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Beschlussvorlage (Entlastung für das Wirtschaftsjahr 2016 hier: Entlastung der Betriebsleitung durch den Betriebsausschuss "Stadtwerke")

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
145 kB
Erstellt
16.11.17, 13:16
Aktualisiert
16.11.17, 13:16
Beschlussvorlage (Entlastung  für das Wirtschaftsjahr 2016
hier: Entlastung der Betriebsleitung durch den Betriebsausschuss "Stadtwerke") Beschlussvorlage (Entlastung  für das Wirtschaftsjahr 2016
hier: Entlastung der Betriebsleitung durch den Betriebsausschuss "Stadtwerke")

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 09.11.2017 - Die Bürgermeisterin Az: SW 2 Nr. der Ratsdrucksache: 946-X __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Betriebsausschuss "Stadtwerke" 30.11.2017 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Entlastung für das Wirtschaftsjahr 2016 hier: Entlastung der Betriebsleitung durch den Betriebsausschuss „Stadtwerke“ __________________________________________________________________________ Berichterstatter/in: Herr Willi Müller __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Kostenstelle Konto ________________ _____________ Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich Beschlussausführung bis ___________ __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA SW1 PR SW2 20 _________________ Bürgermeisterin __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: BA Stadtwerke ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK2@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 946-X 1. Sachverhalt: Da die Feststellung des Jahresabschlusses auf der Jahresabschlussprüfung und dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers über die Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung beruht, wurde in der Vergangenheit die förmliche Feststellung, auch ohne ausdrückliche Erklärung, als Entlastung der Betriebsleitung und des Betriebsausschusses im Sinne des § 4 Buchstabe c) und. § 5 Abs. 5 der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) NRW betrachtet. So haben dies offensichtlich die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und die Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) bislang ebenfalls verstanden. Die GPA hat nun ihre Meinung geändert und mit Schreiben vom 09.11.2017 gebeten, dass mit dem Beschluss förmlich die Entlastung ausgesprochen werden soll. Insoweit ist die am 13.09.2017 schon beschlossene Feststellung des Jahresabschlusses noch zu ergänzen. Die Vorjahre bleiben davon unberührt. Während die Entlastung der Betriebsleitung vom Betriebsausschuss Stadtwerke beschlossen wird, liegt die Zuständigkeit für die Entlastung des Betriebsausschusses beim Stadtrat (RD 946-X-Z-1). Nach Vorlage dieser Beschlüsse erteilt die GPA den Stadtwerken der Stadt Bad Münstereifel, Betriebszweige Wasser und Abwasser den abschließenden Vermerk zum Bestätigungsvermerk der Wirtschaftsprüfer zur Jahresabschlussprüfung 2016. 2. Rechtliche Würdigung Aufgabe nach § 4 Buchstabe c) und. § 5 Abs. 5 EigVO NRW 3. Finanzielle Auswirkungen Keine 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen Keine 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Keine 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel Keine 7. Beschlussvorschlag: Der Betriebsleitung wird die Entlastung für die Geschäftsführung der Stadtwerke der Stadt Bad Münstereifel, Betriebszweige Wasser und Abwasser im Wirtschaftsjahr 2016 erteilt.