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Mitteilung (RWE Power AG; Tagebau Hambach 3. Rahmenbetriebsplan für die Fortführung des Tagebau Hambach von 2020 bis 2030 Sonderbetriebsplan betreffend die artenschutzrechtlichen Belange bei der Fortführung des Tagebaus Hambach bis 2020 (Restfläche des 2. Rahmenbetriebsplans))

Daten

Kommune
Jülich
Größe
17 kB
Datum
04.07.2013
Erstellt
18.07.13, 17:06
Aktualisiert
18.07.13, 17:06
Mitteilung (RWE Power AG; Tagebau Hambach
3. Rahmenbetriebsplan für die Fortführung des Tagebau Hambach von 2020 bis 2030
Sonderbetriebsplan betreffend die artenschutzrechtlichen Belange bei der Fortführung des Tagebaus Hambach bis 2020 (Restfläche des 2. Rahmenbetriebsplans))

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Inhalt der Datei

Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 66 Az.: Sa/Wo Jülich, 01.07.2013 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 291/2013 Mitteilung Beratungsfolge Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss Termin 04.07.2013 TOP Ergebnisse RWE Power AG; Tagebau Hambach 3. Rahmenbetriebsplan für die Fortführung des Tagebau Hambach von 2020 bis 2030 Sonderbetriebsplan betreffend die artenschutzrechtlichen Belange bei der Fortführung des Tagebaus Hambach bis 2020 (Restfläche des 2. Rahmenbetriebsplans) Anlg.: SD.Net Mitteilungstext: Am 14.3.2012 wurde die Stellungnahme der Stadt Jülich zu o.g. Vorhaben im Planungs-, Umweltund Bauausschuss (Vorlage Nr. 99/2012) beschlossen. Zwischenzeitlich hat die RWE Power AG die 1. Änderung beantragt. Diese Unterlagen wurden ebenfalls öffentlich ausgelegt. Die Stellungnahme wird mit Ausnahme des zweiten Punktes aufrecht erhalten, da dieser in der Änderung berücksichtigt ist. Das Vorhaben kollidierte in Teilen mit dem rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 31 Industriegebiet Jülich-Süd sowie mit einer weiteren Fläche (Anpassung an Ziele der Raumordnung und Landesplanung vom 9.6.1998).