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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 3/Kaster, 5. Änderung -Gebiet zwischen Albert-Schweitzer-Straße, Zollhausstraße und Darshovener Straße- hier: Aufhebung und Neufassung des Aufstellungsbeschlusses)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
21 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 3/Kaster, 5. Änderung
-Gebiet zwischen Albert-Schweitzer-Straße, Zollhausstraße und Darshovener Straße- 
hier: Aufhebung und Neufassung des Aufstellungsbeschlusses) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 3/Kaster, 5. Änderung
-Gebiet zwischen Albert-Schweitzer-Straße, Zollhausstraße und Darshovener Straße- 
hier: Aufhebung und Neufassung des Aufstellungsbeschlusses) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 3/Kaster, 5. Änderung
-Gebiet zwischen Albert-Schweitzer-Straße, Zollhausstraße und Darshovener Straße- 
hier: Aufhebung und Neufassung des Aufstellungsbeschlusses)

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7-816/2007 1. Ergänzung Sitzungsteil Fachbereich I Öffentlich Az.: Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Bemerkungen: Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung 13.03.2007 Original Rat der Stadt Bedburg 27.03.2007 Original Rat der Stadt Bedburg 27.03.2007 1. Ergänzung Betreff: Bebauungsplan Nr. 3/Kaster, 5. Änderung -Gebiet zwischen Albert-Schweitzer-Straße, Zollhausstraße und Darshovener Straßehier: Aufhebung und Neufassung des Aufstellungsbeschlusses Beschlussvorschlag: Der der Rat der Stadt Bedburg beschließt, den Aufstellungsbeschluss vom 11.12.2001 für die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3/Kaster aufzuheben und einen neuen Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3316) zu fassen. Wesentliches Planungsziel ist • die städtebauliche Weiterentwicklung und Umnutzung des Gebietes zwischen AlbertSchweitzer-Straße, Zollhausstraße und Darshovener Straße Dies erfolgt durch Ausweisung von Allgemeinem Wohngebiet (WA) in Anpassung an den Flächennutzungsplan der Stadt Bedburg gem. beigefügtem Planentwurf. Im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages nach § 11 des Baugesetzbuches soll der Grundstückseigentümer die gesamten Kosten für das Verfahren (städtebaulichen Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Leistungen/Gutachten/Erschließung) übernehmen. Ferner soll die Verwaltung vor Einleitung des Verfahrens Grundstücksverhandlungen zwecks Teilerwerb mit dem Vorhabenträger aufnehmen. Begründung: Mit Schreiben vom 13.06.2001 wurde ein Antrag auf Aufstellung bzw. Änderung eines Bebauungsplanes für das Grundstück Gemarkung Kaster, Flur 2, Nr. 1709 gestellt. Die Parzelle liegt zwischen Darshovener Straße, Zollhausstraße und Albert-Schweitzer-Straße. Das Grundstück hat eine Größe von insgesamt 4.779 m² und ist zur Zeit von einer Gärtnerei genutzt. Auf dem Anwesen befinden sich zur Zeit ein Wohnhaus, ein Blumenhaus und zwei ältere GlasGewächshäuser. Ferner stehen auf dem Grundstück mehrere Garagen und ein Heizungsgebäude (siehe auch beigefügte Flurkarte). Der Grundstückseigentümer teilt der Verwaltung mit, dass in absehbarer Zukunft damit zu rechnen ist, dass der Betrieb aufgegeben wird. Als Nachnutzung ist eine Bebauung mit mehreren Wohngebäuden vorgesehen. Der Flächennutzungsplan der Stadt Bedburg stellt den Bereich als Wohnbaufläche (W) dar. Die Grundstücksfläche liegt im Gebiet des Durchführungsplanes Nr. 3/Kaster, der für den Planbereich keine Festsetzungen trifft. Die Entwicklung eines Allgemeinen Wohngebietes (WA) in Anpassung an den Flächennutzungsplan der Stadt Bedburg fügt sich in die städtebauliche Gesamtkonzeption ein. Aus städtebaulicher Sicht bestehen daher – auch aufgrund einer sinnvollen Nachverdichtung der innerörtlichen Freiflächen und zur Freiraumschonung - keine Bedenken. Kosten für die Weiterentwicklung dieses Bereiches sollen der Stadt Bedburg jedoch nicht entstehen. Der Rat der Stadt Bedburg hat daher in seiner Sitzung am 11.12.2001 den Aufstellungsbeschluss für die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3/Kaster (Durchführungsplan) gem. § 2 Abs. 1 und 4 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 8. Dezember 1986 (BGBl. I S. 2253), in der Fassung vom 27. August 1997 (BGBl. I S. 2141), ber. 1998 I S. 137 (BGBL III 213-1), zuletzt geändert am 27. Juli 2001 (BGBl. I 2001, S. 1950) gefasst. Wesentliches Planungsziel ist • die städtebauliche Weiterentwicklung und Umnutzung des Gebietes zwischen AlbertSchweitzer-Straße, Zollhausstraße und Darshovener Straße Dies erfolgt durch Ausweisung von Allgemeinem Wohngebiet (WA) in Anpassung an den Flächennutzungsplan der Stadt Bedburg. Im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages soll der Grundstückseigentümer jedoch die Kosten für das Verfahren (städtebaulichen Leistungen/Gutachten/Erschließung) übernehmen. Nach Mitteilung des vg. Ergebnisses an den Antragsteller haben von dort aus jedoch weitere Bestrebungen zur Abwicklung des Verfahrens geruht. Zwischenzeitlich wird nunmehr unter Zugrundelegung des in der Anlage beigefügten Plankonzeptes / Aufteilungsplanes die Fortführung des Verfahrens beantragt. Die die hierin enthaltenen städtebaulichen Grundvoraussetzungen (insbes. Geschossigkeit / Gebietsausweisung / Grundstücksgröße / Straßenbreiten / Erschließung) wurden in Abstimmung mit der Verwaltung STADT BEDBURG berücksichtigt. Es enstehen Größenordnung von 3.540 m². Seite: 3 Sitzungsvorlage Grundstücke für den Einfamilienwohnungsbau in einer Die Fassung des Aufstellungsbeschlusses liegt nunmehr 5 Jahre zurück. Das Baugesetzbuch hat zwischenzeitlich mehrere grundlegende Änderungen erfahren und mit Ablauf des 20.07.2006 im Rahmen einer Überleitungsvorschrift des Baugesetzbuch ist die Fortführung des Verfahrens auf der Grundlage des ursprünglich gefassten Aufstellungsbeschlusses nicht mehr möglich. Eine Aufhebung und Neufassung des Aufstellungsbeschluss wird daher erforderlich. Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung hat dem Rat der Stadt Bedburg in seiner Sitzung am 13.03.2007 (TOP 5) einstimmig empfohlen, wie im Beschlussvorschlag aufgeführt zu entscheiden. In der Anlage ist ein Planentwurf sowie die ursprünglich Plangebietsabgrenzung als Grundlage für den seinerzeitigen Aufstellungsbeschluss beigefügt. Die Stadt Bedburg sollte weiterhin bemüht sein, im Stadtgebiet für potentielle Grundstücksbewerber eigene Grundstücksflächen anbieten zu können. Die Verwaltung wurde daher beauftragt, mit dem Eigentümer Verhandlungen zwecks Teilerwerb (10 – 15 % der Baugrundstücke) vor Erschließung – künftig erschließungsbeitragskostenfrei – aufzunehmen. Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 16.03.2007 ----------------------------------(Schmitz) ----------------------------------(Klütsch) ----------------------------------(Koerdt) Bearbeiter Stellv. Fachbereichsleiter Bürgermeister