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Beschlusstext (3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 "Kurhaus" hier: Aufstellungsbeschluss, Beschluss über die eingegangenen Stellungnahmen, Satzungsbeschluss)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
12 kB
Datum
10.04.2008
Erstellt
11.03.09, 23:54
Aktualisiert
11.03.09, 23:54
Beschlusstext (3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 "Kurhaus"
hier: Aufstellungsbeschluss, Beschluss über die eingegangenen Stellungnahmen, Satzungsbeschluss)

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Bad Münstereifel, 16.04.2008 Stadt Bad Münstereifel Der Bürgermeister BESCHLUSS aus der 27. Sitzung des Strukturförderungsausschusses vom Donnerstag, den 10.04.2008 Zu Punkt 8. der Tagesordnung: Ratsdrucksache-Nr.: 1245 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 "Kurhaus" hier: Aufstellungsbeschluss, Beschluss über die eingegangenen Stellungnahmen, Satzungsbeschluss Beschluss: 1. Es wird beschlossen, die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 „Kurhaus“ aufzustellen. Die Änderung erstreckt sich auf einen Teilbereich des Grundstückes Gemarkung Münstereifel, Flur 1, Flurstück 4928. Der Planbereich umfasst das bisher als Kneipp-Kurhaus genutzte Gebäude in Bad Münstereifel, Nöthener Straße 10. 2. Über die anlässlich der Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Gelange gem. § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen werden die in der Anlage aufgeführten Abwägungsbeschlüsse gefasst. 3. Aufgrund der §§ 2 und 10 des BauGB i.d.F. der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBL I.S.2414), geändert durch Art. 1 des Gesetzes zur Erleichterung von Planungsvorhaben für die Innenentwicklung der Städte vom 21.12.2006 (BGBL. I.S. 3316) i.V.m dem § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der z.Zt. gültigen Fassung wird die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 „Kurhaus“ in der nach Offenlage geänderten Form nebst Textteil und Begründung als Satzung beschlossen. 4. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Rechtskraft der Änderung des Bebauungsplanes herbeizuführen. 5.Gem. § 13 Abs. 2 Nr. 2 ist der Flächennutzungsplan im Wege der Berichtigung anzupassen. Beratungsergebnis: