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Beschlussvorlage (Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 mit den gesetzlichen Anlagen und Haushaltssicherungskonzept bis 2025; hier: Einbringung der Entwürfe)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
243 kB
Datum
26.09.2017
Erstellt
21.09.17, 15:03
Aktualisiert
21.09.17, 15:03
Beschlussvorlage (Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 mit den gesetzlichen Anlagen und Haushaltssicherungskonzept bis 2025;
hier: Einbringung der Entwürfe) Beschlussvorlage (Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 mit den gesetzlichen Anlagen und Haushaltssicherungskonzept bis 2025;
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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 18.09.2017 - Die Bürgermeisterin Az: 22-10-50/2018 Nr. der Ratsdrucksache: 896-X __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Rat 26.09.2017 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 mit den gesetzlichen Anlagen und Haushaltssicherungskonzept bis 2025; hier: Einbringung der Entwürfe __________________________________________________________________________ Berichterstatter/in: Frau Bürgermeisterin Sabine Preiser-Marian __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Kostenstelle Konto ________________ _____________ Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich Beschlussausführung bis ___________ __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 20.1 PR AL 20 _________________ Bürgermeisterin __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK2@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 896-X 1. Sachverhalt: In der Sitzung des Rates der Stad Bad Münstereifel am 26.09.2017 werden - der Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 und - der Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2018 mit den erforderlichen Anlagen eingebracht. Die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe sind seit dem Inkrafttreten des 1. NKF-Weiterentwicklungsgesetzes nicht mehr Bestandteil des Haushaltsplanes und werden gesondert eingebracht. Gleichwohl enthält der Haushaltsplan als Anlage eine Übersicht über die Wirtschaftslage und die voraussichtliche Entwicklung der Sondervermögen gem. § 1 Abs. 2 Nr. 8 GemHVO NRW. Wegen der Verzögerungen, die sich durch die Neubildung der Landesregierung in Folge der Landtagswahl 2017 ergaben, hat der Städte- und Gemeindebund mit Schreiben vom 12. Juli 2017 Planungsrichtwerte 2018 bis 2021 mit nachfolgender Begründung vorgelegt: „Um eine grobe und einheitliche Orientierung für die Planung der Kommunalhaushalte 2018 zu ermöglichen, haben die kommunalen Spitzenverbände auf der Grundlage der Ergebnisse der Steuerschätzung Mai 2017 sowie weiterer vorliegender Informationen (u.a. Vorlage an den Haushalts- und Finanzausschuss des Landtages Nordrhein-Westfalen "Aktuelle Haushaltsentwicklung vor dem Hintergrund der nach der aktuellen Steuerschätzung zu erwartenden Rekordsteuereinnahmen" - "sog. Kassensturz" - der alten Landesregierung) ein Zahlentableau entwickelt, das allen Kommunen in NRW von ihren jeweiligen Spitzenverbänden zur Verfügung gestellt wurde. Grundlage der Planungsrichtwerte 2017 bis 2021 sind vorläufige Ergebnisse auf Grundlage des aktuellen Informations- und Rechtsstandes und daher nur mit entsprechenden Vorbehalten für die Haushaltsplanungen zu verwenden.