Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
39 kB
Datum
12.12.2017
Erstellt
16.11.17, 15:33
Aktualisiert
16.11.17, 15:33
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 2 zu RD 935-X - Gebührenbedarfsberechnung Gebührenbedarfsberechnung 2017 zur Satzung über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Bad Münstereifel (Gebührensatzung zur Straßenreinigungssatzung der Stadt Bad Münstereifel) vom 10.12.1980
A - Vorbemerkungen
1. Ermittlung des Kostenanteils für das Allgemeininteresse an der Straßenreinigung
Bei der Umlage der ansatzfähigen Kosten für die Straßenreinigung ist zu berücksichtigen, dass
ein allgemeines Interesse an sauberen und im Falle von Schnee- und Eisglätte verkehrssicheren Straßen besteht (Allgemeininteresse).
Gemäß Urteil des OVG Münster vom 01.06.2007 liegt die Festlegung der Höhe des auf das
Allgemeininteresse entfallenden Kostenanteils im Ermessen des Ortsgesetzgebers. Insoweit
steht ihm eine weitgehende Einschätzungsfreiheit zu. Er hat sich bei seiner Entscheidung an
den örtlichen Verhältnissen zu orientieren und insbesondere das Verhältnis zwischen den Straßen mit ihren je unterschiedlichen Anlieger- bzw. Allgemeininteressen zu berücksichtigen. Dabei hat er, ohne den Gleichheitssatz zu verletzen, die Wahl: Er kann den von der gemeindlichen
Straßenreinigungseinrichtung im Allgemeininteresse aufgewendeten Kostenanteil bei der Ermittlung der durch Gebühren zu deckenden Kosten entweder insgesamt (vorweg) absetzen
oder in der Satzung unterschiedliche, je nach Verkehrsbedeutung (z.B. Anliegerstraßen, innerörtliche Straßen, überörtliche Straßen) abgestufte Gebührensätze vorsehen.
Die von der Verwaltung anhand der vorhandenen Straßen vorgenommene Bewertung und anschließende Berechnung des Kostenanteils für das Allgemeininteresse an der Straßenreinigung
kommt auf einen Anteil von 18,3 %
Aus Vereinfachungsgründen wird dieser Anteil bei der Ermittlung der durch die Gebühren zu
deckenden Kosten insgesamt (vorweg) abgesetzt.
2. Ermittlung der anzusetzenden Kosten
Bei der Gebührenbedarfsberechnung wird eine Differenzierung zwischen denjenigen Kosten,
deren Höhe im wesentlichen vom räumlichen Umfang der Straßenreinigung (Sommerreinigung)
und solchen Kosten, deren Höhe von nicht vorhersehbaren Faktoren (Winterdienst) abhängig
ist, vorgenommen.
So wurden insbesondere bei den Kostenpositionen "Personalkosten (Arbeiterlöhne) und Unternehmerleistungen für den Winterdienst", die zwangsläufig einer mehr oder weniger großen
Schwankungsbreite unterliegen, die Ergebnisse der Haushaltsrechnungen 2013 bis 2016 zuzüglich entsprechender Preissteigerungsraten zugrunde gelegt, um hierdurch eine sachgerechte
kontinuierliche Gebührenentwicklung sicherzustellen.
Die Kosten für die Sachbearbeitung und die interne Verrechnung des Produktbereiches „Innere
Verwaltung „ wurden anteilig der Sommerreinigung und dem Winterdienst zugeordnet.
B
Gebührenkalkulation
1.) Berechnung des Gebührenbedarfs für die maschinelle und manuelle Straßenreinigung (Sommerreinigung)
a)
Ermittlung der Personalkosten für die Durchführung der maschinellen und manuellen Straßenreinigung
H:\240\TEXTE\Texte 2017\d10sc033.doc
-2-
Aufgrund der vom Bauhof vorgenommenen Ermittlungen des durchschnittlichen Reinigungsaufwandes ist die Kehrmaschine in den gebührenrelevanten Kehrbereich jährlich 287
Stunden im Einsatz. Daneben sind für die von Hand durchzuführenden Kehrarbeiten in den
Straßenabschnitten (z.B. Parknischen), die von der Kehrmaschine nicht erreicht werden,
rund 26 Arbeitsstunden/jährlich anzusetzen.
