Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
89 kB
Datum
19.09.2017
Erstellt
07.09.17, 14:16
Aktualisiert
07.09.17, 14:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 05.09.2017
- Die Bürgermeisterin Az: 60.2
Nr. der Ratsdrucksache: 891-X
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Beratungsfolge
Termin
Stadtentwicklungsausschuss
19.09.2017
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Antrag auf Änderung der Satzung gem. § 34 BauGB für das Grundstück Gemarkung Effelsberg, Flur 5, Flurstück Nr. 338, Am Heiden Weyer
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Berichterstatter/in: Frau Schulz
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( )
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Kostenstelle
Konto
________________ _____________
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
Beschlussausführung bis ___________
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
20.1
PR
AL
20
_________________
Bürgermeisterin
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An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StadtE
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK2@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 891-X
1. Sachverhalt:
Der Verwaltung liegt ein Antrag zur Änderung der Innenbereichssatzung gem. § 34 BauGB für das
Grundstück Gemarkung Effelsberg, Flur 5, Flurstück Nr. 338 – Am Heiden Weyer vor.
Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan teilweise als Dorfgebiet und teilweise als Fläche für
die Landwirtschaft dargestellt. Ein vorderer Grundstücksbereich in Form eines Dreieckes liegt im
Geltungsbereich der Innenbereichssatzung gem. § 34 BauGB, der übrige Grundstücksbereich
liegt im Außenbereich gem. § 35 BauGB. Der Landschaftsplan weist das Grundstücksdreieck als
Landschaftsschutzgebiet mit einem temporären Landschaftsschutz bis zur baulichen Inanspruchnahme aus. Der hintere Grundstücksteil befindet sich im Landschaftsschutzgebiet gemäß § 21 LG
NW.
Wie aus dem als Anlage beigefügten Plan ersichtlich ist, beabsichtigt der Antragsteller das o.g.
Grundstück zu bebauen. Aufgrund der geringen Größe und des ungünstigen Zuschnittes des
Grundstücksdreiecks, das sich im Geltungsbereich der Innenbereichssatzung befindet, soll die
Baugrenze der Abrundungssatzung um etwa 20 Meter überschritten werden. Hierfür ist eine Änderung der Innenbereichssatzung erforderlich.
Die geplante Bebauung orientiert sich an der Nachbarbebauung des Flurstückes Nr. 378, sodass
keine städtebaulichen Gründe dagegen sprechen. Die Verwaltung beabsichtigt daher, die planerischen Schritte zur Satzungserweiterung vorzubereiten.
2. Rechtliche Würdigung
Die Verfahren werden auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen des BauGB durchgeführt.
3. Finanzielle Auswirkungen
Die Kosten sind vom Antragsteller zu tragen.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Bei Bauleitplanverfahren handelt es sich um Verfahren, in denen die Lösungsvorschläge und möglichen Alternativen sowie deren Auswirkungen mit und unter den privaten und öffentlichen Belangen abzuwägen sind.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
7. Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, die planerischen Schritte zur Änderung der Innenbereichssatzung
gem. § 34 BauGB vorzubereiten.