Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
243 kB
Datum
26.09.2017
Erstellt
21.09.17, 15:03
Aktualisiert
21.09.17, 15:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 18.09.2017
- Die Bürgermeisterin Az: 22-10-50/2018
Nr. der Ratsdrucksache: 896-X
__________________________________________________________________________
Beratungsfolge
Termin
Rat
26.09.2017
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
__________________________________________________________________________
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 mit den gesetzlichen Anlagen und
Haushaltssicherungskonzept bis 2025;
hier: Einbringung der Entwürfe
__________________________________________________________________________
Berichterstatter/in: Frau Bürgermeisterin Sabine Preiser-Marian
__________________________________________________________________________
( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( )
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Kostenstelle
Konto
________________ _____________
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
Beschlussausführung bis ___________
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
20.1
PR
AL
20
_________________
Bürgermeisterin
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
Rat
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK2@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 896-X
1. Sachverhalt:
In der Sitzung des Rates der Stad Bad Münstereifel am 26.09.2017 werden
-
der Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 und
-
der Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2018 mit den erforderlichen Anlagen eingebracht.
Die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe sind seit dem Inkrafttreten des 1. NKF-Weiterentwicklungsgesetzes nicht mehr Bestandteil des Haushaltsplanes und werden gesondert eingebracht.
Gleichwohl enthält der Haushaltsplan als Anlage eine Übersicht über die Wirtschaftslage und die
voraussichtliche Entwicklung der Sondervermögen gem. § 1 Abs. 2 Nr. 8 GemHVO NRW.
Wegen der Verzögerungen, die sich durch die Neubildung der Landesregierung in Folge der Landtagswahl 2017 ergaben, hat der Städte- und Gemeindebund mit Schreiben vom 12. Juli 2017 Planungsrichtwerte 2018 bis 2021 mit nachfolgender Begründung vorgelegt:
„Um eine grobe und einheitliche Orientierung für die Planung der Kommunalhaushalte 2018 zu
ermöglichen, haben die kommunalen Spitzenverbände auf der Grundlage der Ergebnisse der
Steuerschätzung Mai 2017 sowie weiterer vorliegender Informationen (u.a. Vorlage an den Haushalts- und Finanzausschuss des Landtages Nordrhein-Westfalen "Aktuelle Haushaltsentwicklung
vor dem Hintergrund der nach der aktuellen Steuerschätzung zu erwartenden Rekordsteuereinnahmen" - "sog. Kassensturz" - der alten Landesregierung) ein Zahlentableau entwickelt, das allen
Kommunen in NRW von ihren jeweiligen Spitzenverbänden zur Verfügung gestellt wurde.
Grundlage der Planungsrichtwerte 2017 bis 2021 sind vorläufige Ergebnisse auf Grundlage des
aktuellen Informations- und Rechtsstandes und daher nur mit entsprechenden Vorbehalten für die
Haushaltsplanungen zu verwenden.“
Die Ansätze für die Fortschreibung des Gemeindeanteils an der Einkommen- und Umsatzsteuer
erfolgten auf der Grundlage der Mai-Steuerschätzung 2017, Schnellbrief des Städte- und Gemeindesbundes Nr. 126/2017 sowie den mit Schnellbrief Nr. 202/2017 vorgelegten vorläufigen
Schlüsselzahlen zur Berechnungsgrundlage.
Der Haushaltsplan 2018 wurde auf der Grundlage des durch die Kommunalaufsicht mit Auflagen
genehmigten Haushalts 2017 mit Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes bis 2022 mit
den bereitgestellten Orientierungsdaten fortgeschrieben.
Mit den im Haushaltsentwurf 2018 berücksichtigten Konsolidierungsmaßnahmen für die Jahre bis
2025 wird der Haushaltsstatus eines genehmigungsfähigen Haushaltssicherungskonzeptes gem.
