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Allgemeine Vorlage (Herstellung des Benehmens nach § 55 Abs. 1 Kreisordnung NRW zur Festsetzung der Kreisumlage für das Haushaltsjahr 2013)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
15 kB
Datum
05.02.2013
Erstellt
14.02.13, 18:42
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Herstellung des Benehmens nach § 55 Abs. 1 Kreisordnung NRW zur Festsetzung der Kreisumlage für das Haushaltsjahr 2013) Allgemeine Vorlage (Herstellung des Benehmens nach § 55 Abs. 1 Kreisordnung NRW zur Festsetzung der Kreisumlage für das Haushaltsjahr 2013)

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Gemeinde Kreuzau Finanzen - Herr Stirnberg BE: BM Ramm Kreuzau, 23.01.2013 Vorlagen-Nr.: 13/2013 - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Hauptausschuss 05.02.2013 Herstellung des Benehmens nach § 55 Abs. 1 Kreisordnung NRW zur Festsetzung der Kreisumlage für das Haushaltsjahr 2013 I. Sach- und Rechtslage: Der Kreis Düren beabsichtigt, seinen für die Jahre 2012 und 2013 erstellten Doppelhaushalt durch eine Nachtragssatzung zu ändern. Die Änderung beinhaltet eine erhebliche Anhebung der Hebesätze der Allgemeinen Kreisumlage um 3,02 % und der Jugendamtsumlage um 2,26 %. Die Nachtragssatzung soll am 19.02.2013 in den Kreistag eingebracht und am 19.03.2013 verabschiedet werden. Mit Schreiben vom 07.01.2013 wurde gem. § 55 der Kreisordnung das Benehmen mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden eingeleitet. Evtl. erfolgende Stellungnahmen sind dem Kreistag zur Kenntnis zu geben. Desweiteren wird auf die Ausführungen der als Anlage beigefügten Stellungnahme verwiesen. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Falls der Kreistag die Erhöhung der Umlagesätze beschließen sollte, würde dies für die Gemeinde Kreuzau bedeuten, dass die Genehmigungsfähigkeit des fortzuschreibenden Haushaltssicherungskonzeptes massiv gefährdet wäre. Der im Jahr 2021 planmäßig darzustellende Haushaltsausgleich könnte in diesem Fall nur mit erheblichen schmerzhaften Einschnitten für die Bürgerinnen und Bürger erzielt werden. Auch wären in den Jahren bis 2021 umfangreiche Einsparmaßnahmen durchzuführen, um die drohende Überschuldung, also der völlige Verzehr des Eigenkapitals, zu vermeiden. III. Beschlussvorschlag: Die Gemeinde Kreuzau ist mit der geplanten Nachtragssatzung des Kreises Düren zum Doppelhaushalt 2012 und 2013 nicht einverstanden. Das geforderte Benehmen nach § 55 Abs. 1 der Kreisordnung NRW wird nicht hergestellt. Zur Begründung wird auf die ausführliche Stellungnahme des Bürgermeisters, die als Anlage beigefügt ist, verwiesen. Der Bürgermeister - Ramm - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________ -2-