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Beschlussvorlage (Neuwahl des Musikschulbeirats)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
90 kB
Datum
30.09.2014
Erstellt
12.06.14, 06:06
Aktualisiert
24.06.14, 06:05
Beschlussvorlage (Neuwahl des Musikschulbeirats) Beschlussvorlage (Neuwahl des Musikschulbeirats)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 212/2014 Az.: 40 Amt: - 40 BeschlAusf.: - 40 Datum: 27.05.2014 gez. Gerlach Amtsleiter RPA gez. Erner, Bürgermeister BM / Dezernent - 20 - Beratungsfolge Rat Termin 17.06.2014 beschließend Rat 30.09.2014 beschließend Betrifft: 11.06.2014 Datum Freigabe -100- Bemerkungen Neuwahl des Musikschulbeirats Finanzielle Auswirkungen: Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: In den gemäß der Satzung für die Musikschule der Stadt Erftstadt zu bildenden Beirat werden gewählt: Ordentliche Mitglieder: Vertreter/-innen in Reihenfolge ……………………………………. ……………………………………. ……………………………………. ……………………………………. ……………………………………. ……………………………………. ……………………………………. ……………………………………. ……………………………………. ………………………………………….. ………………………………………….. ………………………………………….. ………………………………………….. ………………………………………….. ………………………………………….. ………………………………………….. ………………………………………….. ………………………………………….. Die Wahl erfolgt - vorbehaltlich der entsprechenden Änderung der Satzung für die Musikschule der Stadt Erftstadt - für die Dauer der Wahlzeit des Rates. Begründung: Der derzeitige Beirat der Musikschule wurde am 27.03.2012 vom Rat gewählt; nach Fraktionseinigung setzt sich das Gremium aus neun Personen zusammen. Die künftige Besetzung ergibt sich wie folgt: CDU: 4 Sitze SPD: 3 Sitze FDP: 1 Sitz Bündnis90/Die Grünen: 1 Sitz Mietglieder des Rates und an der Schule tätige Lehrkräfte sind nicht wählbar. § 6 Abs. 3 der Satzung für die Musikschule der Stadt Erftstadt sieht derzeit vor, dass der Beirat für die Dauer von zwei Jahren gewählt wird; die erforderliche Änderung der Satzung wird vorbereitet. Die geplante Änderung wurde in der letzten Sitzung des Musikschulbeirats diskutiert; es ergaben sich keine Bedenken. (Erner) -2-