Daten
Kommune
Bedburg
Größe
20 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP7-959/2007
Sitzungsteil
Fachbereich I
Öffentlich
Az.:
Nicht öffentlich
X
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Rat der Stadt Bedburg
Bemerkungen:
28.08.2007
Betreff:
Änderung des Regionalplanes für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Köln –
Kraftwerksstandort in Bergheim Niederaußem (BoA)
hier: Konsultationsverfahren gem. § 15 Abs. 3 des Landesplanungsgesetzes NRW
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bedburg beschließt, zum Konsultationsverfahren gem. § 15 Abs. 3 des
Landsplanungsgesetzes NRW die in der Anlage beigefügte Stellungnahme abzugeben.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Bereits im Jahr 2003 hat die RWE Power AG Planungen zur Kraftwerkserweiterung in BergheimNiederaußem und Grevenbroich-Neurath betrieben, mit dem Ziel der Schaffung der
planungsrechtlichen Zulassungsvoraussetzungen und in der Folge der zeitnahen Errichtung von
BoA (Braunkohlenkraftwerk mit optimierter Anlagentechnik).
Seinerzeit wurde zunächst der Standort in Neurath landesplanerisch im Rahmen der 14. Änderung
für den Gebietsentwicklungsplan Düsseldorf – Erweiterung des Kraftwerksstandortes
Grevenbroich-Neurath- weiterverfolgt und umgesetzt. Die Baumaßnahmen erfolgen derzeit.
Der Regionalrat bei der BR Köln hat seinerzeit dem erforderlichen Änderungsverfahren für den
Strandort Niederaußem nicht zugestimmt.
Die RWE Power AG hat mit Schreiben vom 04.04.2007 (vorgetragen bei der Bezirksregierung
Köln) bekräftigt, die im Jahr 1994 mit dem Land NRW getroffene Vereinbarung zur Erneuerung
des Kraftwerksparks zu erfüllen.
Für dieses Kraftwerkserneuerungsprogramm ist eine Flächenvorsorge auf Ebene der
Regionalplanung notwendig. Die RWE Power AG hat daher angeregt, eine vorhabensbezogene
Änderung des Regionalplanes für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Köln mit dem
Ziel, den bestehenden Kraftwerksstandort in Bergheim Niederaußem vorzunehmen und ein
entsprechendes Verfahren einzuleiten.
Der Regionalrat des Regierungsbezirks Köln hat in seiner Sitzung am 15.06.2007 über die
Thematik des Kraftwerksstandortes beraten und den nachfolgenden Beschluss gefasst (Auszug
aus dem Entwurf der Niederschrift):
1. Der Regionalrat lehnt zum jetzigen Zeitpunkt die Ausweitung der Flächen in Niederaußem für
weitere Kraftwerke über die heutigen Flächen hinaus ab. Er lehnt es daher ebenfalls ab, die
Änderung des Regionalplans zu diesem Zwecke einzuleiten, solange die Forderungen nach 2. und
3. nicht erfüllt sind.
2. Im Zusammenhang mit seiner Ablehnung und vor dem Hintergrund der aktuellen Klimadebatte
bekräftigt der Regionalrat Köln seinen Beschluss vom 6. Februar 2004 zur Umsetzung des
Kraftwerkserneuerungsprogramms für die Verstromung von Braunkohle. Er erinnert an die
wesentlichen Voraussetzungen für die Ausweisung neuer Standorte, um eine möglichst geringe
Belastung der betroffenen Bevölkerung und einen größtmöglichen Umweltschutz zu erzielen:
a. Die Einhaltung aller Zusagen von RWE an den RR Köln aus dem Jahr 2004
b. Dezentralisierung der Kraftwerksstandorte
c. Verbindlicher Zeitplan zur Umsetzung des Kraftwerkserneuerungsprogramms an den einzelnen
Standorten (Neubau, Stilllegung, Abriss)
d. Reduzierte Kühlturmhöhe und deutliche Verringerung der Verschattung
e. Reduzierung der Flächeninanspruchnahme
3. Der Regionalrat Köln stellt zusätzlich fest: Konventionelle Braunkohlenkraftwerke haben im
Vergleich zu allen anderen Kraftwerken den höchsten CO2-Ausstoß. Mit dem Bau neuer
Kraftwerke nach dem Kraftwerkserneuerungsprogramm muss perspektivisch eine deutliche
absolute Reduktion der CO2 -Emissionen aus Braunkohlenkraftwerken in NRW verbunden sein.
