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Beschlussvorlage (Fällen von Bäumen am Kindergartengrundstück Mutscheid)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
90 kB
Datum
12.12.2017
Erstellt
07.12.17, 13:16
Aktualisiert
07.12.17, 13:16
Beschlussvorlage (Fällen von Bäumen am Kindergartengrundstück Mutscheid) Beschlussvorlage (Fällen von Bäumen am Kindergartengrundstück Mutscheid)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 29.11.2017 - Die Bürgermeisterin Az: 84-20-10 Nr. der Ratsdrucksache: 976-X __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Rat 12.12.2017 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Fällen von Bäumen am Kindergartengrundstück Mutscheid __________________________________________________________________________ Berichterstatter/in: Herr Ley __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Kostenstelle Konto ________________ _____________ Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich Beschlussausführung bis ___________ __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 20.1 PR AL 20 _________________ Bürgermeisterin __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 976-X 1. Sachverhalt: Auf dem Grundstück Gemarkung Mutscheid, Flur 21, Nr. 518 befinden sich Teilbereiche der Grundschule, die Kindertageseinrichtung des DRK sowie die Gymnastikhalle. Das städtische Grundstück reicht zwischen zwei Wohnhäusern hindurch bis zur Arandstraße (s. beigefügte Kartendarstellung). Dieser Grundstücksteil sowie auch der rückwärtige Bereich (s. grün schraffierte Fläche) sind mit teilweise hohen Bäumen bewachsen, die auch auf Nachbargrundstücke überragen. Dies führt zu Beeinträchtigungen (Totgehölz, Verschattung und/oder Laubbefall) der Nachbargrundstücke und der angrenzenden städtischen Gebäude. Beide Eigentümer der benachbarten Wohngrundstücke Arandstraße 25 und 29 bitten die Verwaltung eindringlich, zumindest die hochgewachsenen und auf die Nachbargrundstücke hineinragenden Bäume zu entfernen. Was die Verkehrssicherheit der betroffenen Bäume anbelangt, so geht hiervon aktuell keine unmittelbare und unverzüglich zu beseitigende Gefährdung aus. Aufgrund der exponierten Lage, der Windanfälligkeit und der durch Schrägwuchs bedingten einseitigen Lastverteilung ist jedoch bei weiter anwachsendem Baumbestand eine zunehmende Gefährdung für Personen im unmittelbaren Umfeld (Kinder, Nachbarn, Beschäftigte) anzunehmen. Hinzu kommt, dass eine – dinglich gesicherte – Abwasserleitung verlegt ist, die zur Entwässerung der Haus-Nrn. 29 und 31 dient und den schraffierten Grundsteil durchkreuzt. Eine Beseitigung des Baumbewuchses würde also auch Schäden an der Entwässerungsleitung vorbeugen. Die Beratung und Beschlussfassung im Rat am 12.12.2017 ist angezeigt, da der für Baumfällungen zuständige Betriebsausschuss Forst sich erst wieder am 28.02.2018 mit der Thematik beschäftigen kann. Dann wäre jedoch aufgrund des Rückschnittverbots ein Arbeiten erst im Herbst 2018 möglich. 2. Rechtliche Würdigung Die Frage eines Beseitigungsanspruchs durch die Nachbarschaft richtet sich nach dem Nachbarrechtsgesetz NRW. U. a. ist hier § 77 NachbarRG NRW einschlägig, der eine 6-jährige Ausschlussfrist vorsieht. 3. Finanzielle Auswirkungen Die mit der Fällung verbundenen Kosten sind aus Mitteln der Grundstücksunterhaltung zu tragen. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen Keine. 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Keine. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel Keine 7. Beschlussvorschlag: Die Verwaltung wird beauftragt, die auf beiliegender Karte grün schraffierte Grundstücksfläche des Grundstücks Gemarkung Mutscheid, Flur 21, Nr. 518 von hoch- und schräggewachsenen Bäumen zu befreien und den sonstigen - in Nachbargrundstücke hineinragenden Bewuchs - zu entfernen.