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Beschlussvorlage (Anlage zur Vorlage WP7-959/2007)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
32 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
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Inhalt der Datei

WP7-959/2007 Anlage zur Vorlage WP7-959/2007 STADT BEDBURG DER BÜRGERMEISTER Rathaus Kaster * Am Rathaus 1 * 50181 Bedburg * Zentrale (02272) 4020 Internet: http://www.bedburg.de * E-Mail: stadtverwaltung@bedburg.de Stadtverwaltung Bedburg, Postfach 1253, 50173 Bedburg Bezirksregierung Köln 50606 Köln Fachbereich I Planen, Bauen und Wirtschaftsförderung Auskunft erteilt: Zimmer: Durchwahl: ¬ Telefax: E-Mail: Herr Klütsch / Herr Schmitz 207 (02272) 402 607 / 606 (02272) 402 400 u.schmitz@bedburg.de Mein Zeichen: 60 Ihr Zeichen: Datum: 8. Juli 2009 _ Änderung des Regionalplanes für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Köln – Kraftwerksstandort in Bergheim-Niederaußem (BoA) hier: Konsultationsverfahren gem. § 15 Abs. 3 des Landesplanungsgesetzes Schreiben vom 21.05.2207 sowie 19.06.2007 Sehr geehrte Damen und Herren, die Umsetzung der mit dem Land NRW getroffenen Vereinbarung aus dem Jahr 1994 zur Erneuerung des Kraftwerksparks wird seitens der Stadt Bedburg unterstützt. Insbesondere die Bestrebungen der Energiewirtschaft, sich den Herausforderungen des Klimaschutzes zu stellen und die angestrebten Einspaarungen hinsichtlich des CO² – Ausstoßes durch den Bau moderner und hocheffizienter Kraftwerke zu erreichen, wird seitens der Stadt begrüßt. Aus den übersandten Scoping - Unterlagen geht nicht hervor, inwiefern Alternativ – Standorte einer näheren Betrachtung unterzogen wurden. Als neuer Standort wird hier vom Grundsatz her der Standort Niederaußem bevorzugt. Begründet wird dies mit dem Verlust größerer landwirtschaftlicher Flächen, zu erwartender Zerschneidungswirkung von Landschaftsräumen und zu erwartender höherer Kosten des Kraftwerksneubaus in Verbindung mit der Schaffung von erforderlicher Infrastruktur. Hier sind ggf. auch weitere Belange , wie die Beeinträchtigung des Siedlungsraumes und der dort lebenden und arbeitenden Bevölkerung eine näheren Untersuchung zu unterziehen. Nach vorläufiger Einschätzung der Stadt Bedburg sollten Konsultationsverfahrens folgende Belange untersucht werden: o o o im Rahmen des Erstellung eines verbindlichen Zeitplanes zur Umsetzung des Kraftwerkserneuerungsprogramms an den Standorten (Neubau/Stillegung/Abriss) Darstellung der klimatischen Auswirkungen unter Berücksichtigung des sukzessiven Abbaus der Altanlagen am Standort Darstellung der Auswirkungen der unterschiedlichen Staubemissionen auf den Untersuchungsraum, auf Natur und Mensch und Darstellung möglicher gesundheitlicher Beeinträchtigungen durch auftretende Immissionen WP7-959/2007 o o o o o o o Anlage zur Vorlage WP7-959/2007 Darstellung der verkehrlichen Auswirkungen auf den Siedlungs- und Landschaftsraum während der Bauphase und während des Betriebs der Anlagen; die Erforderlichkeit neuer Verkehrswege bzw. die Realisierung geplanter Verkehrsnetze (L279 n / Ortsumgehung Bedburg-Rath) ist zu prüfen Darstellung von Möglichkeiten der Unterbringung erforderlicher Ausgleichsmaßnahmen in Plangebietsnähe; insbesondere die vorausschauende Anlage von Pflanzmaßnahmen weit vor Umsetzung des Projektes, um letztendlich auch eine optische Abgrenzung zu erreichen Regelung des Verbleibs der Standorte für zeitlich befristetes Wohnen – projektbezogen- und die Untersuchung der damit verbundenen Auswirkungen auf die soziale Infrastruktur der umliegenden Gemeinden Zum Schutz der Bürger im Untersuchungsgebiet ist der Nachweis zu erbringen, dass für die Menschen in keiner Phase des Betriebs der Neuanlage eine höhere Belastung als heute vorhanden entsteht Die Errichtung von erforderlicher Infrastruktur, insbesondere Bahnanlagen ist in immissionstechnischer Sicht intensiv zu untersuchen Im Hinblick auf die technische Weiterentwicklung muss eine spätere Nachrüstung zur CO2-Abscheidung möglich sein. Eine Reduzierung der Kühlturmhöhe und die Realisierung einer deutlich geringeren Verschattung zur Entlastung der angrenzenden Siedlungsbereiche sowie eine gestalterischen Einbindung der Anlagen – auch im Hinblick auf die äußere Gestaltung in die Landschaft / Regionale 2010 Die Stadt Bedburg wird in den weiteren Planänderungsverfahren - vorbehaltlich des Beschlusses zur Flächennutzungsplanänderung durch die Stadt Bergheim- entsprechende ergänzende Stellungnahmen nachführen. Mit freundlichen Grüßen (Koerdt)