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Allgemeine Vorlage (Kürzungen der freiwilligen Ausgaben im Sozialbereich)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
18 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
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Gemeinde Kreuzau Sozial- und Sportamt - Herr Steg BE: Herr Steg Kreuzau, 19. November 2009 Vorlagen-Nr. 77/00 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Sozialausschuss Hauptausschuss Rat 31.08.2000 14.09.2000 26.09.2000 TOP: Kürzungen der freiwilligen Ausgaben im Sozialbereich I. Sach- und Rechtslage: Da die Genehmigung des Haushaltssicherungskonzeptes mit Bescheid vom 25.05.2000 durch den Landrat des Kreises Düren – Amt für Rechtsangelegenheiten und Kommunalaufsicht – versagt worden ist, dürfen grundsätzlich keine freiwilligen Ausgaben getätigt werden. Zwischenzeitlich hat aber ein Gespräch mit dem zuständigen Dezernenten, Herrn Kreisdirektor Beyer, stattgefunden, in dem geklärt wurde, dass grundsätzlich von den bisherigen Haushaltsansätzen im Sozialbereich 50 % ausgezahlt werden dürfen. Maßgeblich ist hierbei der Gesamtbetrag der Einsparungen und nicht die Einsparung bei den einzelnen Ausgabeansätzen. Es ist also auch möglich, bei einzelnen Haushaltsstellen Ausgaben in der bisherigen Höhe zu tätigen, wenn bei anderen Haushaltsstellen entsprechende Einsparungen vorgenommen werden können. Entscheidend ist, dass die Kürzungen nicht erst ab 2001 durchzuführen sind, sondern schon in diesem Jahr vorgenommen werden müssen. Bei folgenden Haushaltsstellen werden die Ansätze um 50 % gekürzt: HHStelle Bezeichnung 1.431.5200.6 Geräte, Ausst.-u. Ausrüstungsgegenstände, sonst. Gebrauchsgegenstände Zuschüsse zu Ferienmaßnahmen für Kinder und Jugendliche 1.451.7170.9 Ansatz 2000 DM gek. Bemerkungen Betrag DM 500 250 9.000 1.470.7170.1 Zuschüsse an Vereine der freien Wohlfahrtspflege 4.825 1.470.7171.0 Einmalige Zuwendungen an Bedürftige 1.500 4.500 1999 wurde ein Betrag von 2.702 DM verausgabt. Da bereits Anträge vorliegen, soll es bei dem gekürzten Ansatz verbleiben. Ab 2001 werden die Mittel nicht mehr bereitgestellt, damit Einsparungen bei anderen Maßnahmen für Kinder und Jugendliche vermieden werden können. 2.375 100 % 50 % Kreuzbund 75 0 DM Weißer Ring 100 50 DM Lebenshilfe 250 125 DM AWO 1.575 787,50 DM VDK 600 300 DM Caritas 2.075 1.037,50 DM Diak.Werk 150 75 DM 500 In den vergangenen Jahren wurden vor Weihnachten Zuwendungen an Personen mit geringem Einkommen gezahlt. 2 1.470.7172.8 Zuschüsse zu den Kosten der Familienerholung 1.470.7178.7 Zuschuss der Gemeinde zu einer Mutter-KindVeranstaltung 1.750.7100.9 Kriegsgräberfürsorge Gesamt 3.500 6.000 800 26.125 3.000 Aus dieser Pos. wird die Seniorenstadtranderholung bezuschusst. Da in 2000 bereits eine Maßnahme stattgefunden hat und für die zweite Maßnahme Anmeldungen vorliegen, können von den Teilnehmern keine höheren Kostenbeiträge gefordert werden. Bisher wurden jährl. 3.000 DM gezahlt. Der Betrag von 1.500 DM, der in diesem Jahr trotz der Kürzung ausgezahlt wird, soll in den nächsten Jahren verrechnet werden. Ab 2001 beträgt der Zuschuss grundsätzlich 1.500 DM 3.000 Die Maßnahme soll schon in diesem Jahr nicht mehr durchgeführt werden. Der noch zur Verfügung stehende Betrag soll für Kinder und Jugendliche zur Verfügung gestellt werden. 400 14.025 In welcher Höhe bei den übrigen Haushaltsstellen im Sozialbereich Kürzungen vorgenommen werden können, muss noch ermittelt werden. Zum Teil bestehen auch vertragliche Bindungen, die Einsparungen in diesem Jahr nicht ermöglichen. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Durch die Reduzierung der Ausgaben bei den vorgenannten Haushaltsstellen um 50 % werden in diesem Jahr 12.100 DM eingespart. 3 III. Beschlussvorschlag Verwaltung: „Die freiwilligen Ausgaben im Sozialbereich zu den Pos. Geräte, Ausst.- und Ausrüstungsgegenstände, sonst. Gebrauchsgegenstände (1.431.5200.6), Zuschüsse zu Ferienmaßnahmen für Kinder und Jugendliche (1.451.7170.9, Zuschüsse an Vereine der freien Wohlfahrtspflege (1.470.7170.1), Einmalige Zuwendungen an Bedürftige (1.470.7171.0), Zuschüsse zu den Kosten der Familienerholung (1.470.7172.8), Zuschuss der Gemeinde zu einer Mutter-Kind-Veranstaltung (1.470.7178.7) und Kriegsgräberfürsorge (1.750.7100.9) werden um 50 % gekürzt. Beträge unter 50 DM werden nicht ausgezahlt.“ III. Beschlussvorschlag: „Die freiwilligen Ausgaben im Sozialbereich zu den Pos. Geräte, Ausst.- und Ausrüstungsgegenstände, sonst. Gebrauchsgegenstände (1.431.5200.6), Zuschüsse zu Ferienmaßnahmen für Kinder und Jugendliche (1.470.7170.1), Zuschuss der Gemeinde zu einer Mutter-Kind-Veranstaltung (1.470.7178.7) und Kriegsgräberfürsorge (1.750.7100.9) werden um 50 % gekürzt. Beträge unter 50,00 DM werden nicht ausgezahlt. Die Pos. Einmalige Zuwendungen an Bedürftige (1.470.7171.0) wird um 1.000,00 DM gekürzt. Bei der Pos. Zuschüsse zu den Kosten der Familienerholung wird in diesem Jahr nochmals ein Betrag von 3.000,00 DM ausgezahlt, da die beiden Maßnahmen bereits durchgeführt sind. Der zusätzliche Betrag von 1.500,00 DM wird in den nächsten fünf Jahren mit jährlich 300,00 DM vom Zuschuss einbehalten.“ Der Bürgermeister - Ramm - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: