Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
15 kB
Datum
05.02.2013
Erstellt
14.02.13, 18:42
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Finanzen - Herr Stirnberg
BE: BM Ramm
Kreuzau, 23.01.2013
Vorlagen-Nr.: 13/2013
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Hauptausschuss
05.02.2013
Herstellung des Benehmens nach § 55 Abs. 1 Kreisordnung NRW zur Festsetzung der
Kreisumlage für das Haushaltsjahr 2013
I. Sach- und Rechtslage:
Der Kreis Düren beabsichtigt, seinen für die Jahre 2012 und 2013 erstellten Doppelhaushalt durch
eine Nachtragssatzung zu ändern.
Die Änderung beinhaltet eine erhebliche Anhebung der Hebesätze der Allgemeinen Kreisumlage
um 3,02 % und der Jugendamtsumlage um 2,26 %.
Die Nachtragssatzung soll am 19.02.2013 in den Kreistag eingebracht und am 19.03.2013
verabschiedet werden.
Mit Schreiben vom 07.01.2013 wurde gem. § 55 der Kreisordnung das Benehmen mit den
kreisangehörigen Städten und Gemeinden eingeleitet. Evtl. erfolgende Stellungnahmen sind dem
Kreistag zur Kenntnis zu geben.
Desweiteren wird auf die Ausführungen der als Anlage beigefügten Stellungnahme verwiesen.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Falls der Kreistag die Erhöhung der Umlagesätze beschließen sollte, würde dies für die Gemeinde
Kreuzau bedeuten, dass die Genehmigungsfähigkeit des fortzuschreibenden Haushaltssicherungskonzeptes massiv gefährdet wäre.
Der im Jahr 2021 planmäßig darzustellende Haushaltsausgleich könnte in diesem Fall nur mit
erheblichen schmerzhaften Einschnitten für die Bürgerinnen und Bürger erzielt werden.
Auch wären in den Jahren bis 2021 umfangreiche Einsparmaßnahmen durchzuführen, um die
drohende Überschuldung, also der völlige Verzehr des Eigenkapitals, zu vermeiden.
III. Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde Kreuzau ist mit der geplanten Nachtragssatzung des Kreises Düren zum
Doppelhaushalt 2012 und 2013 nicht einverstanden. Das geforderte Benehmen nach § 55 Abs. 1
der Kreisordnung NRW wird nicht hergestellt.
Zur Begründung wird auf die ausführliche Stellungnahme des Bürgermeisters, die als Anlage
beigefügt ist, verwiesen.
Der Bürgermeister
- Ramm -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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