Unter Berücksichtigung des Stundenlohnes für den Fahrer der Kehrmaschine in Höhe von
33,00 € (durchschnittlicher Stundensatz für einen Bauhofmitarbeiter) ergeben sich Personalkosten (Arbeiterlöhne) von 9.471,00 €. Darüber hinaus werden die Straßenbereiche, die
die Kehrmaschine nicht erreicht, von Hand nachgearbeitet (z.B. Parknischen). Diesen Aufwand beziffert der Bauhof mit rund 0,5 Std. wöchentlich (26 Std./jährlich). Die Arbeiterlöhne
belaufen sich hierfür auf 858,00 €
b)
Unternehmerentgelte für die manuelle Straßenreinigung (Besenreinigung) innerhalb des
historischen Mauerrings
Gemäß Vertrag vom 08.08.2014 erhalten die Betreiber des City-Outlet für die wochentägliche Reinigung der Straßen Markt, Marktstraße, Orchheimer Straße und Werther
Straße ein Entgelt in Höhe von 90% der für die bezeichneten Kehrbereiche festgesetzten Straßenreinigungsgebühren.
Die übrigen Straßen innerhalb des historischen Mauerrings werden mit Ausnahme der
Straße „Langenhecke“ im Rahmen eines Jahresvertrages von der Firma ASL gereinigt.
c)
Berechnung der Gebührensätze
Bei der Gebührenbedarfsrechnung sind folgende Kosten zu berücksichtigen:
- Personalkosten
- Innere Verrechnung Produktbereich „Innere Verwaltung“
- Innere Verrechnung -Sachkosten Bauhof- Unternehmerentgelte
- Entsorgung des Kehrgutes
Gesamtkosten
14.461,14 €
4.679,04 €
6.233,16 €
17.292,00 €
3.124,70 €
45.790,04 €
Von den 13.544 gebührenpflichtigen Kehrmetern entfallen auf die
o 1 x wöchentliche Reinigung
o 2 x wöchentliche Reinigung
12.309 Kehrmeter
1.235 Kehrmeter
Für die Ermittlung der Kosten je Kehrmeter ist somit von 14.711 Kehrmetern (12.309 Kehrmeter + 2 x 1.235 Kehrmeter) auszugehen.
Auf den Kehrmeter entfallen somit: 45.790,04 € : 14.779 m =
3,10 €
./. 18,3 % Gemeindeanteil aus dem Allgemeininteresse an der Straßenreinigung
•
•
2.)
2,54 € bei einmaliger wöchentlicher Reinigung und
5,08 € bei zweimaliger wöchentlicher Reinigung.
Berechnung des Gebührenbedarfs für den Winterdienst
Vom Winterdienst innerhalb geschlossener Ortschaften sind gebührenpflichtig relevant
- Straßen mit überörtlicher Verkehrsbedeutung
- Straßen mit innerörtlicher Verkehrsbedeutung
- Anliegerstraßen
- Fußgängergeschäftsstraßen
- insgesamt:
H:\240\TEXTE\Texte 2017\d10sc033.doc
24.463 Frontmeter
16.951 Frontmeter
178.668 Frontmeter
537 Frontmeter
220.619 Frontmeter
-3-
Für die Gebührenbedarfsrechnung sind folgende Kosten zu berücksichtigen:
- Personalkosten
- Unternehmerleistungen
- Interne Verrechnung – Produktbereich „Innere Verwaltung“ - Interne Verrechnung –Sachkosten Bauhof- Abschreibung
- Kalkulatorische Verzinsung
124.769,89 €
89.681,82 €
48.696,52 €
37.229,16 €
20.833,54 €
551,90 €
Gesamtkosten
321.762,83 €
Der Betrag von 321.762,83 € ist um den Anteil zu kürzen, der auf den Räumdienst außerhalb geschlossener Ortschaften (Gemeindeverbindungsstraßen) entfällt, so dass hiernach
unter Berücksichtigung der Tatsache, dass 69 % der Gesamtkosten auf den Winterdienst
innerhalb geschlossener Ortschaften entfallen, ein Betrag von 222.016,35 € verbleibt.
