Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
154 kB
Datum
12.12.2017
Erstellt
23.11.17, 13:16
Aktualisiert
23.11.17, 13:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 07.11.2017
- Die Bürgermeisterin Az: 22-10-50/2018
Nr. der Ratsdrucksache: 896-X/Z-1
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Beratungsfolge
Termin
Haupt- und Finanzausschuss
29.11.2017
Rat
12.12.2017
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 mit den gesetzlichen Anlagen und
Haushaltssicherungskonzept bis 2025;
hier: 1. Veränderungsliste
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Berichterstatter/in: Frau Bürgermeisterin Sabine Preiser-Marian
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Kostenstelle
Konto
________________ _____________
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
( ) Anlagen sind beigefügt
( ) Beschlussausführung bis ___________
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
20.1
PR
AL
20
_________________
Bürgermeisterin
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
HFA
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Rat
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 896-X/Z-1
1. Sachverhalt:
In der Sitzung des Rates der Stadt Bad Münstereifel am 26.09.2017 wurde der Entwurf der Haushaltssatzung 2018 mit den gesetzlichen Anlagen eingebracht. Die seit der Einbringung bis zum
10.11.2017 bekannt gewordenen Änderungen sind in der 1. Veränderungsliste eingearbeitet und
diese ist als Anlage beigefügt. Hierbei sind folgende Aspekte herauszuheben:
a)
Entwicklung der Kreisumlage
Im Rahmen der Herstellung des Benehmens nach § 55 KrO NRW informierte der Kreis Euskirchen die kreisangehörigen Städte und Gemeinden am 10.11.2017 über die Höhe der voraussichtlichen Kreisumlage im Jahr 2018.
Gegenüber den bisherigen Planungen, die auf entsprechenden Orientierungsdaten basierten, ergeben sich aus Sicht der Stadt Bad Münstereifel Verbesserungen bei der allgemeinen Kreisumlage in Höhe von 496.723,60 € und bei der Jugendamtsumlage in Höhe von 242.271,76 €. Demgegenüber stehen Mehraufwendungen bei den differenzierten Kreisumlagen für den ÖPNV
(131.948,82 €) und die Förderschule (8.101,20 €).
Insgesamt beläuft die planerische Verbesserung insgesamt auf knapp 600.000,00 €. Diese erhebliche Verbesserung wird für die Haushaltsplanung 2018 berücksichtigt, obwohl es auch beim
Kreishaushalt bereits vorgekommen ist, dass die avisierten Umlagesätze erheblich überschritten
wurden.
b)
Schlüsselzuweisungen und Krankenhausfinanzierung
Aufgrund der bisherigen Verlautbarungen wird die von der Stadt Bad Münstereifel zu entrichtende
Krankenhausumlage um 97.000,00 € steigen. Diesem Mehraufwand stehen höhere Schlüsselzuweisungen in Höhe von 76.543,00 € gegenüber.
c)
Integriertes Stadtentwicklungskonzept (ISEK)
In der 1. Veränderungsliste sind noch nicht die Maßnahmen enthalten, die sich aus dem integrierten Stadtentwicklungskonzept (ISEK) ergeben. Der hierzu erforderliche Entscheidungsprozess ist
dem Fachbeirat am 22.11.2017, dem Stadtentwicklungsausschuss am 28.11.2017 und dem Rat
am 12.12.2017 vorbehalten.
In (haushalts-)wirtschaftlicher Hinsicht ist das ISEK als wesentlicher Bestandteil der kurz-, mittelund langfristig angelegten Haushaltssicherung zu verstehen. So bietet sich dadurch Gelegenheit,
gemeinschaftlich durch Politik, Bürgerschaft und Stadtverwaltung erarbeitete Ziele der Stadtentwicklung zu definieren und für die sich daraus ableitenden Maßnahmen entsprechende Fördermittel in Anspruch zu nehmen. Dieser wichtigen Weichenstellung im Sinne einer Investition in eine
eigenfinanzierte Zukunft der Stadt Bad Münstereifel ist in der Haushaltsplanung entsprechende
Bedeutung beizumessen.
Die gemeinsam erarbeiteten und beratenen Maßnahmen werden in der 2. Veränderungsliste zum
Rat am 12.12.2017 Berücksichtigung finden. Bereits jetzt kann festgehalten werden, dass sich
Vorschläge im Haushalt 2018 ohne größere Ergebnisveränderungen darstellen lassen.
2. Rechtliche Würdigung
Keine.
3. Finanzielle Auswirkungen
S. o.
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4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
Keine.
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Keine.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
Keine.
7. Beschlussvorschlag:
(Hinweis: Die haushaltsrelevanten Beschlüsse werden in einer für den Rat zu erstellenden Zusatzerläuterung nach der Beratung und Beschlussfassung im Haupt- und Finanzausschuss zusammengestellt)