Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
17 kB
Datum
12.12.2017
Erstellt
16.11.17, 15:33
Aktualisiert
16.11.17, 15:33
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 1 zu RD 935-X - Satzungsentwurf -
Entwurf
31. Satzung
vom
zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der
Stadt Bad Münstereifel (Gebührensatzung zur Straßenreinigungssatzung der Stadt
Bad Münstereifel) vom 10.12.1980
Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung
der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666/SGV. NRW. 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03. Februar 2015 (GV. NRW. S. 208), der §§ 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) in der Fassung vom
21.10.1969 (GV. NRW. S. 712/SGV. NRW. 610), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 12.05.2015 (GV. NRW. S. 448) hat der Rat der Stadt Bad Münstereifel in seiner
Sitzung am (Datum) folgende 31. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von
Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Bad Münstereifel (Gebührensatzung zur Straßenreinigungssatzung der Stadt Bad Münstereifel) vom 10.12.1980 beschlossen:
§1
§ 2 - Gebührenmaßstab und Gebührensatz – Absätze 4 und 5 erhalten folgende neue Fassung:
(4)
Wird von der Stadt die Straßenreinigung (Sommerreinigung) maschinell oder manuell
durchgeführt, so beträgt die Benutzungsgebühr je Meter Grundstücksseite (Abs. 1 bis
3) bei einer einmaligen wöchentlichen Reinigung 2,54 Euro jährlich. Wird mehrmals
wöchentlich gereinigt, vervielfacht sich die Benutzungsgebühr entsprechend. Die Anzahl der wöchentlichen Reinigungen ergibt sich aus dem Straßenverzeichnis.
(5)
Für die Winterwartung der Fahrbahn beträgt die Benutzungsgebühr jährlich je Meter
Grundstücksseite 0,74 Euro.
§2
Diese Satzung tritt am 01.01.2018 in Kraft
H:\240\DATEN\Straßenreinigung\31. Änderung Gebührensatzung.doc