Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung entlang des Rotbachs in Erftstadt-Lechenich)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
96 kB
Datum
25.03.2014
Erstellt
20.03.14, 15:07
Aktualisiert
20.03.14, 15:07
Beschlussvorlage (Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung entlang des Rotbachs in Erftstadt-Lechenich) Beschlussvorlage (Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung entlang des Rotbachs in Erftstadt-Lechenich)

öffnen download melden Dateigröße: 96 kB

Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 142/2014 Az.: 6710-15 Amt: - 65 BeschlAusf.: - - 652 - Datum: 18.03.2014 gez. Böcking Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung Betrifft: - 20 - Termin 25.03.2014 gez. Erner, Bürgermeister BM / Dezernent 20.03.2014 Datum Freigabe -100- Bemerkungen beschließend Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung entlang des Rotbachs in Erftstadt-Lechenich Finanzielle Auswirkungen: Mittel sind im Wirtschaftsplan 2014 des Eigenbetriebs Straßen enthalten. Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Der Fällung von sechs Robinien (Robinia pseudoacacia) am Rotbach in E.-Lechenich wird laut § 6 Abs. (1) d) der Baumschutzsatzung der Stadt Erftstadt zugestimmt. Begründung: Der in Bergheim ansässige Erftverband unterhält als wasserwirtschaftliches Dienstleistungsunternehmen u.a. die Fließgewässer im Einzugsgebiet der Erft. Zu seinen Aufgaben gehört insbesondere der Hochwasserschutz entlang der Erft und seiner Nebenflüsse, zu denen auch der Rotbach zählt. Dieser entspringt als „Nöthener Siefen“ in der Eifel und fließt in seinem weiteren Verlauf durch das Stadtgebiet von Erftstadt, bevor er östlich von Dirmerzheim in die Erft mündet. Charakteristisch für den Rotbach ist v.a. die nach starken Regenfällen rotbräunliche Färbung des Wassers, die durch den hohen Eisengehalt verursacht wird. Durch die Pflege der Gewässer und Uferbereiche wird ein wesentlicher Beitrag zur Hochwasservorsorge und somit zum Schutz der Bevölkerung geleistet. In Siedlungsbereichen ist es hinsichtlich des Hochwasserschutzes von besonderer Bedeutung, dass möglichst keine Abflusshindernisse (welche im Hochwasserfall zu massiven Problemen führen können) existieren. Infolge des angeschwemmten, nährstoffreichen Materials und auch durch die Einbringung von Schnittgut der Anlieger wachsen jedoch Pflanzen im Bereich des Abflussquerschnittes besonders gut. In vielen Bereichen des Rotbachs ist sog. ablusshindernder Bewuchs/ Aufwuchs vorzufinden. Das Ablagern von Gartenabfällen fördert nicht nur den Aufwuchs, es stellt zudem häufig ein Abflusshindernis dar. Der Abflussquerschnitt wird weiterhin erheblich durch das Aufbringen überschüssigen Bodens verringert. Dieses ist insbesondere in Höhe der Wallanlagen sowie der Von-Galen-Straße (entlang der Privatgärten/ Schrebergärten) immer wieder der Fall. Es ist seitens des Erftverbands mitgeteilt worden, dass entlang des Rotbachs (v.a. innerhalb Lechenichs) umfangreiche Maßnahmen zum Hochwasserschutz zwingend durchzuführen sind. Der Erftverband hat bzgl. der Planungen Kontakt zu den zuständigen Stellen (Rhein-Erft-Kreis, Stadt Erftstadt etc.) aufgenommen und selber bereits Rückschnittarbeiten in verschiedenen Gewässerabschnitten (u.a. Rotbach in Höhe des Kölner Rings und südlich des Bonner Rings) veranlasst. Mit der Stadtverwaltung erfolgte ein Ortstermin, um erforderliche Rückschnittmaßnahmen in der Ortslage festzustellen sowie Art und Umfang abzustimmen. In einigen Abschnitten des Rotbachs (Bonner Ring bis Fußgängerbrücke Von-Galen-Str.) reichen dem Erftverband Rückschnittarbeiten, die bereits beauftragt worden sind, aus. In anderen Bereichen sind jedoch Fällarbeiten unumgänglich. Dies betrifft u.a. den Baumbestand im weiteren Verlauf (Von-Galen-Str. bis in Höhe des Bürgerbüros). Hierbei handelt es sich um insgesamt 30 (nicht geschützte) Jungbäume, die der Erftverband gerne allesamt entfernt haben möchte. In einem ersten Schritt wird seitens der Stadtverwaltung die Beseitigung von 5 Bäumen veranlasst. Diese weisen entsprechende Schädigungen auf (siehe Anlage) und sind dauerhaft nicht zu erhalten. Im Anschluss hieran wird die Durchführbarkeit der Hochwasserschutzmaßnahmen geprüft. Hierbei muss allerdings berücksichtigt werden, dass bei den anstehenden Arbeiten in den Wurzelraum der Bäume eingegriffen wird und sich entsprechende Schädigungen nicht vermeiden lassen. Weitere Fällungen sind auch innerhalb des dichten Baumbestands in Höhe der Siegfried-vonWesterburg-Straße vorgesehen. Im Bereich dieses Gewässerabschnitts stehen ca. 60 Robinien, von denen der überwiegende Teil durch die Baumschutzsatzung der Stadt Erftstadt geschützt ist und es somit der Zustimmung des Ausschusses für Stadtentwicklung bedarf. Es ist beabsichtigt, den Baumbestand im Böschungsbereich/ im Abflussquerschnitt durch die Entnahme vereinzelter Robinien (insgesamt 17 Stück, davon 6 geschützte) zu reduzieren. Der überwiegende Anteil sowie der Bestand auf der Böschungskante bleiben erhalten. Entnommen werden die Robinien, die am Böschungsfuß stehen oder aber sehr schräg in Richtung des Bachlaufs wachsen. Es wird berücksichtigt, dass möglichst Robinien gefällt werden, welche Schädigungen (Faulstellen etc.) vorweisen. Zusammenfassend ist zu sagen, dass eine genaue Abwägung zwischen den Belangen des Hochwasser- und des Baumschutzes erfolgt ist. Die geschilderten Maßnahmen des Erftverbands sollen die Leistungsfähigkeit des Rotbachs verbessern sowie künftige Unterhaltungs- und Böschungsarbeiten ermöglichen. Sie dienen letztendlich dem Schutz der Anwohner vor Hochwasser. Der Fällung von sechs geschützten Robinien ist daher zuzustimmen. (Erner) -2-