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Beschlussvorlage (Satzung über die Erhebung von Gebühren für die kulturelle Nutzung des Anneliese Geske Musik- und Kulturhauses)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
24 kB
Datum
02.09.2014
Erstellt
21.08.14, 15:06
Aktualisiert
27.08.14, 18:45
Beschlussvorlage (Satzung über die Erhebung von Gebühren für die kulturelle Nutzung des Anneliese Geske Musik- und Kulturhauses)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 150/2014 1. Ergänzung Az.: 40 Amt: - 40 BeschlAusf.: - 40 Datum: 14.08.2014 gez. Gerlach Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für Kultur und Partnerschaft Betrifft: - 20 - gez. Erner, Bürgermeister BM / Dezernent Termin 27.08.2014 Datum Freigabe -100- Bemerkungen 02.09.2014 Satzung über die Erhebung von Gebühren für die kulturelle Nutzung des Anneliese Geske Musik- und Kulturhauses Finanzielle Auswirkungen: Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Begründung: Auf Wunsch von Herrn StV Herwartz wird der Vorlage eine Übersicht über die voraussichtliche Belegung des Anneliese Geske Musik- und Kulturhauses beigefügt. Änderungen können sich natürlich jederzeit ergeben. Vom Förderkreis der Musikschule wurde eine Stellungnahme zur geplanten Gebührensatzung erbeten. Diese liegt derzeit noch nicht vor und wird ggf. nachgereicht. In Vertretung (Lüngen)