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Beschlussvorlage (Integriertes Stadtentwicklungskonzept (ISEK); hier: Vorstellung Abschlussbericht / Maßnahmenplan)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
91 kB
Datum
12.12.2017
Erstellt
24.11.17, 13:47
Aktualisiert
24.11.17, 13:47
Beschlussvorlage (Integriertes Stadtentwicklungskonzept (ISEK); 
hier: Vorstellung Abschlussbericht / Maßnahmenplan) Beschlussvorlage (Integriertes Stadtentwicklungskonzept (ISEK); 
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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 24.11.2017 - Die Bürgermeisterin Az: 60 Nr. der Ratsdrucksache: 933-X/Z-1 __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Stadtentwicklungsausschuss 28.11.2017 Rat 12.12.2017 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Integriertes Stadtentwicklungskonzept (ISEK); hier: Vorstellung Abschlussbericht / Maßnahmenplan __________________________________________________________________________ Berichterstatter/in: Frau Preiser Marian __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Kostenstelle Konto ________________ _____________ Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich Beschlussausführung bis ___________ __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 20.1 PR AL 20 _________________ Bürgermeisterin __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: StadtE ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 933-X/Z-1 1. Sachverhalt: In Vorbereitung auf die detaillierten Erläuterungen in der anstehenden Sitzung erhalten Sie beigefügt die Unterlagen, die nach den Beratungen im Fachbeirat am 22.11.2017 zusammengestellt wurden. Der Fachbeirat besteht aus den Vorsitzenden des Stadtentwicklungsausschusses und des Ausschusses für Bildung, Kultur, Sport, Soziales, Städtepartnerschaften und Tourismus, dem Vorsitzenden des Stadtmarketingvereins, Vertretern aus Wirtschaft, Gewerbe und Handel, Jugendlichen sowie Vertretern der Verwaltung. In Anbetracht der wichtigen anstehenden Themen wurde der Kreis am 22.11.17 erweitert um die Fraktionsvorsitzenden. Im Wesentlichen werden hier die Entwicklungsziele definiert, sowie räumliche Handlungsschwerpunkte und Themenfelder, die die Entwicklung der Stadt betreffen, dargestellt. Aufbauend hierauf sind vorbereitende Maßnahmen und Umsetzungsmaßnahmen definiert. In der Darstellung der haushaltsrechtlichen Auswirkungen (siehe Anlage) ist der Finanzbedarf, aufgeteilt auf private Investitionen, Zuwendungen und kommunaler Eigenanteil dargestellt. Aufgrund der laufenden Abstimmungen mit der Bewilligungsbehörde, der Bezirksregierung Köln, können sich bis zur endgültigen Beschlussfassung noch zeitliche Verschiebungen ergeben. Auf der Grundlage dieser Darstellung werden nach entsprechender Beschlussfassung durch die politischen Gremien Förderanträge eingereicht. Für das Fokusgebiet Kernstadt ist die Förderkulisse – Städtebauförderung- städtebaulicher Denkmalschutz zutreffend. Förderkulissen für die Dorflagen bzw. den ländlichen Raum erschließen sich im Rahmen der Förderung einer integrierten ländlichen Entwicklung. In einem ersten Schritt können hieraus Dorfinnenentwicklungskonzepte (DIEK) sowie ein Kommunales Entwicklungskonzept (IKEK) für die ländliche Region erstellt werden. Diese Konzepte sind Voraussetzung zur Förderung privater Dorfentwicklungs- und Infrastrukturmaßnahmen. Bei öffentlichen Dorfentwicklungsmaßnahmen erhöht sich bei Vorliegen dieser Konzepte der Fördersatz. Kommunale Wegekonzepte sind ebenfalls förderfähig. 2. Rechtliche Würdigung 3. Finanzielle Auswirkungen Die finanziellen Auswirkungen sind in der beigefügten Maßnahmenübersicht dargestellt. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel 7. Beschlussvorschlag: Dem beigefügten Maßnahmenkatalog wird zugestimmt. Die Bürgermeisterin wird beauftragt: - für die Maßnahmen im Fokusgebiet Kernstadt einen Antrag auf Förderung im Rahmen der Städtebauförderung-städtebaulicher Denkmalschutz- einzureichen. - für den ländlichen Raum einen Förderantrag aus Mitteln zur Förderung einer integrierten ländlichen Entwicklung zur Erstellung von zwei Dorfinnenentwicklungskonzepten, einem Integrierten Kommunalen Entwicklungskonzept sowie einem Wegenetzkonzept einzureichen. - die finanziellen Auswirkungen des Kostenplanes in Vorbereitung des Haushalts-Beschlusses in die 2. Veränderungsliste einzuarbeiten.