Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
147 kB
Datum
28.11.2017
Erstellt
16.11.17, 15:33
Aktualisiert
16.11.17, 15:33
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 14.11.2017
- Die Bürgermeisterin Az: 60 Schl.
Nr. der Ratsdrucksache: 934-X
__________________________________________________________________________
Beratungsfolge
Termin
Stadtentwicklungsausschuss
28.11.2017
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
__________________________________________________________________________
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 86 „Neubau Zimmerei Outlet-Store“ und 31. Änderung des Flächennutzungsplanes
hier: Einleitung der Vorverfahren
__________________________________________________________________________
Berichterstatter/in: Frau Schulz
__________________________________________________________________________
( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( )
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Kostenstelle
Konto
________________ _____________
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
Beschlussausführung bis ___________
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
20.1
PR
AL
20
_________________
Bürgermeisterin
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StadtE
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK2@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 934-X
1. Sachverhalt:
Bereits im Jahr 2015 befasste sich der Ausschuss mit der Entwicklung weiterer Einzelhandelsflächen zur Erweiterung des City-Outlets.
Der Ausschuss beauftragte die Verwaltung, vorbehaltlich der entsprechenden Regelung zu den
bestehenden vertraglichen Vereinbarungen, die planerischen Schritte zur Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes vorzubereiten.
Bezgl. der vertraglichen Vereinbarungen verweise ich auf die Ratsdrucksache Nr 563-X/Z-3 und
die hierzu erfolgten Beschlüsse. Die vertraglichen Voraussetzungen sind somit erfüllt, so dass nun
die planerische Umsetzung vorbereitet werden kann.
Beigefügt erhalten Sie die Vorentwurfsunterlagen zu den Planungen.
Gegenüber der ursprünglichen Planung wurde die Verkaufsfläche auf rd. 1000 qm reduziert.
Grundsätzlich handelt es sich um ein eingeschossiges Gebäude, mit einem zweigeschossigen rd.
100 qm großen Trakt im Süden. Auf dem eingeschossigen Gebäudetrakt ist ein Parkdeck mit ca.
30 Stellplätzen vorgesehen.
Auf der Grundlage der beigefügten Vorentwurfsunterlagen können die frühzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange erfolgen.
Parallel hierzu ist die Gestaltung des Baukörpers abzustimmen. Ergebnisse hierzu müssen in den
weiteren Verfahren umgesetzt werden.
2. Rechtliche Würdigung
Die Bauleitplanverfahren werden auf der Grundlage der gesetzlichen Vorgaben des Baugesetzbuches durchgeführt.
3. Finanzielle Auswirkungen
Die Kosten der Verfahren übernimmt der Investor.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
./.
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
In Bauleitplanverfahren werden Lösungsvorschläge und mögliche Alternativen sowie deren Auswirkungen mit und unter den privaten und öffentlichen Belangen abgewogen.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
./.
7. Beschlussvorschlag:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1
BauGB sowie die Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
2. Parallel hierzu ist die Gestaltung des Baukörpers abzustimmen.