationszentrum unterstützt die Vernetzung der kommunalen
Integrationsräte auf Kreisebene.
2. Teilhabemöglichkeiten von Migrantinnen und Migranten sind durch persönliche
Qualifizierungsmaßnahmen zu verbessern.
3. Die Belange von Frauen im Bereich der Mitwirkung und Teilhabe sind gezielt zu
unterstützen.
Maßnahmen:
Netzwerkarbeit mit den Integrationsräten
Qualifizierung der Integrationsratsmitglieder im Bereich „Ratsarbeit“
Positionierung des Kommunalen Integrationszentrums als Informations- und
Koordinierungszentrum
o Ausarbeitung von Informationsmaterial
o Aufbau einer Datenbank mit Veranstaltungen, Projekten, Fortbildungen
o Dienstleister für die Kommunen und kommunale Akteure
Elternarbeit als einen wichtigen Baustein gesellschaftlicher Teilhabe unterstützen
(Kitas, Schulen, Vereine)
Kooperationen zwischen Migrantenorganisationen, den zuständigen Stellen der
Rathäuser und dem Kommunalen Integrationszentrum fördern, um gemeinsame
Veranstaltungen zu planen
Migrantenorganisationen als wichtige Akteure der sozialräumlichen Vernetzung
umfassend einbinden
Entwicklung von Maßnahmen gegen Diskriminierung und Fremdenfeindlichkeit
Vermittlung von Asylbewerbern in Sprachkurse (im Rahmen der rechtlichen
Möglichkeiten und Kapazitäten)
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