Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Änderung des Regionalplanes für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Köln Kraftwerksstandort in Bergheim Niederaußem (BoA) hier: Konsultationsverfahren gem. § 15 Abs. 3 des Landesplanungsgesetzes NRW)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
20 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Änderung des Regionalplanes für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Köln  Kraftwerksstandort in Bergheim Niederaußem (BoA)
hier: Konsultationsverfahren gem. § 15 Abs. 3 des Landesplanungsgesetzes NRW) Beschlussvorlage (Änderung des Regionalplanes für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Köln  Kraftwerksstandort in Bergheim Niederaußem (BoA)
hier: Konsultationsverfahren gem. § 15 Abs. 3 des Landesplanungsgesetzes NRW) Beschlussvorlage (Änderung des Regionalplanes für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Köln  Kraftwerksstandort in Bergheim Niederaußem (BoA)
hier: Konsultationsverfahren gem. § 15 Abs. 3 des Landesplanungsgesetzes NRW) Beschlussvorlage (Änderung des Regionalplanes für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Köln  Kraftwerksstandort in Bergheim Niederaußem (BoA)
hier: Konsultationsverfahren gem. § 15 Abs. 3 des Landesplanungsgesetzes NRW)

öffnen download melden Dateigröße: 20 kB

Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7-959/2007 Sitzungsteil Fachbereich I Öffentlich Az.: Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Rat der Stadt Bedburg Bemerkungen: 28.08.2007 Betreff: Änderung des Regionalplanes für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Köln – Kraftwerksstandort in Bergheim Niederaußem (BoA) hier: Konsultationsverfahren gem. § 15 Abs. 3 des Landesplanungsgesetzes NRW Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Bedburg beschließt, zum Konsultationsverfahren gem. § 15 Abs. 3 des Landsplanungsgesetzes NRW die in der Anlage beigefügte Stellungnahme abzugeben. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Bereits im Jahr 2003 hat die RWE Power AG Planungen zur Kraftwerkserweiterung in BergheimNiederaußem und Grevenbroich-Neurath betrieben, mit dem Ziel der Schaffung der planungsrechtlichen Zulassungsvoraussetzungen und in der Folge der zeitnahen Errichtung von BoA (Braunkohlenkraftwerk mit optimierter Anlagentechnik). Seinerzeit wurde zunächst der Standort in Neurath landesplanerisch im Rahmen der 14. Änderung für den Gebietsentwicklungsplan Düsseldorf – Erweiterung des Kraftwerksstandortes Grevenbroich-Neurath- weiterverfolgt und umgesetzt. Die Baumaßnahmen erfolgen derzeit. Der Regionalrat bei der BR Köln hat seinerzeit dem erforderlichen Änderungsverfahren für den Strandort Niederaußem nicht zugestimmt. Die RWE Power AG hat mit Schreiben vom 04.04.2007 (vorgetragen bei der Bezirksregierung Köln) bekräftigt, die im Jahr 1994 mit dem Land NRW getroffene Vereinbarung zur Erneuerung des Kraftwerksparks zu erfüllen. Für dieses Kraftwerkserneuerungsprogramm ist eine Flächenvorsorge auf Ebene der Regionalplanung notwendig. Die RWE Power AG hat daher angeregt, eine vorhabensbezogene Änderung des Regionalplanes für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Köln mit dem Ziel, den bestehenden Kraftwerksstandort in Bergheim Niederaußem vorzunehmen und ein entsprechendes Verfahren einzuleiten. Der Regionalrat des Regierungsbezirks Köln hat in seiner Sitzung am 15.06.2007 über die Thematik des Kraftwerksstandortes beraten und den nachfolgenden Beschluss gefasst (Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift): 1. Der Regionalrat lehnt zum jetzigen Zeitpunkt die Ausweitung der Flächen in Niederaußem für weitere Kraftwerke über die heutigen Flächen hinaus ab. Er lehnt es daher ebenfalls ab, die Änderung des Regionalplans zu diesem Zwecke einzuleiten, solange die Forderungen nach 2. und 3. nicht erfüllt sind. 2. Im Zusammenhang mit seiner Ablehnung und vor dem Hintergrund der aktuellen Klimadebatte bekräftigt der Regionalrat Köln