Daten
Kommune
Bedburg
Größe
16 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP7-819/2007
Sitzungsteil
Fachbereich I
Öffentlich
Az.:
Nicht öffentlich
X
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Struktur und
Stadtentwicklung
Bemerkungen:
13.03.2007
Betreff:
Satzung über die Festlegung der Grenzen für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil der
Ortschaft Pütz – Abgrenzungssatzung
hier: Einleitungsbeschluss für die Dritte Änderungssatzung
Beschlussvorschlag:
Die Sitzungsvorlage wird nachgereicht.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung fasst den Einleitungsbeschluss für die Dritte
Änderungssatzung zur Satzung über die Festlegung der Grenzen für den im Zusammenhang
bebauten Ortsteil der Ortschaft Pütz gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 des Baugesetzbuches, in der Fassung
der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1
des Gesetzes vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3316) für einen Teilbereich zwischen
Laubenstraße und Kasterer Straße in Pütz.
Der Planentwurf ist als Anlage 4 beigefügt
Die Zweite Änderungssatzung zur Satzung über die Festlegung der Grenzen für den im
Zusammenhang bebauten Ortsteil Pütz ist seit dem 05.10.2004 rechtskräftig.
Die Plangebietsgrenzen dieser zweiten Änderungssatzung wurden aufgrund von Bedenken der
Unteren Landschaftsbehörde des Rhein-Erft-Kreises (Widerspruch gem. § 29 des
Landschaftsgesetzes/Lage im geschützten Landschaftsbestandteil gem. Landschaftsplan 2)
seinerzeit stark reduziert. Dies betraf insbesondere den inneren Erschließungsbereich zwischen
Laubenstraße und Kasterer Straße.
Auf den in der Anlage beigefügten Plänen (Anlage 2 und 3) ist diese Entwicklung ersichtlich. Für
eine Teilfläche dieses seinerzeit reduzierten Planungsbereiches wurden seitens des Eigentümers
der Fläche in regelmäßigen Abständen Anfragen beim Rhein-Erft-Kreis und bei der Stadt Bedburg
für die Errichtung eines Wohnhauses auf dem Grundstück Gemarkung Pütz, Flur 20, Nr. 18
gestellt (siehe beigefügte Flurkarte als Anlage 1). Letztendlich hat sich die
Untere
Landschaftsbehörde des Rhein-Erft-Kreises als seinerzeitiger Bedenkenträger und Auslöser für die
Reduzierung bereit erklärt, einer geringfügigen Einbeziehung und damit einer Erweiterung dieser
Teilfläche zuzustimmen. Dem Grundstückseigentümer wird hierdurch ein sich in die
Umgebungsbebauung durchaus einfügender Baukörper von 10 x 15 Metern ermöglicht. Die
Erschließung der Fläche ist über die Laubenstraße gesichert.
Die Stadt kann durch Satzung einzelne Außenbereichsflächen in die im Zusammenhang bebauten
Ortsteile einbeziehen, wenn die einbezogenen Flächen durch die bauliche Nutzung des
angrenzenden Bereichs entsprechend geprägt sind.
Die Fläche liegt im Gebiet des Landschaftsplanes 2 des Rhein-Erft-Kreises und ist dort als
geschützter Landschaftsbestandteil (GLB) festgesetzt. Die betreffende Fläche ist jedoch mit in
einer wassergebundenen Decke ausgebaut. Daher hat die Festsetzung des Landschaftsplanes
Funktionsverlust. Im Vorfeld wurde durch die Untere Landschaftsbehörde erklärt, dass eine
Zustimmung zur Planung entsprechend in Aussicht gestellt wird.
Da diese geringfügige Erweiterung aufgrund der spezifischen Grundstückssituation mit einer
geordneten städtebaulichen Entwicklung vereinbar ist und eine Erschließung dieser innerörtlichen
Freifläche letztendlich eine Nichtinanspruchnahme von Freiraumflächen zur Folge hat, schlägt die
Verwaltung vor, wie im Beschlussvorschlag aufgeführt zu entscheiden und den
Einleitungsbeschluss für die Dritte Änderungssatzung für eine kleinteilige Fläche an der
Laubenstraße in Pütz zu fassen. Die durch das Verfahren entstehenden Kosten sind durch den
Antragsteller zu übernehmen.
Anlage 1: Flurkarte
Anlage 2: Erweiterungsfläche gem. ursprünglichem Einleitungsbeschluss vom 05.11.2002 für
die 2. Änderungssatzung
Anlage 3: Rechtskräftige (flächenreduzierte) 2. Änderungssatzung vom 05.10.2004
Anlage 4: Entwurf der 3. Änderungssatzung
STADT BEDBURG
Seite: 3
Sitzungsvorlage
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 28.02.2007
----------------------------------(Schmitz)
Bearbeiter
----------------------------------(Klütsch)
Stellv. Fachbereichsleiter
----------------------------------(Koerdt)
Bürgermeister