Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
91 kB
Datum
12.12.2017
Erstellt
24.11.17, 13:47
Aktualisiert
24.11.17, 13:47
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 24.11.2017
- Die Bürgermeisterin Az: 60
Nr. der Ratsdrucksache: 933-X/Z-1
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Beratungsfolge
Termin
Stadtentwicklungsausschuss
28.11.2017
Rat
12.12.2017
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Integriertes Stadtentwicklungskonzept (ISEK);
hier: Vorstellung Abschlussbericht / Maßnahmenplan
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Berichterstatter/in: Frau Preiser Marian
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( )
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Kostenstelle
Konto
________________ _____________
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
Beschlussausführung bis ___________
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
20.1
PR
AL
20
_________________
Bürgermeisterin
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StadtE
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Rat
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 933-X/Z-1
1. Sachverhalt:
In Vorbereitung auf die detaillierten Erläuterungen in der anstehenden Sitzung erhalten Sie beigefügt die Unterlagen, die nach den Beratungen im Fachbeirat am 22.11.2017 zusammengestellt
wurden. Der Fachbeirat besteht aus den Vorsitzenden des Stadtentwicklungsausschusses und
des Ausschusses für Bildung, Kultur, Sport, Soziales, Städtepartnerschaften und Tourismus, dem
Vorsitzenden des Stadtmarketingvereins, Vertretern aus Wirtschaft, Gewerbe und Handel, Jugendlichen sowie Vertretern der Verwaltung. In Anbetracht der wichtigen anstehenden Themen
wurde der Kreis am 22.11.17 erweitert um die Fraktionsvorsitzenden.
Im Wesentlichen werden hier die Entwicklungsziele definiert, sowie räumliche Handlungsschwerpunkte und Themenfelder, die die Entwicklung der Stadt betreffen, dargestellt.
Aufbauend hierauf sind vorbereitende Maßnahmen und Umsetzungsmaßnahmen definiert.
In der Darstellung der haushaltsrechtlichen Auswirkungen (siehe Anlage) ist der Finanzbedarf,
aufgeteilt auf private Investitionen, Zuwendungen und kommunaler Eigenanteil dargestellt. Aufgrund der laufenden Abstimmungen mit der Bewilligungsbehörde, der Bezirksregierung Köln, können sich bis zur endgültigen Beschlussfassung noch zeitliche Verschiebungen ergeben.
Auf der Grundlage dieser Darstellung werden nach entsprechender Beschlussfassung durch die
politischen Gremien Förderanträge eingereicht.
Für das Fokusgebiet Kernstadt ist die Förderkulisse – Städtebauförderung- städtebaulicher
Denkmalschutz zutreffend.
Förderkulissen für die Dorflagen bzw. den ländlichen Raum erschließen sich im Rahmen der Förderung einer integrierten ländlichen Entwicklung.
In einem ersten Schritt können hieraus Dorfinnenentwicklungskonzepte (DIEK) sowie ein Kommunales Entwicklungskonzept (IKEK) für die ländliche Region erstellt werden. Diese Konzepte sind
Voraussetzung zur Förderung privater Dorfentwicklungs- und Infrastrukturmaßnahmen. Bei öffentlichen Dorfentwicklungsmaßnahmen erhöht sich bei Vorliegen dieser Konzepte der Fördersatz.
Kommunale Wegekonzepte sind ebenfalls förderfähig.
2. Rechtliche Würdigung
3. Finanzielle Auswirkungen
Die finanziellen Auswirkungen sind in der beigefügten Maßnahmenübersicht dargestellt.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
7. Beschlussvorschlag:
Dem beigefügten Maßnahmenkatalog wird zugestimmt.
Die Bürgermeisterin wird beauftragt:
- für die Maßnahmen im Fokusgebiet Kernstadt einen Antrag auf Förderung im Rahmen der
Städtebauförderung-städtebaulicher Denkmalschutz- einzureichen.
- für den ländlichen Raum einen Förderantrag aus Mitteln zur Förderung einer integrierten
ländlichen Entwicklung zur Erstellung von zwei Dorfinnenentwicklungskonzepten, einem Integrierten Kommunalen Entwicklungskonzept sowie einem Wegenetzkonzept einzureichen.
- die finanziellen Auswirkungen des Kostenplanes in Vorbereitung des Haushalts-Beschlusses in
die 2. Veränderungsliste einzuarbeiten.