seinen Beschluss vom 6. Februar 2004 zur Umsetzung des Kraftwerkserneuerungsprogramms für die Verstromung von Braunkohle. Er erinnert an die wesentlichen Voraussetzungen für die Ausweisung neuer Standorte, um eine möglichst geringe Belastung der betroffenen Bevölkerung und einen größtmöglichen Umweltschutz zu erzielen: a. Die Einhaltung aller Zusagen von RWE an den RR Köln aus dem Jahr 2004 b. Dezentralisierung der Kraftwerksstandorte c. Verbindlicher Zeitplan zur Umsetzung des Kraftwerkserneuerungsprogramms an den einzelnen Standorten (Neubau, Stilllegung, Abriss) d. Reduzierte Kühlturmhöhe und deutliche Verringerung der Verschattung e. Reduzierung der Flächeninanspruchnahme 3. Der Regionalrat Köln stellt zusätzlich fest: Konventionelle Braunkohlenkraftwerke haben im Vergleich zu allen anderen Kraftwerken den höchsten CO2-Ausstoß. Mit dem Bau neuer Kraftwerke nach dem Kraftwerkserneuerungsprogramm muss perspektivisch eine deutliche absolute Reduktion der CO2 -Emissionen aus Braunkohlenkraftwerken in NRW verbunden sein. Auch eine spätere Nachrüstung zur CO2 -Abscheidung muss möglich sein.“ .......................................................................................................................................................... Auf der beigefügten Übersichtskarte zum Scoping gem. § 15 Abs. 3 LPlG ist der gepante Standort nebst Umgebungsinfrastruktur dargestellt. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Das mit der Landesregierung vereinbarte Kraftwerkserneuerungsprogramm soll zügig fortgesetzt werden. Der zeitliche Vorlauf für ein Braunkohlenkraftwerk beträgt einschließlich Regionalplan, Flächennutzungsplan etc. für die Planung und das Genehmigungsverfahren rund 4 Jahre sowie für die Errichtung bis zur Inbetriebnahme rund weitere 4 Jahre. Daraus ergibt sich als frühestmöglicher Realisierungszeitpunkt: o o Beginn der Errichtung ab Anfang 2011 und Beginn der Inbetriebnahme ab Ende 2014 Im Rahmen von Regionalplanänderungen, die mit erheblichen Umweltauswirkungen verbunden sind, ist eine Umweltprüfung durchzuführen (§ 15 Landesplanungsgesetz NRW) und ein Umweltbericht zu erstellen. In dem Umweltbericht sind die voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen, die die Durchführung der Planänderung auf die Umwelt hat, sowie anderweitige Planungsmöglichkeiten, die die Ziele und den räumlichen Anwendungsbereich des Plans berücksichtigen, zu ermitteln. Vor Erarbeitung dieses Umweltberichtes sind die öffentlichen Stellen und Personen des Privatrechts nach § 4 Raumordnungsgesetz, deren Aufgabenbereich von den durch die Regionalplanänderung verursachten Umweltauswirkungen berührt werden kann, zu konsultieren (Scoping). Diese Beteiligung erstreckt sich auf die Festlegung des Umfangs und des Detaillierungsgrades der in den Umweltbericht aufzunehmenden Informationen. Dabei sind zunächst solche Informationen gefragt, die auf dem vorhandenen Wissens- und Erkenntnisstand beruhen. Neuerhebungen sind nicht erforderlich. Die Stadt Bedburg hat daher Gelegenheit erhalten, sich im Rahmen der Erarbeitung des Umweltberichtes zu der Regionalplanänderung „Kraftwerksstandort in Bergheim Niederaußem BoA“ zu äußern. Anregungen und Bedenken sollen in diesem frühen Stadium des Verfahrens lediglich auf umweltrelevante Zusammenhänge beschränkt werden. Anregungen und Bedenken zu der beabsichtigten Regionalplanänderung können nach der eigentlichen Einleitung des Verfahrens durch den Regionalrat im förmlichen Verfahren vorgetragen werden. Die Verwaltung schlägt dem Rat der Stadt Bedburg vor, die in der Anlage beigefügte Stellungnahme zum Konsultationsverfahren abzugeben. Die Fraktionen erhalten je eine Kopie der Scoping-Unterlagen zur Kenntnis. STADT BEDBURG Seite: 4 Sitzungsvorlage Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 21.08.2007 ----------------------------------(Schmitz) ----------------------------------(Leveringhaus) ----------------------------------(Koerdt) Bearbeiter Fachbereichsleiter Bürgermeister