Auch eine spätere Nachrüstung zur CO2 -Abscheidung muss möglich sein.“
..........................................................................................................................................................
Auf der beigefügten Übersichtskarte zum Scoping gem. § 15 Abs. 3 LPlG ist der gepante Standort
nebst Umgebungsinfrastruktur dargestellt.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 3
Das mit der Landesregierung vereinbarte Kraftwerkserneuerungsprogramm soll zügig fortgesetzt
werden. Der zeitliche Vorlauf für ein Braunkohlenkraftwerk beträgt einschließlich Regionalplan,
Flächennutzungsplan etc. für die Planung und das Genehmigungsverfahren rund 4 Jahre sowie für
die Errichtung bis zur Inbetriebnahme
rund weitere 4 Jahre. Daraus ergibt sich als
frühestmöglicher Realisierungszeitpunkt:
o
o
Beginn der Errichtung ab Anfang 2011 und
Beginn der Inbetriebnahme ab Ende 2014
Im Rahmen von Regionalplanänderungen, die mit erheblichen Umweltauswirkungen verbunden
sind, ist eine Umweltprüfung durchzuführen (§ 15 Landesplanungsgesetz NRW) und ein
Umweltbericht zu erstellen.
In dem Umweltbericht sind die voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen, die die Durchführung
der Planänderung auf die Umwelt hat, sowie anderweitige Planungsmöglichkeiten, die die Ziele
und den räumlichen Anwendungsbereich des Plans berücksichtigen, zu ermitteln.
Vor Erarbeitung dieses Umweltberichtes sind die öffentlichen Stellen und Personen des
Privatrechts nach § 4 Raumordnungsgesetz, deren Aufgabenbereich von den durch die
Regionalplanänderung verursachten Umweltauswirkungen berührt werden kann, zu konsultieren
(Scoping).
Diese Beteiligung erstreckt sich auf die Festlegung des Umfangs und des Detaillierungsgrades der
in den Umweltbericht aufzunehmenden Informationen. Dabei sind zunächst solche Informationen
gefragt, die auf dem vorhandenen Wissens- und Erkenntnisstand beruhen. Neuerhebungen sind
nicht erforderlich.
Die Stadt Bedburg hat daher Gelegenheit erhalten, sich im Rahmen der Erarbeitung des
Umweltberichtes zu der Regionalplanänderung „Kraftwerksstandort in Bergheim Niederaußem
BoA“ zu äußern.
Anregungen und Bedenken sollen in diesem frühen Stadium des Verfahrens lediglich auf
umweltrelevante Zusammenhänge beschränkt werden.
Anregungen und Bedenken zu der beabsichtigten Regionalplanänderung können nach der
eigentlichen Einleitung des Verfahrens durch den Regionalrat im förmlichen Verfahren vorgetragen
werden.
Die Verwaltung schlägt dem Rat der Stadt Bedburg vor, die in der Anlage beigefügte
Stellungnahme zum Konsultationsverfahren abzugeben.
Die Fraktionen erhalten je eine Kopie der Scoping-Unterlagen zur Kenntnis.
STADT BEDBURG
Seite: 4
Sitzungsvorlage
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 21.08.2007
----------------------------------(Schmitz)
----------------------------------(Leveringhaus)
----------------------------------(Koerdt)
Bearbeiter
Fachbereichsleiter
Bürgermeister