Daten
Kommune
Bedburg
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Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
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STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP7-893/2007
Sitzungsteil
Fachbereich II
Öffentlich
Az.: 52 14 22
Nicht öffentlich
X
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit
und Soziales
Bemerkungen:
15.05.2007
Betreff:
Vergabe der Zuschüsse nach den Sportförderungsrichtlinien
1. Festlegung des Höchstbetrages nach Ziffer 6.3
2. Vergabe der Zuschüsse nach Ziffern 5 und 6
3. Vergabe der Zuschüsse nach Ziffer 7
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales beschließt:
1. Den Betrag nach Ziffer 6.3 der Sportförderungsrichtlinien für das Jahr 2008 auf
5,40 Euro festzusetzen.
2. Den antragstellenden Vereinigungen nach Ziffern 5 und 6 der Sportförderungsrichtlinien
die in der Begründung aufgeführten Zuschüsse zu gewähren.
3. Der Antrag auf Förderung nach Ziffer 7 der Sportförderungsrichtlinien des Tennisclubs
Kaster für das Jahr 2007 und das Jahr 2008ff. wird abgelehnt.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
1. Festlegung des Höchstbetrages nach Ziffer 6.3
Nach Ziffer 6.3 in Verbindung mit Ziffer 6.4 der Sportförderungsrichtlinien hat der
Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales einen Höchstbetrag je Mitglied für
den Betriebskostenzuschuss zu bestimmen. Die Verwaltung schlägt - wie auch in 2006 vor, den Betrag bei 5,40 Euro je Mitglied zu belassen. Dieser Betrag orientiert sich an den
nachgewiesenen, erheblichen Aufwendungen der Vereine mit vereinseigenen Anlagen und
stellt gleichzeitig sicher, dass auch in diesem Jahr ein Zuschuss von weniger als
50 v. H. der nachgewiesenen Betriebskosten gewährt wird.
2. Vergabe der Zuschüsse nach Ziffer 5 und 6
Die Mittel für die institutionelle Förderung nach Ziffer 5 und 6 der
Sportförderungsrichtlinien sind bei Produkt 420 421 210 210, Sachkonto 5318000
- Gesamtansatz 8.000,00 Euro - veranschlagt. Bis zum Stichtag 31.03.2006 sind elf
Anträge zu Ziffer 5 form- und fristgerecht eingegangen; im Jahr 2005 wurden insgesamt
12 Anträge gestellt.
Die zur Verfügung stehenden Mittel für die institutionelle Förderung nach Ziffer 5
errechnen sich aus dem Gesamtansatz (8.000,00 Euro), abzüglich der Mittel für die
Betriebskostenzuschüsse nach Ziffer 6 (3.267,00 Euro). Dies ergibt einen Betrag von
4.733,00 Euro; die Hälfte hiervon 2.366,50 Euro wurde für die Berechnung des
Zuschusses nach Mitgliedern unter 18 (1,42 Euro je Person) sowie der Übungsleiter
(30,73 Euro je Person/ Trainer) herangezogen. Um eine Überschreitung der zur Verfügung
stehenden Mittel durch Rundungsdifferenzen zu vermeiden, wurden beide Sätze auf zwei
Stellen nach unten gerundet.
Die Verwaltung schlägt folgende Zuschussgewährung mit einer Gesamtsumme von
4.723,71 Euro vor:
Vereinigung
Personen
Summe 1 Übungsleiter
Summe 2
Zuschuss
Ballspielverein Kirch-Kleintroisdorf
45
63,90 EUR
2
61,46 EUR 125,36 EUR
Bedburger Schachverein
32
45,44 EUR
0
0,00 EUR
50,00 EUR
BC Kirdorf-Blerichen
106
150,52 EUR
4
122,92 EUR 273,44 EUR
TKD Bedburg
45
63,90 EUR
4
122,92 EUR 186,82 EUR
SC Borussia Kaster Königshoven
411
583,62 EUR
17
522,41 EUR 1.106,03 EUR
DLRG
180
255,60 EUR
4
122,92 EUR 378,52 EUR
Turnvereinigung Bedburg
526
746,92 EUR
27
829,71 EUR 1.576,63 EUR
Sportverein Kaster
70
99,40 EUR
0
0,00 EUR
99,40 EUR
Spielvereinigung Kirch-/Grottenherten
96
136,32 EUR
0
0,00 EUR 136,32 EUR
Tennisclub Kaster
64
90,88 EUR
5
153,65 EUR 244,53 EUR
Bedburger Tennisclub
82
116,44 EUR
14
430,22 EUR 546,66 EUR
1657
2.352,94 EUR
77
2.366,21 EUR 4.723,71 EUR
Die Verwaltung schlägt eine Mindestförderung von 50,00 Euro je Verein vor.
Rein informativ weist die Verwaltung darauf hin, dass der Verein HC Bedburger Panther
gegenüber dem Vorjahr keinen Antrag gestellt hat; hingegen haben die Vereine TKD
Bedburg, Sportverein Kaster und die Spielvereinigung Kirch-/Grottenherten gegenüber
dem Vorjahr Anträge gestellt.
STADT BEDBURG
Seite: 3
Sitzungsvorlage
Die beiden Tennisvereine im Stadtgebiet haben form- und fristgerecht einen Antrag nach
Ziffer 6 der Sportförderungsrichtlinien gestellt. Die nachgewiesenen Betriebskosten
enthalten aus abrechungstechnischen Gründen nicht ausschließlich die Kosten für den
Betrieb der eigenen Dusch- und Umkleideräume. Beide Vereine konnten höhere
Aufwendungen nachweisen, als den Höchstbetrag der Förderung (Anzahl der Mitglieder x
5,40 Euro). Die Verwaltung schlägt daher folgende Zuschussgewährung vor:
Vereinigung
Tennisclub Kaster
Bedburger Tennisclub
Mitglieder
288
317
605
Zuschuss
1.555,20 EUR
1.711,80 EUR
3.267,00 EUR
3. Vergabe der Zuschüsse nach Ziffer 7
Der Tennisclub Kaster, vertreten durch Frau Waltraud Dahm, hat mit Schreiben vom
27. März 2007 einen Antrag auf Förderung der Kosten für die Frühjahrsinstandsetzung
gestellt; beigefügt wurde ein Angebot vom 24. August 2005. Ungeachtet dessen, dass
gemäß Ziffer 7.2 der Sportförderungsrichtlinien keine Zuschüsse für bereits begonnene
Maßnahmen gewährt werden können und der Antrag schon alleine aus diesem Grund
abzulehnen ist, stellt die Frühjahrsinstandsetzung aus Sicht der Verwaltung keine
Investition im Sinne der Sportförderungsrichtlinien der Stadt Bedburg - Ziffer 7.1 - dar.
Eine Investition im Sinne vorgenannter Richtlinie ist ausschließlich ein Neubau, eine
Erweiterung oder eine bauliche Sanierung vereinseigener Anlagen; die jeweils im Frühjahr
auszuführenden Arbeiten „Instandsetzung der Tennisplätze etc. pp. nach der
Winterpause“ stellen vielmehr reine Betriebskosten dar. Die Verwaltung schlägt daher vor,
den Antrag abzulehnen.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 7. Mai 2007
----------------------------------Stolzenberger
----------------------------------Kramer
----------------------------------Koerdt
Sachbearbeiter
Fachbereichsleiter
Bürgermeister