Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
90 kB
Datum
12.12.2017
Erstellt
07.12.17, 13:16
Aktualisiert
07.12.17, 13:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 29.11.2017
- Die Bürgermeisterin Az: 84-20-10
Nr. der Ratsdrucksache: 976-X
__________________________________________________________________________
Beratungsfolge
Termin
Rat
12.12.2017
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
__________________________________________________________________________
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Fällen von Bäumen am Kindergartengrundstück Mutscheid
__________________________________________________________________________
Berichterstatter/in: Herr Ley
__________________________________________________________________________
( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( )
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Kostenstelle
Konto
________________ _____________
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
Beschlussausführung bis ___________
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
20.1
PR
AL
20
_________________
Bürgermeisterin
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
Rat
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 976-X
1. Sachverhalt:
Auf dem Grundstück Gemarkung Mutscheid, Flur 21, Nr. 518 befinden sich Teilbereiche der
Grundschule, die Kindertageseinrichtung des DRK sowie die Gymnastikhalle. Das städtische
Grundstück reicht zwischen zwei Wohnhäusern hindurch bis zur Arandstraße (s. beigefügte Kartendarstellung). Dieser Grundstücksteil sowie auch der rückwärtige Bereich (s. grün schraffierte
Fläche) sind mit teilweise hohen Bäumen bewachsen, die auch auf Nachbargrundstücke überragen. Dies führt zu Beeinträchtigungen (Totgehölz, Verschattung und/oder Laubbefall) der Nachbargrundstücke und der angrenzenden städtischen Gebäude.
Beide Eigentümer der benachbarten Wohngrundstücke Arandstraße 25 und 29 bitten die Verwaltung eindringlich, zumindest die hochgewachsenen und auf die Nachbargrundstücke hineinragenden Bäume zu entfernen.
Was die Verkehrssicherheit der betroffenen Bäume anbelangt, so geht hiervon aktuell keine unmittelbare und unverzüglich zu beseitigende Gefährdung aus. Aufgrund der exponierten Lage, der
Windanfälligkeit und der durch Schrägwuchs bedingten einseitigen Lastverteilung ist jedoch bei
weiter anwachsendem Baumbestand eine zunehmende Gefährdung für Personen im unmittelbaren Umfeld (Kinder, Nachbarn, Beschäftigte) anzunehmen.
Hinzu kommt, dass eine – dinglich gesicherte – Abwasserleitung verlegt ist, die zur Entwässerung
der Haus-Nrn. 29 und 31 dient und den schraffierten Grundsteil durchkreuzt. Eine Beseitigung des
Baumbewuchses würde also auch Schäden an der Entwässerungsleitung vorbeugen.
Die Beratung und Beschlussfassung im Rat am 12.12.2017 ist angezeigt, da der für Baumfällungen zuständige Betriebsausschuss Forst sich erst wieder am 28.02.2018 mit der Thematik beschäftigen kann. Dann wäre jedoch aufgrund des Rückschnittverbots ein Arbeiten erst im Herbst
2018 möglich.
2. Rechtliche Würdigung
Die Frage eines Beseitigungsanspruchs durch die Nachbarschaft richtet sich nach dem Nachbarrechtsgesetz NRW. U. a. ist hier § 77 NachbarRG NRW einschlägig, der eine 6-jährige Ausschlussfrist vorsieht.
3. Finanzielle Auswirkungen
Die mit der Fällung verbundenen Kosten sind aus Mitteln der Grundstücksunterhaltung zu tragen.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
Keine.
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Keine.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
Keine
7. Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, die auf beiliegender Karte grün schraffierte Grundstücksfläche
des Grundstücks Gemarkung Mutscheid, Flur 21, Nr. 518 von hoch- und schräggewachsenen
Bäumen zu befreien und den sonstigen - in Nachbargrundstücke hineinragenden Bewuchs - zu
entfernen.