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Anfrage (Anfrage bzgl. Erhalt der "Weißen Burg" in Erftstadt-Friesheim)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
134 kB
Datum
08.04.2014
Erstellt
27.03.14, 15:05
Aktualisiert
27.03.14, 15:05
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. Stadtverwaltung  Postfach 2565  50359 Erftstadt Stadtverwaltung  Holzdamm 10  50374 Erftstadt Herrn StV Christian Kirchharz Zülpicher Straße 10 50374 Erftstadt . nachrichtlich allen Stadtverordneten Dienststelle Telefax 02235/409-505 Ansprechpartner/-in Telefon-Durchwahl Bauordnungsamt Holzdamm 10 Herr Overhoff 0 22 35 / 409-337 Amtsleiter Mein Zeichen Ihr Zeichen Datum Freigabe -100- Ihre Anfrage vom 06.03.2014 Rat Betrifft: Datum 06.03.2014 BM / Dezernent F 115/2014 08.04.2014 Anfrage bzgl. Erhalt der "Weißen Burg" in Erftstadt-Friesheim Sehr geehrter Herr Kirchharz, Ihre Anfrage vom 06.03.2014 darf ich wie folgt beantworten: zu 1.) Der bauliche Zustand ist derzeit allgemein als ausreichend zu bezeichnen, so dass eine Eingriffmöglichkeit mit denkmal- oder gar bauordnungsrechtlichen Mittel nicht gegeben ist. Eine Zuständigkeit des Kulturamtes wird nicht gesehen zu 2.) Ja. Zurzeit ist die Untere Denkmalbehörde im Gespräch mit der Eigentümerin zwecks der Abdeckung des Turmes. Der erforderliche Antrag liegt hier vor, wobei aber noch entsprechende Unterlagen nach zu reichen sind. zu 3.) Seit langem werden Gespräche geführt, um ein Sanierungskonzept auf den Weg zu bringen. Darin war neben der Unteren Denkmalbehörde auch der Landeskonservator eingebunden. Ebenso das Planungsamt. Konkrete Maßnahmen konnten bisher nicht fixiert werden. Die Stadt hat hier außer beratender Tätigkeit wenig Möglichkeiten einzugreifen. zu 4.) Die Eigentümer wohnen in Kanada. Der jeweils erforderliche Kontakt wird per Fax hergestellt. Wenn sich die Eigentümer in Deutschland aufhalten, läuft der Kontakt über Telefon bzw. über Handy. zu 5). Eine Konkrete Maßnahme ist zurzeit die Sicherungsmaßnahme des süd-westlichen verputzten Backsteinturmes. Ein gemeinsamer Orttermin fand bereits statt. Laut Aussage der Eigentümerin beabsichtigt Sie die einzelnen Gebäudeteile mit der Zeit zu sanieren. Fazit: Solange die Substanz bzw. das Denkmal im Kern nicht konkret gefährdet ist, kann seitens der Stadt Erftstadt nicht ordnungsbehördlich eingegriffen werden. Beratung läuft. Stetige Kontrollen des Zustandes sind sichergestellt. Mit freundlichen Grüßen (Erner) -2-