Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
91 kB
Datum
28.11.2017
Erstellt
16.11.17, 15:33
Aktualisiert
16.11.17, 15:33
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 14.11.2017
- Die Bürgermeisterin Az: 60.2
Nr. der Ratsdrucksache: 932-X
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Beratungsfolge
Termin
Stadtentwicklungsausschuss
28.11.2017
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Bauvoranfrage für das Grundstück Gemarkung Münstereifel, Flur 1, Flurstücke 5006 und
5113, Sebastian-Kneipp-Promenade 28
hier: Antrag auf Befreiungen
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Berichterstatter/in: Frau Schulz
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( )
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Kostenstelle
Konto
________________ _____________
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
Beschlussausführung bis ___________
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
20.1
PR
AL
20
_________________
Bürgermeisterin
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StadtE
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK2@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 932-X
1. Sachverhalt:
Der Verwaltung liegt eine Bauvoranfrage zur Nutzungsänderung des ehemaligen „Ambienta Wellness Hotels“ in zwei Privatwohnungen sowie zwei Ferienwohnungen nebst Notariat und Archiv auf
dem Grundstück Gemarkung Münstereifel, Flur 1, Flurstück Nr. 5113, Bad Münstereifel - Sebastian-Kneipp-Promenade 28 vor.
Wie bereits in den vergangen Ratsvorlagen (624-X bis 624-X/Z-2) erläutert wurde, liegt das o.g.
Grundstück im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 12a „Untere Windhecke“, der den Bereich als Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Kureinrichtungen“ festsetzt. Der Antragsteller
beabsichtigt nun die Nutzungsänderung des Gebäudes. Das Erdgeschoss des Haupthauses sowie des Durchgangsgebäudes sollen als Geschäftsstelle seines Notariats nebst Archiv dienen. Im
ersten und zweiten Obergeschoss soll privater Wohnraum für den Antragsteller sowie seine Familie geschaffen werden. Im Dachgeschoss plant der Antragsteller die Errichtung von zwei Ferienwohnungen, die je nachdem auch einer längerfristigen Nutzung dienen sollen. Der Schwimmbadund Saunabereich soll erhalten bleiben. Dieser soll so umgestaltet werden, dass er auch autark
nutzbar ist und beispielsweise Vereinen für die Durchführung von Schwimmkursen zur Verfügung
steht. Eine bauliche Erweiterung ist nicht geplant. Der vorhandene Gebäudebestand soll unverändert erhalten bleiben.
Aufgrund der Festsetzung des Bebauungsplanes als Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Kureinrichtungen“ ist für die beantragten Nutzungen die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung gem. § 11 BauNVO erforderlich.
Aus Sicht der Unteren Bauaufsichtsbehörde kann dieser Vorgehensweise gefolgt und zugestimmt
werden. Auch unter Würdigung der nachbarlichen Interessen ist die beantragte Nutzungsänderung nebst Befreiungen städtebaulich vertretbar und mit den öffentlichen Belangen vereinbar, sodass eine Änderung des Planrechts nicht erforderlich ist.
Das Einvernehmen zur beantragten Nutzungsänderung kann gem. § 36 BauGB erteilt werden.
Den von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erforderlichen Befreiungen gem. § 31 BauGB
kann zugestimmt werden.
2. Rechtliche Würdigung
Bei der beantragten Nutzungsänderung handelt es sich um ein Vorhaben gem. § 30 BauGB. Die
beantragten Befreiungen sind im Rahmen des § 31 BauGB zu prüfen.
3. Finanzielle Auswirkungen
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
7. Beschlussvorschlag:
Das Einvernehmen zur Nutzungsänderung des ehemaligen „Ambienta Weillness Hotels“ in zwei
Privatwohnungen sowie zwei Ferienwohnungen nebst Notariat und Archiv kann gem. § 36 BauGB
erteilt werden. Den beantragten Befreiungen kann gem. § 31 BauGB zugestimmt werden.