Daten
Kommune
Bedburg
Größe
32 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
WP7-959/2007
Anlage zur Vorlage WP7-959/2007
STADT BEDBURG
DER BÜRGERMEISTER
Rathaus Kaster * Am Rathaus 1 * 50181 Bedburg * Zentrale (02272) 4020
Internet: http://www.bedburg.de * E-Mail: stadtverwaltung@bedburg.de
Stadtverwaltung Bedburg, Postfach 1253, 50173 Bedburg
Bezirksregierung Köln
50606 Köln
Fachbereich I
Planen, Bauen und Wirtschaftsförderung
Auskunft erteilt:
Zimmer:
Durchwahl:
¬ Telefax:
E-Mail:
Herr Klütsch / Herr Schmitz
207
(02272) 402 607 / 606
(02272) 402 400
u.schmitz@bedburg.de
Mein Zeichen:
60
Ihr Zeichen:
Datum:
8. Juli 2009
_
Änderung des Regionalplanes für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region
Köln – Kraftwerksstandort in Bergheim-Niederaußem (BoA)
hier: Konsultationsverfahren gem. § 15 Abs. 3 des Landesplanungsgesetzes
Schreiben vom 21.05.2207 sowie 19.06.2007
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Umsetzung der mit dem Land NRW getroffenen Vereinbarung aus dem Jahr 1994 zur
Erneuerung des Kraftwerksparks wird seitens der Stadt Bedburg unterstützt.
Insbesondere die Bestrebungen der Energiewirtschaft, sich den Herausforderungen des
Klimaschutzes zu stellen und die angestrebten Einspaarungen hinsichtlich des CO² –
Ausstoßes durch den Bau moderner und hocheffizienter Kraftwerke zu erreichen, wird
seitens der Stadt begrüßt.
Aus den übersandten Scoping - Unterlagen geht nicht hervor, inwiefern Alternativ –
Standorte einer näheren Betrachtung unterzogen wurden. Als neuer Standort wird hier vom
Grundsatz her der Standort Niederaußem bevorzugt. Begründet wird dies mit dem Verlust
größerer landwirtschaftlicher Flächen, zu erwartender Zerschneidungswirkung von
Landschaftsräumen und zu erwartender höherer Kosten des Kraftwerksneubaus in
Verbindung mit der Schaffung von erforderlicher Infrastruktur.
Hier sind ggf. auch weitere Belange , wie die Beeinträchtigung des Siedlungsraumes und
der dort lebenden und arbeitenden Bevölkerung eine näheren Untersuchung zu unterziehen.
Nach vorläufiger Einschätzung der Stadt Bedburg sollten
Konsultationsverfahrens folgende Belange untersucht werden:
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im
Rahmen
des
Erstellung
eines
verbindlichen
Zeitplanes
zur
Umsetzung
des
Kraftwerkserneuerungsprogramms an den Standorten (Neubau/Stillegung/Abriss)
Darstellung der klimatischen Auswirkungen unter Berücksichtigung des sukzessiven
Abbaus der Altanlagen am Standort
Darstellung der Auswirkungen der unterschiedlichen Staubemissionen auf den
Untersuchungsraum, auf Natur und Mensch und Darstellung möglicher
gesundheitlicher Beeinträchtigungen durch auftretende Immissionen
WP7-959/2007
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Anlage zur Vorlage WP7-959/2007
Darstellung der verkehrlichen Auswirkungen auf den Siedlungs- und
Landschaftsraum während der Bauphase und während des Betriebs der Anlagen; die
Erforderlichkeit neuer Verkehrswege bzw. die Realisierung geplanter Verkehrsnetze
(L279 n / Ortsumgehung Bedburg-Rath) ist zu prüfen
Darstellung
von
Möglichkeiten
der
Unterbringung
erforderlicher
Ausgleichsmaßnahmen in Plangebietsnähe; insbesondere die vorausschauende
Anlage von Pflanzmaßnahmen weit vor Umsetzung des Projektes, um letztendlich
auch eine optische Abgrenzung zu erreichen
Regelung des Verbleibs der Standorte für zeitlich befristetes Wohnen –
projektbezogen- und die Untersuchung der damit verbundenen Auswirkungen auf die
soziale Infrastruktur der umliegenden Gemeinden
Zum Schutz der Bürger im Untersuchungsgebiet ist der Nachweis zu erbringen, dass
für die Menschen in keiner Phase des Betriebs der Neuanlage eine höhere Belastung
als heute vorhanden entsteht
Die Errichtung von erforderlicher Infrastruktur, insbesondere Bahnanlagen ist in
immissionstechnischer Sicht intensiv zu untersuchen
Im Hinblick auf die technische Weiterentwicklung muss eine spätere Nachrüstung zur
CO2-Abscheidung möglich sein.
Eine Reduzierung der Kühlturmhöhe und die Realisierung einer deutlich geringeren
Verschattung zur Entlastung der angrenzenden Siedlungsbereiche sowie eine
gestalterischen Einbindung der Anlagen – auch im Hinblick auf die äußere Gestaltung
in die Landschaft / Regionale 2010
Die Stadt Bedburg wird in den weiteren Planänderungsverfahren - vorbehaltlich des
Beschlusses zur Flächennutzungsplanänderung durch die Stadt Bergheim- entsprechende
ergänzende Stellungnahmen nachführen.
Mit freundlichen Grüßen
(Koerdt)