Diesem Betrag sind die Zahlungen an Straßen NRW für den Winterdienst auf Ortsdurchfahrten hinzuzurechnen.
222.016,35 €
+ 11.435,51 € (Zahlung an Straßen NRW für Ortsdurchfahrten)
233.451,86 €
Nach den von der Verwaltung durchgeführten Berechnungen liegt der Kostenanteil für das
Allgemeininteresse an der Straßenreinigung bei 18,3% = 42.721,69 €. Dieser sogenannte
„Gemeindeanteil“ wird vorab von den durch Gebühr zu deckenden Kosten abgesetzt. Es
verbleibt danach ein umlagefähiger Kostenanteil von 190.730,17 €
Auf den Räummeter entfallen somit:
190.730,17 € : 220.316 m =0,87 € (aufgerundet)
2. Berücksichtigung von Kostenüber- und Unterdeckungen vergangener Abrechnungsperioden
bei der Ermittlung des Gebührenbedarfs
Gemäß § 6 Abs. 2 KAG (Kommunalabgabengesetz) sind Kostenüberdeckungen am Ende
eines Kalkulationszeitraumes innerhalb der nächsten vier Jahre auszugleichen; Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden.
Die Jahresabschlüsse bis einschließlich 2016 weisen folgende Ergebnisse bei der kostenrechnenden Einrichtung Winterdienst aus:
o
o
o
o
o
o
o
Unterdeckung aus Vorjahren
Überschuss 2011
Überschuss 2012
Unterdeckung 2013
Überschuss 2014
Überschuss 2015
Überschuss 2016
o Überschuss aus Vorjahren:
./. 240.961,22 €
56.778,36 €
79.717,72 €
./. 1.584,50 €
125.477,27 €
80.390,13 €
8.563,02 €
108.380,78 €
Für das Jahr 2017 wurde bereits ein Betrag von rund 25.000,00 € zur Auflösung des bestehenden Überschusses aus Vorjahren zur Reduzierung der Winterwartungsgebühren eingerechnet. Der verbleibende Überschuss von gerundet 83.000,00 € soll wegen der mit der Kalkulation der Winterwartungsgebühren verbundenen Unwägbarkeiten durch zum Teil erhebliche Kostenschwankungen innerhalb der nächsten drei Jahr aufgelöst werden; und zwar für
H:\240\TEXTE\Texte 2017\d10sc033.doc
-4-
den Kalkulationszeitraum 2018 mit einem Drittel (27.666,67 €) des aktuellen Überschusses.
Hierdurch reduzieren sich die umlagefähigen Kosten für den Kalkulationszeitraum 2018 auf
163.063,50 €.
Auf den Räumungsmeter entfallen somit:
163.063,50 € : 220.619 m =
C
1.
0,74 €
Gebührensätze und Gebührenaufkommen
Gegenüberstellung der bisher gültigen und neu kalkulierten Gebührensätze
Leistungsart
Bisher gültiger
Gebührensatz €/m
Maschinelle u. manuelle Straßenreinigung (einmal
wöchentlich)
Maschinelle u. manuelle Straßenreinigung (zweimal wöchentlich)
Winterwartung
kalkulierter Gebührensatz €/m
2,57
2,54
5,14
5,08
0,76
0,74
H:\240\TEXTE\Texte 2017\d10sc033.doc