§ 76 GO NRW erreicht und die ratsbeschlossene und kommunalaufsichtlich genehmigte Vorgabe,
ab dem Jahr 2022 wieder einen Haushaltsausgleich zu erzielen, umgesetzt.
Bis dahin werden die jährlichen Defizite und auflaufenden Kredite zur Liquiditätssicherung kontinuierlich abgebaut. Die Entwicklung der Jahresergebnisse bis zum Jahr 2025 ist auf der Basis der
aktuellen Haushaltsplanung in der nachfolgenden Tabelle zusammengefast. Die Tabelle gibt Auskunft über den Eigenkapitalverzehr bis zum Jahr 2021 und den Eigenkapitalaufbau ab dem Jahr
2022.
Seite 3 von Ratsdrucksache 896-X
Planjahr
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
2015
2016
2017
2018
2019
2020
2021
2022
2023
2024
2025
Fehlbedarf
Ausgleichsrücklage
gem. Planung bzw.
Anfangsstand
Anfangsstand
Verringerung
Allgemeine
Rücklage
Jahresabschlüsse
5.980.946,91 €
94.195.829,56 €
in %
Stand 31.12.
-944.181,12 €
-3.367.835,24 €
-5.363.365,56 €
-9.760.717,22 €
-7.133.302,00 €
-5.805.441,80 €
-4.033.440,81 €
-5.551.473,97 €
-3.819.224,95 €
-3.180.671,48 €
-4.691.095,18 €
-4.353.846,00 €
-2.264.409,00 €
-882.158,00 €
-438.018,00 €
690.180,00 €
1.430.492,00 €
2.209.862,00 €
3.171.864,00 €
-944.181,12 €
-3.367.835,24 €
-1.668.930,55 €
aufgebraucht
aufgebraucht
aufgebraucht
aufgebraucht
aufgebraucht
aufgebraucht
aufgebraucht
aufgebraucht
aufgebraucht
aufgebraucht
aufgebraucht
aufgebraucht
aufgebraucht
690.180,00 €
2.120.672,00 €
4.330.534,00 €
Allgemeine Rücklage
0,00 €
0,00 €
-3.694.435,01 €
-9.760.717,22 €
-7.133.302,00 €
-5.805.441,80 €
-4.033.440,81 €
-5.551.473,97 €
-3.819.224,95 €
-3.180.671,48 €
-4.691.095,18 €
-4.353.846,00 €
-2.264.409,00 €
-882.158,00 €
-438.018,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00
0,00
-3,94
-10,84
-8,89
-7,93
-5,99
-8,83
-6,66
-5,75
-8,99
-9,17
-5,25
-2,16
-1,10
0,00
0,00
0,00
0,00
94.099.145,38 €
93.704.768,28 €
90.025.748,37 €
80.278.424,54 €
73.163.755,57 €
67.301.711,77 €
62.905.903,96 €
57.374.612,49 €
55.358.270,83 €
52.183.729,06 €
47.492.633,88 €
43.138.787,88 €
40.874.378,88 €
39.992.220,88 €
39.554.202,88 €
39.554.202,88 €
39.554.202,88 €
39.554.202,88 €
39.554.202,88 €
Anmerkung zur Übersicht:
Die Jahresüberschüsse ab 2022 werden bis zur Erreichung der in § 75 Abs. 3 GO NRW genannten Grenze der Ausgleichsrücklage zugeführt. Erst danach ist eine Zuführung zur allgemeinen
Rücklage vorzusehen. Durch das Auffüllen der Ausgleichsrücklage wird deren Pufferfunktion wieder geschaffen.
2. Rechtliche Würdigung
3. Finanzielle Auswirkungen
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
7. Beschlussvorschlag:
Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 und der Entwurf des Haushaltsplanes 2018 mit den erforderlichen Anlagen sowie das Haushaltssicherungskonzept für die Haushaltsjahre bis 2025 werden zur Beratung in den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen.