Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
89 kB
Datum
19.09.2017
Erstellt
07.09.17, 14:16
Aktualisiert
07.09.17, 14:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 06.09.2017
- Die Bürgermeisterin Az: 60.2
Nr. der Ratsdrucksache: 864-X
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Beratungsfolge
Termin
Stadtentwicklungsausschuss
19.09.2017
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Antrag auf Änderung der Satzung gem. § 34 BauGB für das Grundstück Gemarkung Münstereifel, Flur 15, Flurstück Nr. 137, Hegebachweg-Bad Münstereifel-Rodert
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Berichterstatter/in: Frau Schulz
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( )
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Kostenstelle
Konto
________________ _____________
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
Beschlussausführung bis ___________
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
20.1
PR
AL
20
_________________
Bürgermeisterin
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An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StadtE
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK2@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 864-X
1. Sachverhalt:
Der Verwaltung liegt ein Antrag zur Änderung der Innenbereichssatzung gem. § 34 BauGB für das
Grundstück Gemarkung Münstereifel, Flur 15, Flurstück Nr. 137 – Hegebachweg vor.
Über die Bebauung des vorgenannten Grundstückes wurde bereits im Stadtentwicklungsausschuss am 10.11.2009 sowie am 04.09.2012 beraten. Damals war der Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage geplant. Nun beabsichtigt der Antragsteller die Errichtung von vier Baukörpern.
An der planungsrechtlichen Situation hat sich seit den letzten beiden Anträgen nichts geändert.
Das Grundstück Gemarkung Münstereifel, Flur 15, Flurstück Nr. 137 liegt im Außenbereich gemäß
§ 35 BauGB und ist im Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft bzw. Forstwirtschaft
dargestellt. Zudem befindet sich die Fläche im Landschaftsschutzgebiet. Um eine Bebauung des
Grundstückes zu ermöglichen, müssen die planungsrechtlichen Schritte zur Aufstellung eines Bebauungsplanes und zur Änderung des Flächennutzungsplanes eingeleitet werden.
Hierfür ist erneut eine landesplanerische Anfrage bei der Bezirksregierung zu stellen, da sich der
Planbereich im Vergleich zu den Planungen aus dem Jahre 2012 erheblich vergrößert hat. Zudem
ist eine Artenschutzrechtliche Prüfung durchzuführen.
Seitens der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Euskirchen bestehen vorbehaltlich des Ergebnisses der Artenschutzrechtlichen Prüfung sowie der Festsetzung von entsprechenden Ausgleichsmaßnahmen keine grundsätzlichen Bedenken gegen die Planungen.
Die Verwaltung beabsichtigt daher, die entsprechenden planungsrechtlichen Schritte vorzubereiten.
2. Rechtliche Würdigung
Die Verfahren werden auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen des BauGB durchgeführt.
3. Finanzielle Auswirkungen
Die Kosten sind vom Antragsteller zu tragen.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Bei Bauleitplanverfahren handelt es sich um Verfahren, in denen die Lösungsvorschläge und möglichen Alternativen sowie deren Auswirkungen mit und unter den privaten und öffentlichen Belangen abzuwägen sind.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
7. Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, die planerischen Schritte zur Aufstellung eines Bebauungsplanes
und zur Änderung des Flächennutzungsplanes einzuleiten.