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Beschlussvorlage (RD 934-X Entwurf Begründung 31. Änderung des Flächennutzungsplanes)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
236 kB
Datum
28.11.2017
Erstellt
16.11.17, 15:33
Aktualisiert
16.11.17, 15:33
Beschlussvorlage (RD 934-X Entwurf Begründung 31. Änderung des Flächennutzungsplanes) Beschlussvorlage (RD 934-X Entwurf Begründung 31. Änderung des Flächennutzungsplanes) Beschlussvorlage (RD 934-X Entwurf Begründung 31. Änderung des Flächennutzungsplanes) Beschlussvorlage (RD 934-X Entwurf Begründung 31. Änderung des Flächennutzungsplanes) Beschlussvorlage (RD 934-X Entwurf Begründung 31. Änderung des Flächennutzungsplanes)

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Inhalt der Datei

Stadtplanung Zimmermann GmbH L in ze r S tra ß e 31 ■ 5 0 9 3 9 Köln T e l 0 221/411011 -0 • Fax: 411011 -22 GEMEINDE BAD MÜNSTEREIFEL 3 4 * ÄNDERUNG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN „Neubau Zimmerei-outlet-store“ TEIL A: STÄDTEBAULICHE BEGRÜNDUNG Inhaltsverzeichnis 1. 1.1. 1.2. Ziel und Zweck der Planung............................................................................................... 2 Planungsanlass.................................................................................................................. 2 Planerfordernis....................................................................................................................2 2. 2.1. 2.2. 2.3. Planungsvorgaben.............................................................................................................. 3 Regionalplan..................................................................... 3 Landschaftsplan.................................................................................................................. 3 Überschwemmungsgebiet der Erft................................... 3 3. Einzelhandels- und Zentrenkonzept.................................................................................. 4 Stand: 09.11.2017 Gemeinde Bad Münstereifel: X. FNP- Änderung „Neubau Zimmerei-outlet-store“, Teil A: städtebauliche Begründung 09.11.2017 Seite 2 1. Ziel und Zweck der Planung 1.1. Planungsanlass Die Stadt Bad Münstereifel beabsichtigt, den zentralen Versorgungsbereich nach Süden zu erweitern, um Potentiale für zusätzliche Nahversorgungsflächen sowie Erweiterungsflächen für das Unternehmen „City Outlet Bad Münstereifel GmbH“ und zu schaffen. Die Darstellung der Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereichs im Flächennutzungs­ plan soll um den Bereich „südliche Vorstadt“ entlang der Trierer Straße bis zum Kreisverkehr unter Einbeziehung der Fläche „Große Bleiche“ erweitert werden. Abb. 1: Lage im Gemeindegebiet. Änderungsbereich Flächennutzungsplanänderung. 1.2. Planerfordernis Für das geplante Vorhaben „Zimmerei-outlet-store“ soll ein Kerngebiet dargestellt werden, da die bisherige Darstellung (öffentliche Verkehrsfläche - Parkplatz) der geplanten Nutzung widerspricht. Gemeinde Bad Münstereifel: X. FNP- Änderung „Neubau Zimmerei-outlet-store', Teil A: städtebauliche Begründung 09.11.2017 2. Seite 3 Planungsvorgaben 2.1. Regionalplan Der rechtswirksame Regionalplan (Teilabschnitt - Region Aachen) stellt den Bereich der X. FNP- Änderung als „Allgemeiner Siedlungsbereich“ dar. Im Rahmen des Aufstellungsverfahrens zur X. FNP- Änderung wird eine Anfrage gemäß § 34 Abs. 1 LPIG bei der Bezirksregierung Köln gestellt. 2.2. Landschaftsplan Das Plangebiet der X. FNP- Änderung liegt außerhalb des Geltungsbereichs des Land­ schaftsplanes Bad Münstereifel (2010) des Kreises Euskirchen. 