Daten
Kommune
Jülich
Größe
117 kB
Datum
18.07.2013
Erstellt
10.07.13, 14:33
Aktualisiert
10.07.13, 14:33
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 30 Az.: 30/1024-09 Me.
Jülich, 04.07.2013
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 276/2013
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Stadtrat
Termin
18.07.2013
TOP
Ergebnisse
Wahl eines stellvertretenden Beisitzers in den Wahlausschuss
Anlg.: ./.
I
30
SD.Net
i.V. Pr Me
08.07. 04.07.
Beschlussentwurf:
Der Rat der Stadt Jülich wählt auf Vorschlag der FDP-Fraktion Frau Marion Osterfeld als stellvertretenden Beisitzer in den Wahlausschuss.
Begründung:
Herr Markus Hilgers war gemäß § 6 Absatz 1 Satz 1 KWahlO als persönlicher Vertreter von Herrn
Clemens Schüssler des Wahlausschusses bestellt. Nachdem Herr Markus Hilgers zum 14.05.2013
aus dem Rat der Stadt Jülich ausgeschieden ist, ist es, insbesondere im Hinblick auf die Kommunalwahl erforderlich, dass die Stellvertretung neu festgelegt wird.
Gemäß § 2 Absatz 3 KWahlG in Verbindung mit Nr.6 der Erläuterungen zu § 2 KWahlG erfolgt die
Nachbesetzung eines vorzeitig ausgeschiedenen ordentlichen Ausschussmitgliedes durch Wahl.
Das heißt, die Ratsmitglieder wählen entsprechend § 50 Absatz 3 Satz 5 GO NRW auf Vorschlag
der Fraktion, welcher das ausgeschiedene Mitglied bei seiner Wahl angehörte, einen Nachfolger.
Dazu ist ein Mehrheitsbeschluss der Ratsmitglieder ausreichend. Der Bürgermeister, der zwar
Stimmrecht im Rat hat, jedoch kein Ratsmitglied ist, kann folglich bei der Besetzung der Ausschüsse nicht mitwirken.
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto):
entfällt
ja
1.Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten:
x
nein
jährl. Folgekosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
jährl. Einnahmen:
ja
nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Produktsachkonto:
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ______
ja
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
Mitwirkung
x
nein
Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
ja
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
ja
Sitzungsvorlage 276/2013
x
nein
nein
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