Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
99 kB
Datum
12.12.2017
Erstellt
16.11.17, 15:33
Aktualisiert
16.11.17, 15:33
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 07.11.2017
- Die Bürgermeisterin Az: 24-46-02
Nr. der Ratsdrucksache: 935-X
__________________________________________________________________________
Beratungsfolge
Termin
Haupt- und Finanzausschuss
29.11.2017
Rat
12.12.2017
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
31. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren
in der Stadt Bad Münstereifel (Gebührensatzung zur Straßenreinigungssatzung in der Stadt
Bad Münstereifel) vom 10.12.1980
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Berichterstatter/in: Herr R. Schmitz
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( )
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Kostenstelle
Konto
________________ _____________
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
Beschlussausführung bis ___________
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
20.1
PR
AL
20
_________________
Bürgermeisterin
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An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
HFA
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Rat
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 935-X
1. Sachverhalt:
Mit dieser Ratsdrucksache wird als Anlage 1 der Entwurf der 31. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren der Stadt Bad
Münstereifel zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.
Entsprechend der nachfolgenden Gegenüberstellung der aktuell gültigen und für das Jahr 2018
kalkulierten Gebührensätze sinken die Gebühren sowohl für die maschinelle und manuelle Straßenreinigung (Kehrdienst) als auch für den Winterdienst geringfügig.
1.
Gegenüberstellung der bisher gültigen und neu kalkulierten Gebührensätze
Leistungsart
Bisher gültiger
Gebührensatz €/m
Maschinelle u. manuelle Straßenreinigung (einmal
wöchentlich)
Maschinelle u. manuelle Straßenreinigung (zweimal wöchentlich)
Winterwartung
kalkulierter Gebührensatz €/m
2,57
2,54
5,14
5,08
0,76
0,74
Während die Senkung der Gebührensätze bei der maschinellen und manuellen Straßenreinigung
im Wesentlichen auf entsprechende geringfügige Kostenreduzierungen zurückzuführen ist, ergibt
sich die Reduzierung der Winterwartungsgebühr aus der teilweisen Auflösung des Überschusses
aus Vorjahren.
Nähere Informationen enthält die als Anlage 2 beigefügte Gebührenbedarfsberechnung.
2. Rechtliche Würdigung
Gemäß § 6 Kommunalabgabengesetz in Verbindung mit den kommunalverfassungsrechtlichen
Haushaltsvorschriften sind von der Stadt kostendeckende Gebühren zu erheben.
3. Finanzielle Auswirkungen
Wie vorstehend beschrieben
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
Keine
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Keine
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
Keine
7. Beschlussvorschlag:
31. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der
Stadt Bad Münstereifel (Gebührensatzung zur Straßenreinigungssatzung der Stadt Bad Münstereifel) vom 10.12.1980
1.
Die Gebührenbedarfsberechnung (Anlage 2) zur 31. Satzung zur Änderung der Satzung über
die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Bad Münstereifel (Gebührensat-
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zung zur Straßenreinigungssatzung der Stadt Bad Münstereifel) vom 10.12.1980 wurde vom
Rat geprüft und gebilligt.
2.
Die 31. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Bad Münstereifel (Gebührensatzung zur Straßenreinigungssatzung der Stadt
Bad Münstereifel) vom 10.12.1980 wird in der Fassung des als Anlage 1 zu dieser Ratsdrucksache vorliegenden Entwurfs beschlossen.
Die Satzung ist Bestandteil des Beschlusses.