2.3. Überschwemmungsgebiet der Erft Der Verlauf der Erft mit angrenzenden Uferflächen sind vorläufig gesicherte Überschwem­ mungsgebiete. Vorläufig gesicherte Überschwemmungsgebiete sind die Vorstufe für amtliche festgesetzte Überschwemmungsgebiete. Sie wurden auf der Grundlage eines Flochwasserereignisses, wie es statistisch einmal in 100 Jahren zu erwarten ist, ermittelt. Mit der Bekanntgabe der vorläufigen Sicherung greifen bereits Restriktionen. Gemeinde Bad Münstereifel: X. FNP- Änderung „Neubau Zimmerei-outlet-store', Teil A: städtebauliche Begründung 09.11.2017 Seite 4 3. Einzelhandels- und Zentrenkonzept Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept (2012) definiert im Bereich der geplanten Erweite­ rung des „Zentralen Versorgungsbereichs (ZVB) - südliche Vorstadt“ folgende Entwicklungs­ areale: • Entwicklungsareal „Große Bleiche“: Der hier ursprünglich geplante Ergänzungsstand­ ort für großflächigen Einzelhandel mit zentrenrelevanten Sortimenten soll Parkplatz bleiben und nach Möglichkeit in seiner Kapazität erweitert werden. Eine bauliche Entwicklung der. Fläche als Einzelhandelsstandort ist nur möglich, wenn Pkw-Stellplätze an anderen Standorten errichtet werden können (BBE 212: 61) „Im Falle einer Überplanung des heutigen Besucherparkplatzes an der „Großen Blei­ che“ sollte sichergestellt werden, dass auf dem Areal auch weiterhin frei zugängliche Besucherparkplätze erhalten bleiben und Stellplatzkapazitäten nachgewiesen wer­ den, die über den eigenen Bedarf neu geschaffener Nutzungen hinaus gehen. “ (BBE 2012: 63) • Entwicklungsareal „Trierer Straße“: Die hier beschriebene Planung für eine Senioren­ residenz ist bereits realisiert. Statt der Überplanung der südlich angrenzenden Park­ platzfläche durch ein Parkdeck, beabsichtigt die City Outlet Bad Münstereifel GmbH, hier das Vorhaben „Zimmerei-outlet-store“ zu realisieren. Die aktuell vorhandenen 65 öffentlichen Parkplätze entfallen. Das Entwicklungsareal „Sittardweg“ entfällt als Potenzialfläche zur Errichtung eines Lebens­ mittelsupermarktes, weil diese Fläche als zentrale öffentliche Parkplatzfläche für Innenstadt­ besucher vorgesehen ist (siehe unten). Die Stadt Bad Münstereifel schreibt das Zentrenkonzept dahin gehend fort, dass der ZVB entlang der Trierer Straße einschließlich der Fläche „Große Bleiche“ bis zum Kreisverkehr im Süden erweitert wird. Hierdurch schafft die Stadt insbesondere die Voraussetzung, in dem erweiterten ZVB - südliche Vorstadt - großflächige Vorhaben zur Sicherung der Nahversor­ gung (z.B. Sortiment Drogeriebedarf) zu schaffen. Gleichzeitig bezieht die Erweiterung schon bestehende Einzelhandelsobjekte (ALDI), die Kreissparkasse sowie Einrichtungen des Ge­ meinbedarfs (integrative Kindertagesstätte, städtische Realschule, Gymnasium St. Angela) mit ein. „Die Stadt Bad Münstereifel kann, wie die ausführlichen Ergebnisse aus 2007 zeigen, eine nachhaltige Entwicklung des Einzelhandelsbestandes (im Kontext größerer Ladeneinheiten, z. B. im Bereich Lebensmittel) aufgrund baulicher Restriktionen nur außerhalb der Stadt­ mauern realisieren.“ (BBE 2012: 58) Im Einzelhandels- und Zentrenkonzept wird vorgeschlagen, die vorhandene Parkplatzanlage am Sittardweg um 200 Stellplätze auf dann insgesamt 400 Stellplätze zu erweitern und im Umfeld von Eifelbad und Gerlach-Halle einen Stellplatz mit weiteren 400 Stellplätzen neu zu errichten. Der Bereich eignet sich durch die gute regionale Anbindung über die L 194 (früher B 51) als zentrales Stellplatzangebot für das City Outlet. Die Erweiterung des zentralen Versorgungsbereichs liegt dann zwischen der neuen bzw. erweiterten zentralen Parkplatzanlage (insgesamt 800 Stellplätze) und der Innenstadt. Es ist zu erwarten, dass sich die Fußgängerfrequenz entlang der Trierer Straße dadurch erhöht und die Einzelhandelsentwicklung in diesem Bereich positiv beeinflusst. Die Fortschreibung des Zentrenkonzepts wird mit den Nachbarkommunen und der Bezirks­ regierung Köln abgestimmt. Gemeinde Bad Münstereifel: X. FNP- Änderung „Neubau Zimmerei-outlet-store1, Teil A: städtebauliche Begründung 09.11.2017 Seite 5 Der Umweltbericht wird als TEIL B: UMWELTBERICHT ein eigenständiger Teil der Begrün­ dung.