Daten
Kommune
Bedburg
Größe
17 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP7-877/2007
Sitzungsteil
Fachbereich I
Öffentlich
Az.:
Nicht öffentlich
X
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Struktur und
Stadtentwicklung
Bemerkungen:
22.05.2007
Betreff:
Bauvoranfrage zur Errichtung von 3 Doppelhäusern im Schlosspark von Bedburg, auf dem
Tennisplatz zwischen Schlossweiher und Mühlenerft, Grundstück Gemarkung Bedburg, Flur 35,
Teilstück aus Flurstück 295
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung beschließt gem. § 36 Baugesetzbuch, in der
Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBI. I S 2414), zuletzt geändert durch Gesetz
vom 21.12.2006 (BGBI. I S. 3316), das Einvernehmen derzeit nicht zu erteilen.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Mit Schreiben vom 26.03.2007 wird bei der Stadt Bedburg, Fachbereich I, ein Antrag auf
Vorbescheid zur Errichtung von 3 Doppelhäusern mit den dazugehörigen Stellplätzen gestellt. Die
Anlage beansprucht eine Fläche von ca. 2.000 m² und soll auf dem derzeit dort bestehenden
Tennisplatz errichtet werden.
Das o.g. Grundstück liegt gem. § 35 BauGB im Außenbereich. Eine Satzung nach § 34 BauGB
besteht nicht. Die Voraussetzungen des § 35 Abs. 1 – Wertung des Vorhabens als privilegiertes
Vorhaben – sind nicht gegeben. § 35 Abs. 2 besagt, dass „sonstige Vorhaben im Einzelfall
zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt
und die Erschließung gesichert ist“.
Das Grundstück liegt im Gebiet des Landschaftsplanes Nr. 1 des Rhein-Erft-Kreises. Dieser weist
die betreffende Fläche als Landschaftsschutzgebiet und Naturdenkmal aus. Zudem belegt er die
Fläche mit dem Entwicklungsziel 2.3.6 – „Anreicherung einer im ganzen erhaltungswürdigen
Landschaft mit gliedernden und belebenden Elementen.
Der derzeit geltende rechtsverbindliche Flächennutzungsplan der Stadt Bedburg - unter
Berücksichtigung der 37. Flächennutzungsplanänderung - stellt die betreffende Fläche als
„Grünfläche“ dar.
Das Vorhaben ist - wie bereits erwähnt - kein privilegiertes Vorhaben nach § 35 Abs. 1 und kann
auch nicht als sonstiges Vorhaben gem. § 35 Abs. 2 gewertet werden, da dem Vorhaben
öffentliche Belange • Festsetzungen im Landschaftsplan Nr. 1
• Darstellungen im rechtsverbindlichen Flächennutzungsplan
entgegenstehen.
Die verkehrliche Erschließung sollte nach Angabe des Bauherrn über den Rundweg gesichert
werden. Dieser müsste dazu jedoch verbreitert werden. Ein Anschluss an das öffentliche
Abwassernetz besteht derzeit noch nicht und soll an die Erschließung des Fischerhauses auf dem
Flurstück 294 angebunden werden. In der Gesamtbetrachtung stellt sich daher die derzeitige
Erschließungssituation als nicht gesichert dar.
Sollte eine positive Entscheidung für die Umsetzung des Vorhabens getroffen werden, so wird die
Änderung des rechtskräftigen Flächennutzungsplanes der Stadt Bedburg sowie eine Änderung
des Landschaftsplanes Nr. 1 des Rhein-Erft-Kreises erforderlich.
Zur Zeit können die entgegenstehenden öffentlichen Belange jedoch nicht ausgeräumt werden.
Zur Fristwahrung von 2 Monaten gem. §72 Abs. 2 Bauordnung für das Land NRW (BauO NRW)
muss nach Eingang der Antrag aus formalen und materiellrechtlichen Gründen zunächst abgelehnt
werden. Im Anhörungsverfahren durch das Bauordnungsamt des Rhein-Erft-Kreises wird die
weitere Vorgehensweise aufgrund des zu fassenden Beschlusses des Ausschuss für Struktur- und
Stadtentwicklung bestimmt.
Die Verwaltung schlägt vor, das Einvernehmen derzeit gem. § 36 BauGB nicht zu erteilen.
Anlagen: Luftbild, Lageplan, Ansichten
STADT BEDBURG
Seite: 3
Sitzungsvorlage
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 10.05.2007
----------------------------------Jung
----------------------------------Klütsch
----------------------------------Koerdt
Sachbearbeiterin
Stellv. Fachbereichsleiter
Bürgermeister