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Sitzungsvorlage (Wahl eines stellvertretenden Beisitzers in den Wahlausschuss)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
117 kB
Datum
18.07.2013
Erstellt
10.07.13, 14:33
Aktualisiert
10.07.13, 14:33
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Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 30 Az.: 30/1024-09 Me. Jülich, 04.07.2013 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 276/2013 Sitzungsvorlage Beratungsfolge Stadtrat Termin 18.07.2013 TOP Ergebnisse Wahl eines stellvertretenden Beisitzers in den Wahlausschuss Anlg.: ./. I 30 SD.Net i.V. Pr Me 08.07. 04.07. Beschlussentwurf: Der Rat der Stadt Jülich wählt auf Vorschlag der FDP-Fraktion Frau Marion Osterfeld als stellvertretenden Beisitzer in den Wahlausschuss. Begründung: Herr Markus Hilgers war gemäß § 6 Absatz 1 Satz 1 KWahlO als persönlicher Vertreter von Herrn Clemens Schüssler des Wahlausschusses bestellt. Nachdem Herr Markus Hilgers zum 14.05.2013 aus dem Rat der Stadt Jülich ausgeschieden ist, ist es, insbesondere im Hinblick auf die Kommunalwahl erforderlich, dass die Stellvertretung neu festgelegt wird. Gemäß § 2 Absatz 3 KWahlG in Verbindung mit Nr.6 der Erläuterungen zu § 2 KWahlG erfolgt die Nachbesetzung eines vorzeitig ausgeschiedenen ordentlichen Ausschussmitgliedes durch Wahl. Das heißt, die Ratsmitglieder wählen entsprechend § 50 Absatz 3 Satz 5 GO NRW auf Vorschlag der Fraktion, welcher das ausgeschiedene Mitglied bei seiner Wahl angehörte, einen Nachfolger. Dazu ist ein Mehrheitsbeschluss der Ratsmitglieder ausreichend. Der Bürgermeister, der zwar Stimmrecht im Rat hat, jedoch kein Ratsmitglied ist, kann folglich bei der Besetzung der Ausschüsse nicht mitwirken. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto): entfällt ja 1.Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten: x nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: jährl. Einnahmen: ja nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ ja 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung x nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja Sitzungsvorlage 276/2013 x nein nein Seite 2