Daten
Kommune
Kreuzau
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Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Sozial- und Sportamt - Herr Steg
BE: Herr Steg
Kreuzau, 19. November 2009
Vorlagen-Nr.
77/00
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Sozialausschuss
Hauptausschuss
Rat
31.08.2000
14.09.2000
26.09.2000
TOP: Kürzungen der freiwilligen Ausgaben im Sozialbereich
I. Sach- und Rechtslage:
Da die Genehmigung des Haushaltssicherungskonzeptes mit Bescheid vom 25.05.2000 durch den Landrat des Kreises
Düren – Amt für Rechtsangelegenheiten und Kommunalaufsicht – versagt worden ist, dürfen grundsätzlich keine
freiwilligen Ausgaben getätigt werden. Zwischenzeitlich hat aber ein Gespräch mit dem zuständigen Dezernenten,
Herrn Kreisdirektor Beyer, stattgefunden, in dem geklärt wurde, dass grundsätzlich von den bisherigen
Haushaltsansätzen im Sozialbereich 50 % ausgezahlt werden dürfen. Maßgeblich ist hierbei der Gesamtbetrag der
Einsparungen und nicht die Einsparung bei den einzelnen Ausgabeansätzen. Es ist also auch möglich, bei einzelnen
Haushaltsstellen Ausgaben in der bisherigen Höhe zu tätigen, wenn bei anderen Haushaltsstellen entsprechende
Einsparungen vorgenommen werden können.
Entscheidend ist, dass die Kürzungen nicht erst ab 2001 durchzuführen sind, sondern schon in diesem Jahr
vorgenommen werden müssen. Bei folgenden Haushaltsstellen werden die Ansätze um 50 % gekürzt:
HHStelle
Bezeichnung
1.431.5200.6
Geräte, Ausst.-u.
Ausrüstungsgegenstände,
sonst.
Gebrauchsgegenstände
Zuschüsse zu
Ferienmaßnahmen für
Kinder und Jugendliche
1.451.7170.9
Ansatz
2000
DM
gek.
Bemerkungen
Betrag
DM
500
250
9.000
1.470.7170.1
Zuschüsse an Vereine der
freien Wohlfahrtspflege
4.825
1.470.7171.0
Einmalige Zuwendungen an
Bedürftige
1.500
4.500 1999 wurde ein Betrag von 2.702 DM
verausgabt. Da bereits Anträge
vorliegen, soll es bei dem gekürzten
Ansatz verbleiben. Ab 2001 werden die
Mittel nicht mehr bereitgestellt, damit
Einsparungen bei anderen Maßnahmen
für Kinder und Jugendliche vermieden
werden können.
2.375
100 %
50 %
Kreuzbund 75
0
DM
Weißer Ring 100
50 DM
Lebenshilfe 250
125 DM
AWO
1.575
787,50 DM
VDK
600
300 DM
Caritas
2.075 1.037,50 DM
Diak.Werk 150
75 DM
500 In den vergangenen Jahren wurden vor
Weihnachten Zuwendungen an
Personen mit geringem Einkommen
gezahlt.
2
1.470.7172.8
Zuschüsse zu den Kosten der
Familienerholung
1.470.7178.7
Zuschuss der Gemeinde zu
einer Mutter-KindVeranstaltung
1.750.7100.9
Kriegsgräberfürsorge
Gesamt
3.500
6.000
800
26.125
3.000 Aus dieser Pos. wird die
Seniorenstadtranderholung
bezuschusst. Da in 2000 bereits eine
Maßnahme stattgefunden hat und für
die zweite Maßnahme Anmeldungen
vorliegen, können von den
Teilnehmern keine höheren
Kostenbeiträge gefordert werden.
Bisher wurden jährl. 3.000 DM
gezahlt. Der Betrag von 1.500 DM, der
in diesem Jahr trotz der Kürzung
ausgezahlt wird, soll in den nächsten
Jahren verrechnet werden.
Ab 2001 beträgt der Zuschuss
grundsätzlich 1.500 DM
3.000 Die Maßnahme soll schon in diesem
Jahr nicht mehr durchgeführt werden.
Der noch zur Verfügung stehende
Betrag soll für Kinder und Jugendliche
zur Verfügung gestellt werden.
400
14.025
In welcher Höhe bei den übrigen Haushaltsstellen im Sozialbereich Kürzungen vorgenommen werden können, muss
noch ermittelt werden. Zum Teil bestehen auch vertragliche Bindungen, die Einsparungen in diesem Jahr nicht
ermöglichen.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Durch die Reduzierung der Ausgaben bei den vorgenannten Haushaltsstellen um 50 % werden in diesem Jahr 12.100
DM eingespart.
3
III. Beschlussvorschlag Verwaltung:
„Die freiwilligen Ausgaben im Sozialbereich zu den Pos. Geräte, Ausst.- und Ausrüstungsgegenstände, sonst.
Gebrauchsgegenstände (1.431.5200.6), Zuschüsse zu Ferienmaßnahmen für Kinder und Jugendliche
(1.451.7170.9, Zuschüsse an Vereine der freien Wohlfahrtspflege (1.470.7170.1), Einmalige Zuwendungen an
Bedürftige (1.470.7171.0), Zuschüsse zu den Kosten der Familienerholung (1.470.7172.8), Zuschuss der
Gemeinde zu einer Mutter-Kind-Veranstaltung (1.470.7178.7) und Kriegsgräberfürsorge (1.750.7100.9)
werden um 50 % gekürzt. Beträge unter 50 DM werden nicht ausgezahlt.“
III. Beschlussvorschlag:
„Die freiwilligen Ausgaben im Sozialbereich zu den Pos. Geräte, Ausst.- und Ausrüstungsgegenstände, sonst.
Gebrauchsgegenstände (1.431.5200.6), Zuschüsse zu Ferienmaßnahmen für Kinder und Jugendliche
(1.470.7170.1), Zuschuss der Gemeinde zu einer Mutter-Kind-Veranstaltung (1.470.7178.7) und
Kriegsgräberfürsorge (1.750.7100.9) werden um 50 % gekürzt. Beträge unter 50,00 DM werden nicht
ausgezahlt.
Die Pos. Einmalige Zuwendungen an Bedürftige (1.470.7171.0) wird um 1.000,00 DM gekürzt. Bei der Pos.
Zuschüsse zu den Kosten der Familienerholung wird in diesem Jahr nochmals ein Betrag von 3.000,00 DM
ausgezahlt, da die beiden Maßnahmen bereits durchgeführt sind. Der zusätzliche Betrag von 1.500,00 DM wird
in den nächsten fünf Jahren mit jährlich 300,00 DM vom Zuschuss einbehalten.“
Der Bürgermeister
- Ramm -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen: