Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
26 kB
Datum
11.09.2014
Erstellt
28.08.14, 15:08
Aktualisiert
28.08.14, 15:08
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 163/2014
Az.:
Amt: - 61 BeschlAusf.: - 61 Datum: 27.03.2014
gez. Wirtz
25.08.2014
Amtsleiter
Datum Freigabe -100-
gez. Erner,
Bürgermeister
BM / Dezernent
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Den beigefügten Antrag der CDU-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter.
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung und
Wirtschaftsförderung
Betrifft:
Termin
11.09.2014
Bemerkungen
beschließend
Antrag bzgl. Sachstandsbericht über die Erweiterung des Gewerbegebietes in E.Gymnich
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Stellungnahme der Verwaltung:
Im wirksamen Flächennutzungsplan sind westlich des vorhandenen Gewerbegebiets
(Bebauungsplan Nr. 29, E.-Gymnich, Gewerbegebiet) ca. 3 ha gewerbliche Bauflächenreserven,
hauptsächlich vorgesehen für den ortsansässigen Bedarf, dargestellt.
Insoweit sind die planungsrechtlichen Voraussetzungen gegeben, im Rahmen der verbindlichen
Bauleitplanung einen Bebauungsplan für diesen Bereich aufzustellen. Zurzeit liegen jedoch bei der
Stadtverwaltung keine konkreten Anfragen für gewerbliche Baugrundstücke im Ortsteil Gymnich
vor. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass sowohl im Wirtschaftspark Erftstadt
als auch im Gewerbegebiet Friesheim (ca. 2,5 ha) noch ausreichend gewerbliche Baugrundstücke
zur Verfügung stehen.
Daher wird, auch im Hinblick auf die bereits thematisierte archäologisch bedeutsame
Befundsituation in diesem Bereich, vorgeschlagen, zunächst mit dem zuständigen Rheinischen
Amt für Bodendenkmalpflege den Umfang erforderlicher archäologischer Maßnahmen
abzustimmen und den Umfang der von der Stadt zu tragenden Kosten einzuschätzen.
Danach sollte erneut über das weitere Verfahren beraten werden.
In Vertretung
(Erner)
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