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Beschlussvorlage (Satzungsentwurf-)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
17 kB
Datum
12.12.2017
Erstellt
16.11.17, 15:33
Aktualisiert
16.11.17, 15:33
Beschlussvorlage (Satzungsentwurf-)

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Inhalt der Datei

Anlage 1 zu RD 935-X - Satzungsentwurf - Entwurf 31. Satzung vom zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Bad Münstereifel (Gebührensatzung zur Straßenreinigungssatzung der Stadt Bad Münstereifel) vom 10.12.1980 Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666/SGV. NRW. 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03. Februar 2015 (GV. NRW. S. 208), der §§ 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) in der Fassung vom 21.10.1969 (GV. NRW. S. 712/SGV. NRW. 610), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 12.05.2015 (GV. NRW. S. 448) hat der Rat der Stadt Bad Münstereifel in seiner Sitzung am (Datum) folgende 31. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Bad Münstereifel (Gebührensatzung zur Straßenreinigungssatzung der Stadt Bad Münstereifel) vom 10.12.1980 beschlossen: §1 § 2 - Gebührenmaßstab und Gebührensatz – Absätze 4 und 5 erhalten folgende neue Fassung: (4) Wird von der Stadt die Straßenreinigung (Sommerreinigung) maschinell oder manuell durchgeführt, so beträgt die Benutzungsgebühr je Meter Grundstücksseite (Abs. 1 bis 3) bei einer einmaligen wöchentlichen Reinigung 2,54 Euro jährlich. Wird mehrmals wöchentlich gereinigt, vervielfacht sich die Benutzungsgebühr entsprechend. Die Anzahl der wöchentlichen Reinigungen ergibt sich aus dem Straßenverzeichnis. (5) Für die Winterwartung der Fahrbahn beträgt die Benutzungsgebühr jährlich je Meter Grundstücksseite 0,74 Euro. §2 Diese Satzung tritt am 01.01.2018 in Kraft H:\240\DATEN\Straßenreinigung\31. Änderung Gebührensatzung.doc