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Beschlussvorlage (Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 mit den gesetzlichen Anlagen und Haushaltssicherungskonzept bis 2025; hier: 1. Veränderungsliste)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
154 kB
Datum
12.12.2017
Erstellt
23.11.17, 13:16
Aktualisiert
23.11.17, 13:16
Beschlussvorlage (Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 mit den gesetzlichen Anlagen und Haushaltssicherungskonzept bis 2025;
hier: 1. Veränderungsliste) Beschlussvorlage (Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 mit den gesetzlichen Anlagen und Haushaltssicherungskonzept bis 2025;
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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 07.11.2017 - Die Bürgermeisterin Az: 22-10-50/2018 Nr. der Ratsdrucksache: 896-X/Z-1 __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Haupt- und Finanzausschuss 29.11.2017 Rat 12.12.2017 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 mit den gesetzlichen Anlagen und Haushaltssicherungskonzept bis 2025; hier: 1. Veränderungsliste __________________________________________________________________________ Berichterstatter/in: Frau Bürgermeisterin Sabine Preiser-Marian __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Kostenstelle Konto ________________ _____________ Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) Beschlussausführung bis ___________ __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 20.1 PR AL 20 _________________ Bürgermeisterin __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: HFA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 896-X/Z-1 1. Sachverhalt: In der Sitzung des Rates der Stadt Bad Münstereifel am 26.09.2017 wurde der Entwurf der Haushaltssatzung 2018 mit den gesetzlichen Anlagen eingebracht. Die seit der Einbringung bis zum 10.11.2017 bekannt gewordenen Änderungen sind in der 1. Veränderungsliste eingearbeitet und diese ist als Anlage beigefügt. Hierbei sind folgende Aspekte herauszuheben: a) Entwicklung der Kreisumlage Im Rahmen der Herstellung des Benehmens nach § 55 KrO NRW informierte der Kreis Euskirchen die kreisangehörigen Städte und Gemeinden am 10.11.2017 über die Höhe der voraussichtlichen Kreisumlage im Jahr 2018. Gegenüber den bisherigen Planungen, die auf entsprechenden Orientierungsdaten basierten, ergeben sich aus Sicht der Stadt Bad Münstereifel Verbesserungen bei der allgemeinen Kreisumlage in Höhe von 496.723,60 € und bei der Jugendamtsumlage in Höhe von 242.271,76 €. Demgegenüber stehen Mehraufwendungen bei den differenzierten Kreisumlagen für den ÖPNV (131.948,82 €) und die Förderschule (8.101,20 €). Insgesamt beläuft die planerische Verbesserung insgesamt auf knapp 600.000,00 €. Diese erhebliche Verbesserung wird für die Haushaltsplanung 2018 berücksichtigt, obwohl es auch beim Kreishaushalt bereits vorgekommen ist, dass die avisierten Umlagesätze erheblich überschritten wurden. b) Schlüsselzuweisungen und Krankenhausfinanzierung Aufgrund der bisherigen Verlautbarungen wird die von der Stadt Bad Münstereifel zu entrichtende Krankenhausumlage um 97.000,00 € steigen. Diesem Mehraufwand stehen höhere Schlüsselzuweisungen in Höhe von 76.543,00 € gegenüber. c) Integriertes Stadtentwicklungskonzept (ISEK) In der 1. Veränderungsliste sind noch nicht die Maßnahmen enthalten, die sich aus dem integrierten Stadtentwicklungskonzept (ISEK) ergeben. Der hierzu erforderliche Entscheidungsprozess ist dem Fachbeirat am 22.11.2017, dem Stadtentwicklungsausschuss am 28.11.2017 und dem Rat am 12.12.2017 vorbehalten. In (haushalts-)wirtschaftlicher Hinsicht ist das ISEK als wesentlicher Bestandteil der kurz-, mittelund langfristig angelegten Haushaltssicherung zu verstehen. So bietet sich dadurch Gelegenheit, gemeinschaftlich durch Politik, Bürgerschaft und Stadtverwaltung erarbeitete Ziele der Stadtentwicklung zu definieren und für die sich daraus ableitenden Maßnahmen entsprechende Fördermittel in Anspruch zu nehmen. Dieser wichtigen Weichenstellung im Sinne einer Investition in eine eigenfinanzierte Zukunft der Stadt Bad Münstereifel ist in der Haushaltsplanung entsprechende Bedeutung beizumessen. Die gemeinsam erarbeiteten und beratenen Maßnahmen werden in der 2. Veränderungsliste zum Rat am 12.12.2017 Berücksichtigung finden. Bereits jetzt kann festgehalten werden, dass sich Vorschläge im Haushalt 2018 ohne größere Ergebnisveränderungen darstellen lassen. 2. Rechtliche Würdigung Keine. 3. Finanzielle Auswirkungen S. o. Seite 3 von Ratsdrucksache 896-X/Z-1 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen Keine. 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Keine. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel Keine. 7. Beschlussvorschlag: (Hinweis: Die haushaltsrelevanten Beschlüsse werden in einer für den Rat zu erstellenden Zusatzerläuterung nach der Beratung und Beschlussfassung im Haupt- und Finanzausschuss zusammengestellt)