“ Die Ansätze für die Fortschreibung des Gemeindeanteils an der Einkommen- und Umsatzsteuer erfolgten auf der Grundlage der Mai-Steuerschätzung 2017, Schnellbrief des Städte- und Gemeindesbundes Nr. 126/2017 sowie den mit Schnellbrief Nr. 202/2017 vorgelegten vorläufigen Schlüsselzahlen zur Berechnungsgrundlage. Der Haushaltsplan 2018 wurde auf der Grundlage des durch die Kommunalaufsicht mit Auflagen genehmigten Haushalts 2017 mit Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes bis 2022 mit den bereitgestellten Orientierungsdaten fortgeschrieben. Mit den im Haushaltsentwurf 2018 berücksichtigten Konsolidierungsmaßnahmen für die Jahre bis 2025 wird der Haushaltsstatus eines genehmigungsfähigen Haushaltssicherungskonzeptes gem. § 76 GO NRW erreicht und die ratsbeschlossene und kommunalaufsichtlich genehmigte Vorgabe, ab dem Jahr 2022 wieder einen Haushaltsausgleich zu erzielen, umgesetzt. Bis dahin werden die jährlichen Defizite und auflaufenden Kredite zur Liquiditätssicherung kontinuierlich abgebaut. Die Entwicklung der Jahresergebnisse bis zum Jahr 2025 ist auf der Basis der aktuellen Haushaltsplanung in der nachfolgenden Tabelle zusammengefast. Die Tabelle gibt Auskunft über den Eigenkapitalverzehr bis zum Jahr 2021 und den Eigenkapitalaufbau ab dem Jahr 2022. Seite 3 von Ratsdrucksache 896-X Planjahr 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 Fehlbedarf Ausgleichsrücklage gem. Planung bzw. Anfangsstand Anfangsstand Verringerung Allgemeine Rücklage Jahresabschlüsse 5.980.946,91 € 94.195.829,56 € in % Stand 31.12. -944.181,12 € -3.367.835,24 € -5.363.365,56 € -9.760.717,22 € -7.133.302,00 € -5.805.441,80 € -4.033.440,81 € -5.551.473,97 € -3.819.224,95 € -3.180.671,48 € -4.691.095,18 € -4.353.846,00 € -2.264.409,00 € -882.158,00 € -438.018,00 € 690.180,00 € 1.430.492,00 € 2.209.862,00 € 3.171.864,00 € -944.181,12 € -3.367.835,24 € -1.668.930,55 € aufgebraucht aufgebraucht aufgebraucht aufgebraucht aufgebraucht aufgebraucht aufgebraucht aufgebraucht aufgebraucht aufgebraucht aufgebraucht aufgebraucht aufgebraucht 690.180,00 € 2.120.672,00 € 4.330.534,00 € Allgemeine Rücklage 0,00 € 0,00 € -3.694.435,01 € -9.760.717,22 € -7.133.302,00 € -5.805.441,80 € -4.033.440,81 € -5.551.473,97 € -3.819.224,95 € -3.180.671,48 € -4.691.095,18 € -4.353.846,00 € -2.264.409,00 € -882.158,00 € -438.018,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 0,00 -3,94 -10,84 -8,89 -7,93 -5,99 -8,83 -6,66 -5,75 -8,99 -9,17 -5,25 -2,16 -1,10 0,00 0,00 0,00 0,00 94.099.145,38 € 93.704.768,28 € 90.025.748,37 € 80.278.424,54 € 73.163.755,57 € 67.301.711,77 € 62.905.903,96 € 57.374.612,49 € 55.358.270,83 € 52.183.729,06 € 47.492.633,88 € 43.138.787,88 € 40.874.378,88 € 39.992.220,88 € 39.554.202,88 € 39.554.202,88 € 39.554.202,88 € 39.554.202,88 € 39.554.202,88 € Anmerkung zur Übersicht: Die Jahresüberschüsse ab 2022 werden bis zur Erreichung der in § 75 Abs. 3 GO NRW genannten Grenze der Ausgleichsrücklage zugeführt. Erst danach ist eine Zuführung zur allgemeinen Rücklage vorzusehen. Durch das Auffüllen der Ausgleichsrücklage wird deren Pufferfunktion wieder geschaffen. 2. Rechtliche Würdigung 3. Finanzielle Auswirkungen 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel 7. Beschlussvorschlag: Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 und der Entwurf des Haushaltsplanes 2018 mit den erforderlichen Anlagen sowie das Haushaltssicherungskonzept für die Haushaltsjahre bis 2025 werden zur Beratung in den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen.