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Beschlussvorlage (Vergabe der Zuschüsse nach den Sportförderungsrichtlinien Festlegung des Höchstbetrages nach Ziffer 6.3 Vergabe der Zuschüsse nach Ziffern 5 und 6 Vergabe der Zuschüsse nach Ziffer 7)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
18 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Vergabe der Zuschüsse nach den Sportförderungsrichtlinien
Festlegung des Höchstbetrages nach Ziffer 6.3
Vergabe der Zuschüsse nach Ziffern 5 und 6
Vergabe der Zuschüsse nach Ziffer 7) Beschlussvorlage (Vergabe der Zuschüsse nach den Sportförderungsrichtlinien
Festlegung des Höchstbetrages nach Ziffer 6.3
Vergabe der Zuschüsse nach Ziffern 5 und 6
Vergabe der Zuschüsse nach Ziffer 7) Beschlussvorlage (Vergabe der Zuschüsse nach den Sportförderungsrichtlinien
Festlegung des Höchstbetrages nach Ziffer 6.3
Vergabe der Zuschüsse nach Ziffern 5 und 6
Vergabe der Zuschüsse nach Ziffer 7)

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7-893/2007 Sitzungsteil Fachbereich II Öffentlich Az.: 52 14 22 Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales Bemerkungen: 15.05.2007 Betreff: Vergabe der Zuschüsse nach den Sportförderungsrichtlinien 1. Festlegung des Höchstbetrages nach Ziffer 6.3 2. Vergabe der Zuschüsse nach Ziffern 5 und 6 3. Vergabe der Zuschüsse nach Ziffer 7 Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales beschließt: 1. Den Betrag nach Ziffer 6.3 der Sportförderungsrichtlinien für das Jahr 2008 auf 5,40 Euro festzusetzen. 2. Den antragstellenden Vereinigungen nach Ziffern 5 und 6 der Sportförderungsrichtlinien die in der Begründung aufgeführten Zuschüsse zu gewähren. 3. Der Antrag auf Förderung nach Ziffer 7 der Sportförderungsrichtlinien des Tennisclubs Kaster für das Jahr 2007 und das Jahr 2008ff. wird abgelehnt. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: 1. Festlegung des Höchstbetrages nach Ziffer 6.3 Nach Ziffer 6.3 in Verbindung mit Ziffer 6.4 der Sportförderungsrichtlinien hat der Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales einen Höchstbetrag je Mitglied für den Betriebskostenzuschuss zu bestimmen. Die Verwaltung schlägt - wie auch in 2006 vor, den Betrag bei 5,40 Euro je Mitglied zu belassen. Dieser Betrag orientiert sich an den nachgewiesenen, erheblichen Aufwendungen der Vereine mit vereinseigenen Anlagen und stellt gleichzeitig sicher, dass auch in diesem Jahr ein Zuschuss von weniger als 50 v. H. der nachgewiesenen Betriebskosten gewährt wird. 2. Vergabe der Zuschüsse nach Ziffer 5 und 6 Die Mittel für die institutionelle Förderung nach Ziffer 5 und 6 der Sportförderungsrichtlinien sind bei Produkt 420 421 210 210, Sachkonto 5318000 - Gesamtansatz 8.000,00 Euro - veranschlagt. Bis zum Stichtag 31.03.2006 sind elf Anträge zu Ziffer 5 form- und fristgerecht eingegangen; im Jahr 2005 wurden insgesamt 12 Anträge gestellt. Die zur Verfügung stehenden Mittel für die institutionelle Förderung nach Ziffer 5 errechnen sich aus dem Gesamtansatz (8.000,00 Euro), abzüglich der Mittel für die Betriebskostenzuschüsse nach Ziffer 6 (3.267,00 Euro). Dies ergibt einen Betrag von 4.733,00 Euro; die Hälfte hiervon 2.366,50 Euro wurde für die Berechnung des Zuschusses nach Mitgliedern unter 18 (1,42 Euro je Person) sowie der Übungsleiter (30,73 Euro je Person/ Trainer) herangezogen. Um eine Überschreitung der zur Verfügung stehenden Mittel durch Rundungsdifferenzen zu vermeiden, wurden beide Sätze auf zwei Stellen nach unten gerundet. Die Verwaltung schlägt folgende Zuschussgewährung mit einer Gesamtsumme von 4.723,71 Euro vor: Vereinigung Personen Summe 1 Übungsleiter Summe 2 Zuschuss Ballspielverein Kirch-Kleintroisdorf 45 63,90 EUR 2 61,46 EUR 125,36 EUR Bedburger Schachverein 32 45,44 EUR 0 0,00 EUR 50,00 EUR BC Kirdorf-Blerichen 106 150,52 EUR 4 122,92 EUR 273,44 EUR TKD Bedburg 45 63,90 EUR 4 122,92 EUR 186,82 EUR SC Borussia Kaster Königshoven 411 583,62 EUR 17 522,41 EUR 1.106,03 EUR DLRG 180 255,60 EUR 4 122,92 EUR 378,52 EUR Turnvereinigung Bedburg 526 746,92 EUR 27 829,71 EUR 1.576,63 EUR Sportverein Kaster 70 99,40 EUR 0 0,00 EUR 99,40 EUR Spielvereinigung Kirch-/Grottenherten 96 136,32 EUR 0 0,00 EUR 136,32 EUR Tennisclub Kaster 64 90,88 EUR 5 153,65 EUR 244,53 EUR Bedburger Tennisclub 82 116,44 EUR 14 430,22 EUR 546,66 EUR 1657 2.352,94 EUR 77 2.366,21 EUR 4.723,71 EUR Die Verwaltung schlägt eine Mindestförderung von 50,00 Euro je Verein vor. Rein informativ weist die Verwaltung darauf hin, dass der Verein HC Bedburger Panther gegenüber dem Vorjahr keinen Antrag gestellt hat; hingegen haben die Vereine TKD Bedburg, Sportverein Kaster und die Spielvereinigung Kirch-/Grottenherten gegenüber dem Vorjahr Anträge gestellt. STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage Die beiden Tennisvereine im Stadtgebiet haben form- und fristgerecht einen Antrag nach Ziffer 6 der Sportförderungsrichtlinien gestellt. Die nachgewiesenen Betriebskosten enthalten aus abrechungstechnischen Gründen nicht ausschließlich die Kosten für den Betrieb der eigenen Dusch- und Umkleideräume. Beide Vereine konnten höhere Aufwendungen nachweisen, als den Höchstbetrag der Förderung (Anzahl der Mitglieder x 5,40 Euro). Die Verwaltung schlägt daher folgende Zuschussgewährung vor: Vereinigung Tennisclub Kaster Bedburger Tennisclub Mitglieder 288 317 605 Zuschuss 1.555,20 EUR 1.711,80 EUR 3.267,00 EUR 3. Vergabe der Zuschüsse nach Ziffer 7 Der Tennisclub Kaster, vertreten durch Frau Waltraud Dahm, hat mit Schreiben vom 27. März 2007 einen Antrag auf Förderung der Kosten für die Frühjahrsinstandsetzung gestellt; beigefügt wurde ein Angebot vom 24. August 2005. Ungeachtet dessen, dass gemäß Ziffer 7.2 der Sportförderungsrichtlinien keine Zuschüsse für bereits begonnene Maßnahmen gewährt werden können und der Antrag schon alleine aus diesem Grund abzulehnen ist, stellt die Frühjahrsinstandsetzung aus Sicht der Verwaltung keine Investition im Sinne der Sportförderungsrichtlinien der Stadt Bedburg - Ziffer 7.1 - dar. Eine Investition im Sinne vorgenannter Richtlinie ist ausschließlich ein Neubau, eine Erweiterung oder eine bauliche Sanierung vereinseigener Anlagen; die jeweils im Frühjahr auszuführenden Arbeiten „Instandsetzung der Tennisplätze etc. pp. nach der Winterpause“ stellen vielmehr reine Betriebskosten dar. Die Verwaltung schlägt daher vor, den Antrag abzulehnen. Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 7. Mai 2007 ----------------------------------Stolzenberger ----------------------------------Kramer ----------------------------------Koerdt Sachbearbeiter Fachbereichsleiter Bürgermeister