Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
96 kB
Datum
25.03.2014
Erstellt
20.03.14, 15:07
Aktualisiert
20.03.14, 15:07
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 142/2014
Az.: 6710-15
Amt: - 65 BeschlAusf.: - - 652 - Datum: 18.03.2014
gez. Böcking
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung
Betrifft:
- 20 -
Termin
25.03.2014
gez. Erner,
Bürgermeister
BM / Dezernent
20.03.2014
Datum Freigabe -100-
Bemerkungen
beschließend
Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung entlang des Rotbachs in
Erftstadt-Lechenich
Finanzielle Auswirkungen:
Mittel sind im Wirtschaftsplan 2014 des Eigenbetriebs Straßen enthalten.
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Der Fällung von sechs Robinien (Robinia pseudoacacia) am Rotbach in E.-Lechenich wird laut § 6
Abs. (1) d) der Baumschutzsatzung der Stadt Erftstadt zugestimmt.
Begründung:
Der
in
Bergheim
ansässige
Erftverband
unterhält
als
wasserwirtschaftliches
Dienstleistungsunternehmen u.a. die Fließgewässer im Einzugsgebiet der Erft. Zu seinen
Aufgaben gehört insbesondere der Hochwasserschutz entlang der Erft und seiner Nebenflüsse, zu
denen auch der Rotbach zählt. Dieser entspringt als „Nöthener Siefen“ in der Eifel und fließt in
seinem weiteren Verlauf durch das Stadtgebiet von Erftstadt, bevor er östlich von Dirmerzheim in
die Erft mündet. Charakteristisch für den Rotbach ist v.a. die nach starken Regenfällen rotbräunliche Färbung des Wassers, die durch den hohen Eisengehalt verursacht wird.
Durch die Pflege der Gewässer und Uferbereiche wird ein wesentlicher Beitrag zur
Hochwasservorsorge und somit zum Schutz der Bevölkerung geleistet. In Siedlungsbereichen ist
es hinsichtlich des Hochwasserschutzes von besonderer Bedeutung, dass möglichst keine
Abflusshindernisse (welche im Hochwasserfall zu massiven Problemen führen können) existieren.
Infolge des angeschwemmten, nährstoffreichen Materials und auch durch die Einbringung von
Schnittgut der Anlieger wachsen jedoch Pflanzen im Bereich des Abflussquerschnittes besonders
gut. In vielen Bereichen des Rotbachs ist sog. ablusshindernder Bewuchs/ Aufwuchs vorzufinden.
Das Ablagern von Gartenabfällen fördert nicht nur den Aufwuchs, es stellt zudem häufig ein
Abflusshindernis dar. Der Abflussquerschnitt wird weiterhin erheblich durch das Aufbringen
überschüssigen Bodens verringert. Dieses ist insbesondere in Höhe der Wallanlagen sowie der
Von-Galen-Straße (entlang der Privatgärten/ Schrebergärten) immer wieder der Fall.
Es ist seitens des Erftverbands mitgeteilt worden, dass entlang des Rotbachs (v.a. innerhalb
Lechenichs) umfangreiche Maßnahmen zum Hochwasserschutz zwingend durchzuführen sind.
Der Erftverband hat bzgl. der Planungen Kontakt zu den zuständigen Stellen (Rhein-Erft-Kreis,
Stadt Erftstadt etc.) aufgenommen und selber bereits Rückschnittarbeiten in verschiedenen
Gewässerabschnitten (u.a. Rotbach in Höhe des Kölner Rings und südlich des Bonner Rings)
veranlasst.
Mit der Stadtverwaltung erfolgte ein Ortstermin, um erforderliche Rückschnittmaßnahmen in der
Ortslage festzustellen sowie Art und Umfang abzustimmen. In einigen Abschnitten des Rotbachs
(Bonner Ring bis Fußgängerbrücke Von-Galen-Str.) reichen dem Erftverband Rückschnittarbeiten,
die bereits beauftragt worden sind, aus. In anderen Bereichen sind jedoch Fällarbeiten
unumgänglich. Dies betrifft u.a. den Baumbestand im weiteren Verlauf (Von-Galen-Str. bis in Höhe
des Bürgerbüros). Hierbei handelt es sich um insgesamt 30 (nicht geschützte) Jungbäume, die der
Erftverband gerne allesamt entfernt haben möchte. In einem ersten Schritt wird seitens der
Stadtverwaltung die Beseitigung von 5 Bäumen veranlasst. Diese weisen entsprechende
Schädigungen auf (siehe Anlage) und sind dauerhaft nicht zu erhalten. Im Anschluss hieran wird
die Durchführbarkeit der Hochwasserschutzmaßnahmen geprüft. Hierbei muss allerdings
berücksichtigt werden, dass bei den anstehenden Arbeiten in den Wurzelraum der Bäume
eingegriffen wird und sich entsprechende Schädigungen nicht vermeiden lassen.
Weitere Fällungen sind auch innerhalb des dichten Baumbestands in Höhe der Siegfried-vonWesterburg-Straße vorgesehen. Im Bereich dieses Gewässerabschnitts stehen ca. 60 Robinien,
von denen der überwiegende Teil durch die Baumschutzsatzung der Stadt Erftstadt geschützt ist
und es somit der Zustimmung des Ausschusses für Stadtentwicklung bedarf.
Es ist beabsichtigt, den Baumbestand im Böschungsbereich/ im Abflussquerschnitt durch die
Entnahme vereinzelter Robinien (insgesamt 17 Stück, davon 6 geschützte) zu reduzieren. Der
überwiegende Anteil sowie der Bestand auf der Böschungskante bleiben erhalten. Entnommen
werden die Robinien, die am Böschungsfuß stehen oder aber sehr schräg in Richtung des
Bachlaufs wachsen. Es wird berücksichtigt, dass möglichst Robinien gefällt werden, welche
Schädigungen (Faulstellen etc.) vorweisen.
Zusammenfassend ist zu sagen, dass eine genaue Abwägung zwischen den Belangen des
Hochwasser- und des Baumschutzes erfolgt ist. Die geschilderten Maßnahmen des Erftverbands
sollen die Leistungsfähigkeit des Rotbachs verbessern sowie künftige Unterhaltungs- und
Böschungsarbeiten ermöglichen. Sie dienen letztendlich dem Schutz der Anwohner vor
Hochwasser. Der Fällung von sechs geschützten Robinien ist daher zuzustimmen.
(Erner)
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